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Nötigung auf Autobahn - zu knapp eingeschert

Themenstarteram 23. April 2020 um 17:12

Guten Abend,

heute Morgen war ich mit meinem Auto auf der Autobahn Richtung Basel unterwegs.

Auf diesem Abschnitt ist eine Tempobeschränkung auf 120 km/h und die Autobahn ist dort zweispurig.

Ich überholte einen PKW, welcher unter 120 km/h fuhr.

Während des Überholens erschien plötzlich ein Hermes Transporter hinter mir.

Dieser war mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs (150 km/h+).

Da ich noch in meinem Überholvorgang war, konnte ich dem Transporter nicht platz machen.

Dieser fuhr mir schließlich sehr zügig so knapp auf, dass ich nur noch die Front des Transporters im Rückspiegel hatte.

Da ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte, setzte ich meinen Überholvorgang mit 120 km/h fort.

Daraufhin bekam ich mehrere Lichthupen von dem Transporter hinter mir.

Der Transporter fuhr mir so dicht auf, dass ich wirklich Angst um meine Stoßstange hatte, also wechselte ich auf die rechte Spur nachdem ich den PKW überholt hatte.

Dabei scherte ich allerdings etwas knapp vor dem PKW ein, sodass auch dieser mir eine Lichthupe gab.

Dieser musste allerdings, soweit ich das erkennen konnte nicht abbremsen.

Der Transporter raste daraufhin auf der linken Spur an mir vorbei.

Habe ich jetzt etwas zu befürchten, da ich sehr knapp vor dem PKW eingeschert bin?

Normalerweise achte ich beim Überholen immer auf ausreichend Abstand zum Überholten, aber wenn dir ein Transporter hinten an der Stoßstange klebt, ist das nochmal eine andere Situation.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. April 2020 um 20:05:24 Uhr:

Also keinen Deut besser als der Drängeler.

Tja,Henne-Ei-Problem.

Machste Stress, krichste Stress. Hättste keinen Stress gemach, hättste Zeit gespart.

Ich weiß Raketenphysik, verstehen hier die wenigsten.

Ihr klatscht wenn sich jemand aggressiv durchsetzen will, heult aber wenn darauf aggressiv reagiert wird.

Die Hochintelligenz halt.

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Zitat:

 

Bei einem Tempolimit ist der Zeitverlust mit einigen Sekunden vernachlässigbar (siehe Absatz oben) und ohne Tempolimit gebietet es das Miteinander im Straßenverkehr einigermaßen zügig zu überholen, wenn es denn möglich ist.

Ich denke, dass Problem liegt nicht in einem vermeintlichen oder tatsächlichen Zeitgewinn. Es ist einfach eine Störung des persönlichem Komforts, wenn ich meine Fahrweise mehr als unbedingt nötig an andere Verkehrsteilnehmer anpassen muss. Man erlebt es täglich in unzähligen Verkehrssituationen dass VT lieber viele andere vermeidbar stören/behindern, als sich aus Rücksicht auf diese anderen mal kurz selber zurück zu nehmen.

Da fährt einer mit 100 auf einen auf der 98 fährt und sieht im Rückspiegel mehrere Fahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit näher kommen. Nur wenige reduzieren ihre Geschwindigkeit vorübergehend auf 98 um die Schnelleren erst einmal vorbei zu lassen. Die meisten ziehen raus und überholen in Zeitlupe. Scheiß auf die Anderen! Hauptsache ICH!

Dabei finde ich es weitgehend egal ob sie juristisch im Recht sind oder nicht. So ein Verhalten ist einfach unsozial. Im Fußgängeralltag, wenn man sich selber nicht von Blech geschützt fühlt und "die Anderen" auch keine anonymen Autos sind, sondern Menschen mit Gesicht, würden die meisten dieser Egozentriker sich nie im Leben so verhalten. Aber die Umstände des motorisierten Individualverkehrs bringen bei vielen von uns die schlechtesten Eigenschaften zum Vorschein. :(

@Bloedbaer:

 

Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Verkehrsteilnehmer, die TL fahren zu einem Überschreiten desselbem nötigen wollen, handeln asozial.

am 24. April 2020 um 7:05

Frage - meint ihr könnte es klappen, dass man folgende Regel aufstellt

Bitte benutzen sie die rechte Fahrspur!

Dann bleibt die Linke für (manche) MT - V&S User frei!

so - 120km/h erlaubt

120km/h gefahren

langsameres Fahrzeug wird überholt

von hinten kommt ein deutlich schnelleres Fahrzeug was mit Lichthupe die Straße frei ballern will...

Passieren tut da nix....

was du machen kannst - Kennzeichen aufschreiben - bei Hermes anrufen und die Sache klären!

und nein es gibt kein Recht, dass Raser von der Geschwindigkeitsbeschränkung befreit und zusätzlich erlaubt die Linke Fahrspur frei zu drängeln

Ich plädiere dafür das in Deutschland ein Rechtsfahrgebot eingeführt wird.

am 24. April 2020 um 7:12

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. April 2020 um 09:07:51 Uhr:

Ich plädiere dafür das in Deutschland ein Rechtsfahrgebot eingeführt wird.

welches Ausschließlich für andere gilt?

es gibt ein Rechtsfahrgebot - welches aber zum Überholen missachtet werden kann - zumal die Geschwindigkeitsbeschränkung Priorität vor dem Rechtsfahrgebot hat

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. April 2020 um 09:12:30 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. April 2020 um 09:07:51 Uhr:

Ich plädiere dafür das in Deutschland ein Rechtsfahrgebot eingeführt wird.

es gibt ein Rechtfahrgebot .....

Seit wann das denn ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. April 2020 um 09:16:06 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. April 2020 um 09:12:30 Uhr:

 

 

es gibt ein Rechtfahrgebot .....

Seit wann das denn ?

Was hat Dein Bildchen mit dem Inhalt dieses Threads zu tun?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. April 2020 um 10:11:57 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. April 2020 um 09:16:06 Uhr:

 

Seit wann das denn ?

Was hat Dein Bildchen mit dem Inhalt dieses Threads zu tun?

Dass sich kaum einer daran hält vielleicht.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. April 2020 um 10:11:57 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. April 2020 um 09:16:06 Uhr:

 

Seit wann das denn ?

Was hat Dein Bildchen mit dem Inhalt dieses Threads zu tun?

Mein Bild verdeutlicht warum es immer wieder links zu solchen Situationen kommt. Es verdeutlicht das es viel ungenutzten Verkehrsraum gibt.

Würden sich ALLE an das Rechtsfahrgebot halten gäbe es viele Probleme nicht.

Für einige wenige würde es zwar nicht so schnell laufen aber für die Masse gleichmäßiger und zügiger.

Ich als gerne Schnell Fahrer sage auch, dass das Verhalten des Lieferwagenfahrers nicht geht. Wenn halt einer mit ner Differenz von 1 kmh überholen will, kannste dagegen nix machen. Auffahren bringt den jenigen in den seltensten Fällen dazu, schneller zu werden. Also anstellen, warten, und wenn frei ist wieder Gas.

Was mich eher aufregt, sind die, die nach dem Überholen nicht wieder rüber gehen wenn da frei ist. Da warte ich dann maximal 5 Sekunden und überhole rechts. Die entsprechende Lightshow im Rückspiegel nehme ich gerne in Kauf.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. April 2020 um 08:17:38 Uhr:

In der StVO steht, dass nur mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit überholt werden darf. Dort steht nicht, dass das nur gilt, wenn „kein“ Tempolimit vorhanden ist. Ergo, wenn man wegen einem Tempolimit nicht mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholen kann, dann darf man nicht überholen.

Das ist im Prinzip richtig. Man fährt rechts (Rechtsfahrgebot), läuft auf ein langsameres Fahrzeug auf, wechselt nach links, überholt mit deutlich höherer Geschwindigkeit und geht wieder nach rechts rüber, sobald eine ausreichend große Lücke vorhanden ist (Rechtsfahrgebot).

Aber bei dichtem Kolonnenverkehr auf der Autobahn gilt was anderes:

Zitat:

StVO

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

Das bedeutet:

Wenn ich in einem Tempolimit-Bereich mit dichtem Verkehr unterwegs bin, kann ich links bleiben. Auch mit fast gleichem Tempo wie die Fahrzeuge rechts von mir. Ich kann in so einer Situation irgendwelche drängelnden Kurierfahrer hinter mir schlicht ignorieren und muss denen nicht Platz machen. Der Sinn ist, dass bei hohem Verkehrsaufkommen möglichst alle Spuren gleichmäßig ausgenutzt werden sollen. Einleuchtend, oder?

Der TE schreibt nicht, wie hoch die Verkehrsdichte in der konkreten Situation war. Aber wenn es hart auf hart geht, wie wird es dann ablaufen? Wie soll der Hermes-Fahrer überhaupt argumentieren? "Der Typ vor mir hat sich an das Tempolimit gehalten. Er hätte mir aber Platz machen müssen, damit ich dagegen verstoßen kann." Mag jemand mal die Erfolgsaussichten so eines Vortrags beurteilen? :D

@tazio1935

Oh Mann, natürlich muss das Überholen mit deutlich höherer Geschwindigkeit physikalisch auch möglich sein. Bei Kolonnenverkehr ist das das oft nicht, weil man den Vordermann dann in den Popo fährt.

Muss man hier wirklich solche Selbstverständlichkeiten, die selbst einem Grundschulkind klar ist hier expliziert nochmal schreiben?

Wegen solchen „ich will es absichtlich nicht verstehen oder falsch verstehen“ ist das Diskutieren so schwer. Man muss hier fast Gesetzestexte formulieren, damit keine Interpretationsspielräume gibt. Nur sind solche Texte schwer zu lesen, wollt ihr das wirklich?

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. April 2020 um 11:19:36 Uhr:

Muss man hier wirklich solche Selbstverständlichkeiten, die selbst einem Grundschulkind klar ist hier expliziert nochmal schreiben?

Ja, muss man. Weil sonst nämlich Sätze wie

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. April 2020 um 08:17:38 Uhr:

Ergo, wenn man wegen einem Tempolimit nicht mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholen kann, dann darf man nicht überholen.

heißen, dass man auf der linken Spur nichts zu suchen hatte. Obwohl das so generell nicht stimmt, sondern von der Verkehrslage abhängt.

Und was Dir und mir als Selbstverständlichkeit erscheint, muss bei anderen nicht so sein. Für mich ist z. B. eine Selbstverständlichkeit, dass man nicht rechts überholt, wenn es verboten ist. Du kannst aber gleich hier oben drüber lesen, dass solches Verhalten für andere Verkehrsteilnehmer gängige Praxis ist:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 24. April 2020 um 10:31:52 Uhr:

Da warte ich dann maximal 5 Sekunden und überhole rechts. Die entsprechende Lightshow im Rückspiegel nehme ich gerne in Kauf.

Man könnte von Seiten der Moderation auch mal überlegen, ob das Propagieren von verbotenen, gefährlichen Verhaltensweisen im V+S einen Platz finden darf.

:confused:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 24. April 2020 um 11:28:25 Uhr:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. April 2020 um 08:17:38 Uhr:

Ergo, wenn man wegen einem Tempolimit nicht mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholen kann, dann darf man nicht überholen.

heißen, dass man auf der linken Spur nichts zu suchen hatte. Obwohl das so generell nicht stimmt, sondern von der Verkehrslage abhängt.

Um das noch klarer zu stellen:

 

Selbst wenn ein einzelnes Fahrzeug bei TL 100 mit 100 eine endlose mit 90 rechts fahrende LKW-Kolonne überholt, darf er das bis zum Ende (bzw. Anfang) der Kolonne selbstverständlich tun.

 

Wenn der Hintermann meint, das TL nur als unverbindliche Empfehlung sehen zu müssen, ist das sein Problem...

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. April 2020 um 08:17:38 Uhr:

Bei einem Tempolimit ist der Zeitverlust mit einigen Sekunden vernachlässigbar (siehe Absatz oben) und ohne Tempolimit gebietet es das Miteinander im Straßenverkehr einigermaßen zügig zu überholen, wenn es denn möglich ist.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 24. April 2020 um 11:28:25 Uhr:

Ergo, wenn man wegen einem Tempolimit nicht mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholen kann, dann darf man nicht überholen.

heißen, dass man auf der linken Spur nichts zu suchen hatte. Obwohl das so generell nicht stimmt, sondern von der Verkehrslage abhängt.

Ja, wenn man den gesunden Menschverstand ausschaltet, begreift man natürlich nicht, dass sowas natürlich nur gilt, wenn ein Überholen auch möglich ist, also nicht in der Kolonne, wenn man beim schneller Fahren dem Hintermann in den Popo fährt.

Etwas später habe ich das ja auch extra anders formuliert:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. April 2020 um 08:17:38 Uhr:

Bei einem Tempolimit ist der Zeitverlust mit einigen Sekunden vernachlässigbar (siehe Absatz oben) und ohne Tempolimit gebietet es das Miteinander im Straßenverkehr einigermaßen zügig zu überholen, wenn es denn möglich ist.

Sorry, dass ich das vorne vergessen habe. Ich schäme mich ;)

 

Gruß

Uwe

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