Notstand?

Welche Situationen fielen z.B. unter den sog. Notstand, dann z.B. das Übertreten des Tempolimits nachts auf freier Landstraße legitim wäre?
Nächtliche Herzrhythmusstörungen eines Familienmitglieds?

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Merkt es denn keiner? Der TE, der u.a. die Auflistung der unlimierten BAB-Strecken ins Leben gerufen hat, sammelt hier Begründungen=Ausreden für  Tempo-Orgien, falls er mal full speed in einen limitierten Bereich geraten sollte. Da muss der Grund fürs Rasen schon Hand und Fuß haben. Vielleicht prämiert er die beste aller Ausreden😁

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Dem kann ich nur beipflichten und gehe sogar noch einen Schritt weiter. Nicht nur Notärzte werden in solchen Notfällen von zu Hause wegalarmiert. In fast allen Gegenden Deutschlands gibt es die sogenannten First Responder, Helfer vor Ort oder wie sie alle heissen. Das sind in aller Regel Rettungsdienstler, die im Notfall von zu Hause aus direkt zum Notfall fahren und über Piepser alarmiert werden. Diese Leute kommen auf jeden Fall dann zum Einsatz, wenn das nächste Regelrettungsmittel zu weit entfernt steht oder gerade belegt ist. Weiterhin gibts vielerorts SEGen (Schnelleinsatzgruppen), die ebenfalls über Piepser alamriert werden und einen Ersatz-Rettungswagen besetzen.

Wie schon gesagt: Es gibt zumindest in Deutschland kaum noch die Notwendigkeit, den Patienten selbst in die Klinik zu fahren. Dafür gibts mehr als genug Profis.

Gruss
Jürgen

In welcher Zeitspanne ist denn der Rettungsdienst nach der Alarmierung durchschnittlich/spätestens am Einsatzort? Da gibt es doch sicherlich eine Statistik.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


In welcher Zeitspanne ist denn der Rettungsdienst nach der Alarmierung durchschnittlich/spätestens am Einsatzort? Da gibt es doch sicherlich eine Statistik.

Mit einer Statistik kann ich nicht aufwarten, auch wenns die sicherlich gibt. Es gibt aber die sogenannten Hilfsfristen. Je nach Bundesland sind die allerdings unterschiedlich. Bei und in BaWü muss professionelle Hilfe in 95% der Fälle in 12 Minuten nach Eingang des Notrufes vor Ort sein (Rettungsdienstgesetz). Für Hamburg meine ich mal was von 5 Minuten gehört zu haben.

Ausnahmen gibts natürlich immer. Meine längst Notfallanfahrt war 52 Minuten. Allerdings war da von vornherein klar, daß es da nicht um Leben und Tod ging, sondern "nur" um Schmerzen im Knie nach einem Skiunfall. Hätte die Meldung "Reanimation" gelautet, wäre sicherlich der Hubschrauber alarmiert worden.

Gruss
Jürgen

Bei einer Fahrt mit über 200 auf Landtraßen wird das Herz einer durchschnittlichen deutschen Mutter aber deutlich überstrapaziert. Insofern war die zugrundeliegende Aktion wohl eher kontraproduktiv, 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Bei einer Fahrt mit über 200 auf Landtraßen wird das Herz einer durchschnittlichen deutschen Mutter aber deutlich überstrapaziert. Insofern war die zugrundeliegende Aktion wohl eher kontraproduktiv, 😉

kennst du den spruch: "Keiner kennt Herrn Durchschnitt" 😁

@Caravan16V Hilfsfrist BW sind 15min , bin in einem LK in dem relativ viel die Hilfsfrist überschritten wird dann geht es aber über die Schweiz oder in die Schweiz oder in abgelegene Gebiete wenn der in der Nähe stationierte RTW weg ist.

Zitat:

Original geschrieben von Moggemorle



Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Bei einer Fahrt mit über 200 auf Landtraßen wird das Herz einer durchschnittlichen deutschen Mutter aber deutlich überstrapaziert. Insofern war die zugrundeliegende Aktion wohl eher kontraproduktiv, 😉
kennst du den spruch: "Keiner kennt Herrn Durchschnitt" 😁

Mit diesem Spruch wurde mir jetzt ganz Klar, um was es dem Herrn TE wirklich ging. Sollte eigentlich jedem so gehen. Nur denke ich, entgegen der Absicht des TE, das der Thread dem normalen USER etwas gebracht hat. Hallo Buddy Master, bei uns dürfte der Schnitt bei ca. 9 Min. liegen. Wobei wir jetzt bei Einhaltung der Hilfsfrist bei ca. 92 % liegen. Bei uns wird nämlich auch intern (QM) überprüft ob die Hilfsfristen und die Ausrückzeiten (<1 min) liegen.

Gruß MIFIA4

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak


@Caravan16V Hilfsfrist BW sind 15min , bin in einem LK in dem relativ viel die Hilfsfrist überschritten wird dann geht es aber über die Schweiz oder in die Schweiz oder in abgelegene Gebiete wenn der in der Nähe stationierte RTW weg ist.

Du hast Recht, es sind 15 Minuten. Hab auch eine entsprechende Stelle gefunden (Landtag BaWü, Drucksache 14/2178)

Zitat:

§ 3 Abs. 2 Satz 6 RDG bestimmt, dass die Hilfsfrist aus notfallmedizinischen
Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen soll.
Aufbauend hierauf legt der Rettungsdienstplan 2000 Folgendes fest: Die Vorgaben
zur Einhaltung der Hilfsfrist sind erfüllt, wenn sie in 95 % aller Einsätze
im Zeitraum eines Jahres im gesamten Rettungsdienstbereich eingehalten
wird. Unter die 5 %-Toleranzgrenze fallen neben den nicht beeinflussbaren
Ausnahmesituationen (höhere Gewalt) insbesondere auch verkehrsbedingte
Ausnahmesituationen. Unter diesen strengen Vorzeichen darf nur in einem
von 20 Fällen die Hilfsfrist überschritten werden.
Die Hilfsfrist bezeichnet hierbei den Zeitraum zwischen dem Eingang der
Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle und dem Eintreffen des Rettungsdienstes
am Notfallort an Straßen (also den wesentlichen Teil des Zeitraums,
der einer organisatorischen Beeinflussung im Rettungsdienst zugänglich ist).
Der „Eingang der Notfallmeldung“ beschreibt in diesem Zusammenhang den
Zeitpunkt, ab dem der Disponent in der Rettungsleitstelle aufgrund der eingegangenen
Informationen über das Notfallereignis in der Lage ist, mit der
Disposition der Rettungsfahrzeuge zu beginnen.

Die Ausrückzeiten werden auch bei uns überprüft. Bei mehr als 110 Sekunden muß die Besatzung eine schriftliche Erklärung abgeben. Die 110 Sekunden hören sich erstmal nach viel an. Aber um die einzuhalten, muß man sich zumindest nachts richtig ranhalten.

Gruss
Jürgen

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