Notebook hinter LKW-Windschutzscheibe
Hallo,
immer wieder sieht man LKWs, die ein aufgeschlagenes Notebook hinter der Windschutzscheibe mitführen, um dieses als Navigationssystem zu nützen.
Jetzt drängt sich die Frage auf - Polizisten behaupten das ja gerne - dass das verboten sei, weil es die Sicht einschränken soll.
Leider finde ich aber nirgends im Internet oder in den Gesetzen (bin aus Österreich, dürfte aber ähnlich wie in Deutschland sein), einen Hinweis darauf, dass dies verboten sein soll.
Weiß jemand mehr dazu?
28 Antworten
Ich hatte bisher noch keine Probleme mit dem Notebook auf dem Tisch, allerdings ist es beim Fahren zu 95 Prozent zugeklappt.
Wow! Eine berauschende Diskussion. Seit Jahren besprechen wir, dass eine Ladung auf der Ladefläche niedergezurrt werden muss, damit sie sicher ist und beim Notebook im Führerhaus vergessen wir das. Da reicht es dann, dieses mit Gummifüßen bestückt auf eine Ablage zu stellen. Mann, Mann, Mann!!!
Eine andere Diskussion betrifft die Sicht aus dem Fahrerhaus. Bei dem einen Fahrzeug ist die Windschutzscheibe sowieso zu klein und die A-Säule viiiieeeellll zu breit. Dann reden wir über Dobli-Spiegel und Weitwinkelspiegel und ... und ... und ... aber so ein aufgeklapptes Notebook nimmt einem kein bischen die Sicht!?!? Wunderbar.
Mir scheint, als gäbe es nur "Helden" auf der Straße. Ich weiß echt nicht, ob ich mich da auf der Straße sicher fühlen darf.
Eine absolut gesetzeskonforme und vernünftige Lösung hätte ich auch anzubieten:
Einen Link zur Webseite hab' ich auch noch ...
SCANIA Interactor 600
Zitat:
Original geschrieben von DanielW29
Hmmm ob das reine Ablegen des Notebooks ohne feste Befestigung auf dem Tisch gesetzeskonfrom ist, wage ich sehr zu bezweifeln. Zumindest sehe ich bei nicht fest verbundenen Geräten da die Gesetzeslage als eher nachteilig für den Nutzer an.
Hmm wundert mich, dass es den Notebook zurückgab :-) normalerweise wird sowas eigentlich dauerhaft eingezogen, da für einen Notebook immer Bedarf ist - hängt aber sicher auch vom Engagement der zuständigen Staatsanwaltschaft ab.
Wenn du denkst das irgendeine Behörde dein Eigentum behalten darf irrst du dich. Sie müssen es dir wieder geben, es vernichten oder es versteigern und die den Erlös zukommen lassen(oder mit eventuellen Kosten verrechnen).
Gruß Ronald
Zitat:
Original geschrieben von meramdo
Wenn du denkst das irgendeine Behörde dein Eigentum behalten darf irrst du dich. Sie müssen es dir wieder geben, es vernichten oder es versteigern und die den Erlös zukommen lassen(oder mit eventuellen Kosten verrechnen).
Gruß Ronald
Solange es Dir rechtmäßig gehört, muss die Rennleitung Dir das Laptop wieder zurückgeben. Einkassieren dürfen sie das auch nur dann, wenn Du unbelehrbar bist. In dem speziellen Fall war das so. War ja schon verwarnt und hat den gleichen Beamten mit gleichem Delikt wieder getroffen. Entweder Pech oder man hätte sich schon beim ersten Mal belehren solllen.
Das mit dem Vernichten oder Versteigern ist Quatsch! Sicherlich gibt es Sachen, bei denen diese Möglichkeiten gegeben sind - zum beispiel bei illegalen Sachen - aber bei einem Laptop, was als solches nicht illegal ist, besteht hierfür keine rechtliche Handhabe.
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Nein da irrt ihr euch :-) der Gesetzgeber kann natürlich Sachen einziehen, das wird hauptsächlich in Verbindung mit Straftaten (z.B. Verkehrsgefährdung) auch regelmässig getan - und natürlich dann ohne Entschädigung.
Natürlich passiert dies auch bei legalen Gegenständen wie Autos, Computern und ähnlichem hierzu sei z.B. nur einmal 111b StPO iVm 73 / 74 StGB erwähnt, wo dieses (zum Teil) geregelt wird.
Ein konkretes Beispiel daraus ist z.B. das Fahren mit keiner oder unzureichender Fahrerlaubnisklasse, hier ist sogar explizit! geregelt, dass das Fahrzeug eingezogen werden kann, dann natürlich ohne Entschädigung, dazu muss kein Unfall oder ähnliches vorausgegangen sein.
Es ist einfach Ermessenssache ob jemand das lose Notebook als verkehrsgefährdend ansieht, und darauf begründet einzieht und einbehält - rechtlich denkbar wäre es - wenn die Beurteilung dahingehend ist, dass dies im konkreten Fall eine (vorsätzliche) Verkehrsgefährdung darstellt.
Zitat:
Original geschrieben von DanielW29
Nein da irrt ihr euch :-) der Gesetzgeber kann natürlich Sachen einziehen, das wird hauptsächlich in Verbindung mit Straftaten (z.B. Verkehrsgefährdung) auch regelmässig getan - und natürlich dann ohne Entschädigung.
Natürlich passiert dies auch bei legalen Gegenständen wie Autos, Computern und ähnlichem hierzu sei z.B. nur einmal 111b StPO iVm 73 / 74 StGB erwähnt, wo dieses (zum Teil) geregelt wird.
Ein konkretes Beispiel daraus ist z.B. das Fahren mit keiner oder unzureichender Fahrerlaubnisklasse, hier ist sogar explizit! geregelt, dass das Fahrzeug eingezogen werden kann, dann natürlich ohne Entschädigung, dazu muss kein Unfall oder ähnliches vorausgegangen sein.
Es ist einfach Ermessenssache ob jemand das lose Notebook als verkehrsgefährdend ansieht, und darauf begründet einzieht und einbehält - rechtlich denkbar wäre es - wenn die Beurteilung dahingehend ist, dass dies im konkreten Fall eine (vorsätzliche) Verkehrsgefährdung darstellt.
Es ist eher Ermessenssache, ob der Polizeibeamte das so sieht! Keinem Ermessen unterliegt die physische Gesetzgebung. Danach ist das Ding solange eine Gefahr, bis es ordentlich gesichert ist. Durch Gumminoppen oder rutschhemmende Unterlagen wird das definitiv nicht erreicht.
So'n Laptop wird ein Geschoss und ist eine Bedrohung sogar für den Fahrer selbst. Also: Macht das Ding ordentlich fest.
Weniger Ermessenssache, sondern eine Frage der tatsächlichen Verhältnisse lassen den Polizeibeamten entscheiden, ob die Einschränkung der Sicht oder das lose Notebook eine strafbare Handlung bedeuten, eventuell bedeuten können und/oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden können. Erst dann ist die Beschlagnahme gerechtfertigt.
Dafür muss das Teil aber erst mal dem Betroffenen gehören oder es muss "... nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden ...". Für beides ist aber erst mal wichtig, dass dies VORSÄTZLICH getan wurde. Wenn jemand ohne Führerschein ein Fahrzeug bewegt, dann ist das vorsätzlich. Ein Notebook nicht zu befestigen wird in den meisten Fällen maximal grob fahrlässig sein. Somit wird das grundsätzlich gar nicht von den Regelungen erfasst. Race-Hugo beging das vorsätzlich, weil er wußte, dass er sich strafbar macht. Darauf wurde er bei der ersten Begegnung hingewiesen.
Was will ich damit sagen: Es reicht nicht nur ein Gesetz teilweise zu lesen. Man muss immer die gesamten und verlinkten Vorschriften zusammen und komplett lesen, um so etwas zu beurteilen. Warum denkst Du, sind meine Beiträge über die rechtliche Problematik nicht binnen zwei, drei Minuten verfasst?!? Vielleicht liegt das daran, dass ich jedesmal die Gesetze rauskrame und nachlese. Würde ich das nicht tun wollen, wäre es besser keine Beiträge zu solchen Themen zu posten, denn das ist, als ob man eine Wahrsagerkugel befragt. Das wäre dann auch vorsätzlich, da Du ja vorher wusstest, dass Du keine Ahnung hast und deswegen keine passende Antwort liefern kannst.
Hallo Daniel,
das ist ja auch das was ich geschrieben habe, allerdings ist es auch geregelt das der Staat keinen Gewinn erzielen darf durch beschlagnahmte Dinge. Es muss wenn verwertbar versteigert werden, wenn nicht muss es vernichtet werden. Sollte bei einer Verwertung ein gewinn erziehlt werden steht dem Geschädigtem ein möglicher Rest (nach Abzug aller Kosten) zu.
Gruß Ronald
Moin ScaniaChris
Dein Hinweis zum Interactor gefällt mir sehr gut.
Hast du evtl. eine Preisangabe ?
Ich vermute das dass Teil den Preis für ein leistungsfähiges
normales Notebook inkl. Software bei weitem übersteigt.
Bangbuex
Hi Roland ;-) ne das eben nicht
Das gilt nämlich NICHT für Beschlagnahmungen und Einzug, hier findet keine Entschädigung statt - siehe StGB 73 und 74
Nur bei z.B. Enteignung oder aus zivilirechtlichen Forderungen - wie unbezahlten Steuern / Owis..... - gibt es das mit der Entschädigung.
Normalerweise werden beschlagnahmte und eingezogene Dinge wie Autos, Computer usw bei den Behörden einfach selber weitergenutzt und "aufgebraucht" bzw. ab und an über die Vebag verkauft, Normalfall ist aber eine behördliche Nutzung - aus meiner Erfahrung > 90% im Bereich Computer/Laptops
Einzug und Beschlagnahmung wird vom Gesetzgeber als "Bestrafung" verwendet.
Zitat:
Original geschrieben von Bangbuex
Moin ScaniaChris
Dein Hinweis zum Interactor gefällt mir sehr gut.
Hast du evtl. eine Preisangabe ?
Ich vermute das dass Teil den Preis für ein leistungsfähiges
normales Notebook inkl. Software bei weitem übersteigt.Bangbuex
Vom
Interactor 600- das passt nur in einen R-Scania - ist mir ein Listenpreis - inklusive die Software - von 10.000,- Euronen bekannt. Was das jetzt letztendlich kostet, verhandelst Du am besten mit Deinem Händler direkt.
Erst recht keine Ahnung habe ich, was der Interactor 500 kostet. Der passt auch in fast alle anderen Fabrikate, sofern sie die FMS-Schnittstelle unterstützen und natürlich die 4er-Serie von Scania selbst. Dafür ist nur ein DIN-Schacht erforderlich und kann mit dem kompletten Paket geordert werden.
Alles gibt es aber noch ein paar Größen kleiner. So mit kleinem Monitor (Interactor 300 [engl.] ) oder mit Pocket-PC (Interactor 200). Die Pocket-PC-Version wird beispielsweise schon seit Jahren erfolgreich von der Hamburger Stadtreinigung eingesetzt.
Der Interactor 200 und der Communicator 100 sind aber nicht für die Streckenführung vorgesehen, sondern viel mehr als Fahrerinformationsschnittstelle, z. B. zur Optimierung des Verbrauchs.
Eine Feature-Liste kann man hier einsehen.
10000 euronen soll das kosten... da werd ich doch verrückt.
da lese ich lieber karten bis ich schwarz werde! meiner meinung nach rentiert sich nicht mal etwas was über 1000€ kostet.
da baue ich mir lieber selber einen car-pc zusammen. sind ca material kosten + kleinen tft bildschrim und satelitenschnittstelle 400€
und wenn man eine grosse firma hat dann kann man das auch von einem kleinem compuergeschäft beauftragen lassen. die freuen sich über so einen grossen auftrag und man bekommt bei einer grossen eile bestelung im normalfall rabat.
ausserdem kann man dann das tft so befestigen wie beim ineractor 500 und den eigentlich pc kann man hinter dem sitz oder auf einer freien fläche am oden zwischen den sitzen festschrauben.
Ich bezog mich auf den Fall des 2 x erwischten und da ist nach erfolgter Belehrung unstrittig beim 2. Mal Vorsatz anzunehmen Punkt und Aus ;-) dazu brauch ich nicht länger als Minuten, dazu ist der Sachverhalt einfach zu eindeutig
Wenn du das anders siehst würde mich das wundern
Und ansonsten lässt sich aus der Kfz-EMV-Richtlinie 95/54/EG auch ein Vorsatz ableiten, denn das erforderliche "e" Zeichen hat der Laptop sicher nicht, vor allem da nach Anhang 2 der Richtlinie 70/156/EWG für die Fahrer von Güterverkehr hier eine explizite Sorgfaltspflicht besteht, wird gegen diese verstossen ist das sicher nicht nur eine grobe Fahrlässigkeit - denn hier ist die gesamte Betriebserlaubnis des Fahrzeuges eigentlich unstrittig nicht mehr gegeben hierbei ist die Installation unerheblich.
Ich würde mich an Deiner Stelle erst mal an den eigenen Rat halten ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Roadfly
10000 euronen soll das kosten... da werd ich doch verrückt.
da lese ich lieber karten bis ich schwarz werde! meiner meinung nach rentiert sich nicht mal etwas was über 1000€ kostet.
da baue ich mir lieber selber einen car-pc zusammen. sind ca material kosten + kleinen tft bildschrim und satelitenschnittstelle 400€
und wenn man eine grosse firma hat dann kann man das auch von einem kleinem compuergeschäft beauftragen lassen. die freuen sich über so einen grossen auftrag und man bekommt bei einer grossen eile bestelung im normalfall rabat.
ausserdem kann man dann das tft so befestigen wie beim ineractor 500 und den eigentlich pc kann man hinter dem sitz oder auf einer freien fläche am oden zwischen den sitzen festschrauben.
Ob 10.000,- Euros gerechtfertigt sind, mag ich auch bezweifeln, allerdings weiß ich, dass Du für 1.000,- Euros nicht die robuste Technik kriegst, die Du für diese Umgebung brauchst. Da solltest Du schon eher 3.500,- bis 4.500,- Euros veranschlagen. Ok, dann fehlt zwar immer noch die FMS-Schnittstelle, aber die ist sicherlich genauso unwichtig, wie die Auftragskommunikation und die anderen Sachen. (ironisch gemeint) Für die Navigation reicht das dann aber allemals.
Das Thema wegen der Robustheit wurde aber auch schon im Thread "Neues LKW-Konzept ..." behandelt. Also schaut dort nach den Details.
Der eigentliche Vorteil eines großes Displays liegt darin, dass man wirklich eine Übersicht gewinnen kann. Damit gehören die Karten tatsächlich der Vergangenheit an. Zudem ist die Detailansicht so groß, dass man das auch problemlos erkennen kann. Insoweit finde ich die Wettbewerbsprodukte nicht so wirklich geglückt.
Bei einem solchen System liegt der wirkliche Vorteil aber in der stillen Kommunikation zwischen Firma und Fahrzeug, sowie der Integration dieser Daten in das Kartenprogramm, als auch in die Auftragssoftware.
Wer ein robustes, aber preiswerteres System haben will, der kann auch mal bei Panasonic nachschauen. Gerade die Wireless Displays sind für diese Aufgaben gut geeignet. Hier zum CF-VDW07 (ca. 1.850,- Euros) und zum CF-08 (ab ca. 1.825,- Euros). Dazu hab' ich mal das Toughbook CF-19 (um die 4.000,- - 4.500,- Euros) herausgesucht, da dieses ein drehbares Display hat.
Kommt halt noch der Routenplaner für ca. 2.300,- Euro (Referenz: Map & Guide Prof. 13 mit Karte Europa City) dazu und die FMS-Schnittstelle (keine Preisidee) und die Kommunikationssoftware für Fahrzeug-/Fahrer- und Auftragsdaten (keine Preisidee). Auch wenn ich das Toughbook für die bessere Lösung halte, gehe ich davon aus, dass dies preislich nicht wirklich ein großer Unterschied sein wird. Iveco und Volvo setzen die Toughbooks für die Techniker in der Werkstatt und im Feldtest ein.
Für diesen Einsatz einen Standard-PC nutzen zu wollen, halte ich für genauso Kamikazee, wie'n Notebook im Fahrerhaus nicht sicher zu befestigen!
Gestern beim laden gesehen: soll noch einer sagen ein Laptop behindert die Sicht nicht.
Es war übrigens eine Navisoftware auf dem Notebook.
Denn Fahrer habe ich unkenntlich gemacht.