Notwendigkeit der Eintragung Fahrer unter 21 bei KVZ-Versicherung

Hallo,
ich habe ein Auto. Mein Sohn ist ein junger Fahrer, 18, hat mit 17 sein Führerschein gemacht. Kann mir jemand, bitte, helfen und sagen, ob es eine Pflicht ist, ihn in meine Versicherung aufzunehmen oder nicht? Darf er mit meinem Auto dann fahren oder nicht, wenn er nicht bei mir eingetragen ist? Welche Konsequenzen hätte ich dann, wenn er doch einen Unfall hat? Zahlt die Versicherung? Gibt es vielleicht Versicherungen ohne den Eintrag? Falls er nicht bei mir eingetragen ist, werden ihn die Jahre, die er mit meinem Auto fährt trotzdem berechnet/anerkannt?

Vielen Dank im Voraus.

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Du musst bei deiner Versicherung nachfragen, ob dein Sohn als Fahrer angemeldet werden muss.
Bei meiner Versicherung muss man zusätzliche Fahrer anmelden, und auch zusätzlich bestätigen/bezahlen, wenn sie unter 25 Jahre alt sind. BF17 scheint einen kleinen Rabatt zu geben.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall wird die Haftpflicht erstmal den Schaden des Gegeners übernehmen. Danach kannst du als Halter in Regress genommen werden, den Schaden zu zahlen und eine Vertragsstrafe zahlen, meistens in Höhe eines Jahresbeitrags.

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und die haben Recht, bei Verti steht das auch in VB. Bei AXA sogar 5000€ bei solche Fall.

Wie gesagt, bevor ihr sowas einfach macht, klärt das ab. Lest euren Vertrag durch. Sprecht mit eurem Makler wie ihr es handhaben könnt, wenn mal was passiert.

sollte es nur befristet erforderlich sein kann man das auch mit der Versicherung klären und fixieren!

Und es gibt Verträge, in denen steht der Begriff "regelmäßig" oder "in der Regel".

Und es gibt Versicherungen, die machen z.B. für 2x im Jahr für 3 Wochen eine Ausnahme von der Regel (damit Sohnemann in den Ferien auch mal legal zum Skifahren oder zum Surfen kann, ohne das Papas Geldbeutel dafür 365 Tage lang geschröpft wird).

Einfach lesen und verstehen, das machen alle so wie sie wollen.
Es gibt sicher genügend Wege so etwas zu regeln, die einen auf der einen Seite nicht arm machen und im Schadenfall auch nicht an den Rand des Ruins treiben.

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Nun es handelt sich halt um eine Obligenheitsverletzung und hier kann die Versicherung entsprechend so oder so reagieren. Wenn man also glaubt, da bescheißt man mal ein bisschen, wird schon nichts passieren, kann es teuer ausgehen.

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