Notwendigkeit der Eintragung Fahrer unter 21 bei KVZ-Versicherung
Hallo,
ich habe ein Auto. Mein Sohn ist ein junger Fahrer, 18, hat mit 17 sein Führerschein gemacht. Kann mir jemand, bitte, helfen und sagen, ob es eine Pflicht ist, ihn in meine Versicherung aufzunehmen oder nicht? Darf er mit meinem Auto dann fahren oder nicht, wenn er nicht bei mir eingetragen ist? Welche Konsequenzen hätte ich dann, wenn er doch einen Unfall hat? Zahlt die Versicherung? Gibt es vielleicht Versicherungen ohne den Eintrag? Falls er nicht bei mir eingetragen ist, werden ihn die Jahre, die er mit meinem Auto fährt trotzdem berechnet/anerkannt?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Du musst bei deiner Versicherung nachfragen, ob dein Sohn als Fahrer angemeldet werden muss.
Bei meiner Versicherung muss man zusätzliche Fahrer anmelden, und auch zusätzlich bestätigen/bezahlen, wenn sie unter 25 Jahre alt sind. BF17 scheint einen kleinen Rabatt zu geben.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall wird die Haftpflicht erstmal den Schaden des Gegeners übernehmen. Danach kannst du als Halter in Regress genommen werden, den Schaden zu zahlen und eine Vertragsstrafe zahlen, meistens in Höhe eines Jahresbeitrags.
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gorgeous188
Bei einem selbstverschuldeten Unfall wird die Haftpflicht erstmal den Schaden des Gegeners übernehmen. Danach kannst du als Halter in Regress genommen werden, den Schaden zu zahlen und eine Vertragsstrafe zahlen, meistens in Höhe eines Jahresbeitrags.
Das stimmt nicht.
Es kann nur bei Kasko Schäden Probleme geben mit der vollen Schadenszahlung. Hier gibt es Versicherer die kürzen.
Im Haftpflichtbereicht gibt es aber Vertragsstrafen.
Ja kann sein 😉
Wie sieht es bei einem unverschuldeten Unfall aus? Kann die gegnerische Versicherung die Leistung verweigern, wenn ein nicht gemeldeter Fahrer am Steuer war?
Wobei das schon komisch ist mit den Vertragsstrafen - denn unter dem Strich würde es heißen, dass man günstiger damit fährt im Falle des Falles eine Jahresprämie als Vertragsstrafe zu zahlen als für 2 Autos 7 Jahre lang einen satten Aufschlag zu zahlen!?
Warum machen die Versicherungen sowas? Die Idee ist natürlich nicht schlecht, aber "fair" den Ehrlichen gegenüber wäre eher eine Größenordnung von 5 Jahresprämien...
Anders gefragt: müsste ein Versicherungsmakler, der zum Wohl des Kunden agiert damit nicht offen dazu raten den Nachwuchs nicht einzutragen?
vg, Johannes
Der Zuschlag ist schon deutlich, aber so extrem dann auch wieder nicht.
Aber im Schadensfall muss du diesen 1. nachzahlen und 2. nochmals eine Jahresprämie extra mit oben drauf.
So ist es bei den meisten Versicherern.
Das kommt dann meist doch teurer, als gleich von Beginn an den Zuschlag zu zahlen.
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Bei begleitetem Fahren nehmen gute Versicherer auch gerne mal keinen Extrabeitrag. Und danach auch nicht!
@ TE
Zitat:
Notwendigkeit der Eintragung Fahrer unter 21 bei KVZ-Versicherung
In der Regel liegt die Altergrenze bei 23 Jahren. Und das auch nur, wenn gelegentliche Fahrer über 23 überhaupt im Vertrag zugelassen sind.
21, 23, 25
Da kocht jeder sein eigenes Süppchen.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Das kommt dann meist doch teurer, als gleich von Beginn an den Zuschlag zu zahlen.
Wobei ja nicht zwangsläufig was passiert, es wäre quasi nur im Worst-Case nötig die Strafe zu zahlen und das auch nur für das jeweilige Fahrzeug. Das ist ein bisschen wie früher beim Falschparken, als das noch 5 Euro gekostet hat - da fährt man unterm Strich wesentlich günstiger wenn man für kurze Besorgungen nie einen Parkschein löst.
Ich halte das zum Beispiel seit lange Zeit (> 10 Jahre) so (ab ~ 15min zahle ich natürlich die Parkgebühr) und hatte noch nie einen Strafzettel. Naja, dafür habe ich damals brav den Versicherungszuschlag bezahlt 😉 So wenig war das m.E. gar nicht, konkrete Zahlen habe ich leider nicht zur Hand.
vg, Johannes
Wir haben genau dasselbe Problem (Tochter hat den FS gemacht und natürlich haben alle im Verwandtenkreis einen Vertag, der unter 23-jährige ausschließt). Es ist aber logisch und wichtig, dass der Anfänger nun gleich Fahrerfahrung sammelt.
Also bei den beiden Versicherungen von mir und der Mutter nachgefragt. Was da als Antwort kam, hat uns schockiert. Da kamen Aussagen wie "im Prinzip müsste man das Kind nicht eintragen", "wenn die Fahrleistung gering ist, braucht man das nicht" oder "wahrscheinlich würden wir dann nur den Beitrag nacherheben".
Also, da wollen die Versicherungen einen bei der Stange halten (damit man nicht wechselt?) und machen wachsweiche Versprechungen am Telefon (Zitat: "das geben wir Ihnen nicht schriftlich"😉, die uns aber bei einem schweren Unfall die Existenz kosten können, wenn wir dann in Regress genommen werden. Kann das sein???
Eine Versicherung darf doch niemals zum Versicherungsbetrug animieren, oder? Da gibt es nur entweder 100% sicher (neuer Vertrag, ca. doppelter Beitrag) oder eben eine klare Aussage, dass der Anfänger dann nicht versichert ist.
Wenn das so wäre, dass nur der Beitrag nacherhoben wird, dann kann ich mir das viele Geld erst mal sparen und wenn alles gut geht, dann habe ich richtig "Gewinn" gemacht. Ansonsten zahl ich halt nach.
Andererseits ist klar, dass viele ihre Verträge nicht kennen und dann doch das Kind oder den Enkel mit dem eigenen Auto fahren lassen und da müsste statistisch gesehen auch schon einiges passiert sein, also ist das sicher kein Einzelfall.
Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht mit eventuellen hohen Strafen oder Regressforderungen?
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Der Zuschlag ist schon deutlich, aber so extrem dann auch wieder nicht.
Da bin ich ehrlich gesagt eher der Meinung wie MrXY: rein rechnerisch wird es sich in den allermeisten Fällen lohnen, den jungen Fahrer nicht anzugeben!
Du hast je nach Versicherer 50-60% Zuschlag, wenn Fahrerkreis ab 18 Jahre angegeben ist, das sind meistens dreistellige Beträge. Da würde ich das Risiko eines niedrig vierstelligen Strafnachtrages schon eingehen, v.a., wenn man bedenkt, dass bei einer Vielzahl der Schadenfälle das Fahreralter gar nicht angegeben wird (z.B. Glasschäden).
Anders verhält es sich natürlich bei unseren Spezialisten directline und eine weitere, die Du neulich genannt hast!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Da bin ich ehrlich gesagt eher der Meinung wie MrXY: rein rechnerisch wird es sich in den allermeisten Fällen lohnen, den jungen Fahrer nicht anzugeben!Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Der Zuschlag ist schon deutlich, aber so extrem dann auch wieder nicht.Du hast je nach Versicherer 50-60% Zuschlag, wenn Fahrerkreis ab 18 Jahre angegeben ist, das sind meistens dreistellige Beträge. Da würde ich das Risiko eines niedrig vierstelligen Strafnachtrages schon eingehen, v.a., wenn man bedenkt, dass bei einer Vielzahl der Schadenfälle das Fahreralter gar nicht angegeben wird (z.B. Glasschäden).
Anders verhält es sich natürlich bei unseren Spezialisten directline und eine weitere, die Du neulich genannt hast!
Die Frage ist nur, wie es sich bei einem Vollkaskoschaden verhält. Ich bin mir nicht sicher, ob es sich bei diesem "verbotenem Fahren" um eine Obliegenheitsverletzung handelt und die Versicherung die Zahlung verweigern kann.
Wenn dann dein Sohn oder deine Tochter dein Auto bei einem Unfall zerlegt, kann die Überraschung groß sein, wenn kein Geld gezahlt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Gorgeous188
Wie sieht es bei einem unverschuldeten Unfall aus? Kann die gegnerische Versicherung die Leistung verweigern, wenn ein nicht gemeldeter Fahrer am Steuer war?
Nein.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Die Frage ist nur, wie es sich bei einem Vollkaskoschaden verhält. Ich bin mir nicht sicher, ob es sich bei diesem "verbotenem Fahren" um eine Obliegenheitsverletzung handelt und die Versicherung die Zahlung verweigern kann.
Wenn dann dein Sohn oder deine Tochter dein Auto bei einem Unfall zerlegt, kann die Überraschung groß sein, wenn kein Geld gezahlt wird.
Eine Obliegenheitsverletzung ist das nicht.
Aber z.B. die Deutsche Internetversicherung kürz dann 10% vom Kaskoschaden.
Hier gibt es in der R+V Gruppe zu der auch die Kravag gehört zum 01.07.2014 eine wichtige Änderung.
Begleitete 17-jährige Fahrer müssen ab sofort nicht mehr angegeben werden, dadurch steigt auch der Beitrag nicht mehr.
Erst ab 18 muss der Jungfahrer dann mit eingetragen werden, wodurch erst dann der Beitrag steigt.
Siehe auch:
http://www.foro.de/post316.html#p316
Hallo Jürgen,
dies ist so nicht korrekt.
Mit dem Tarif 07/2014 erfolgte die Anpassung der AKB bzgl. des begl. Fahren und somit der Übergang in die automatische Mitversicherung.
Aber auch in den vorherigen Tarifen waren 17 Jährige Fahrer nicht tarifierungsrelevant.
Die Anpassung erfolgte hauptsächlich der Kostenersparnis halber, weil in den vorherigen Tarifen zumindest der Dokumtentext "gesetzt" werden musste, da auf den Policen der Nutzer nunmal bei Nichterfassung nicht gedruckt wurde.
Oftmals ist bzw. war auch ein extra Brief als Bestätigung gewünscht war. Dies ist mit der "formellen" Aufnahme der bereits etablierten Regelung obsolet geworden.
Beste Grüße Phaeti
Hallo Leute
Hier mein aktueller Fall
Wir sind vier Personen im Haushalt und jeder hat sein eigenes Auto .
Vor kurzem hat mein 19 jährige Sohn einen Motorschaden bei seinem Auto gehabt ,das Auto wurde vom ADAC in ein WERKSTATT abgeschleppt und da er ein Bewerbungsgespräch an dem Tag hatte, hat er sich das Auto von meine Frau geborgt und ein Auffahrunfall gebaut.
Ein Pechvogel halt.
Aber es kommt jetzt :
Er war nicht als fahrer eingetragen weil er auch nicht vorgesehen war als fahrer dieses Autos , er hat ja sein eigenes.
Dann kommt ein Brief von der Verti Versicherung mit der rückstufung und der Beitrag steigt um das dreifache .ausserdem wollen sie auch 2500€ Vertragsstrafe kassieren. Natürlich muss ich meinen Schaden selbstbezahlen.
Bei ca 20 anrufen bei der Versicherung hat sich keiner dafür zuständig gefühlt aber ich hörte mehrmals die Aussagen:
”unsere Versicherung diskutiert nicht,
Wir sind bei solchen Fällen knallhart
Sie verlieren kompletten Versicherungsschutz
Sie müssen zahlen usw.“
Und das ganze auf eine arrogante und menschenverachtende Weise das einem übel wird.
Mein Rat wäre:
Keinen direktversicherer wählen weil Mann als Ansprechpartner keinen Menschen bekommt sondern einen vollautomatischen arroganten etwas das auswendig gelernt hat was er sagen soll.
Alle fahrer aus der breitere Familie und Freundeskreis die unter 23 sind .
Es ist natürlich sehr teuer aber wenn mal so ein fahrer schnell das Auto braucht und es passiert was ??????
Ich werde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten und diesen Vertrag anfechten Koste es was es wolle
Schönen Tag noch