Nun gerät auch mein TT ins Visier der Polizei - Wer kennt sich aus?

Audi TT 8J

Hallo,

gestern habe ich überraschend einen brief von der polizei bekommen, ich hätte im überholverbot überholt. einen punkt und mit gebühr 65€. als zeuge steht ein PHK.

nur ich kann mich gar nicht dran erinnern. überholverbot ist an dieser stelle wirklich.

was kann ich tun? ich habe einen anhörungsbogen, auf dem ich nun widersprechen kann. was schreiben?

muss da nicht ein beweisfoto vorhanden sein?

ich würde ja was zugeben, an was ich mich gar nicht erinnern kann getan zu haben.

hoffe auf eure hilfe

43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von V12-Racer


...Einen Ablesefehler kannst ausschließen, schließlich passen ja Dein Kennzeichen und Dein Fahzeugtyp offensichtlich zusammen, sonst hätte er keine Anzeige geschrieben. Er hätte also Dein Kennzeichen falsch ablesen müssen...

Nunja, meine Mutter hat vor einigen Jahren ein Ticket bekommen, wegen zu schnell fahren (was schon ein Witz an sich ist). Auf dem Foto (schlechte Qualität) hätte es sie sein können. War nicht 100% sicher. Nur irgendwann viel uns auf, dass das Bild einen Audi (4-Ringe) und nicht einen Mercedes (1 Stern) zeigte. Auf dem Kennzeichen war ein Teil eines Buchstabens ausgeblichen, aus einem E wurde ein F. Rückfrage bei einem Bekannten der bei den Jungs arbeitet ergab, dass bei automatischen Blitzen kein Abgleich zwischen Fahrzeugtyp und Foto gemacht wir, da das viel zu aufwändig wäre.

Hier schreibt die Polizei :", wir werden euch TT-Fahrer fertig machen ihr werdet alle so am Boden zersört sein...wir werden euch mit Punkten überschwemmen" muahaha
Wir als eure Polizei sind für Opel Speedster..-

Zum Thema Aussage gegen Aussage:
Ich verstehe das so dass dies nur dann zutrifft wenn zwei direkt an dem Sachverhalt beteiligte Parteien aussagen.
Z.B. dein Nachbar beleidigt dich und ausser dir hat's keiner gehört -> Aussage gegen Aussage.
Da kann ein Richter nicht einfach aufgrund der Nase entscheiden.

Anders im Falle des Polizisten - die Richter nehmen allgemein an dass ein Beamter keinen persönlichen Vorteil hat wenn er dich zu Unrecht beschuldigt und gilt somit nicht als Kläger oder Gegenpartei, sondern als Zeuge !
Und da liegt der Hund begraben - deshalb ist die Glaubwürdigkeit eines Beamten höher eingestuft als deine.

Dass dies in der Praxis regelmässig ungerecht ist weiß jeder der schonmal mit den unglaublich fähigen von grün-weiß zu tun hatte.....

Emulex

Na das kenne ich von meinen Arbeitskollegen.

Zu viert im Firmenwagen vom Kunden zurück gefahren.
An einer Ampel, 10km vor der Firma, drüber gefahren beim Überfahren der Linie sprang die Ampel auf gelb.
Die beiden Polizisten meinten es wäre Rot gewesen.
Bis vor Gericht und der Fahrer + 3 Beifahrer im Auto hatten weniger Recht als die 2 Grün Uniformierten.

Vor allem die 4 waren sich so sicher das der Fahrer sich keinen Anwalt genommen hatte. heute sagt er womöglich der größte Fehler.

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@emulex:
es gibt keine zwei unterschiedlichen schienen "zeuge" und "partei". in beiden fällen entscheidet der richter nach seiner nase, um es sehr salopp zu formulieren: § 261 StPO Freie Beweiswürdigung:
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

der polizist ist natürlich glaubwürdiger als der pöbelnde nachbar und sein kontrahent. ider ball liegt im feld desjenigen, der die beweislast trägt, damit bekommt in einer situation, in der beide gleich (un)glaubwürdig sind, derjenige recht, der nicht die beweislast trägt.

Re: Nun gerät auch mein TT ins Visier der Polizei - Wer kennt sich aus?

Zitat:

Original geschrieben von sossen


Nun gerät auch mein TT ins Visier der Polizei...

Nicht Dein TT, sondern Du! Somit hat das Thema auch nichts mit diesem Forum zu tun. 😕

wer sagt dass er gefahren ist?

Zitat:

Original geschrieben von waxx


@emulex:
es gibt keine zwei unterschiedlichen schienen "zeuge" und "partei". in beiden fällen entscheidet der richter nach seiner nase, um es sehr salopp zu formulieren: § 261 StPO Freie Beweiswürdigung:
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Wie das nun in korrektem juradeutsch aussieht weiß ich nicht, ich wollte lediglich verdeutlichen wieso der Polizist glaubwürdiger ist als die direkt beteiligten Personen.

Das ist so als würde neben den beiden streitenden Nachbarn noch ein dritter Nachbar aussagen - er ist nicht direkt beteiligt sondern "nur" Zeuge und somit glaubwürdiger.

Genauso ist es beim Polizisten.

Beides bedenklich wenn das der einzige "Beweis" sein sollte...

Emulex

Zitat:

Original geschrieben von godam


wer sagt dass er gefahren ist?

Niemand. Daher kann man im besten Fall den Flensburger Eintrag vermeiden, nicht die 65 EUR. Zahlen und Friede.

Wozu der weitere Aufwand? Wegen des Punktes? Bist doch ein umsichtiger Fahrer, der Punkt ist doch dann bald wieder gestrichen. Ansonsten muß ich schon fragen, was die Frage hier im TT-Forum zu suchen hat.

Dafür gibt es kompetentere Foren mit "echten" Experten z.B.

www.wer-weiss-was.de

.

Zu allem Geschreibenen gilt: IANAL (Netzjargon)

mit dem nicht selber gefahren sollte man aber auch aufpassen, da ansonsten ohne name des richtigen fahrers das fahrtenbuch drohen kann!

zu aussage gegen aussage und beamten. wenn mein nachbar nun polizist wäre, und mich nicht leiden könnte, hätte er ja quasi einen freifahrtsschein!

Zitat:

Original geschrieben von mussi1975


zu aussage gegen aussage und beamten. wenn mein nachbar nun polizist wäre, und mich nicht leiden könnte, hätte er ja quasi einen freifahrtsschein!

bei zivilsachen nicht unbedingt, kommt auf seine eigene interessenlage an. abgesehen davon: wenn er vor gericht als zeuge lügt und erwischt wird, kann er sich auf hartz iv einrichten.

Zitat:

Original geschrieben von knolle55


entscheident ist: Zeuge PHK (Polizeihauptkommissar)
Der bekommt vor Gericht immer Recht auch wenn er kein Foto gemacht hat. Wenn Du angibst Du kannst Dich nicht erinnern, musst Du definitiv zahlen. Da steht Aussage gegen Aussage. Das Gericht glaubt in einem solchem Fall immer einem PHK.

Es ist zwar grundsätzlich richtig, daß der Polizei vor Gericht mehr geglaubt wird, in diesem Zusammenhang ist es aber dummes Zeug.

Bevor es dazu kommt, muß erst einmal der Polizist den Fahrer identifizieren.
Wenn der Halter sagt, daß er nicht weiß, wer gefahren ist, muß der Polizist aussagen, daß er den Fahrer identifizieren kann und eine brauchbare Personenbeschreibung abgeben. Daran scheitern schon viele, besonders wenn einige Zeit ins Land gegangen ist und der Polizist schon wieder viele andere Fälle hatte.
Es reicht nicht aus, zu sagen, es war der Wagen mit dem Kennzeichen XY und es saß eine männliche Person am Steuer.
Wenn es kein Photo gibt und keine Identifizierung über Paßbild muß eine Gegenüberstellung gemacht werden. Eventuell muß man sogar zur Polizei, es werden Bilder gemacht (Verbrecherphotos) und diese den/dem Zeugen vorgelegt.
Spätestens jetzt sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, damit es da mit rechten Dingen zugeht.
Habe ich alles schon mitgemacht und immer gewonnen. Also cool bleiben und nicht soviel gefährliches Halbwissen verbreiten. 😁

Auch ein Fahrtenbuch droht in der Regel nicht, wenn es sich um einen Einzelfall handelt und der Betroffene noch nie in so einer Form in Erscheinung getreten ist.

...nur gut dass die seitenscheiben vom tt so klein sind...da wirds schwer mit fahrer erkennen...

:-)))

Zitat:

Original geschrieben von godam


...nur gut dass die seitenscheiben vom tt so klein sind...da wirds schwer mit fahrer erkennen...

:-)))

Grundsätzlich ja. 😁

Aber manchmal kennt die Rennleitung einen persönlich.

In diesem speziellen Fall sieht es aber eher nach routinemäßiger Abzocke aus. Sonst hätte man ihn sicher auch angehalten.

Ich habe schon häufiger erlebt, daß Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich niedriger angegeben werden, als sie tatsächlich waren, nur um ohne Einsprüche und große Faxen an das Geld zu kommen.

Daß das gut funktioniert, sieht man auch hier im Forum. Die Typen, die hier schreiben, ist ja nicht viel Geld und ein Punkt ist ja auch bald wieder weg, sind genau die Zielgruppe für derartige Abzockerei.

Wichtig ist aber, die Bürokratie so zu belasten, daß sie mit den Abzockerverfahren möglichst nicht mehr hinterher kommt, weil solche Sachen sonst immer mehr überhandnehmen.
Jeder, der sofort bezahlt, leistet einen wertvollen Beitrag zum nächsten Starenkasten oder subventioniert ein weiteres Radargerät, was ihn dann aus einer Mülltonne heraus erneut blitzt.
Nur dumme Schweine gehen freiwillig zum Metzger oder liefern ein Bolzenschußgerät. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Kastrati


Die Typen, die hier schreiben, ist ja nicht viel Geld und ein Punkt ist ja auch bald wieder weg, sind genau die Zielgruppe für derartige Abzockerei.

Wichtig ist aber, die Bürokratie so zu belasten, daß sie mit den Abzockerverfahren möglichst nicht mehr hinterher kommt, weil solche Sachen sonst immer mehr überhandnehmen.
Jeder, der sofort bezahlt, leistet einen wertvollen Beitrag zum nächsten Starenkasten oder subventioniert ein weiteres Radargerät, was ihn dann aus einer Mülltonne heraus erneut blitzt.
Nur dumme Schweine gehen freiwillig zum Metzger oder liefern ein Bolzenschußgerät. 😁

meiner unmassgeblichen meinung nach sind solche typen wie du genau der grund, warum richtern polizisten mehr glauben als "normalbürgern". klar, es ist immer abzocke, du bist nie schuld usw. usf. hauptsache man kann sich irgendwie da herauswinden. für mich ist es so: es gibt regeln, manchmal übertrete ich sie (bewusst), manchmal werde ich erwischt, dann zahle ich eben statt die schuld auf andere zu schieben, fertig, aus.

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