Noch Bagatellschaden?

Mercedes A-Klasse W176

Hallo,

hatte einen kleinen Auffahrunfall beim Einparken. Wollte beim Einparken nach vorne Fahren habe aber ausversehen nochmals den Rückwertsgang eingelegt. Nur ein paar cm hinter mir stand leider ein Fahrzeug.

Leider war das Fahrzeug so tiefergelegt, dass es mir unten die Schwarze Abdeckung um die Außpuffrohre eingedrückt hat. Dabei hat es auch die angeschweißten Befestigungspunkte am Heckblech verbogen.

Das Heckblech musste deshalb gerichtet werden. (Arbeitsaufwand war ca 12 Minuten dafür) ist das nun noch ein Bagatellschaden oder schon ein Unfallschaden. Die Rechnung lag bei ca. 270€. Ich hab sie mal angefügt. Da sieht man auch was gemacht wurde.

Bagatelle
15 Antworten

Was ist eigentlich bei einem Einbruchsdelikt, sollten keine äußeren Schäden entstanden sein.
Bspw. jemand verschafft sich über die Scheibe zutritt, indem diese zerschlagen wird. Geklaut wird das Navi, Radio, Lenkrad oder irgendwelche Airbags! Spielt dabei das Ausmaß eine Rolle oder muss das nicht angeben werden?

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