Nun gerät auch mein TT ins Visier der Polizei - Wer kennt sich aus?

Audi TT 8J

Hallo,

gestern habe ich überraschend einen brief von der polizei bekommen, ich hätte im überholverbot überholt. einen punkt und mit gebühr 65€. als zeuge steht ein PHK.

nur ich kann mich gar nicht dran erinnern. überholverbot ist an dieser stelle wirklich.

was kann ich tun? ich habe einen anhörungsbogen, auf dem ich nun widersprechen kann. was schreiben?

muss da nicht ein beweisfoto vorhanden sein?

ich würde ja was zugeben, an was ich mich gar nicht erinnern kann getan zu haben.

hoffe auf eure hilfe

43 Antworten

Reaktion

Bei Verkehrsrechtsschutzversicherung solltest Du Dir sofort einen Anwalt nehmen. Ansonsten würde ich keine Angaben machen mit dem Verweis darauf, dass Du Dir keines Vergehens bewusst bist.

N. b.: Das ist das, was ich machen würde, aber keine Rechtsberatung.

Also, wenn möglich würde ich erstmal recherchieren, ob da ein Überholverbot ist. Wenn nein, Einspruch wegen Fehler.

Falls das Überholen nicht gestattet ist, und Du Dir absolut sicher bist, nichts falsch gemacht zu haben, kannst Du Dir überlegen dagegen vorzugehen.
Nur ist hier die Frage, (ich unterstelle dem Polizisten, dass er sich ggf. beim Kennzeichen vertan hat und es keine böse Absicht war), ob sich der Aufwand von geschätzen min. 5-10h Arbeit wirklich lohnt.

Ja 65 Euro sind viel Geld, ja einen Punkt will ich auch nicht, aber wenn ich es verschmerzen kann, wäre es mir meine Nerven nicht wert...

Cheers
Marc

Anwalt brauchst Du noch nicht.

Die Angaben zur Person mußt Du machen. Zur Sache sagst Du nichts. Du bittest nur um die Übersendung der Beweisphotos, da Du nicht wüßtest, wer den Wagen zur fraglichen Zeit gefahren hat.
Wenn die keine Photos haben und auch keinen Zeugen, der Dich zweifelsfrei identifizieren kann, hörst Du von der Sache nichts mehr.
Ansonsten schicken Sie Dir die Bilder und Du kannst entscheiden, ob sie Dir gerecht werden 😁
Oder sie fordern Dich auf zu einer Gegenüberstellung zu erscheinen eventuell stehen sie auch überraschend vor der Tür.
Danach ist immer noch Zeit für einen Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von marc73


Also, wenn möglich würde ich erstmal recherchieren, ob da ein Überholverbot ist.

Er hat doch geschrieben,daß da Überholverbot ist.

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Hallo !
 
Ich möchte ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass es Rechtsberatungen hier nicht geben darf.
Dazu fehlt die juristische Ausbildung.
 
Lediglich seine Meinung oder Erfahrung können wir hier äussern. Danke!
Grüße
Chris

Zitat:

Original geschrieben von Kastrati


Anwalt brauchst Du noch nicht.

Die Angaben zur Person mußt Du machen. Zur Sache sagst Du nichts. Du bittest nur um die Übersendung der Beweisphotos, da Du nicht wüßtest, wer den Wagen zur fraglichen Zeit gefahren hat.
Wenn die keine Photos haben und auch keinen Zeugen, der Dich zweifelsfrei identifizieren kann, hörst Du von der Sache nichts mehr.
Ansonsten schicken Sie Dir die Bilder und Du kannst entscheiden, ob sie Dir gerecht werden 😁
Oder sie fordern Dich auf zu einer Gegenüberstellung zu erscheinen eventuell stehen sie auch überraschend vor der Tür.
Danach ist immer noch Zeit für einen Anwalt.

Danke schon mal für eure anteilnahme. ja, es ist dort überholverbot. folgende situation. 2 spuren verengen sich auf eine und die letzten 300m ist überholverbot vor der verengung.

mir gehts ja nicht um das geld, sondern darum, dass ich ja was zugeben würde voran ich mich nciht mal erinnere das getan zu haben. ich bin ein sehr defensiver fahrer und wenn ich dort überholt hätte, dann wirklich nur im ausrollen.

ich denke auch, dass ich das so angebe und keine angaben dazu mache, nur ein foto zur identifizierung anfordere. wenn man das erkennt, dass ich das war und auch überholt habe dann ist die sache ja klar.

falls noch jemand was anderes dazu einfällt, der möge mir helfen. anwalt ist meiner meinung nach zu früh. verkehrsrechtschutzversicherung hab ich.

danke euch

entscheident ist: Zeuge PHK (Polizeihauptkommissar)
Der bekommt vor Gericht immer Recht auch wenn er kein Foto gemacht hat. Wenn Du angibst Du kannst Dich nicht erinnern, musst Du definitiv zahlen. Da steht Aussage gegen Aussage. Das Gericht glaubt in einem solchem Fall immer einem PHK.

Sorry wenn ich mal kurz vom spezifischen Fall abweiche aber Dein Threadtitel suggeriert, dass TTs ein beliebtes Observierungsziel der Polizei sind. Ist das so und deute ich den Titel nur falsch?

Erklär mir mal bitte, warum der Polizist Dich hätte anzeigen sollen wegen Überholen im Überholverbot, obwohl Du es angeblich nicht gemacht hast? Welchen Grund sollte er dafür haben?

Einen Ablesefehler kannst ausschließen, schließlich passen ja Dein Kennzeichen und Dein Fahzeugtyp offensichtlich zusammen, sonst hätte er keine Anzeige geschrieben. Er hätte also Dein Kennzeichen falsch ablesen müssen und dann den unglaublichen Zufall treffen müssen, das trotz des falschen Kennzeichens ein typgleiches Auto rauskommt bei der Abfrage....

Also lass gut sein und überleg noch mal genau. Ich denke Du weißt es einfach nimmer, kann man ja auch vergessen. Schließlich wusstest Du ja damals nicht, daß Du deswegen mal Post vom FC Grün-Weiß bekommst

Zitat:

Original geschrieben von knolle55


entscheident ist: Zeuge PHK (Polizeihauptkommissar)
Der bekommt vor Gericht immer Recht auch wenn er kein Foto gemacht hat. Wenn Du angibst Du kannst Dich nicht erinnern, musst Du definitiv zahlen. Da steht Aussage gegen Aussage. Das Gericht glaubt in einem solchem Fall immer einem PHK.

Stop !!!

Steht dann nicht Aussage gegen Aussage ?

Für einen konkreten Beweis muss doch mindestens ein Zeuge die Sache bestätigen, oder?

Also muss neben dem PHK evtl. noch ein POK die Aussage bestätigen. Sonst ist die Geschichte doch absolut hinfällig.

Ich würde tatsächlich einen Beweis anfordern (Foto, Blitzzeichnung, Gemälde vom Überholvorgang, ... usw.)

Da muss doch was zu machen sein.

Gruß Olli

Zitat:

Original geschrieben von olli190175


Stop !!!

Steht dann nicht Aussage gegen Aussage ?

Für einen konkreten Beweis muss doch mindestens ein Zeuge die Sache bestätigen, oder?

Also muss neben dem PHK evtl. noch ein POK die Aussage bestätigen. Sonst ist die Geschichte doch absolut hinfällig.

Ich würde tatsächlich einen Beweis anfordern (Foto, Blitzzeichnung, Gemälde vom Überholvorgang, ... usw.)

Da muss doch was zu machen sein.

Gruß Olli

Vergiss es! Vor Gericht sind nicht alle gleich. Die Herren in der Förster-Uniform zählen da immer etwas mehr. Das mag man ungerecht empfinden, oder nicht. Es ist aber so. Aber vor Gericht geht es ja auch nicht um Gerechtigkeit, sondern um Recht. Und das zu haben und es zu kriegen, sind bekanntlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Hmmm, schade!

Vielleicht sollte ich nochmal von Phantomschwarz auf blau-silber metallic umbestellen und mir eine Forst-grüne Uniform zulegen.

😁

Gruß Olli

aussage gegen aussage gibt es in der form nicht - der richter entscheidet immer auf die eine oder andere weise, unentschieden bzw. standardmäßig in dubio pro reo gibt es nicht.
und wer könnte dem richter einen vorwurf machen, wenn der polizist den fahrer nach eigener aussage zweifelsfrei erkannt haben will und der fahrer sich an nichts erinnern kann? zudem wirst du mit einem getunten "sportwagen" eher schlechte karten haben als defensiver fahrer durchzugehen. die statistik spricht insgesamt einfach gegen dich. mach es am besten so wie weiter oben geschildert: beweislage prüfen und dann entweder zahlen oder evtl. anwalt konsultieren. der wird dich darüber aufklären, wie aussichtsreich die sache ist. auf rechtsschutz kann man sich nur bedingt verlassen, weil bei offensichtlicher aussichtslosigkeit nicht geleistet wird. und sobald du ein paar mal "auffällig" geworden bist, werfen sie dich eh raus.

@V12-Racer:

Sorry, wenn ich dich berichtige. Aber mir ist genau so etwas passiert. Anzeige bekommen wegen Überfahren eines Stoppschildes. Dumm nur, dass der betreffende Audi zu der Zeit 800 km entfernt zur Reparatur war. Nun ja, Resultat war, der PHK behauptete genau diesen A4 zu der Zeit mit meiner Nummer gesehen zu haben. Nach Prüfung der Unterlagen wurde eindeutig festgestellt, dass mein Fahrzeug zur fraglichen Zeit für das Begehen dieser Tat nicht in Frage kam und der PHK sich wohl geirrt hat.

Ich würde, wenn du dir wirklich keiner Schuld bewußt bist und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, einen Anwalt konsultieren.

Gruß

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