Nötigung auf Autobahn - zu knapp eingeschert

Guten Abend,

heute Morgen war ich mit meinem Auto auf der Autobahn Richtung Basel unterwegs.
Auf diesem Abschnitt ist eine Tempobeschränkung auf 120 km/h und die Autobahn ist dort zweispurig.
Ich überholte einen PKW, welcher unter 120 km/h fuhr.
Während des Überholens erschien plötzlich ein Hermes Transporter hinter mir.
Dieser war mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs (150 km/h+).
Da ich noch in meinem Überholvorgang war, konnte ich dem Transporter nicht platz machen.
Dieser fuhr mir schließlich sehr zügig so knapp auf, dass ich nur noch die Front des Transporters im Rückspiegel hatte.
Da ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte, setzte ich meinen Überholvorgang mit 120 km/h fort.
Daraufhin bekam ich mehrere Lichthupen von dem Transporter hinter mir.
Der Transporter fuhr mir so dicht auf, dass ich wirklich Angst um meine Stoßstange hatte, also wechselte ich auf die rechte Spur nachdem ich den PKW überholt hatte.
Dabei scherte ich allerdings etwas knapp vor dem PKW ein, sodass auch dieser mir eine Lichthupe gab.
Dieser musste allerdings, soweit ich das erkennen konnte nicht abbremsen.
Der Transporter raste daraufhin auf der linken Spur an mir vorbei.

Habe ich jetzt etwas zu befürchten, da ich sehr knapp vor dem PKW eingeschert bin?
Normalerweise achte ich beim Überholen immer auf ausreichend Abstand zum Überholten, aber wenn dir ein Transporter hinten an der Stoßstange klebt, ist das nochmal eine andere Situation.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. April 2020 um 20:05:24 Uhr:


Also keinen Deut besser als der Drängeler.

Tja,Henne-Ei-Problem.

Machste Stress, krichste Stress. Hättste keinen Stress gemach, hättste Zeit gespart.

Ich weiß Raketenphysik, verstehen hier die wenigsten.

Ihr klatscht wenn sich jemand aggressiv durchsetzen will, heult aber wenn darauf aggressiv reagiert wird.

Die Hochintelligenz halt.

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. April 2020 um 11:44:54 Uhr:


Von hinten kommt ein schnelleres Fahrzeug, dass das Tempolimit überschreitet. Der davor sagt sich, wenn der gegen die StVO verstößt, mache ich das auch und überholt StVO-widrig mit einer geringen Differenzgeschwindigkeit. Darauf sagt sich der Hintermann wieder, wenn der gegen die StVO verstößt, so mache ich das auch und fängt an zu drängeln.

Stimmt, es gibt kein Recht im Unrecht. Aber Du hast die Vergehen ja chronologisch aufgeschrieben. Wenn man Dein Prinzip auf alle gleichermaßen anwendet, dann geht daraus hervor, wer als erster die Verantwortung dafür trägt, dass diese Eskalation in Gang kommt ("

Von hinten kommt ein schnelleres Fahrzeug, dass das Tempolimit überschreitet

"😉.

Insofern müsste man, dem chronologischen Prinzip folgend, auch zuerst bei dem schnelleren Fahrzeug, dass das Tempolimit überschreitet, mit Gegenmaßnahmen ansetzen, weil die weiteren Eskalationsstufen dann gar nicht erst entstehen. Das wäre die beste Prävention.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. April 2020 um 11:44:54 Uhr:


Ich möchte nochmal an diesen Beitrag von mir erinnern:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. April 2020 um 11:44:54 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. April 2020 um 07:39:48 Uhr:


Ist euch wirklich noch nicht aufgefallen, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist und nicht für die Handlungen anderer.

Daher kann man nur selbst so fahren, dass man sich an die Regeln hält, denn den anderen kann man nicht beeinflussen.

Also, wenn andere sich nicht an die Regeln halten, ist das kein Freibrief es ebenso zu machen.


Für dieses "der hält sich nicht an die Regel, dann brauche ich das auch nicht" habe ich kein Verständnis, denn das führt regelmäßig zu Eskalationsschlangen.

Von hinten kommt ein schnelleres Fahrzeug, dass das Tempolimit überschreitet. Der davor sagt sich, wenn der gegen die StVO verstößt, mache ich das auch und überholt StVO-widrig mit einer geringen Differenzgeschwindigkeit. Darauf sagt sich der Hintermann wieder, wenn der gegen die StVO verstößt, so mache ich das auch und fängt an zu drängeln.

Gruß

Uwe

Urteile bezüglich Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gibt es zu Hauf. Zeige mir ein Urteil welches zu Lasten eines Fahrers/Fahrerin geht, der in einer 120er Zone mit 120 ein Fahrzeug das mit 112 unterwegs ist, überholt hat. Spar dir die Mühe. Es gibt keines, weil in dem Fall kein Verstoß vorliegt.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 26. April 2020 um 11:50:11 Uhr:


das ist meiner Meinung nach Quatsch!
Um einen Fehler zu machen muss man sich dessen bewusst sein!

Dann musst du halt nachlesen, was du darfst und was nicht.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 26. April 2020 um 11:50:11 Uhr:


Dann solltest du dich informieren, was du darfst und was nicht.
Ein Auto fährt mit 112
ich komme mit 120 -
Tempolimit 120 - also überhole ich....

Ja, das darfst du nicht, da keine wesentlich höhere Geschwindigkeit als das überholte Fahrzeug.

So einfach ist das, du musst dich nur wortgetreu an das halten, was in der StVO steht.

Gruß

Uwe

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 26. April 2020 um 11:56:09 Uhr:



Urteile bezüglich Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gibt es zu Hauf. Zeige mir ein Urteil welches zu Lasten eines Fahrers/Fahrerin geht, der in einer 120er Zone mit 120 ein Fahrzeug das mit 112 unterwegs ist, überholt hat. Spar dir die Mühe. Es gibt keines, weil in dem Fall kein Verstoß vorliegt.

Nach so einem Urteil frage ich seit ein paar Seiten wiederholt. Stattdessen kommt nur die ständige Wiederholung des gleichen Blödsinns...

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Zitat:

@tazio1935 schrieb am 26. April 2020 um 11:52:07 Uhr:


Stimmt, es gibt kein Recht im Unrecht. Aber Du hast die Vergehen ja chronologisch aufgeschrieben. Wenn man Dein Prinzip auf alle gleichermaßen anwendet, dann geht daraus hervor, wer als erster die Verantwortung dafür trägt, dass diese Eskalation in Gang kommt ("Von hinten kommt ein schnelleres Fahrzeug, dass das Tempolimit überschreitet"😉.

Insofern müsste man, dem chronologischen Prinzip folgend, auch zuerst bei dem schnelleren Fahrzeug, dass das Tempolimit überschreitet, mit Gegenmaßnahmen ansetzen, weil die weiteren Eskalationsstufen dann gar nicht erst entstehen. Das wäre die beste Prävention.

Die chronologische Reihenfolge ist doch egal, denn jeder kann nur für sich richtig handeln und nicht für andere.

Genau dieses Aufrechnen ist dieser Kindergarten, den ich kritisieren.

Gruß

Uwe

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 26. April 2020 um 11:52:07 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. April 2020 um 11:44:54 Uhr:


Von hinten kommt ein schnelleres Fahrzeug, dass das Tempolimit überschreitet. Der davor sagt sich, wenn der gegen die StVO verstößt, mache ich das auch und überholt StVO-widrig mit einer geringen Differenzgeschwindigkeit. Darauf sagt sich der Hintermann wieder, wenn der gegen die StVO verstößt, so mache ich das auch und fängt an zu drängeln.

Stimmt, es gibt kein Recht im Unrecht. Aber Du hast die Vergehen ja chronologisch aufgeschrieben. Wenn man Dein Prinzip auf alle gleichermaßen anwendet, dann geht daraus hervor, wer als erster die Verantwortung dafür trägt, dass diese Eskalation in Gang kommt ("Von hinten kommt ein schnelleres Fahrzeug, dass das Tempolimit überschreitet"😉.

Insofern müsste man, dem chronologischen Prinzip folgend, auch zuerst bei dem schnelleren Fahrzeug, dass das Tempolimit überschreitet, mit Gegenmaßnahmen ansetzen, weil die weiteren Eskalationsstufen dann gar nicht erst entstehen. Das wäre die beste Prävention.

Die Chronologie kann auch gedreht werden.
Es wird überholt mit geringer V-Diff., obwohl ein anderer hinten schneller hinten ankommt, der dann den Überholer einholt.
Und nun?

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 26. April 2020 um 11:56:09 Uhr:


Urteile bezüglich Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gibt es zu Hauf. Zeige mir ein Urteil welches zu Lasten eines Fahrers/Fahrerin geht, der in einer 120er Zone mit 120 ein Fahrzeug das mit 112 unterwegs ist, überholt hat. Spar dir die Mühe. Es gibt keines, weil in dem Fall kein Verstoß vorliegt.

Du weißt doch selbst, ein Fehlverhalten muss erstmal angezeigt werden und dann bewiesen werden. Zum einem wird sowas nicht angezeigt und zum anderen wird ein Urteil daran scheitern, dass das Beweisen schwierig ist, meist lässt sich nicht einmal der Fahrer feststellen. Anders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die ja von den Behörden überwacht werden.

Du weißt doch sicherlich auch, dass auf der Autobahn ein Verstoß des Rechtsfahrgebotes mit Behinderung 80,- € und ein Punkt kostet. Auch dir sollte klar sein, dass dieser Verstoß nur extrem selten geahndet wird, eben aus den oben von mir genannten Gründen.

Aber es gibt ein Urteil, bezüglich eines Fahrers, der bei einem Tempolimit, genau mit dieser Geschwindigkeit gefahren ist. Laut Urteil musste er dann Bußgeld bezahlen, weil er gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hatte. Das habe ich im Gedächtnis, werde mir aber nicht die Mühe machen, dies zu suchen. Dafür ist mir das nicht wichtig genug, dass ich dafür viel Zeit verplemper.

Gruß

Uwe

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 26. April 2020 um 11:43:15 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 26. April 2020 um 10:41:06 Uhr:


Der Überholer missachtet sonst die Regeln und derjenige der aufschließt auch. Beide machen Fehler.
Schön dass wir dies endlich geklärt haben.

Aber machen auch beide Fehler in gleichem Maße? Wenn Du als Autobahnstreife einen rauswinken und mit einem Bußgeld belegen solltest, für wen würdest Du Dich entscheiden? In unserem konkreten Fall doch wohl für den "Götterboten", oder? Das Fehlverhalten des anderen ist dagegen Kleinkram und geht im Grundrauschen des Alltags unter.

Der Gesetzgeber sieht die Überschreitung als schwerwiegender. Keine Frage, das ist auch richtig so.
Nichts desto trotz machen beide Fehler.
Nur mit der Gewichtung zu argumentieren und zu sagen, weil dies oder jenes nicht bestraft wird, darf ich das ja machen, ist falsch.

Es wird hier immer auf die Einhaltung der Regeln gepocht, aber in diesem Fall sind sie dann wieder egal, weil der Überholwunsch mit 5km/h dem eigenen Vorankommen dient. Bei Diskussionen auf der Landstraße mit solch einem Tempounterschied wird der Überholer gegeißelt, weil der geringe Unterschied doch kaum Zeit kostet und der böse Überholer, weil er sich richtig verhält bei der V-Diff durch Tempoüberschreitung, ist der Idiot.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. April 2020 um 11:59:03 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 26. April 2020 um 11:56:09 Uhr:



Urteile bezüglich Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gibt es zu Hauf. Zeige mir ein Urteil welches zu Lasten eines Fahrers/Fahrerin geht, der in einer 120er Zone mit 120 ein Fahrzeug das mit 112 unterwegs ist, überholt hat. Spar dir die Mühe. Es gibt keines, weil in dem Fall kein Verstoß vorliegt.

Nach so einem Urteil frage ich seit ein paar Seiten wiederholt. Stattdessen kommt nur die ständige Wiederholung des gleichen Blödsinns...

Gewisse Dinge werden nicht geahndet, weil es schwierig dies anzuzeigen bzw. Der Beweis schwierig wird.

Das macht sie deshalb trotzdem nicht richtig.

Edith:
Uwe war schneller

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 26. April 2020 um 12:09:13 Uhr:


Die Chronologie kann auch gedreht werden.
Es wird überholt mit geringer V-Diff., obwohl ein anderer hinten schneller hinten ankommt, der dann den Überholer einholt.
Und nun?

Hat derjenige, der von schneller hinten ankommt, erst dann beschleunigt und gegen das Tempolimit verstoßen, als der Überholer ausgeschert ist und mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit überholt hat? Oder war er vielleicht in der chronologischen Reihenfolge derjenige, der sich

zuerst

einer Regelüberschreitung schuldig gemacht hat?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. April 2020 um 12:00:33 Uhr:


Die chronologische Reihenfolge ist doch egal,

Klar, wenn einer dem anderen zuerst auf die Nase haut, dann ist die chronologische Reihenfolge ja auch egal. Das sieht jedes Gericht so und entspricht auch dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Leute, oder?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. April 2020 um 12:09:47 Uhr:


Du weißt doch selbst, ein Fehlverhalten muss erstmal angezeigt werden und dann bewiesen werden.

Auf den Vortrag des "Geschädigten" und seine Klagebegründung wäre ich in diesem Fall extrem gespannt... 😁

Welches Rechtsgut hätte er denn einzuklagen?

Halten wir also fest.
Alles was keine Strafe zur Folge hat, kann gemacht werden.

Wozu dann bestimmte Regeln?
Dann schaffen wir den Passus in den Regeln ab.
Überholen mit geringer V-Diff, Rechrsfahrgebot...
Alles kaum bis gar nicht geahndet

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 26. April 2020 um 12:40:37 Uhr:


Halten wir also fest.
Alles was keine Strafe zur Folge hat, kann gemacht werden.

Wozu dann bestimmte Regeln?
Dann schaffen wir den Passus in den Regeln ab.
Überholen mit geringer V-Diff, Rechrsfahrgebot...
Alles kaum bis gar nicht geahndet

Was Überholen bei TL mit dem Rechtsfahrgebot zu tun haben soll, weißt wohl nur Du. Überholen und einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot kann man unmöglich gleichzeitig begehen...

Selbst bei Mord entscheidet jeder selbst, ob er sich an das Gesetz dagegen hält oder nicht. Das hat nix mit der Strafe zu tun. Selbst wenn bei 2km/h drüber direkt der Lappen weg wäre beim ersten Verstoß, würde es Geschwindigkeitsübertretungen geben.

Jetzt kommt der Verfechter für Recht und Ordnung hier zwar mit dem Argument "aber dann halt weniger", aber spätestens nach zwei Jahren sind wir wieder an dem Punkt und es wird nach weiteren Verschärfungen geschrien. Bis wir wie gesagt n Führerschein fürs Zu Fuss gehen brauchen, damit man Leute fürs zu schnell gehen verknacken kann.

Würde mich mal interessieren, an welcher Stelle Schluss sein soll. Also wann seid ihr zufrieden. Wenn wirklich jedes kleinste Gesetz von jedem zu 100% eingehalten wird? Werde ich jedenfalls nicht machen. Und dann was? Zehn Jahre Gefängnis fürs über die rote Ampel gehen?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. April 2020 um 12:09:47 Uhr:


Aber es gibt ein Urteil, bezüglich eines Fahrers, der bei einem Tempolimit, genau mit dieser Geschwindigkeit gefahren ist. Laut Urteil musste er dann Bußgeld bezahlen, weil er gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hatte.

Das ist ja auch gut und richtig so, hat aber mit Überholen bei TL mit eingebildeter nicht ausreichender Differenzgeschwindigkeit rein gar nichts zu tun.

Das ist eher ein Zeichen, dass Dir die Argumente ausgehen, wenn Du auf ganz andere Verstöße ausweichen musst. Da Dein vermeintlicher Verstoß des Einhaltens des TL täglich tausendfach begangen wird, mit Sicherheit zigfach unter den Augen einer Zivilstreife, müsste es da doch auch mal ein Urteil geben. Also los, her damit...

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