Notstand?
Welche Situationen fielen z.B. unter den sog. Notstand, dann z.B. das Übertreten des Tempolimits nachts auf freier Landstraße legitim wäre?
Nächtliche Herzrhythmusstörungen eines Familienmitglieds?
Beste Antwort im Thema
Merkt es denn keiner? Der TE, der u.a. die Auflistung der unlimierten BAB-Strecken ins Leben gerufen hat, sammelt hier Begründungen=Ausreden für Tempo-Orgien, falls er mal full speed in einen limitierten Bereich geraten sollte. Da muss der Grund fürs Rasen schon Hand und Fuß haben. Vielleicht prämiert er die beste aller Ausreden😁
112 Antworten
Lieber @TE: Du hast eine Frage gestellt und Deinen Fall im Nachgang noch ordentlich mit ein paar Fakten belegt. Die herrschende Meinung der Antworter ist abschlägig. Wenn sie Dir nicht gefällt, kannst Du ja woanders hin klicken. Es gibt aber auch ein paar Leute, die hier neben der reinen Antwort auch Verständnis mitbringen. Eine letzte, wenn auch Teilmenge, sieht Deine Frage und die Begründungen nicht als schlüssig an oder zweifelt sowieso mit unserem System.
Als Zusammenfassung würde ich, auch unter Beachtung des Urteils, Dir antworten: Nein. Ob ich auch so handeln würde: evtl. Deine Aussagen sind aber noch immer so, dass ich sie anders sehen würde (Dauer des RTW, welches KH, wo ist man besser aufgehoben...).
Wie es nun im V+S so ist. Eine Frage, eine Antwort die sich am Recht orientiert, der TE ist nicht zufrieden, einige Meinungen, dass die Begründung fürs Recht nicht passt und einige andere die meinen, dass das Recht echt schwachsinn ist. Ich, als TE, hätte jetzt schnell auf "Abo löschen" gedrückt und würde mir Gedanken machen. Hilfreicher wird es nicht mehr.
Gruß
Stefan
(und ewig grüsst das Murmeltier im V+S)
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Lieber @TE: Du hast eine Frage gestellt und Deinen Fall im Nachgang noch ordentlich mit ein paar Fakten belegt. Die herrschende Meinung der Antworter ist abschlägig. Wenn sie Dir nicht gefällt, kannst Du ja woanders hin klicken. Es gibt aber auch ein paar Leute, die hier neben der reinen Antwort auch Verständnis mitbringen. Eine letzte, wenn auch Teilmenge, sieht Deine Frage und die Begründungen nicht als schlüssig an oder zweifelt sowieso mit unserem System.Als Zusammenfassung würde ich, auch unter Beachtung des Urteils, Dir antworten: Nein. Ob ich auch so handeln würde: evtl. Deine Aussagen sind aber noch immer so, dass ich sie anders sehen würde (Dauer des RTW, welches KH, wo ist man besser aufgehoben...).
Wie es nun im V+S so ist. Eine Frage, eine Antwort die sich am Recht orientiert, der TE ist nicht zufrieden, einige Meinungen, dass die Begründung fürs Recht nicht passt und einige andere die meinen, dass das Recht echt schwachsinn ist. Ich, als TE, hätte jetzt schnell auf "Abo löschen" gedrückt und würde mir Gedanken machen. Hilfreicher wird es nicht mehr.
Gruß
Stefan
(und ewig grüsst das Murmeltier im V+S)
Das nehmen wir jetzt als Wort zum Sonntag und closen hier. Nur: es ging nicht ums besser aufgehoben seiin im anderen KH, sondenr um die notwendigkeit der ärztl. Versorung, welche nur dort stattfinden kann.. aber wayne
Mann möge mir die nachfolgende Wortwahl nachsehen - aber was hier zumindest unter medizinischen Gesichtspunkten für geistiger Dünnschiss gepostet wird, erreicht noch nicht mal das Niveau einer Tiefsee-Bohrung.
1) Zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen braucht es einen Defi und 3-4Medikamente, die jedes NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) im Koffer hat. Da braucht es ganz gewiss nicht Rechts der Isar, sowas macht jeder halbwegs pfiffige Internist beim Pausentee!
2) Wie der TE von Erding in´s "Zentrum der Kardiologie RechtsundLinksundvonundzurIsar" mit dem PKW schneller ist als der Notarzt vom Standort Erding zur Mama - nun ja, dazu sag ich lieber nichts.
3) Die Stroke-Unit ist eine besondere Behandlungseinrichtung für Schlaganfall-Patienten, wie schon richtig bemerkt wurde. Für Herz-Patienten wäre die Chest-Pain-Unit zuständig!
4) Eine Rettungssleitstelle, die bei Notruf "Herzrhythmusstörungen bei Patienten nach Herz-OP" sagt, "setzen sie sich mal in´s Auto, da sind sie schneller als der Notarzt" wurde entweder nicht richtig informiert oder hatte gerade Weihnachtsfeier. Sowas kam mir in all meinen Berufsjahren noch nicht vor.
Und nochmal zum Abschluss- das Nutzen von Sondersignalen berechtigt nicht zur völligen Ausschaltung der StVO. Es gab schon KFZ-Führer, die mit SoSi einen VKU mit Todesfolge aufgrund eines Rotlichtverstoßes verursachten, die dann wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt wurden.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Mann möge mir die nachfolgende Wortwahl nachsehen - aber was hier zumindest unter medizinischen Gesichtspunkten für geistiger Dünnschiss gepostet wird, erreicht noch nicht mal das Niveau einer Tiefsee-Bohrung.1) Zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen braucht es einen Defi und 3-4Medikamente, die jedes NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) im Koffer hat. Da braucht es ganz gewiss nicht Rechts der Isar, sowas macht jeder halbwegs pfiffige Internist beim Pausentee!
2) Wie der TE von Erding in´s "Zentrum der Kardiologie RechtsundLinksundvonundzurIsar" mit dem PKW schneller ist als der Notarzt vom Standort Erding zur Mama - nun ja, dazu sag ich lieber nichts.
3) Die Stroke-Unit ist eine besondere Behandlungseinrichtung für Schlaganfall-Patienten, wie schon richtig bemerkt wurde. Für Herz-Patienten wäre die Chest-Pain-Unit zuständig!
4) Eine Rettungssleitstelle, die bei Notruf "Herzrhythmusstörungen bei Patienten nach Herz-OP" sagt, "setzen sie sich mal in´s Auto, da sind sie schneller als der Notarzt" wurde entweder nicht richtig informiert oder hatte gerade Weihnachtsfeier. Sowas kam mir in all meinen Berufsjahren noch nicht vor.
Wie gesagt, ich bin kein Arzt, und weiss auch nicht, was genau los war. Was ich weiss: Meine mutter hat einen notfallbrief, wo draufsteht, in welche Station sie muss, und was genau man sofort machen soll. Und ich weiss auch, dass es diese spezielle Behandlungart in ED nicht gibt, und man deshalb nach Rechts der Isar fahren muss. Ich bin kein Arzt, daher kann ich das auch nciht beurteilen, und verlasse mich auf das, was mir am telefon gesagt wird. Dazu kommt, dass meine mutter gegen diverse medikamente stark allergisch reagiert, und ich mich daher erst recht nach dem am enderen ende der leitung richt.
Nichts desto Trotz habe ich großen Respekt vor Notärzten und der restlichen RTW-Besatzung, da die sich für meinen Geschmack bei viel zu geringer Entlohnung wiirklich den Arsch aufreißen...
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Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Welche Situationen fielen z.B. unter den sog. Notstand, dann z.B. das Übertreten des Tempolimits nachts auf freier Landstraße legitim wäre?
Wenn mich die Rennleitung verfolgen würde:-))
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Zitat:
Wie gesagt, ich bin kein Arzt, und weiss auch nicht, was genau los war. Was ich weiss: Meine mutter hat einen notfallbrief, wo draufsteht, in welche Station sie muss, und was genau man sofort machen soll. Und ich weiss auch, dass es diese spezielle Behandlungart in ED nicht gibt, und man deshalb nach Rechts der Isar fahren muss. Ich bin kein Arzt, daher kann ich das auch nciht beurteilen, und verlasse mich auf das, was mir am telefon gesagt wird. Dazu kommt, dass meine mutter gegen diverse medikamente stark allergisch reagiert, und ich mich daher erst recht nach dem am enderen ende der leitung richt.
Nichts desto Trotz habe ich großen Respekt vor Notärzten und der restlichen RTW-Besatzung, da die sich für meinen Geschmack bei viel zu geringer Entlohnung wiirklich den Arsch aufreißen...
Ich verstehe Deine Sorge durchaus, aber dieses Geschäft kenne ich in- und auswendig. Ich verwette nicht nur meinen A...., sondern auch meine beiden Bikes, dass ich mit der Grundausstattung eines NAW jeden Patienten stabilisiere und gemütlich pfeifend in das geeignete KH fahre. Schnelle Rhythmusstörungen kann man kardiovertieren oder defibrillieren, für langsame Rhythmusstörungen hat jeder ordentliche Defi eine Schrittmacherfunktion - ferdich. Und gerade, wenn Deine Mutter einen Notfall-Pass mit der Angabe einer wirksamen Therapie hat, ist die Therapie umso einfacher.
Wenn es irgendwann mal wieder erforderlich wird - lass den Spruch mit Rechts der Isar einfach weg, der wird nicht gebraucht. Sag einfach, Deine Mutter hat Rhythmusstörungen und wurde schon am Herzen operiert und Du bestehst auf das Erscheinen eines Arztes. Glaube mir - der Arzt wird erscheinen und das Richtige machen.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Ich verstehe Deine Sorge durchaus, aber dieses Geschäft kenne ich in- und auswendig. Ich verwette nicht nur meinen A...., sondern auch meine beiden Bikes, dass ich mit der Grundausstattung eines NAW jeden Patienten stabilisiere und gemütlich pfeifend in das geeignete KH fahre. Schnelle Rhythmusstörungen kann man kardiovertieren oder defibrillieren, für langsame Rhythmusstörungen hat jeder ordentliche Defi eine Schrittmacherfunktion - ferdich. Und gerade, wenn Deine Mutter einen Notfall-Pass mit der Angabe einer wirksamen Therapie hat, ist die Therapie umso einfacher.Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Wenn es irgendwann mal wieder erforderlich wird - lass den Spruch mit Rechts der Isar einfach weg, der wird nicht gebraucht. Sag einfach, Deine Mutter hat Rhythmusstörungen und wurde schon am Herzen operiert und Du bestehst auf das Erscheinen eines Arztes. Glaube mir - der Arzt wird erscheinen und das Richtige machen.
Okay, danke 🙂
Zitat:
Original geschrieben von MiFiA4
Hallo Tecci,Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich werde mich mal bei unseren Disponenten erkundigen, ob so etwas als Aussage in einer bayerischen Leitstelle getätigt wird. Habe da nämlich irgendwie meine Zweifel...mag so gewesen sein, aber vorstellen kann ich mir das überhaupt nicht...da brauchst du dich bei keinem Disponenten erkundigen. Das wird keiner tun, da er sich zumindest in dem Fall der unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht. Nun zum TE. Ein NEF ist von der Leistung her deinem Wagen zumindest ebenbürtig. Und glaub mir, der da fährt der kann es auch. Weiterhin wurde das RTW/NEF System erfunden, um den Notfallpatienten schon optimal in der Wohnung zu versorgen. Das heißt, der Patient muß in 80...90 % der Fälle noch nicht mal mit Signal in´KH gefahren werden. Weiterhin liegt die Hilfsfrist je nach Bundesland (Eingang Notruf bis Ankunft Einsatzort) bei 10 ... 15 Minuten. Daher sind für mich so Aktionen wie privat so schnell wie möglich absoluter Schwachsinn.
Die Hilfsfrist steht auf dem Papier und Papier ist geduldig bzw. in ländlicheren Gegenden ist das in der Praxis oft fast nicht einzuhalten. Das steht bei uns sogar gelegentlich in der Zeitung.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Die Hilfsfrist steht auf dem Papier und Papier ist geduldig bzw. in ländlicheren Gegenden ist das in der Praxis oft fast nicht einzuhalten. Das steht bei uns sogar gelegentlich in der Zeitung.Zitat:
Original geschrieben von MiFiA4
Hallo Tecci,
da brauchst du dich bei keinem Disponenten erkundigen. Das wird keiner tun, da er sich zumindest in dem Fall der unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht. Nun zum TE. Ein NEF ist von der Leistung her deinem Wagen zumindest ebenbürtig. Und glaub mir, der da fährt der kann es auch. Weiterhin wurde das RTW/NEF System erfunden, um den Notfallpatienten schon optimal in der Wohnung zu versorgen. Das heißt, der Patient muß in 80...90 % der Fälle noch nicht mal mit Signal in´KH gefahren werden. Weiterhin liegt die Hilfsfrist je nach Bundesland (Eingang Notruf bis Ankunft Einsatzort) bei 10 ... 15 Minuten. Daher sind für mich so Aktionen wie privat so schnell wie möglich absoluter Schwachsinn.
notting
Nee, steht nicht nur auf dem Papier. Wird auch verstärkt vom Ministerium überprüft. Bei uns z.B. wird wenn es bodengebunden nicht machbar ist der, Heli geschickt. Ich denke Twindance wird mir da zustimmen.
Gruß MIFIA4
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Auch dem Richter eines AG sollte bekannt sein, daß für die Inanspruchnahme von Sonderrechten, die ja auch eine Überschreitung der zHG beinhalten, keine SoSi notwendig sind. Der Gesetzgeber ist also keineswegs der Ansicht, Geschwindigkeitsübertretungen seien nur in Verbindungen mit SoSi zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von StVO
§ 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,1.
wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2.
im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.
(4) Die Beschränkungen der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.
(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.
(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Der Kaiser möge mir zeigen, wo hier selbstberufene Notfallärzte im Privat-PKW erfasst sind. Sind sie nämlich nicht, im Gegensatz zu Polizisten oder Feuerwehrleuten im Privat-PKW. Nicht umsonst heißt es "die Feuerwehr" im Gegensatz zu "die Fahrzeuge des Rettungsdienstes" (nicht der Rettungsdienst).
Zitat:
Original geschrieben von MiFiA4
Nee, steht nicht nur auf dem Papier. Wird auch verstärkt vom Ministerium überprüft. Bei uns z.B. wird wenn es bodengebunden nicht machbar ist der, Heli geschickt. Ich denke Twindance wird mir da zustimmen.Zitat:
Original geschrieben von notting
Die Hilfsfrist steht auf dem Papier und Papier ist geduldig bzw. in ländlicheren Gegenden ist das in der Praxis oft fast nicht einzuhalten. Das steht bei uns sogar gelegentlich in der Zeitung.
notting
Gruß MIFIA4
Was soll ein Heli bringen, wenn es keine vernünftige Landemöglichkeit in der Nähe des Zielsorts gibt? (mir fallen da spontan div. Orte ein)
Klappt der dann die Rotoren ein und die Räder aus und fährt den Rest?
notting
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Der Kaiser möge mir zeigen, wo hier selbstberufene Notfallärzte im Privat-PKW erfasst sind.
Sorry, aber wo hat der Kaiser das behauptet? In dem von Dir zitierten Beitrag wird lediglich darauf hingewiesen, daß für die Inanspruchnahme von Sonderrechten KEINE Sondersignale notwendig sind. Und das ist nun mal so.
@notting: Ob es die aber auch im Landkreis Erding gibt? Ich habe schon Heli Landung mitten in Düsseldorf gesehen, da dürfte es ausserhalb einer geschlossenen Wasserfläche dort auch (fast) überall gehen, oder?
Keine Ahnung wie es bei euch aussieht, aber bei uns ist der nächste Heli 50km entfernt und hat eine Gebiet von gut 100km Radius abzudecken. Da muß man schon froh sein wenn der mal frei ist,bzw steigt der nicht wegen Allem auf. Dazu kommt das Nachts ein anständiger logiostischer Aufwand nötig ist damit er landen kann, da darf die Feuerwehr erst mal den Landeplatz ausleuchten. Ob das dann schneller ist?