NSW als TFL mit Relais möglich?
Hallo,
folgendes Vorhaben: Ich möchte die Nebelscheinwerfer (auch) als Tagfahrleuchten verwenden - in Österreich erlaubt! Früher, also vor CAN und PWM Steuerung, hätte ich einfach ein Relais auf Zündplus 15 und +Standlicht geschaltet, Relais Pin 85 u. 86. Sobald das Standlicht ein ist, fällt das Relais ab und die NSW sind dunkel.
1. Kann ich einfach +12V auf die NSW (als TFL) draufschalten (über Relais Pin 30 - 87) ohne das SAM zu beleidigen? Der FET (?) im SAM zur Ansteuerung müsste ja ohnehin den Strom ins Steuergerät sperren. Sobald das Abbiegelicht oder NSW aktiv wäre, leuchtet ja schon das Standlicht und die "TFL Funktion" wäre aus.
2. Und selbe Frage zum Relais (Spule Pin 85 86): Ich würde 85 auf Zündpluss 15 schalten und 86 auf Plus-Standlicht. Auch gefahrlos möglich?
Ich habe mir schon diverse LED Zusatzbleden sowie ein Ausbau der NSW und Umbau auf TFL überlegt, aber die oben beschriebe Variante wäre ein lockere Erweiterung.
Grüße und Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Das musst du mir erklären. Ich persönlich kenne 2 Personen die bei Ihren Fahrzeugen (kein MB) ganz legal ihre NSW als TFL codieren lassen haben. Kommen Problemlos durch den TÜV.
Über Punkt 2 kann man diskutieren. Weil ob unten an der Front jetzt 2 LED Leisten kleben oder eben die NSW leuchten macht IMHO wenig unterschied.
Der Gesetzgeber ist halt (wieder mal) zu genau und macht Vorschriften wo's keine braucht. In der Praxis ist es aber so, dass weder TFL noch NSW blenden. Wenn mir ein Auto tagsüber im dunkleren Waldstück entgegenkommt, sehe ich den tasächlich früher mit NSW wie wenn gar nix leuchtet. Aber NSW dürfen nicht leuchten, weil kein Nebel ist - fertig, basta. Stören würde das im Prinzip niemanden, bis auf die Bürokraten halt.
Ich erinnere mich an die Zeiten, in denen eine einzelne Bremsleuchte in der Mitte nicht zulässig war. Es mussten dann 2 sein - der Amtschimmel hat gewiehert. Später ging auf einmal was früher auch schon ok war.
PS: je nach Laune ziehe ich tagsüber auch mal den Schalter für die NSWs, weil ich (heul) kein TFL habe, und begehe damit bewusst einen fatalen Verstoß gg. die StVO. Besser gesehen werde ich aber sicherlich trotzdem - ohne jemanden zu gefährden.
18 Antworten
Ich würde die +12V zusätzlich jeweils durch eine Diode absichern.
(so ein SAM ist immer sehr teuer 🙂 )
Das deine Schaltung für Deutschland nicht zulässig wäre, ist dir ja ohnehin klar.
Das deine Schaltung auch nur wenig als TFL bringt, sollte auch nicht unerwähnt bleiben.
Gruß, Rudi
Zitat:
Original geschrieben von RudiH
Das deine Schaltung für Deutschland nicht zulässig wäre, ist dir ja ohnehin klar.
Das deine Schaltung auch nur wenig als TFL bringt, sollte auch nicht unerwähnt bleiben.
Das musst du mir erklären. Ich persönlich kenne 2 Personen die bei Ihren Fahrzeugen (kein MB) ganz legal ihre NSW als TFL codieren lassen haben. Kommen Problemlos durch den TÜV.
Über Punkt 2 kann man diskutieren. Weil ob unten an der Front jetzt 2 LED Leisten kleben oder eben die NSW leuchten macht IMHO wenig unterschied.
Wenn es codierbar ist, spricht ja nichts dagegen.
Allerdings ist es so, daß das bei dem geplanten Eingriff mit dem Relais die Lampen mit Strom versorgt, obwohl das Steuergerät dies nicht angesteuert hat. Die Folge müßte also mindestens ein Fehler im Speicher sein.
Da ja jede Birne überwacht wird, ist das Steuergerät immer in Kontakt mit den Birnen, wenn jetzt da Strom fließt, obwohl es ja aus sein müßte, wäre ich mir nit so sicher, ob da dann nicht irgendwas dabei über die Wupper geht. Vielleicht hat das Steuergerät für so einen Fall auch noch ein Notprogramm am Start, um dieses für seine Sichtweise misteriöse Verhalten zu "lindern", wie es z.B. bei ausgefallenen Blinkerlampen die Bremsleuchte zum Blinken bringen könnte....
Ich würde es nicht machen, zumindest nicht an meinem eigenen Auto 😁
Wäre mir natürlich auch lieber wenn sich das codieren ließe, nur habe ich dazu nichts gelesen bzw. gefunden. Also wenn da jemand andere Infos dazu hat, gerne!
Ich denke die Überwachung der Birnen ist erst aktiv sobald das Licht eingeschaltet ist.
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Das hätte ich auch gerne oder eben eine 20 - 30Watt starke ansteuerung des Fernlichts, jedoch habe ich wegen beider Angelegenheiten tatsächlich eine eMail an MB geschrieben und beides Mal wurde es abgelehnt das es nicht vorgesehen und zuläassig sei.
Legal hin oder her, man könnte auf diese Art und Weis wunderbar kostenlos ein gut funktionierendes TFL haben, was kein Deut mehr oder weniger blendet, wie andere auch, welche natürlich zugelassen sind.
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Das musst du mir erklären. Ich persönlich kenne 2 Personen die bei Ihren Fahrzeugen (kein MB) ganz legal ihre NSW als TFL codieren lassen haben. Kommen Problemlos durch den TÜV.Zitat:
Original geschrieben von RudiH
Das deine Schaltung für Deutschland nicht zulässig wäre, ist dir ja ohnehin klar.
Das deine Schaltung auch nur wenig als TFL bringt, sollte auch nicht unerwähnt bleiben.Über Punkt 2 kann man diskutieren. Weil ob unten an der Front jetzt 2 LED Leisten kleben oder eben die NSW leuchten macht IMHO wenig unterschied.
zu 1) Ich habe damals auf Nachfrage die Antwort bekommen, das Mercedes das nicht macht, weil es in Deutschland nicht zugelassen ist. Die Gläser der NSW sind nicht mit den entsprechenden Zulassungs Kennungen gekennzeichnet.
Zitat:
Tag fahrleuchten im Zusammenhang mit der
Hauptuntersuchung (HU)
Tagfahrleuchten müssen wie bereits erwähnt - der ECE - R87 und ECE - R 48 in Verbindung mit §49a StVZO entsprechen und die Kennbuchstaben RL tragen . Im Einzelnen müssen die oben genannten Punkte bezüglich der Anforderungen, des Anbaus und der Funktionsweise erfüllt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, zählt dieses bei einer anstehenden Hauptuntersuchung (HU) als erheblicher Mangel (EM) und die Vergabe einer HU - Plakette ist nicht möglich; gegebenenfalls kann
es sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
zu 2) TFL strahlt normalerweise mit wenigen Grad nach oben ab. Nebelscheinwerfen aber nach unten.
Siehe zum Beispiel
hier(letzte Seite)
Gruß, Rudi
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Das musst du mir erklären. Ich persönlich kenne 2 Personen die bei Ihren Fahrzeugen (kein MB) ganz legal ihre NSW als TFL codieren lassen haben. Kommen Problemlos durch den TÜV.Zitat:
Original geschrieben von RudiH
Das deine Schaltung für Deutschland nicht zulässig wäre, ist dir ja ohnehin klar.
Das deine Schaltung auch nur wenig als TFL bringt, sollte auch nicht unerwähnt bleiben.Über Punkt 2 kann man diskutieren. Weil ob unten an der Front jetzt 2 LED Leisten kleben oder eben die NSW leuchten macht IMHO wenig unterschied.
Der Gesetzgeber ist halt (wieder mal) zu genau und macht Vorschriften wo's keine braucht. In der Praxis ist es aber so, dass weder TFL noch NSW blenden. Wenn mir ein Auto tagsüber im dunkleren Waldstück entgegenkommt, sehe ich den tasächlich früher mit NSW wie wenn gar nix leuchtet. Aber NSW dürfen nicht leuchten, weil kein Nebel ist - fertig, basta. Stören würde das im Prinzip niemanden, bis auf die Bürokraten halt.
Ich erinnere mich an die Zeiten, in denen eine einzelne Bremsleuchte in der Mitte nicht zulässig war. Es mussten dann 2 sein - der Amtschimmel hat gewiehert. Später ging auf einmal was früher auch schon ok war.
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Das musst du mir erklären. Ich persönlich kenne 2 Personen die bei Ihren Fahrzeugen (kein MB) ganz legal ihre NSW als TFL codieren lassen haben. Kommen Problemlos durch den TÜV.
Über Punkt 2 kann man diskutieren. Weil ob unten an der Front jetzt 2 LED Leisten kleben oder eben die NSW leuchten macht IMHO wenig unterschied.
Der Gesetzgeber ist halt (wieder mal) zu genau und macht Vorschriften wo's keine braucht. In der Praxis ist es aber so, dass weder TFL noch NSW blenden. Wenn mir ein Auto tagsüber im dunkleren Waldstück entgegenkommt, sehe ich den tasächlich früher mit NSW wie wenn gar nix leuchtet. Aber NSW dürfen nicht leuchten, weil kein Nebel ist - fertig, basta. Stören würde das im Prinzip niemanden, bis auf die Bürokraten halt.
Ich erinnere mich an die Zeiten, in denen eine einzelne Bremsleuchte in der Mitte nicht zulässig war. Es mussten dann 2 sein - der Amtschimmel hat gewiehert. Später ging auf einmal was früher auch schon ok war.
PS: je nach Laune ziehe ich tagsüber auch mal den Schalter für die NSWs, weil ich (heul) kein TFL habe, und begehe damit bewusst einen fatalen Verstoß gg. die StVO. Besser gesehen werde ich aber sicherlich trotzdem - ohne jemanden zu gefährden.
Ich verstehe Deine Aussage nicht. Du benutzt am Tage ab und an die NSW ? Warum kein Abblendlicht ohne NSW ?
Ein TFL ist im Gegensatz zum NSW auf Blendung eingestellt und daher am Tage deutlich besser Sichtbar. Daher darf TFL nicht in der Dunkelheit leuchten.
Ein Nebelscheinwerfer wird deshalb nie das TFl ersetzen. Dann schon ehr die Lösung mit dem gedimmten Fernlicht.
Ich benutze, wenn es mir sinnvoll erscheint auch ab und an die NSW als TFL da diese mit Glühlampen betrieben werden (günstiger in der Unterhaltung) und den Gegenverkehr ähnlich blenden wie zulässige TFL. Personen unter 22 würden sagen, sieht cooler aus, was mir recht egal ist und da Skodas oder auch Fahrzeuge aus dem Haus MB teilweise Glühlampen als TFL nutzen, welche unter dem Stoßfänger angebracht sind, hat die Rennleitung schon lange keine Interesse mehr solche Verstöße zu ahnden.
Jetzt wäre es halt perfekt, wenn das ganze automatisch funktionieren würde, denn das automatische Licht ist etwas feines, worauf man aber verzichten muss, wenn man mit NSW fährt, denn diese werden nicht nach dem Entfernen des Zündsteckers nicht deaktiviert.
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Ich verstehe Deine Aussage nicht. Du benutzt am Tage ab und an die NSW ? Warum kein Abblendlicht ohne NSW ?Ein TFL ist im Gegensatz zum NSW auf Blendung eingestellt und daher am Tage deutlich besser Sichtbar. Daher darf TFL nicht in der Dunkelheit leuchten.
Ein Nebelscheinwerfer wird deshalb nie das TFl ersetzen. Dann schon ehr die Lösung mit dem gedimmten Fernlicht.
NSW weils cool aussieht😎. Das ist dann der Neid der Besitzlosen😉 und ich möchte auch nur unten leuchten.😁
Ich finde halt, es geht ums Gesehen werden. Von dem her würde es der Verkehrsicherheit nicht abträglich sein, wenn man die NSW schalten könnte, ohne dass halt die Rückleuchten und Standlicht vo. mit leuchtet. Ich halte diese Schaltung - wenn es sie denn gäbe bzw. erlaubt wäre - als ausreichend, und sie wäre sicherlich einfacher zu machen gewesen wie nochmals zusätzliche TFL an die Front zu konstruieren.
Abgesehen davon: bei den Österreicheren ist man von der Tagbeleuchtung ja auch wieder abgekommen, weil das Fahren mit Abbl.licht die Unfallzahlen nicht beeinflusste. Demnach ist es rel. egal was vorne leuchtet.
TFLs sind imho ein Stück weit nur ein "Modegag"
Also mit NSW und Standlicht ?!? Okay, ist kein Unterschied als wenn man mit Abblendlicht fährt. Es würde dann ja Deiner Aussage (Österreich) nichts bringen.
Wie das TFL erzeugt wird, ob LED oder Glühfaden, ist letztlich egal. Der Reflektor und der Winkel ist ein anderer. Skoda und andere haben normale Leuchtmittel verbaut, diese funktionieren aber ganz anders als ein NSW.
TFL ist durchaus kein Modegag, im deutschen Straßenverkehr nur noch recht neu.
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Es würde dann ja Deiner Aussage (Österreich) nichts bringen.
Eben. Wenn strahlender Sonnenschein ist mach ich gar nix an. Wer da den Gegenverkehr nicht erkennt, sollte die Augen untersuchen lassen.
Aber wir sind nun schon soweit, dass selbst Radfahrer tags mit Licht fahren. Bleibt abzuwarten, wann die ersten Fussgänger mit Licht unterwegs sind.🙂
Hi!
Zitat:
Original geschrieben von benello
Eben. Wenn strahlender Sonnenschein ist mach ich gar nix an. Wer da den Gegenverkehr nicht erkennt, sollte die Augen untersuchen lassen.
[...]
Fahre einmal bei strahlendem Sonnenschein in ein schattiges Waldstück...
Es geht dabei generell um eine bessere Erkennbarkeit, und das nicht nur für die Autofahrer, sondern für alle. Von daher ist die Polemik mit der Sehkraft eher unangebracht.