Nötigung wurde mit Handy gefilmt
Hallo zusammen,
folgende fiktive Situation:
Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.
Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).
Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.
Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.
Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.
Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.
Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.
Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.
Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.
Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.
Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:
1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?
2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?
3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?
Beste Antwort im Thema
Mir ist wurscht, wer A und B sind.
Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.
Ciao
Ratoncita
190 Antworten
Nun falsch wäre das ja nicht. Der Linksabbieger muss nur rechtzeitig und deutlich seinen Spurwechsel anzeigen. Permanent zu blinken ist dabei gar nicht gefordert und auch nicht notwendig.
Es macht für den restlichen Verkehr nämlich keinen Unterschied, ob man nun mit oder ohne Blinker auf der Kreuzung steht, immerhin steht man ja und die Vorfahrt und der Verkehrsfluss wird nicht gestört. Wichtig ist, dass vor der Richtungsänderung diese rechtzeitig und deutlich angezeigt wird, sprich bevor man losfährt und abbiegt, muss dies früh genug angekündigt werden, analog zum Verlassen einer Parklücke o.ä..
Zumal es hier doch um einen vorwärts verlaufenden Spurwechsel geht.
Dazu ein Gegenbeispiel:
Jemand setzt den Blinker, obwohl kein Platz ist und jemand anderes weißt ihn per Hupe darauf hin. Der Spurwechsel wird abgebrochen, der Blinker bleibt jedoch an.
Wie soll der nachfolgende Verkehr nun einschätzen können, ob derjenige tatsächlich wartet oder doch plötzlich rauszieht?
Wird der Blinker abgeschaltet ist es eindeutig, dass der Richtungswechsel abgebrochen wurde.
Weichen wir hier grad ein wenig um Thema ab?
Das wird davon abhängen, wie weit man das Thema fassen möchte.
Zitat:
@FWebe schrieb am 8. August 2020 um 21:09:03 Uhr:
Nun falsch wäre das ja nicht. Der Linksabbieger muss nur rechtzeitig und deutlich seinen Spurwechsel anzeigen. Permanent zu blinken ist dabei gar nicht gefordert und auch nicht notwendig.
Zumal es hier doch um einen vorwärts verlaufenden Spurwechsel geht.Dazu ein Gegenbeispiel:
Jemand setzt den Blinker, obwohl kein Platz ist und jemand anderes weißt ihn per Hupe darauf hin. Nun wird der Spurwechsel abgebrochen, der Blinker bleibt jedoch an.
Wie soll der nachfolgende Verkehr nun einschätzen können, ob derjenige nun tatsächlich wartet oder doch plötzlich rauszieht?
Durch das Blinken weiß der nachfolgende Verkehr "Obacht, da könnte was kommen! Aufpassen ist angesagt! Genau dafür ist der Blinker gedacht. Zu signalisieren, das man was vor hat. Und zwar bevor man es tut.
So wird es auch in den Fahrschulen gelehrt.
Jeder Fahlehrer und Prüfer werden da auf die Finger hauen.
Ähnliche Themen
Hallo!
Möchte mich meinem "Vorredner" uneingeschränkt anschließen. Und - obwohl das inzwischen ja alles ziemlich OT ist - hinzufügen:
Wenn ich erst dann blinken darf, sobald ich eine geeignete Gelegenheit erspäht habe, um dorthin zu fahren, wohin ich möchte, dann werden mir wohl zumindest in größeren Städten mit entsprechendem Verkehrsaufkommen geschätzt 80 Prozent aller Spurwechsel und Abbiegevorgänge unmöglich. Immerhin soll ich ja auch mehrere Sekunden blinken, bevor ich dann mein Vorhaben in die Tat umzusetzen beginne. Da sind dann eben die allermeisten Gelegenheiten, gerade im Berufsverkehr, schon wieder vorbei.
Die Logik einiger hier konsequent angewandt, darf ich aus Einmündungen, Ausfahrten u. ä. kommend, dem vorfahrtberechtigten Querverkehr nicht per Blinker mitteilen, ob ich nach rechts oder links abbiegen / auffahren möchte ... jedenfalls nicht, solange sich mir keine tatsächliche Möglichkeit dazu bietet. Gleiches gilt für Spurwechsel auf dicht befahrenen Fahrstreifen, z. B. bei stockendem Verkehr (von manchem gern abschätzig "Bettelblinken" genannt). Streng genommen sogar auch im Reißverschlussverfahren als auf dem endenden Fahrstreifen Befindlicher. Den Blinker setzen darf ich erst, sobald mir jemand erkennbar meine Vorfahrt gewährt; alle etwaig anderen vorherigen Träumer und Ignoranten darf ich nicht "anblinken", um sie nicht zu verunsichern!?
Mal im Ernst, das ist doch absurd! Klar ist auf einem Einfädelungsstreifen an der Autobahn das Linksblinken von Beginn an in gewisser Weise redundant. Weil jeder normalerweise sowieso damit rechnet, dass von dort gleich nach links auf die rechte Spur gewechselt wird.
Das hindert einen aber trotzdem nicht daran, wie hier weiter vorne anhand eines Beispiels erläutert, den Blinker wieder auszuschalten oder gar den nach rechts zu setzen, um dem regulären Verkehr auf der Autobahn ggf. zu erkennen zu geben, dass man etwaige missliche Situationen dort erkannt hat und von seinem Auffahren zumindest vorerst Abstand nimmt.
Mein Fazit: Sobald ich nach einer Gelegenheit suche, meine Fahrtrichtung zu ändern oder den Fahrstreifen zu wechseln, setze ich den entsprechenden Blinker. Sollte ich meinen Entschluss zurücknehmen wollen, z. B. aufgrund eigenen Irrtums oder anderer Umstände, schalte ich ihn wieder aus und ggf. auch kurz den für die Gegenrichtung ein.
Damit der Betrag nun nicht gänzlich OT bleibt, noch meine (laienhafte) Meinung zu den Fragen des TE:
zu 1.) Eigentor könnte es werden, gerade als Berufskraftfahrer kann es böse Folgen haben. Ich meine, man darf gegen das Persönlichkeitsrecht anderer verstoßen und Foto- und/oder Videoaufnahmen auch ohne deren Zustimmung machen, wenn dies der Aufklärung von Straftaten dient.
Ob man dafür allerdings zusätzlich auch noch gegen das "Handyverbot am Steuer" ungestraft verstoßen darf, keine Ahnung. Und ich weiß ebenfalls nicht, ob dies auch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gilt und wie das Verhalten von A juristisch einzuordnen ist.
Was mich zu 2.) führt: Die Lichthupe von B ist für mich keine Nötigung sondern ein Hinweis an A über dessen gefährdende Fahrweise.
Das Verhalten von A allerdings könnte meiner Meinung nach durchaus als Nötigung bewertet werden. Was aber wohl auch sehr vom Gericht und dessen Beweiswürdigung (z. B. Smartphone-Aufnahme) abhängt. Mit etwas "Glück" wird auch noch - meines Erachtens zurecht - ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" erkannt.
Zu 3.) Im besten Fall geht B völlig straffrei aus, im schlimmsten Fall gibt's den letzten, noch für ein Fahrverbot fehlenden Punkt, Bußgeld natürlich dann inklusive.
A jedoch kann nur verlieren, und zwar umso schmerzhafter, je mehr das Gericht der Argumentation von B folgt. Allerdings wäre das, wenn die Schilderung so zutrifft, nur gerecht!
Gruß
.SD
Deine ganze Argumentation basiert darauf, dass du in jeder Situation gleich blinkst.
Machst du das vergleichbar auch beim Essen, sprich, weil du ein Schnitzel mit Messer und Gabel ist, machst du dies auch bei einer Hühnersuppe? Nein, natürlich nicht und genauso ist es beim Blinken, denn das ist situationsabhängig.
Blinken ist eine Kommunikations mit anderen Verkehrsteilnehmern, und wie jede Kommuniktation kann die selbe Geste in verschiedenen Situationen Unterschiedliches bedeuten. Ein Lächeln z.B. kann beim Gegenüber positiv ankommen aber auch fehl am Platze sein und als beleidigend empfunden werden.
Genauso ist es beim Blinken, dass ich je nach Situation unterschiedlich durchführe.
Wenn ich z.B. auf eine Autobahn auffahre, blinke ich erst, wenn ich sicher bin, dass ich auch auffahren kann, aber natürlich 2-3 Sekunden vor dem Spurwechsel.
Wenn ich hingegen von der Autobahn runterfahre, blinke extrem früh, bereits mehrere 100 m vor Beginn des Ausfädelstreifens.
Das eine Mal ist bekannt, dass ich auf die Autobahn auffahren werden, und ich teile mit dem Blinken mit, wann. Das andere Mal ist nicht das „Wann“ wichtig sondern das „Ob“, also ob ich von der Autobahn abfahre und wenn ich das mache ist das Wann absolut klar (am Beginn des Ausfädelstreifens). Es werden unterschiedlich Dinge kommuniziert, also muss das Blinken auch unterschiedlich ausfallen.
Warum ich beim Auffahren so blinke, wie ich es mache, habe ich in den Beiträgen weiter vorne erläutert. Beim Abfahren blinke ich deshalb so früh, damit sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können. Also wird geblinkt, bevor ich die ersten Vorbereitungen zum Abfahren treffe, also bevor ich beginne meine Geschwindigkeit zu reduzieren. So können Fahrer anderer Fahrzeuge sich darauf einstellen und z.B. rechtzeitig auf die linke Spur wechseln.
Wie gesagt, Blinken ist eine Kommunikation und die muss wie jede Kommunikation entsprechend der Situation angepasst sein.
Gruß
Uwe
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 8. August 2020 um 21:16:56 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 8. August 2020 um 21:09:03 Uhr:
Nun falsch wäre das ja nicht. Der Linksabbieger muss nur rechtzeitig und deutlich seinen Spurwechsel anzeigen. Permanent zu blinken ist dabei gar nicht gefordert und auch nicht notwendig.
Zumal es hier doch um einen vorwärts verlaufenden Spurwechsel geht.Dazu ein Gegenbeispiel:
Jemand setzt den Blinker, obwohl kein Platz ist und jemand anderes weißt ihn per Hupe darauf hin. Nun wird der Spurwechsel abgebrochen, der Blinker bleibt jedoch an.
Wie soll der nachfolgende Verkehr nun einschätzen können, ob derjenige nun tatsächlich wartet oder doch plötzlich rauszieht?Durch das Blinken weiß der nachfolgende Verkehr "Obacht, da könnte was kommen!
Genau dieses "könnte" ist das Problem an deiner Argumentation. Der Straßenverkehr ist kein Glücksspiel, bzw. soll es nicht sein.
Was genau ist an einem "könnte" deutlich, wie es die StVO fordert?
Nochmal:
Wenn jemand blinkt, dann muss man auch damit rechnen, dass kurz darauf die Fahrtrichtung gewechselt wird und zwar völlig unabhängig davon, ob man selber Vorfahrt hat oder nicht.
Wenn man aber permanent blinkt und nicht die Spur wechselt, wie kann das dem nachfolgenden Verkehr dann helfen?
Man kündigt dann eine Aktion zu einem unbestimmten Zeitpunkt an und keiner weiß nun, ob der Blinkende den Vorfahrtsanspruch der anderen überhaupt wahrgenommen hat oder nicht.
Deshalb schaltet man den Blinker nur dann an, wenn man kurz davor steht, die Spur tatsächlich zu wechseln, dann weiß der nachfolgende Verkehr auch, dass das gleich passiert und hat Zeit, darauf angemessen zu reagieren und muss nicht raten, ob es denn nun tatsächlich passiert oder nicht.
Eine deutliche Kommunikation lässt sehr wenig Spielraum für Interpretationen und genau so ist auch die Fahrtrichtungsanzeige zu nutzen.
*hust*
Du solltest alles zitieren, dann wird dein Zitat meines Post verständlicher.
Du kannst jetzt gerne weiterhin der Meinung sein, dass das Ausschalten des Blinker in Ordnung sei! Nur leider leider liegst du damit falsch.
Quellen die dieses Belegen wurden hier von anderen Usern ja schon gepostet.
Deswegen bin ich ab hier raus.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. August 2020 um 08:37:36 Uhr:
Nur leider leider liegst du damit falsch.
Quellen die dieses Belegen wurden hier von anderen Usern ja schon gepostet.
Wo finde ich diese Quellen, wenn andere user diese schon gepostet haben sollen?
Ich sehe bisher nichts, was deine Behauptung stützt, dass meine Aussage falsch sei.
Meine Aussage beruht auf dem, was die StVO zur Fahrtrichtungsanzeige vorschreibt, nämlich dass diese rechtzeitig und deutlich erfolgen muss.
Ein Dauerblinken ist alles, nur nicht deutlich, wie du mit deinem Beispiel doch selber dargelegt hast.
Zitat:
@FWebe schrieb am 9. August 2020 um 08:49:40 Uhr:
Ein Dauerblinken ist alles, nur nicht deutlich
Und kurz vor dem Wechsel ist nicht rechtzeitig.
Und somit kann man sich hier zu Tode diskutieren.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 9. August 2020 um 08:52:34 Uhr:
Und kurz vor dem Wechsel ist nicht rechtzeitig.
Sondern?
Auch dazu gibt es netterweise gewisse Richtwerte, nämlich 3 Zeichen/ 3 Sekunden.
Welche Zeitspanne ist denn deiner Meinung nach rechtzeitig?
Diese Argumentation erklärt aber sehr gut den verhau der auf deutschen Straßen beim blinken herrscht. 😁
Man könnte schon meinen, dass es einen substanziellen Vorteil bringt nicht zu blinken. Vielleicht denke ich auch zu einfach . Aber wenn der Verkehr sehr dicht ist, und jemand fängt an zu blinken, geh ich gern leicht vom Gas und gebe evtl auch kurz Lichthupe um zu signalisieren, dass derjenige rüber kann.
Was ich nicht mag ist, kurz blinken in dem Moment wo der schon das rüberziehen anfängt - das wäre aber das, was Fwebe beschreibt, wenn ich das richtig interpretiere.
Was wiederrum natürlich sehr irritiert, sind die Leute die den Blinker vergessen oder sich nicht trauen rüberzuziehen. Aber wenn man die ne Zeit beobachtet, weiß man auch was kommt - dann muss man halt solang versetzt dahinter fahren.
Zitat:
@FWebe schrieb am 9. August 2020 um 08:53:49 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 9. August 2020 um 08:52:34 Uhr:
Und kurz vor dem Wechsel ist nicht rechtzeitig.Sondern?
Auch dazu gibt es netterweise gewisse Richtwerte, nämlich 3 Zeichen/ 3 Sekunden.Welche Zeitspanne ist denn deiner Meinung nach rechtzeitig?
In 3 Sekunden hab ich auf dem Beschleunigungsstreifen schon 3 Fahrzeuge rechts überholt.
Und nun?
Zitat:
@Ben_F schrieb am 9. August 2020 um 08:54:41 Uhr:
Aber wenn der Verkehr sehr dicht ist, und jemand fängt an zu blinken, geh ich gern leicht vom Gas und gebe evtl auch kurz Lichthupe um zu signalisieren, dass derjenige rüber kann.
Der Witz ist, dass diese Situation alles andere als deutlich ist. Die Lichthupe ist ein Warnsignal, der andere könnte also auch, korrekterweise, davon ausgehen, dass er seinen Spurwechsel abbrechen sollte.
Umgekehrt gehst du korrekterweise davon aus, dass der andere die Spur wechseln wird und gehst deshalb vorsorglich vom Gas.
Zitat:
Was ich nicht mag ist, kurz blinken in dem Moment wo der schon das rüberziehen anfängt - das wäre aber das, was Fwebe beschreibt, wenn ich das richtig interpretiere.
Das ist definitiv
nichtdas, was ich beschreibe.
Ich habe es ja bisher eigentlich auch deutlich genug dargelegt, daher wundert mich so eine Aussage dann schon etwas.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 9. August 2020 um 08:57:33 Uhr:
Und nun?
Wie wäre es mit einer Antwort, was deiner Meinung nach "rechtzeitig" ist?
"Kurz vorher", sprich 3 Sekunden/ 3 Zeichen, scheint dir ja zu kurz zu sein, von daher hätte ich gerne auch etwas mehr Inhalt zu deiner Aussage.
Anhang:
Dass du mit >160 km/ h Überschuss gegenüber dem fließenden Verkehr auffährst, halte ich übrigens eher für einen Ausnahmefall.