Notstand?
Welche Situationen fielen z.B. unter den sog. Notstand, dann z.B. das Übertreten des Tempolimits nachts auf freier Landstraße legitim wäre?
Nächtliche Herzrhythmusstörungen eines Familienmitglieds?
Beste Antwort im Thema
Merkt es denn keiner? Der TE, der u.a. die Auflistung der unlimierten BAB-Strecken ins Leben gerufen hat, sammelt hier Begründungen=Ausreden für Tempo-Orgien, falls er mal full speed in einen limitierten Bereich geraten sollte. Da muss der Grund fürs Rasen schon Hand und Fuß haben. Vielleicht prämiert er die beste aller Ausreden😁
112 Antworten
Einzelfallabhängig, pauschale Aussagen sind da so sinnlos wie ein Segelflugzeug für ein Opossum...die Grenze dürfte aber eher eng gesteckt sein. Im angesprochenen Fall sehe ich keine Notwendigkeit, für sowas gibts den Rettungsdienst.
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Nächtliche Herzrhythmusstörungen eines Familienmitglieds?
Laut OLG Köln darf nicht mal ein sich im Privatwagen unterwegs befindlicher Notarzt zum Weg zu einem Infaktpatienten die zulässige Höchstegeschw. missachten und sich dabei auf diesen 'Notstand' berufen:
quelleZitat:
Original geschrieben von bigLBA
Laut OLG Köln darf nicht mal ein sich im Privatwagen unterwegs befindlicher Notarzt zum Weg zu einem Infaktpatienten die zulässige Höchstegeschw. missachten und sich dabei auf diesen 'Notstand' berufen: quelle
Aus dem Link:
Zitat:
"Selbst wenn der Betroffene auf dem Weg zu einem Notfallpatienten ist, darf er nicht sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen außer Acht lassen und rasen so schnell wie er will, denn die Verkehrsvorschriften gelten für alle, auch für Ärzte. Dies gilt auch für Ärzte, die auf dem Weg zum Patienten sind. Wenn es sich wirklich um einen derart dringenden Fall handelt, dass ein Patient sofortige notfallmäßige medizinische Hilfe braucht, mag er den Notarzt oder einen Krankenwagen rufen, bzw. der in Anspruch genommene Hausarzt, wie hier der Betroffene, mag die sofortige Lossendung eines Krankentransportwagens oder eines Notfallwagens veranlassen. Solche Fahrzeuge sind mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüstet und sind dazu in der Lage, im Falle eines erforderlich werdenden Geschwindigkeitsverstoßes andere Verkehrsteilnehmer durch diese Signale zu warnen … Dies ist bei dem Betroffenen mit seinem normalen PKW nicht der Fall. Es ist äußerst gefährlich, wenn Fahrzeuge erheblich zu schnell fahren und die Geschwindigkeiten überschreiten. Die anderen Verkehrsteilnehmer können schließlich nicht sehen, ob in dem Audi des Betroffenen ein Arzt sitzt, der auf dem Weg zum Notfallpatienten ist. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen üblicherweise nicht spaßeshalber an der Autobahn oder sonstwo, sondern weil die besondere Verkehrssituation dieses erfordert. Daher hat der Betroffene sich auch daran zu halten. Für Notfälle dieser Art sind Krankenwagen da, aber nicht irgendwelche Ärzte."
Das ist Stammtischpolemik, aber keines Amtsgerichts würdig.
Allerdings wundert mich hier in D nichts mehr, schon garnicht ein derart weltfremdes Gefasel.
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Das ist Stammtischpolemik, aber keines Amtsgerichts würdig.
Dann wäre es halt auch schön, wenn man dann schon vollständig zitiert. Denn direkt anschließend findet man
Zitat:
Diese - teilweise unsachlich wirkenden - Ausführungen sind nicht geeignet, eine Rechtfertigung der Verkehrsordnungswidrigkeit [...]
was das Ganze wohl deutlich richtig stellt. (Hervorhebung durch mich)
Ähnliche Themen
Das war aus Köln. In geringer bewohnten Ecken Deutschlands dürfte ein Urteil vermutlich anders ausfallen. Allein den Notruf abzusetzen kann locker mal drei Minuten dauern. Und der RTW kann nochmal 15 Minuten brauchen. Da komme ich mitunter StVO-konform schneller zur nächsten Notaufnahme.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Dann wäre es halt auch schön, wenn man dann schon vollständig zitiert. Denn direkt anschließend findet man
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
was das Ganze wohl deutlich richtig stellt. (Hervorhebung durch mich)Zitat:
Diese - teilweise unsachlich wirkenden - Ausführungen sind nicht geeignet, eine Rechtfertigung der Verkehrsordnungswidrigkeit [...]
Soso. Und deine Hervorhebung hat nochmal was genau mit meiner Aussage zu tun, daß ein solch polemisches Geschwafel eines AG´s uwürdig ist? Fakt ist und bleibt, daß das AG so argumentiert hat, und das kann es nicht sein.
So long
Ghost
Zitat:
bzw. der in Anspruch genommene Hausarzt, wie hier der Betroffene
Das ist das einzige Problem und auch absolut logisch. Nur Notärzte mit Horn dürfen sich darüber hinwegsetzen.
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Das ist Stammtischpolemik, aber keines Amtsgerichts würdig.Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Laut OLG Köln darf nicht mal ein sich im Privatwagen unterwegs befindlicher Notarzt zum Weg zu einem Infaktpatienten die zulässige Höchstegeschw. missachten...Allerdings wundert mich hier in D nichts mehr, schon garnicht ein derart weltfremdes Gefasel.
das von mir hervorgehobene ist eine nationale errungenschaft.
...abschreckende wirkung, verkehrserziehung...
würde? 😕
Ich glaube, es macht keinen Sinn darüber zu diskutieren.
Erst mal kommt es auf die Polizisten an, die einen erwischen, ob sie es durchgehen lassen.
Dann kommt es auf den Richter an, ob er es durchgehen lässt.
Schließlich noch die Fakten, ob es keine andere Wahl gab zu schnell zu fahren.
Zum Schluss auch noch, ob die Gefahrenstelle (Falls TL/Überholverbot vorhanden) ein zu schnelles fahren/ überholen möglich macht.
Das Recht den Notstand anzugeben hat jeder Verkehrsteilnehmer. Ob er durchkommt ist eine andere Sache.
Ich kann euch erzählen, das mein Vater eine rote Ampel überfahren hat, und meine damals schwangere Mutter auf den Beifahrersitz saß. Mein vater sagte, das die Wehen eingesetzt hätten, und bekam mit blaulicht eine Freie fahrt über alle roten ampeln bis zum Krankenhaus. Aber das war in den 70ern, wo noch eine andere Stimmung war. Ob das heute noch so leicht geht bezweifle ich, auch wenn die Menschlichkeit der Polizisten identisch ist. Meine Eltern hingegen waren eine Zeit lang am Krankenhaus, obwohl sie dort nicht hinwollten, und trauten sich nicht wegzufahren. 😁
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Das ist Stammtischpolemik, aber keines Amtsgerichts würdig.Allerdings wundert mich hier in D nichts mehr, schon garnicht ein derart weltfremdes Gefasel.
Hallo Ghost,
was ist an diesem Urteil "Stammtischgefasel"? 😕
Selbstverständlich darf sichauch ein Notarzt nicht darüber hinwegsetzen. Dafür gibt es Sondersignale und Sondereinsatzfahrzeuge.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Aber das war in den 70ern, wo noch eine andere Stimmung war.
Ich weiß ja nicht welche Stimmung Du meinst, aber die "Stimmung" die ich in Erinnerung habe ging eher in die Richtung "sowas hätte es früher nicht gegeben". Auch wenn manche es anders sehen, aber ich empfinde die derzeitige "Stimmung" deutlich liberaler als in den 70ern, wenn ich ehrlich bin empfinde ich es gelegentlich sogar als zu liberal.
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Soso. Und deine Hervorhebung hat nochmal was genau mit meiner Aussage zu tun, daß ein solch polemisches Geschwafel eines AG´s uwürdig ist? Fakt ist und bleibt, daß das AG so argumentiert hat, und das kann es nicht sein.
Situationsabhängig. Auch ein vermeintlicher Notfall rechtfertigt nicht die Gefährdung anderer Menschenleben durch erheblich überhöhte Geschwindigkeit ohne Blaulicht und Martinshorn. Und die Jungs die sowas fahren werden extra darauf geschult, es ist besser 1min später anzukommen als gar nicht.
Von daher muss man auch im Einzelfall die Situation angucken, auf leerer Straße mal ein paar km/h schneller sind sicher weniger ein Problem als bei stärkerem Verkehr, innerorts oder gar über rote Ampeln zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ich kann euch erzählen, das mein Vater eine rote Ampel überfahren hat, und meine damals schwangere Mutter auf den Beifahrersitz saß. Mein vater sagte, das die Wehen eingesetzt hätten, und bekam mit blaulicht eine Freie fahrt über alle roten ampeln bis zum Krankenhaus. Aber das war in den 70ern, wo noch eine andere Stimmung war. Ob das heute noch so leicht geht bezweifle ich, auch wenn die Menschlichkeit der Polizisten identisch ist. Meine Eltern hingegen waren eine Zeit lang am Krankenhaus, obwohl sie dort nicht hinwollten, und trauten sich nicht wegzufahren. 😁
In den 70ern gab's AFAIK zumindest hier noch keinen RTW/NEF mit Blaulicht und Funk in der Stadt - und landesweit einheitliche Notrufnr. wurden erst 1973 beschlossen.
notting
Merkt es denn keiner? Der TE, der u.a. die Auflistung der unlimierten BAB-Strecken ins Leben gerufen hat, sammelt hier Begründungen=Ausreden für Tempo-Orgien, falls er mal full speed in einen limitierten Bereich geraten sollte. Da muss der Grund fürs Rasen schon Hand und Fuß haben. Vielleicht prämiert er die beste aller Ausreden😁