nornale Vorgehensweise oder arglistige Taeuschung
Hallo,
Vor einigen Tagen ist an meinem Auto (Golf 4) ein Schaden entstanden, als meine Freundin Nachtschicht hatte. Nach ihrer Schicht ging sie zum Parkplatz und beobachtete, wie ein Auto beim Zurücksetzen in mein parkendes Auto fuhr. Die Polizei nahm den Schaden auf und die Verursacherin bestätigte den Unfallhergang.
Am Tag darauf rief ich die gegnerische Versicherung an und besprach das weitere Vorgehen mit einer Mitarbeiterin der Versicherung. Diese wies mich darauf hin, dass möglicherweise ein wirtschaftlicher Totalschaden an meinem Wagen entstanden sein könnte, da der Wagen kaum etwas wert ist. Man fragte mich, ob ich eine Werkstatt kennen würde, zu der ich den Wagen bringen könnte. Ich bejahte dies, aber diese liegt etwa 70 Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt Bedenken, ob ich mit diesem Schaden die Werkstatt erreichen würde. Aus diesem Grund einigten wir uns darauf, dass eine Werkstatt bei mir in der Nähe den Wagen abholt - eine Partnerwerkstatt der Versicherung. Ich wies die Sachbearbiterin darauf hin, dass der Wagen nicht ohne meine Einwilligung repairiert werden soll, was sie bejahte. Sie sagte mir, die Werkstatt hätte einen Gutachter an der Hand und dieser würde erstmal den Schaden schätzen und nach seiner Einschätzung würde man mich kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Anschluss bekam ich einen Leihwagen gestellt, da ich meinen Wagen jeden Tag benötige.
Am selben Tag kam jemand von der Werkstatt, um meinen Wagen abzuholen. Dieser Person sagte ich ausdrücklich, dass der Wagen nicht ohne meine Zustimmung repairiert werden soll und ich kontaktiert werden will, wenn der Schaden begutachtet wurde. Der Mitarbeiter der Werkstatt sagte mir, dass er den Wagen nur abholt und ich besser nochmal in der Werkstatt anrufen soll. Als er den Wagen aufgeladen hatte, sollte ich ihm mit meiner Unterschrift bestätigten, dass er den Wagen abgeholt hatte. Gutgläubig unterzeichnete ich den Zettel und der Mann fuhr fort. Kurz darauf rief ich die Werkstatt an, aber erreichen konnte ich niemanden mehr, denn es war bereits abends.
Am nächsten Tag fuhr ich in den Urlaub, den ich vorzeitig abbrechen musste, aber das ist ein anderes Thema.
Heute morgen ruft mich die Werkstatt an und eine Mitarbeiterin der Werkstatt sagt mir, dass mein Wagen repairiert worden sei und ich ihn abholen kann. Ich sprach daraufhin mit dem Meister und äußerte meine Verwunderung darüber und auch er war verwundert und zwar darüber, dass ich mich beschwerte. Er sagte, dass der Zettel, den mir sein Mitarbeiter zum Unterzeichnen gab, ein Reperaturauftrag gewesen ist und dieser von mir unterschrieben wurde. Zudem konnte er nicht verstehen, warum ich darauf bestand, ein Leihwagen zu bekommen, wenn der Wagen nicht repairiert werden sollte. Nach langem Hin und Her und keinem Ergebis rief ich die Sachbearbeiterin an und beschwerte mich. Diese sagte mir, ich solle doch zufrieden sein. Schließlich habe ich eine neue Stoßstange, was meinen alten Wagen doch eher auf- statt abwerten würde. Obwohl ich kein Geldverlust zu beklagen habe, fühle ich mich dennoch getäuscht. Schließlich hätte ich den Wagen doch gar nicht repairieren lassen müssen. Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Diese Forum dient dazu, Usern zu helfen, die Rat und Hilfe nach einem Unfall suchen.
Und wenn man da nichts zu beitragen kann, außer polemisch zu lamentieren kann man es auch gleich sein lassen.
Wenn hier der ein oder andere Weltverbesser nun meint, fiktive Abrechnung ist doof, dann
soll er eine Petition im Bundestag einreichen, dass der Pargraph 249 im BGB geändert wird.
Hier im Forum ist so ein Geschwafel (nicht anderes ist das) aber überflüssig wie ein Kropf.
Es hilft dem dem Fragesteller nicht bei der Lösung seines Problems.
99 Antworten
Also ich wars nicht! 😁
Ihr seid fast scho besser als Kino 😉
Danke 😁
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 12. Juli 2016 um 17:43:03 Uhr:
der TE hat sich letztmalig auf Seite 2 oben gemeldet und wird sich vermutlich auch nicht mehr melden, da die Antworten nicht der gewünschten Antwort entsprechen.Insofern: Wieviel Festplatten muss MT für diesen Thread noch anschaffen?
Genau. Er hat einen Reparaturauftrag unterschrieben und fertig.
Vieleicht hat er sich hinterher überlegt, dass er mit der Stoßstange für Kohle XY doch hätte leben können und lieber das Geld genommen hätte oder irgend n Kumpel hat ihn angestachelt, dass man das hätte billiger selber machen können und ja Geld verdienen können und nun überlegt er, wie er die Werkstatt um ihren Lohn bringen kann...
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Es gibt genug rechtliche Ansätze nach BGB, um dagegen vorzugehen. Ob mit Erfolg, ist eine andere Sache.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 13. Juli 2016 um 17:21:21 Uhr:
Genau. Er hat einen Reparaturauftrag unterschrieben und fertig.
Wirklich? Da keine Kopie vorliegt weiss doch keiner was wirklich unterschrieben wurde.
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. Juli 2016 um 18:51:15 Uhr:
Es gibt genug rechtliche Ansätze nach BGB, um dagegen vorzugehen. Ob mit Erfolg, ist eine andere Sache.
Welche wären das?
Mir würde da spontan der §123 Abs. 1 BGB einfallen
"...dass er den Wagen nur abholt und ich besser nochmal in der Werkstatt anrufen soll. Als er den Wagen aufgeladen hatte, sollte ich ihm mit meiner Unterschrift bestätigten, dass er den Wagen abgeholt hatte. Gutgläubig unterzeichnete ich den Zettel und der Mann fuhr fort...."
aber dann gilt immer noch das Motto
Quod erat demonstrandum und genau daran wird es scheitern!
Um ehrlich zu sein, der TE ist ja wohl selbst kein KFZ Mechaniker, also sollte er daran glauben, dass die Werkstatt eine soweit akzeptable Arbeit geleistet hat und ich persönlich würde mich einfach an seiner Stelle freuen, dass der Wagen wieder läuft und alles gemacht wurde.
Viele Grüße Johannes
Die Werkstatt hat einen vom Kunden unterschriebenen Reparaturauftrag den sie als Beweis vorlegen kann.
Wie will der TE beweisen, was angeblich am Telefon vereinbart wurde?
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 14. Juli 2016 um 09:22:01 Uhr:
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. Juli 2016 um 18:51:15 Uhr:
Es gibt genug rechtliche Ansätze nach BGB, um dagegen vorzugehen. Ob mit Erfolg, ist eine andere Sache.Welche wären das?
Z.B. die schon genannte arglistige Täuschung. Ich kenne natürlich nicht alle § des BGB auswendig, deswegen der Tipp mit dem Anwalt. Und man kann bei ihm auch zunächst nur eine Beratung bekommen. Im Vorteil ist z.B.auch eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub in dieser Hinsicht.
Man sollte sich nicht alles gefallen lassen, auch wenn es Aufwand bedeutet. Sonst machen derartige Leute immer weiter, weil sie mit ihrer Masche Erfolg haben und mit ihrer Spekulation auf das Verhalten ihrer Kunden rechnen können.
Daher gebe ich dir ja absolut Recht @ wattwanderer
Die Beweisbarkeit ist ja die Krux und daran wird es einfach scheitern (Quod erat demonstrandum)
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 14. Juli 2016 um 09:36:14 Uhr:
Die Werkstatt hat einen vom Kunden unterschriebenen Reparaturauftrag den sie als Beweis vorlegen kann.
Genau das steht doch gar nicht fest, eine Kopie des unterschriebenen Auftrages liegt laut TE nämlich gar nicht vor. Ob der existiert ist bei derzeitigem Kenntnisstand auch nur eine nicht bewiesene mündliche Aussage am Telefon.
Nicht ohne Grund hatte ich schon einige Beiträge zurück genau darauf hingewiesen dass sich der TE doch bitte eine Kopie zukommen lassen soll. Erst dann weiß er was wirklich unterschrieben wurde.
Wahrscheinlich wird die bestellte Waschmaschine und die Police des abgeschlossenen Bausparvertrages noch nachgeliefert. 😁
Gruß Frank,
erst lesen, dann verstehen, dann unterschreiben. 😉
Hier ist die Situation ziemlich verstrickt, denn es stehen Aussagen gegen Aussagen.
Da gilt wieder Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.
Also wenn du eine Rechtsschutz hast (Sollte jeder Autofahrer haben). Dann hol dir mal über diese eine erste Meinung und Rat ein. Sollte bei einer guten Rechtsschutz nix kosten.
Eine RSVersicherung soll die Beratungskosten tragen und kann nicht die Beratung leisten. Hat Gründe!