Notwendigkeit der Eintragung Fahrer unter 21 bei KVZ-Versicherung
Hallo,
ich habe ein Auto. Mein Sohn ist ein junger Fahrer, 18, hat mit 17 sein Führerschein gemacht. Kann mir jemand, bitte, helfen und sagen, ob es eine Pflicht ist, ihn in meine Versicherung aufzunehmen oder nicht? Darf er mit meinem Auto dann fahren oder nicht, wenn er nicht bei mir eingetragen ist? Welche Konsequenzen hätte ich dann, wenn er doch einen Unfall hat? Zahlt die Versicherung? Gibt es vielleicht Versicherungen ohne den Eintrag? Falls er nicht bei mir eingetragen ist, werden ihn die Jahre, die er mit meinem Auto fährt trotzdem berechnet/anerkannt?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Du musst bei deiner Versicherung nachfragen, ob dein Sohn als Fahrer angemeldet werden muss.
Bei meiner Versicherung muss man zusätzliche Fahrer anmelden, und auch zusätzlich bestätigen/bezahlen, wenn sie unter 25 Jahre alt sind. BF17 scheint einen kleinen Rabatt zu geben.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall wird die Haftpflicht erstmal den Schaden des Gegeners übernehmen. Danach kannst du als Halter in Regress genommen werden, den Schaden zu zahlen und eine Vertragsstrafe zahlen, meistens in Höhe eines Jahresbeitrags.
49 Antworten
Den Versicherungsschutz verlierst du nicht, das die den Beitrag so berechnen als wäre dein Sohn mit als Fahrer eingetragen, machen eigentlich alle Versicherer und das Rückwirkend zum jährlichen Beginn.
Das jemand mal eine Vertragsstrafe zahlen musste, ist mir nicht bekannt.
Würde das ganze einem Anwalt übergeben, anfechten wirst du den Vertrag nicht können. Hast ihn ja selbst abgeschlossen
Mein Rat: Nur die fahren lassen, die auch dürfen, dann hat man solche Scherereien später nicht.
Dein Vorgehen mit RA gegen die Versicheurng wird wenig aussicht auf Erfolg haben.
Streitbare Ausnahme wäre ein Notfall, welcher das Führen des Fahrzeuges durch eine nicht versicherte Person zulässt, da gehört das Vorstellungsgespräch aber sicher nicht dazu...
Nun die Prämie wird halt genau nach den Risikofaktoren berechnet. Genauso verhält es sich auch mit der KM Leistung. Ist ein Schaden eingetreten, kann eine Versicherung die Differenz nachfordern und ggf. noch eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% fordern von der Jahresprämie . Falschangaben fliegen oft nach einem Unfall auf. Aber erst muss die Versicherungen den Beweis bringen wegen KM, bei einem zu jungen Fahrer würde das anders aussehen. Das Alter ist ein eindeutig.
Gibt’s hier schon was Neues? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Verti mit dem Vorgehen durchkommt...
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Etwas mehr Selbstreflexion wäre angebracht, anstatt die Schuldigen bei deiner Versicherung zu suchen!
Wer hat denn hier betrogen? Du, der falsche Angaben zum Personenkreis der Fahrzeugnutzung gemacht hat um ein paar Euro zu sparen, oder die Versicherung, die jetzt genau das macht was sicherlich auch in deren AGB steht und du unterschrieben hast.
Aber mit deinem Argument:
Zitat:
"Er war nicht als fahrer eingetragen weil er auch nicht vorgesehen war als fahrer dieses Autos , er hat ja sein eigenes."
....wird dein Anwalt die Sache bestimmt zu deiner besten Zufriedenheit wieder richten. 😁
bei vielen VS steht sogar im Vertrag ,dass bei Schäden die mit Fahrer unter 23Jahre verursacht werden(wenn die nicht als Fahrer angegeben sind), erhöht SB auf 2500-5000€.
Ich hatte einen solchen Fall im Verwandtenkreis 2017.
Fast neues Auto der Mutter, kein eingetragener Fahrer unter 23.
Tochter (19j) nimmt das Fahrzeug nachts ohne zu Fragen, es passiert wie es passieren muss:
Kommt von der Straße ab, rutscht in den Graben, ihr und ihren Freundinnen nichts passiert, am Golf irgendwas um 10.000€ Schaden.
Ergebnis: Wurde anstandslos bezahlt (eine hier recht verrufene große Versicherung aus dem nordbayerischen Raum).
Keine Zicken, keine Strafe, keine Kürzung, keine erhöhte SB, nur rückwirkend für das laufende Jahr Eintragung der jungen Fahrer mit entspr. Beitragsanpassung.
Dieses Beispiel habe ich auch mit unserem Versicherungsmakler durch. Damals (vor 12 Jahren) war ich der 18 Jährige Fahrer, den mein Vater nicht hat eintragen lassen 😉
Unser Makler (Allianz) hat uns damals gesagt, dass im schlimmsten Fall einfach die Differenz die ich als eingetragener Fahrer gekostet hätte nachgezahlt werden muss. Sonst nix.
Wer mit einem Makler befreundet ist findet noch andere Möglichkeiten, die ich jetzt nicht näher erläutern möchte 😉
Zitat:
@Kryne schrieb am 29. Oktober 2018 um 12:59:56 Uhr:
Wer mit einem Makler befreundet ist findet noch andere Möglichkeiten, die ich jetzt nicht näher erläutern möchte 😉
Da muss man nicht befreundet sein, da reicht es Kunde zu sein 😁.
dann wäre es am schlauesten nie einem bis 23 eintragen lassen und Geld sparen, wenn so wie so nur das verlangt wird,was du freiwillig bei Eintragung zahlst. wenn nichts passiert, hast du 5 Jahre ne Menge kole gespart.
Zitat:
@vovikrok schrieb am 29. Oktober 2018 um 14:03:30 Uhr:
dann wäre es am schlauesten nie einem bis 23 eintragen lassen und Geld sparen, wenn so wie so nur das verlangt wird,was du freiwillig bei Eintragung zahlst. wenn nichts passiert, hast du 5 Jahre ne Menge kole gespart.
Und Du wärst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht der erste und auch nicht der einzige, der das genau so macht.
noch nicht, aber jetzt überlege ob ich meine Tochter mit 19 mein Auto fahren lasse. Bis jetzt habe nicht erlaubt, weil sie nicht eingetragen ist und ich hatte Angst wegen Verlust der Vers.Abdeckung
Dem steht hier aber die Erfahtung des Users Bajka vom 17.08.18 gegenüber:
" Hallo Leute
Hier mein aktueller Fall
Wir sind vier Personen im Haushalt und jeder hat sein eigenes Auto .
Vor kurzem hat mein 19 jährige Sohn einen Motorschaden bei seinem Auto gehabt ,das Auto wurde vom ADAC in ein WERKSTATT abgeschleppt und da er ein Bewerbungsgespräch an dem Tag hatte, hat er sich das Auto von meine Frau geborgt und ein Auffahrunfall gebaut.
Ein Pechvogel halt.
Aber es kommt jetzt :
Er war nicht als fahrer eingetragen weil er auch nicht vorgesehen war als fahrer dieses Autos , er hat ja sein eigenes.
Dann kommt ein Brief von der Verti Versicherung mit der rückstufung und der Beitrag steigt um das dreifache .ausserdem wollen sie auch 2500€ Vertragsstrafe kassieren. Natürlich muss ich meinen Schaden selbstbezahlen.
Bei ca 20 anrufen bei der Versicherung hat sich keiner dafür zuständig gefühlt aber ich hörte mehrmals die Aussagen:
”unsere Versicherung diskutiert nicht,
Wir sind bei solchen Fällen knallhart
Sie verlieren kompletten Versicherungsschutz
Sie müssen zahlen usw.“
Und das ganze auf eine arrogante und menschenverachtende Weise das einem übel wird.
Mein Rat wäre:
Keinen direktversicherer wählen weil Mann als Ansprechpartner keinen Menschen bekommt sondern einen vollautomatischen arroganten etwas das auswendig gelernt hat was er sagen soll.
Alle fahrer aus der breitere Familie und Freundeskreis die unter 23 sind .
Es ist natürlich sehr teuer aber wenn mal so ein fahrer schnell das Auto braucht und es passiert was ??????
Ich werde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten und diesen Vertrag anfechten Koste es was es wolle
Schönen Tag noch "