Nordamerikansiche Programmierung der Abblendleuchten
Moin,
wenn ich die nordamerikanische Variante des Abblendlichtes codiere, um wie viel Prozent kann die Leistung reduziert werden, um noch der ECE 87 zu entsprechen?
Brain
17 Antworten
Wie sieht denn die Nordamerikanische Beleuchtung aus?
Meinst du das gelbe Standlicht über die Blinker?
Zitat:
@kostja2008 schrieb am 2. Juni 2015 um 10:04:28 Uhr:
Wie sieht denn die Nordamerikanische Beleuchtung aus?
Meinst du das gelbe Standlicht über die Blinker?
Nein, die STVO-konforme, sprich Tagfahrlicht nur bei gelöster Handbremse (09-Zentralelektrik > Byte 0 > Bit 4).
Brain
Egal was du dir da reincodierst, ich glaube kaum das sich das mit der STVO vereinbaren lässt. Egal ob übers Abblendlicht oder über die NSW.
Zitat:
@brainworx schrieb am 2. Juni 2015 um 09:27:56 Uhr:
Moin,wenn ich die nordamerikanische Variante des Abblendlichtes codiere, um wie viel Prozent kann die Leistung reduziert werden, um noch der ECE 87 zu entsprechen?
Das kann nie u. nimmer der ECE 87 entsprechen! Das ist und bleibt ein Behelf. Unter 75 % solltest du keinesfalls gehen, sonst leidet das Glühobst.
Nur die skandinavische Version ist legal in der BRD zu betreiben.
Gruß
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Die skandinavische ist aber sinnlos, da kann man auch gleich es Licht anmachen.
Zitat:
@Reader236 schrieb am 2. Juni 2015 um 10:49:54 Uhr:
Egal was du dir da reincodierst, ich glaube kaum das sich das mit der STVO vereinbaren lässt. Egal ob übers Abblendlicht oder über die NSW.
Warum sollten die verbauten Abblendleuchten in der nordamerikanischen Codierung nicht als Tagfahrlicht STVO-komform sein? Nichts anderes macht die skandinavische Codierung, nur das da noch zusätzlich die Schlussleuchten incl. Nummernschild eingeschaltet sind.
Ich gebe zu, man kann über den §49a STVO diskutieren. Dort heißt es unter 5: 'Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für: ... 5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Frage: Dürfen die normalen Abblendleuchten in der Tagfahrlichtschaltung betrieben werden und wenn ja, auch auf ECE 87-Level reduziert?
Brain
Wenn du das Abblendlicht gedimmt als TFL nutzt ust das insofern nicht konform, da deine Scheinwerfer nicht als TFL abgenommen sind. Es ist ABBLENDlicht und kein TAGFAHRlicht. Ist das selbe Spiel wie das TFL auf die NSW zu legen. Man DARF es nicht, macht mans aber trotzdem, ist das ne andere Baustelle. Soviel dazu 😉
Das andere ist, was bringt dir abgedimmtes Abblendlicht als TFL? Wenn du Skandinavien eincodierst ist noch schlimmer, da leuchtet alles mit, da kannste auch gleich es Licht anmachen. Leg dir doch das TFL auf die Nebler oder bau glei ordentliche TFL ein.
Zitat:
@Reader236 schrieb am 2. Juni 2015 um 13:45:18 Uhr:
Das andere ist, was bringt dir abgedimmtes Abblendlicht als TFL? Wenn du Skandinavien eincodierst ist noch schlimmer, da leuchtet alles mit, da kannste auch gleich es Licht anmachen. Leg dir doch das TFL auf die Nebler oder bau glei ordentliche TFL ein.
Moin,
ich finde Licht am Tag wichtig, daher kam bis dato die skandinavische Codierung (ganz STVO-konform) zum Einsatz. Bei dieser lässt sich jedoch das Licht überhaupt nicht ausschalten, da ich bei meiner alten Karre die Funktion 'Tagfahrlicht auf Stellung "0" aus' (09-Zentralelektrik > Funktion 07 Codierung > Byte 25 > Bit 5) nicht programmieren kann (?!). Sprich, egal ob der Motor läuft oder nicht, ich es gerade möchte oder nicht, der Wagen brennt immer lichterloh. Zusätzliche Scheinwerfer finde ich doof und das die Nebler keine TFL sind, weiß mittlerweile jeder, warum ich das nicht programmieren möchte/will. Daher war die Idee, die nordamerikansiche Codierung zu wählen, die nur an ist, wenn die Bremse gelöst ist und sich zusätzlich über den Schalter explizit ausschalten lässt. Mir leuchtet gerade nicht ein, warum die selben Leuchten einmal STVO-konform (skandinavisch) und einmal verboten sein sollen (nordamerikansich). Das mit dem Dimmen sehe ich ja noch ein, da dies ja nur für explizit TFL zugelassene Leuchten ECE 87-konform wäre.
Brain
Du hast doch oben zitiert das das Abblendlicht nur in Verbindung mit dem restlichen Licht an sein darf. Deshalb verboten. Skandinavisch...naja...da bei Skandinavien ja alle Lampen an sind, außer im Innemraum, fällt das nich so auf.
Die DOT-Variante wird auch durch weitere Manipulation nicht ECE-konform.
Grüße Fritz Lorek
Zitat:
@autolichtblog schrieb am 3. Juni 2015 um 18:46:45 Uhr:
Die DOT-Variante wird auch durch weitere Manipulation nicht ECE-konform.Grüße Fritz Lorek
Lieber Herr Lorek,
ich muss gestehen, dass ich in diesem Zusammenhang die 'DOT-Variante' wie den Begriff der Manipulation nicht verstehe - es sei denn, Sie verstehen darunter die technische Handhabung. Ich habe und will nichts verbergen, meine Frage zielte lediglich in die Richtung, ob die verbauten Abblendleuchten in der Schaltvariante 'Tagfahrlicht' auch ohne Heckleuchten zulässig sind.
Brain
Was ist denn eine DOT- Variante?
Zitat:
@brainworx schrieb am 2. Juni 2015 um 14:40:02 Uhr:
Wichitg warum? Um den Moppedfahrern den Sichtbarkeitsvorteil Ihrer Lichtpflicht wieder zu nehmen?Zitat:
Moin,
ich finde Licht am Tag wichtig,
In 30 Jahren Autofahrerleben hatte ich erst einmal ein Auto mit zwangsweisem Abblendlicht. (Ein Firmenwagen, zugelassen in Österreich). Einen Vorteil kann ich nicht erkennen.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 4. Juni 2015 um 10:24:11 Uhr:
Was ist denn eine DOT- Variante?
DOT, Deparment of Traffic --> US-Verkehrsministerium.
P.S.: Das Danke war ein Verklicker 😉