Noch ein Polizeithread...

BMW 3er E36

Servus,
bin vor 2 Wochen morgens ganz normal nach Tübingen zur Arbeit gefahren. (Bin grad Zivi)

Überhole auf meinem Weg insgesamt 2-3 "Schleicher", die meinen bei angebenen 80, 70 fahren zu müssen. Nichts spektakuläres.
In Tübingen angekommen, wartet vor dem Tunnel schon ein Bullenbus auf mich, der mich durch den Tunnen verfolgt, und mich zum Anhalten auffordert. Inhalt: 2 Pussycops. (Deutsch= 2 weibliche Bullen) Die Namen: Frau Plannarsch und Frau Spreizschenkel oder so ähnlich. (Kein Witz)

Zitat: "Sie wurden von einem anderen Autofahrer als Verkehrsrowdie gemeldet."

Ich: Bitte was?

Danach eben, "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte".
Verschwinden 20 Minuten im Bus, ich frier mir den Arsch ab.
Pussycop: Ihrer 225er Reifen sind nicht eingetragen, das ist Fahren ohne Betriebserlaubnis, ich stell Ihnen eine Mängelkarte aus, dann beheben Sie das bitte gleich morgen.
(Der Witz war, am selbigen Tag hätte ich meine Winterreifen sowieso montiert!!
Ok, geht klar, dacht ich mir, fuhr dann weiter.
Glück gehabt, dacht ich.
Dann warf ich einen Blick auf den Wisch, angekreuzt war "Anzeige". Tag danach, bei den Cops in meiner Stadt gewesen, denen mein Auto mit den "korrekten" Reifen vorgeführt. Der Cop meinte, da haben Sie gute Chancen, dass nichts mehr kommt, da Sie es ja schnell erledigt haben.

Tja, von wegen, heute kam Post.

3 Punkte, und 74,50 Busgeld.

Nun meine Frage:
Hatt es Sinn, Einspruch einzulegen?
Irgendwo im Forum gabs mal einen Thread, wo ein Paragraph gepostet wurde, wo stand, dass Fahren mit breiteren Reifen als eingetragen, nicht ungedingt ein "Fahren ohne Betriebserlaubnis" darstellt, und sich so dem entziehen kann.

Bevors kommt, jaja ich weiss. Selber schuld und bla, aber was mich ankotzt, ist eben die Tatsache dass mich kein Schwein angehalten hätte wenn nicht so ein verdammter Wi***er mich gemeldet hätte, nur weil ich ihn überholt habe!!

12 Antworten

Vergiss es !!! Das ist fahren ohne Betriebserlaubniss😉

Lasst doch eure Reifengrößen einfach eintragen. Ich seh da kein Problem. Kommt billiger als das Bußgeld und erspart Ärger.
Ihr macht Fehler (wahrscheinlich bewusst) und wollt dann dafür nicht gerade stehen. Zahl das Bzußgeld, lass die Reifen eintragen und gut ist!

hi playboy!
lang nix mehr von dir gehört hier?!

also hätt ich von dir ja nicht erwartet, dass du mit nicht eingetragenen reifen fährst...
wieso spart man sich da bloß die ca. 40€ tüv-gebühren, und dadurch zu riskieren, dass die versicherung rumpisst und du puinkte kriegst? versteh ich nicht ganz.

da wirste wohl nicht drum rum kommen...

gruß, Jan

Re: Noch ein Polizeithread...

Zitat:

Original geschrieben von Playboy54


1. Überhole auf meinem Weg insgesamt 2-3 "Schleicher", die meinen bei angebenen 80, 70 fahren zu müssen. Nichts spektakuläres.

2. Ihrer 225er Reifen sind nicht eingetragen, das ist Fahren ohne Betriebserlaubnis,

3. 3 Punkte, und 74,50 Busgeld.

4. Nun meine Frage:
Hatt es Sinn, Einspruch einzulegen?

Zu 1. "Angegebene" 80 km/h heisst nicht...das man 80 fahren muss..sondern 80 nicht übersteigen darf 😉

Zu 2. Das wird Dir vorgeworfen

Zu 3. Das ist die Strafe für Punkt 2.

Zu 4. Nein...Die 225 waren ja zum Tatzeitpunkt nicht eingetragen...daher fahren ohne Betriebserlaubnis

Gruß

@Feldtins

Hi, ja hab schon ne Weile nix mehr gepostet, aber gelesen hab ich trotzdem 😉
Ja, also normal bin ich auch nicht so! Aber um ganz ehrlich zu sein, hab ich die "nicht eingetragenen Reifen" mit der Zeit vergessen.
Die Reifen waren nämlich schon beim Autokauf montiert, und der Verkäufer hatte mir damals schon versichert, das Teilegutachten wäre eine ABE, und würde für Reifen + Felgen gelten. Damals hatt ich noch keinen Plan, und hab das dann so hingenommen.
Aber andere Frage, ER hat mir ja damals ein Auto ohne Betriebserlaunis verkauft.
Kann ich nicht ihm jetzt die Rechnung schicken? 😉

@Rest

Thx für die Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Playboy54


Aber andere Frage, ER hat mir ja damals ein Auto ohne Betriebserlaunis verkauft.
Kann ich nicht ihm jetzt die Rechnung schicken? 😉

 

😁😁😁

Am besten gehst du noch zum psychologen und läßt dir ein Gutachten erstellen das du mit dem gewissen nicht leben kannst,jahrelang ohne Betriebserlaubnis und versicherungschutz gefahren zu sein!!

Ich würde das schmerzensgeld bei 25000,- Euro ansetzen!!!

Und wo man schon dabei ist würde ich BMW verklagen weil es die Möglichkeit gibt nicht Eingetragene sachen auf deinen BMW zu montieren!!!

Alles in allem hast du bis zu rente ausgesorgt was die finanzen angeht!!

D)

Zitat:

Original geschrieben von intekz


Am besten gehst du noch zum psychologen und läßt dir ein Gutachten erstellen das du mit dem gewissen nicht leben kannst,jahrelang ohne Betriebserlaubnis und versicherungschutz gefahren zu sein!!

Ich würde das schmerzensgeld bei 25000,- Euro ansetzen!!!

Und wo man schon dabei ist würde ich BMW verklagen weil es die Möglichkeit gibt nicht Eingetragene sachen auf deinen BMW zu montieren!!!

Alles in allem hast du bis zu rente ausgesorgt was die finanzen angeht!!

D)

😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins


wieso spart man sich da bloß die ca. 40€ tüv-gebühren, und dadurch zu riskieren, dass die versicherung rumpisst und du puinkte kriegst? versteh ich nicht ganz.

Diese Frage ist natürlich auch an den Vorbesitzer des Wagens zu stellen...

mal ne frage, wie issen das bei winterreifen?

hatte vorher 185\15 Zoll allwetter drauf, stehen auch noch im schein, dann hab ich auf 215\17 Zoll gewechselt. Im schein stehen noch die 185\15 Zoll (halt halt, keine Panik, die 17 Z sind eingetragen, nur noch nicht in den Schein übertragen) muss ich mir die WR(185\15Z) jetzt auch noch eintragen lassen?!

Nein mußt du nicht.
Winterreifen mit M+S Kennung kannst du immer in den selben Dimensionen fahren wie deine Sommerreifen.

Gruß,
Alex

3 Punkte, und 74,50 Busgeld -> ganz normal bei nicht eingetragenen Reifen

wenn Halter und Fahrer verschieden sind dann bekommen das beide

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