nummernschild aufgeschrieben
hallo
war eben aufm weg zur tankstelle, dann war vor mir eine frau in sonem suzuki jeep die da ziemlich lahm hergefahren ist..da ich es aber eilig hatte bin ich ziemlich nah aufgefahren un hab die dann auch überholt soo dann kommt die an der tanke auf einmal an mein auto gefahren un schreibt das nummernschild auf,da ich noch in der probezeit bin bin ich mir unsicher ob da was passieren kann,vlt kann mir da einer ja weiterhelfen😉
mfg
Beste Antwort im Thema
Geduld ist im Straßenverkehr alles. Wer denkt, er könne durch Hektik Zeit gewinnen, der irrt. Die Zeitvorteile, die man im allgemeinen so herausfahren kann, sind minimal. Beim Weg in eine Stadt oder heraus, liegt zwischen regelkonformer und hochriskanter Fahrweise im Ergebnis eine Ampelphase, mit ganz viel Glück zwei. Im Berufsverkehr und auf der Landstraße kann man durch riskantes Überholen, Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung und großzügiges Auslegen der Ampelphasen etwa 3 Minuten auf eine Stunde "gewinnen". Ob sich das lohnt, muss man gut abwägen. Ich kenne jemanden, der lag wegen seiner Eile 8 Wochen im Krankenhaus und anschließend Reha. Nach 3 Monaten konnte er wieder Autofahren, solange nur Bimmelbahn. Die Zeit kann er in seinem ganzen Leben nicht mehr herausfahren.
253 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jan1993
aber ich meine wenn die mit 70 überne gut ausgebaute straße wo 100 erlaubt sind fährt ist die ja ieg selber schuld durch so leute passieren ja erst solche überholmanöver..
Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? Ein Überholmanöver wird grundsätzlich vom Überholenden verantwortet und niemals vom Überholten.
Da liegst Du falsch. Es gehört sehr wohl auch zu den Pflichten aller Verkehrsteilnehmer, riskantes Verhalten der anderen nicht zu provozieren. Genauso wie es auch Deine Pflicht ist, Fehler anderer im Rahmen Deiner Möglichkeiten auszugleichen, auch wenn nicht Du derjenige bist, der den Fehler gemacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nachdem du die Sache in einem öffentlichen Forum gestanden hast, reicht die Aussage der Frau aus, auch wenn sie keine weiteren Zeugen benennen kann.
Dazu müsste sie
a) diesen Thread hier kennen bzw. finden und
b) nachweisen können, dass der jan hier diejenige Person ist, die sie aufgeschrieben hat.
Letzterer Nachweis dürfte ihr auf jeden Fall unmöglich sein. Er wäre mit entsprechendem Aufwand der Staatsanwaltschaft zu führen (IP-Adresse von motor-talk.de abfordern und dann vom Provider abfragen, welcher Teilnehmer zur Zeit des Postings dazu gehört hat), aber das ist ein kriminalistischer Aufwand, den man nicht in einem solch geringfügigen Fall betreibt.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
"aussage gegen aussage" gibt es im deutschen rechtssystem nicht!
Unsinn. Natürlich gibt es das im deutschen Rechtssystem. Du machst den Fehler, daraus etwas völlig anderes ableiten zu wollen, nämlich dass die Frau Kläger wäre. Das gibt die Formulierung
"Aussage gegen Aussage"aber nicht her.
Wenn der Staatsanwalt Klage erhebt und im Verfahren die Frau als Zeugin das eine behauptet und jan als Beschuldigter das Gegenteil, dann steht Aussage gegen Aussage.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und zudem völlig legitim vor gericht lügen darf das sich die balken biegen
Wie kommst Du darauf, dass er das dürfte? So ein Unfug. Als Beschuldigter darf er schweigen, aber Falschaussagen vor Gericht sind in jedem Falle strafbar.
MagirusDeutzUlm, Du präsentierst Dich hier als Rechtsexperte, hast aber offensichtlich keine Ahnung, wovon Du redest.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und ob der richter einer frau glaubt die sicherlich besseres zu tun hat als irgendwen grundlos anzuzeigen, oder dem te der gerade mal ein halbes jahr seinen führerschein hat, nen golf fährt (ja, da gibts durchaus vorurteile - was gölfe und fahrer "männlich u23" betrifft!) und zudem völlig legitim vor gericht lügen darf das sich die balken biegen...kann sich jeder selbst ausdenken!
Das ist insofern richtig, als es auch schlechte Richter gibt und daher der Grundsatz gilt:
"Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand."Ein guter Richter wird hier aber zu keinem Schuldspruch kommen können, wenn sich jan nicht verplappert. Beachte bitte: Es reicht nicht aus, wenn der Richter glaubt, dass die Frau wahrscheinlich die Wahrheit sagt. Er muss sich zweifelsfrei sicher sein! Dies ist so aufgrund des Prinzips "Im Zweifel für den Angeklagten." Wenn sich der Richter nicht hundertprozentig sicher ist, dann bestehen Zweifel, und dann ist freizusprechen.
An jans Stelle kann man sich sogar überlegen, in die Gegenoffensive zu gehen und die Frau wegen Verleumdung und polizeilicher Falschaussage anzuzeigen. Ob der Staatsanwalt deswegen Anklage erheben wird ist zwar fraglich (denn auch das wäre schwer nachzuweisen), aber in jedem Fall macht man der Frau damit Scherereien, so dass die sich gut überlegen wird, ob sie nochmal auf die Schnelle Autonummern notiert und damit bei der Polizei Behauptungen aufstellt, die sie nicht beweisen kann. Zudem würde solch Gegenanzeige ein starkes Indiz darstellen, dass jan hinter seinem Standpunkt steht und seine Schuld keineswegs als zweifelsfrei einzuschätzen ist.
Natürlich muss man sich dann sicher sein, dass es keine weiteren Zeugen gibt, die einen auflaufen lassen können.
Zitat:
Original geschrieben von bestaude
Ich glaub wir sind uns einig, dass du etwas falsch gemacht hast.
Sehe ich nicht so, jedenfalls dann nicht, wenn er nicht ganz böse übertrieben hat (wir waren alle nicht dabei). Wenn die Frau ohne erkennbaren Grund unvernünftig langsam gefahren ist, dann braucht sie sich nicht zu wundern, wenn sie überholt wird. Ob die Straßenverhältnisse das hergegeben haben (insbesondere bezüglich der Sicht auf den Gegenverkehr, können wir alle nicht beurteilen.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Unsinn. Natürlich gibt es das im deutschen Rechtssystem.
Wo soll das festgelegt sein?
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Unsinn. Natürlich gibt es das im deutschen Rechtssystem.
das steht so wo?
Zitat:
Du machst den Fehler,
ich?
also ich habe "aussage gegen aussage" defintiv NICHT ins spiel gebracht!
Zitat:
Wie kommst Du darauf, dass er das dürfte?
gängige rechtsprechung!
Zitat:
hast aber offensichtlich keine Ahnung, wovon Du redest.
ich präsentiere mich garnicht...ich kläre lediglich auf!
und bevor DU anderen leuten "keine ahnung" unterstellt, solltest DU lieber mal vor der eigenen haustüre kehren und deine hausaufgaben über die rechte & pflichten eines beschuldigten machen!
dann würdest du nämlich auch wissen, das man als beschuldigter dem richter einen vom rosaroten elefanten erzählen darf - und das sogar völlig straffrei, solange man nicht unter eid steht!
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Drahke hat vollkommen Recht!!!
Die Verantwortung trägt beim Überholen der Überholende und niemals der Überholte!!!
Seit wann hat der Überholte die Verantwortung zu tragen???
Wenn beim Überholvorgang zB ein Unfall mit entgegenkommenden Fahrzeugen durch das Überholen passiert, trägt wohl auch der Überholte die Schuld oder wie???
Demzufolge hätte Er/Sie ja noch abbremsen können/müssen, weil Er/Sie überholt wird, oder wie??
Selten son Quark gelesen, sorry net für übel nehmen.
Davon abgesehn hab ich jetzt mal die Bimmel gedrückt, da dieses Thema hier nichts im Technikforum zu suchen hat und drum gebeten, das es verschoben oder geschlossen wird.
Gruß Roger
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Wenn die Frau ohne erkennbaren Grund unvernünftig langsam gefahren ist, dann braucht sie sich nicht zu wundern, wenn sie überholt wird.
Wenn der Überholer den Grund für das Langsamfahren nicht erkannt hat, dann bedeutet das nicht zwangsläufig, daß die Überholte ohne erkennbaren Grund langsam gefahren ist.
Zitat:
Demzufolge hätte Er/Sie ja noch abbremsen können/müssen, weil Er/Sie überholt wird, oder wie??
So ist es.
Wenn eine Gefahrensituation, etwa durch eine Falscheinschätzung der Geschwindigkeit oder Entfernung des entgegenkommenden Verkehrs seitens des Überholenden, entsteht, sollte der Überholte in der Pflicht sein, nach seinen Möglichkeiten abzubremsen und den Überholenden einscheren zu lassen.
Es gehört sich ja auch nicht, als Überholter während des Überholvorgangs eines Anderen zu beschleunigen. 😉
Ob das jetzt nun irgendwo in einen Paragraphen gegossen wurde, ist natürlich zu klären. Im Zweifelsfall aber immer: §1 StVo.
Zitat:
Wenn der Überholer den Grund für das Langsamfahren nicht erkannt hat, dann bedeutet das nicht zwangsläufig, daß die Überholte ohne erkennbaren Grund langsam gefahren ist.
Ist das nicht irrelevant? Sofern die Dame ohne einen allgemein erkennbaren Grund auf offener Straße und über längere Distanz trödelt, nötigt sie den nachfolgenden Verkehr zu riskanten Fahrmanövern.
Zitat:
Original geschrieben von derlym
Sofern die Dame ohne einen allgemein erkennbaren Grund auf offener Straße und über längere Distanz trödelt, nötigt sie den nachfolgenden Verkehr zu riskanten Fahrmanövern.
Ob der Grund allgemein und sofort erkennbar ist (hier kommt es ja auch auf den Blickwinkel an), ist hier zunächst einmal nicht von herausragender Bedeutung. Wichtig ist einzig und allein, ob ein nachvollziehbarer Grund vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Drahke hat vollkommen Recht!!!
Die Verantwortung trägt beim Überholen der Überholende und niemals der Überholte!!!
Seit wann hat der Überholte die Verantwortung zu tragen???Wenn beim Überholvorgang zB ein Unfall mit entgegenkommenden Fahrzeugen durch das Überholen passiert, trägt wohl auch der Überholte die Schuld oder wie???
Demzufolge hätte Er/Sie ja noch abbremsen können/müssen, weil Er/Sie überholt wird, oder wie??
Selten son Quark gelesen, sorry net für übel nehmen.Davon abgesehn hab ich jetzt mal die Bimmel gedrückt, da dieses Thema hier nichts im Technikforum zu suchen hat und drum gebeten, das es verschoben oder geschlossen wird.
Gruß Roger
Dann husch mal in das von mir oben erwähnte Forum!!! 😁
Der Te hat hier am Anfang geschrieben, das Er es eilig hatte, dicht aufgefahren ist usw usw.
Das wird hier grade vergessen 😉
Wie war das mit §1 StVo.???
Damit hat der Te schon ein Gefahrenpotenzial verursacht.
Hätte die Fahrerin des vorausfahrenden Fahrzeuges plötzlich abbremsen müssen, wäre Er hinten drauf gescheppert und dann würde der Thread net heißen Nummernschild aufgeschrieben, sondern Auto kaputt!!!
Wieso hat die vor mir gebremst??? 😰🙄
Somit ist Er für mich das Gefahrenpotenzial und net die Vorausfahrerin.
Und warum die Dame so langsam gefahren ist, wissen wir hier alle net, außer Sie selbst.
Hinzu kommt noch, das wir das hier alles nur aus einem Sichtwinkel hören, nämlich dem des Te.
Was da wirklich war, wissen wir also net.
Und noch etwas, wer überholt, hat sich vorher zu vergewissern, das er gefahrlos überholen kann ohne sich und andere zu gefährden!!!
Kriegt man in jeder Fahrschule beigebracht!
Gruß Roger
Daß der TE hier Mist gebaut hat, weiß er ja selbst. Deshalb hat ja diesen Thread hier eingestellt, weil er befürchtet, daß man ihn wegen seiner Regelverstöße dranbekommt.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
jan, da wird überhaupt nix passieren. Es fällt mir sogar schwer mir vorzustellen, dass die Polizei überhaupt reagiert, wenn da eine einzelne Person ankommt und behauptet, da sei ihr jemand zu dicht aufgefahren. Selbst ein Polizeiwagen muss doch da mit entsprechenden Gerätschaften die Entfernung messen, um nachweisen zu können, dass der Sicherheitsabstand tatsächlich unterschritten war. Das ist vollkommen lächerlich. Die kann nichts beweisen, schon gar nicht den genauen Abstand.Am Rande bemerkt: Ich hätte sicherlich genauso gehandelt wie Du. Das kommt sogar relativ häufig vor, dass ich solche Schleicher überhole. Wenn jemand in einer 30er-Zone 30 fährt, dann muss man das sicherlich akzeptieren. Wenn der aber dann an jeder Einmündung nochmal auf die Hälfte abbremst, weil da ja ein Auto kommen könnte, dann nutze ich schon mal die Chance und ziehe links vorbei. Denn: Wenn da ein Auto kommt, das rechtzeitig die Einmündung erreichen würde, dann kann man das bei 30 ohne Probleme rechtzeitig erkennen. Sieht man es zu spät, dann ist es deswegen zu spät, weil man schon so dicht an der Einmündung ist, dass man sie passiert hat, bevor das Auto dort überhaupt ankommt. Also wird der andere nicht behindert -> keine Vorfahrtverletzung. Aufmerksam gucken muss man natürlich bei rechts vor links, aber bremsen nicht (bei Tempo 30), sofern da nicht gerade ein großes Hindernis den Einblick in die Seitenstraße versperrt. An einer Einmündung schon gar nicht, denn selbst wenn da ein Fahrzeug kommt, muss es ja abbiegen und kann demzufolge nicht sonderlich schnell fahren. Hier jedesmal abzubremsen und hinterher wieder Gas zu geben verschleißt nicht nur die Bremsen, sondern schadet auch der Umwelt, denn hinterher muss man ja immer wieder Gas geben, und Beschleunigen ist das kraftstoffintensivste am Autofahren.
Ich muss dazu sagen, dass ich zwar nicht mehr in der Probezeit bin, aber dennoch aufpassen muss, weil ich Punkte im deutlich zweistelligen Bereich habe. Das sind aber alles Geschwindigkeitsübertretungen, nix anderes! 😁 Ich muss jetzt zumindest mal bis März 2012 durchhalten, dann ist schon mal ein Punkt weg wegen der 5 Jahre-Frist. 🙂 Langfristig ist mein Ziel natürlich, mal zwei Jahre nicht gepackt zu werden, damit die restlichen Punkte auf einen Schlag verschwinden. Und so fahre ich denn momentan auch etwas zurückhaltender. Aber: wenn mein Fahrstil wirklich gefährlich wäre, dann hätte es in weit über 10 Jahren Führerschein schon mal gekracht. Hat es aber nicht. Also ist das mit den Tempolimits alles sehr relativ zu sehen. Sicherheitstechnisch wichtig ist es, an die Verkehrsverhältnisse (und die eigenen Fähigkeiten) angepasst zu fahren, nicht auf weiße Schilder mit rotem Rand zu vertrauen. Das Allheilmittel, die Unfallzahlen durch immer neue Tempolimits reduzieren zu wollen, ist in etwa genauso, wie das europäische Schuldenproblem durch immer neue Kredite lösen zu wollen, für die wir dann alle in Form der guten Eurobonds haften.
Und nochmal, jan: Keine Sorge, die Dame kann Dir gar nix!
@Schyschka: Ist mir nicht klar, weshalb Du die DM 500 bezahlt hast. Wenn die Sache nicht anders beweisbar war als durch die Behauptung eines Freaks, dann hätte ich bei einem Schreiben wie dem von Dir verlinkten nicht bezahlt, sondern es auf die Klage ankommen lassen und die Beleidigung konsequent geleugnet. Der Richter kann niemals mit Sicherheit beurteilen, ob Du das wirklich gesagt hast, und es gilt der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten". Wenn sich der Richter nicht ganz sicher ist, dass Du das wirklich gesagt hast, dann muss er die Anklage abweisen. Sicher aber kann er nur sein, wenn es glaubwürdige Zeugen gibt (insbesondere also Unbeteiligte. Die Frau des Klägers, die neben ihm im Auto saß, wird nicht ausreichen).
HMMM und doppel HMMM,
Mit einer solchen Vorgeschichte einem Anfänger Tipps zu geben halte ich für bedenklich! Ist auch ein Wunder, dass sich darüber keiner geäußert hat. Ich denke mir dem Text vor einem Richter wäre der Lappen sofort weg mit einer entsprechender MPU Anordnung.
Aber hallo TE,
warte ab was kommt. Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird. Fehler macht jeder überhaupt am Anfang. Mach Dir ein paar Gedanken darüber und lerne daraus. Kenne es aus Erfahrung, etwas schwitzen hilft auch beim Erfahrung sammeln.
Gruß MIFIA4
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Langfristig ist mein Ziel natürlich, mal zwei Jahre nicht gepackt zu werden...
Sinnvoller wäre es, wenn dein Ziel die Beseitigung der Ursachen wäre und nicht die Vermeidung der Folgen...
@Mifa und Drahke,
ich hatte ehrlich gesagt überlegt was dazu zu schreiben.
Aber dann dachte ich mir, nee bei D & P brauchste nichts zu kommentieren bzw was dazu zu schreiben, sonst kommen wieder seitenlange Texte darüber😁😁😁
Und das wollte ich eigentlich vermeiden, hats aber trotzdem nix gebracht, wie man sieht 😁 😉
Gebe Euch aber in eurer Meinung vollkommen zu 100% Recht 😉
Gruß Roger
Also,
erfahrungsgemäß kommt in den meisten Fällen goar nichts. Leutem, die irgendwessen Nummernschilder aufschreiben, sind größtenteils minderbemittelte Nullen, die im Straßenverkehr immer und immer wieder gedrängelt, beleidigt, gefährdet und überholt werden. Dass sie das selbst provozieren, kommt ihnen nicht in den Sinn. Es kommt ihnen nicht in den Sinn, weil deren Horizont sich meistens auf Waschlappen, Wäsche bzw. Viagra oder Prostataprobleme beschränkt.
Sie kommen großkotzig an und schreiben sich das Kennzeichen auf. Sie erwarten nämlich dann, dass der böse Raser anfängt zu zittern und in Tränen ausbricht. Da man aber erst zu den Cops dackeln muss und eeewig lange eine Anzeige diktieren darf, haben viele keine Lust darauf.
Sollte dennoch etwas kommen:
Du bist NIE dicht aufgefahren, hattest noch 2 Leute im Auto, die das bestätigen können. Punkt! Kannst noch die Alte wegen Verkehrbehinderung anzeigen.
oder
Du sagst, du hättest gar nicht am Steuer gesessen. Ja, sie könnte dich identifizieren (vielleicht), aber soweit kommt es meistens gar nicht. Glücklicherweise haben die grünen/blauen anderes zu tun 😉