Noch eine Frage zum Vectra-B 1.8 16V

Opel Vectra B

Der Wagen stand jetzt ein gutes Jahr beim FOH rum...
Muss ich wegen der langen Standzeit etwas beachten?? Der FOH macht mir noch ne Inspektion (inkl. Ölwechsel) neu und neuen TÜV/Asu.
Viell. erstmal ne längere Strecke AB fahren? Mit braven 100 bis 120 km/h? Oder so...
Und noch ne Frage zum Zahnriemen, habe gelesen das er alle 60.000 Km oder alle 4 Jahre gewechselt werden muss.
Der letzte Wechsel war bei 74.000 Km (12/02) Jetzt hat er 104.000 Km gelaufen. Würdet ihr ihn wechseln? Oder denkt ihr, er hält noch ein bissi?

Gruß
Night Cruiser

11 Antworten

theoretisch sollte ien tausch des zahnriemens nicht nötig sein. tausch aller betriebsflüssigkeiten (bremsflüssigkeit, öl etc.), luftfilter, innenraumfilter + benzinfilter & ölfilter tauschen kann nicht schaden. schau die die reifen ganz genau an. sog. standplatten, poröse stellen etc. sind sehr wahrscheinlich. wichtig wäre sich auch die stoßdämpfer genau anzusehen. mir war durchs längere stehen mal einer über den jordan gegangen.

wenn du das erste mal fährst, prügel ihn nicht gleich mit 200 über die bahn und mit hohen drehzahlen. sorgfältig warmfahren sowieso immer. wichtig auch die bremsen. durch das lange stehen brauchen die erstmal eine weile in der sie auch nicht die voll leistung bringen. also immer wieder mal kurz antippen bis sie den rost von den scheiben runtergeschliffen haben und wieder voll zupacken können.

Du willst das Auto von FOH kaufen? Wenn ja, dann hast du 1 Jahr Garantie also brauchst dir keine Sorgen zu machen.Zahnriehmen wird alle 60tkm oder 4 Jahre gewechselt.Nach meine Meinung muß es nicht gewechselt sein.

Vielen Dank erstmal für die Antworten! Ging ja sehr schnell... *g*
Also ich denke mal das Bremsflüssigkeit etc. bei der Inspektion gewechselt wird, aber da werde ich mich nachher dann nochmal genauestens erkundigen.(!!)
Und was die Reifen angeht, die sehen noch relativ gut aus, haben auch noch 6,5 mm Profil. Bei der Probefahrt die ich gemacht habe, hat auch nix gequietscht/geknarrt etc. 😉
Den Zahriemen lasse ich dann bei meiner nächsten Inspektion (nächstes Jahr ca. März - April) auswechseln.
Das mit den 12 Monaten Garantie haut wohl nicht so hin... Der Händler sagte mir irgendwas von wegen, das dies nur bei Fahrzeugen bis max. 100.000 Km Laufleistung und max. 7 Jahre Fahrzeugalter (wenn ich mich nicht irre) möglich ist. Ich habe halt nur diese gesetzliche "Gewährleistungsgarantie" oder wie das heisst... Naja damit kenne ich mich nicht aus...
Ich hoffe der Wagen wird noch 2 Jahre (60.000 Km) halten. Dann bin ich für´s erste schonmal zufrieden! 😉

Zitat:

Original geschrieben von NightCruiser


Das mit den 12 Monaten Garantie haut wohl nicht so hin... Der Händler sagte mir irgendwas von wegen, das dies nur bei Fahrzeugen bis max. 100.000 Km Laufleistung und max. 7 Jahre Fahrzeugalter (wenn ich mich nicht irre) möglich ist. Ich habe halt nur diese gesetzliche "Gewährleistungsgarantie" oder wie das heisst..

Du hast 12 Monate Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers. 😉

Zitat:

Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro.

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

Zitat Ende

Und denk daran. Die ersten 6 Monate existiert eine Beweislastumkehr. 😉

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Hey, vielen Dank! 😉

Was genau darf ich unter Beweislastumkehr verstehen?

Was wäre denn, wenn z.B. nach 4 Wochen die Lichtmaschine kaputt geht? Oder ein Stoßdämpfer? etc.
Wäre der Händler dann laut dieser Gewährleistung dazu verpflichtet den Schaden auf seine Kosten zu beheben?

LG,
NightCruiser

Bei einem Defekt innerhalb der ersten sechs Monate wird vermutet, dass der Defekt schon Ansatzweise bei der Übergabe existierte.

Aus diesem Grund müsste dir der Verkäufer das Gegenteil beweisen, was allerdings schwierig ist.

Nach den 6 Monaten bist du in der Beweispflicht.

Jetzt sollte man nur noch den Begriff "Verschleißteile" definieren. 😉

HI,

die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung beträgt 24 Monate, aber der Händler kann sie auf 12 Monate reduzieren.
Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, das ist eine freiwillige Leistung des Händler mit den entsprechenden Ausnahmen.

Beweislastumkehr heisst, dass in den ersten 6 Monaten bei einem Reklamationsfall der Händler beweisen muss, dass der Schaden bei Auslieferung nicht bestanden hat. nach 6 Monaten musst du dem Händler beweisen, dass der Schaden bei Auslieferung schon bestanden hat.
Bei versteckten Mängeln an Maschine oder Fahrwerk, die ein Laie nicht sehen kann, aber ein Händler beim Fahrzeugcheck sehen sollte, hast du auch nach der Beweislastumkehr normalerweise gute Karten.
Bei Lackschäden etc. siehts dagegen oft schlecht aus...

Bei Verschleißteilen scheiden sich die Geister - wenn man einen Gebrauchten kauft mit 150 Tkm auf der Uhr, kann man nicht verlangen, dass die Kupplung noch neuwertig ist...das fällt unter "altersgemäßen Verschleiß", so auch Fahrwerk, Karosse etc. bei einer Reklamation bleibt man diesbezüglich auch bei Sachmängelhaftung nicht selten auf seinen Kosten sitzen, weils eben Verschleißteile sind, die nicht regelmäßig erneuert werden (wie z.B. Bremsen), sondern dem Alter des Fahrzeugs entsprechend einen bestimmten Verschleißgrad haben dürfen. Beim Zahnriemen weiß ich nicht genau... den ersetzt kaum ein fOH im Rahmen der Sachmängelhaftung... nicht freiwillig 😉

Soweit mein Kenntnisstand.

Gruß cocker

Re: Noch eine Frage zum Vectra-B 1.8 16V

Zitat:

Original geschrieben von NightCruiser


Der Wagen stand jetzt ein gutes Jahr beim FOH rum...
Muss ich wegen der langen Standzeit etwas beachten?? Der FOH macht mir noch ne Inspektion (inkl. Ölwechsel) neu und neuen TÜV/Asu.
Viell. erstmal ne längere Strecke AB fahren? Mit braven 100 bis 120 km/h? Oder so...
Und noch ne Frage zum Zahnriemen, habe gelesen das er alle 60.000 Km oder alle 4 Jahre gewechselt werden muss.
Der letzte Wechsel war bei 74.000 Km (12/02) Jetzt hat er 104.000 Km gelaufen. Würdet ihr ihn wechseln? Oder denkt ihr, er hält noch ein bissi?

Gruß
Night Cruiser

zahnriemen würde ich 2006 wechseln sofern du nicht das intervall überschreitest - aber wenn er wirklich solange gestanden ist kann es sein das die Wasserpumpe einpickt

und dann einfach nach ein paar fahrten undicht wird weil die dichtung spröde geworden ist -

das war bei meinen Kadett Cabrio annodazumals so - vom

foh gekauft der ist 10 Monate gestanden - Ankaufstest machen lassen alles in ordnung - dann hat der foh noch das pickerl (TÜV) erneuert war laut ihm auch alles ok - dann zur

heimreise damit angetreten und nach ca. 100km auf einmal

eine wasserspur nachgezogen -

zu heimatlichen foh gefahren wasserpumpe defekt - der meinte das wird die lange standzeit gewesen sein

mfG

warum einen vectra mit sooo langer standzeit kaufen?
die gibts doch wie sand am meer.

du kannst eigentlich nur nachteile erwarten,
die sich vielleicht erst nach längerer zeit herausstellen.
und dann ist der ärger vorprogrammiert.
ich sage nur:
lenkgetriebe (ja-ja), stossdämpfer, fahrwerksbuchsen, klimaanlage (!) und
alle arten von simmerringen, die plötzlich anfangen zu siffen.

der freundliche kann dann plötzlich reichlich unfreundlich werden.

das ist meine persönliche erfahrung.

gruss gerd

So, also ich habe gestern den Vectra abgeholt. Bin bis jetzt (nach ca. 110 Km *g*) recht zufrieden. Weiss zwar nicht warum der Fahrersitz bei diesem Auto so hoch ist, aber nun gut... Die Tanknadel hat sich bis jetzt noch nicht viel von der 60er-Makierung weg bewegt. Schätze mal, das ich unter 7.0 l liege...! ;D (Naja 70% AB halt)
Laut TÜV-Bericht hat er angeblich die Prüfung ohne jeden Mängel bestanden... Nunja...
Sachen wie Motoröl, Bremsflüssigkeit, Zündkerzen, neue Batterie etc. hat mir der FOH im Rahmen der Gratis-Inspektion ausgetauscht... Bin eigtl. recht zufrieden! Jedoch hätten sie den Tank noch füllen können! *g* Habe gestern ca. 75 € für 52 l Sprit bezahlt! Entspricht 1,44 € je Liter! *aufregt*

Gruß
NightCruiser

Hi,

die vergleichsweise hohe Sitzposition hat mich anfangs auch gestört... aber man gewöhnt sich dran 😉

1,44 € / Liter Super is happig - soweit sind wir im Saarland noch nicht - aber kann sich nur noch um Stunden handeln 😉

Gruß cocker

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