Nix mehr mit "Schleif, du Hure"?
Mal ne Frage. Mein Tüv-Fuzzi meinte zu mir, ich darf das Auto nur noch so weit tiefer legen, dass der Abstand vom Boden zur Scheinwerferunterkante 500mm beträgt. Drunter dürfte man nicht mehr. Mein einser cab sieht mit den 15Zoll BBS runter gedreht bis auf die 500mm trotz allem aus wien Traktor. Gewinde war voll fürn Arsch. Wollt nur mal eure Meinung zu dem Thema hören.
Gruß Pascal
33 Antworten
Ab EZ 90 ist die Sache "rechtskäftigt" davor juckt es nicht.
Aber es scheint da auch Sonderregelungen zu geben. Wenn ich da an Ferrari usw. denke 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Haribo0815
Ab EZ 90 ist die Sache "rechtskäftigt" davor juckt es nicht.
Aber es scheint da auch Sonderregelungen zu geben. Wenn ich da an Ferrari usw. denke 🙂
Das ist ein im EU-Ausland gebautes und zugelassenes (Serien)Fahrzeug.
Übers Wettbewerbsrecht muß der auch hier zugelassen werden.
Das trifft leider auf Eigenbauten nicht zu.
Zitat:
Original geschrieben von Haribo0815
Ab EZ 90 ist die Sache "rechtskäftigt" davor juckt es nicht.
Aber es scheint da auch Sonderregelungen zu geben. Wenn ich da an Ferrari usw. denke 🙂
*Näääht* Falsch 😉
Soweit ich weiß gilt das ab 1/88
Da achten übrigens nicht alle tüffer drauf, bei meinem Kumpel hat keiner gemessen... werd demnächst ma nachschaun, wieviel platz er noch hat.
Bei nem anderen Kumpel wurde im Schein "Platz bis zur Lichtaustrittskante 49,5 cm" eingetragen...
Aber sobald man nen golf 80 mm oder so tiefer legt ist man definitiv drunter, und es fahren verdammt viele so rum 😁
sl
gilt ab bj. 88, weil das mit den leuchtweitenregulierungen zu tun hat.
Es gibt mindestmaße für:
-scheinwerferunterkante
-rückleuchtenunterkante
-nummernschildunterkante
die tüv-prüfer können allerdings einen gewissen spielraum einhalten, ist ermessenssache.
die bodenfreiheit an der niedrigsten stelle sollte 110mm nicht unterschreiten, auch aus sicherheitsgründen für die kfz-insassen...;-)
aber wie immer: das letzte wort hat mein tüv-prüfer.
pascal
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versteh das nich so ganz also.. wenn man ne leuchtweiten regulierung hat darf man die 500 mm nich unterschreiten oder wie?! und wenn man keien hat ist das latte ja?!
das sit echt der grösste scheiss ! manchmal fragt man sich doch echt wo wir hier sind !?
ich würde einfach zum nächsten Tüv-mann fahren bis ich es eingetragen bekomme ! Hier bei uns fahren so viele Golfs rum die tiefer sind als 60-80mm und keinen juckts !
Manche prüfer haben einfach nur nen fetten arschtritt verdient !
Zitat:
versteh das nich so ganz also.. wenn man ne leuchtweiten regulierung hat darf man die 500 mm nich unterschreiten oder wie?! und wenn man keien hat ist das latte ja?!
Denke mal das man sich dachte, es wär an der Zeit sich um eine Regelung fürs Licht zu kümmern, und somit hat man die Mindestmaße und Leutweitenregulierungspflicht eingeführt...
Zitat:
Original geschrieben von christian16v
Manche prüfer haben einfach nur nen fetten arschtritt verdient !
Und du hättest was Gehirn verdient😁😁😁
Das mag ja sein ! dennoch sind manche sachen einfach totaler schwachsinn von den kittel-herren ! Und wenn se nachts nicht auf die alte durften haste eh keine chance !
Wir brauchen jetzt ja nicht diskutieren, dass deutsche Gesetze (teilweise) schwachsinnig sind. Der TÜV trägts ein, die Grün-weissen sehens wieder anders usw.
Was fakt ist, dass ab Bj 88 die Scheinwerferaustrittskante 500mm (450mm) über dem Boden sein muss, und dass es keine Mindest-Bodenfreiheit bezüglich Autos gibt!
Es gibt ein TÜV-Merkblatt (hat hier glaub ich schon mal jemand gepostet), dass es eine EMPFEHLUNG einer Mindesthöhe gibt, es gibt aber kein Gesetz, somit ist es auch nicht rechtskräftig und in das Ermessen des TÜV-Prüfers gestellt.
*ganzdolldieaugenreib*
was ist den das jetzt schonwieder????
Ich fahre einen Vento bj.93 mit Leuchtweitenregulierung.
Meiner ist durch das FK-Gewindefahrwerk (leider) sehr tief gekommen.Auch mit voll hochgedrehten Gewinde sind die Reifen am Radkasten.
Ich weiß jetzt aber nicht ob ich die 50cm unterschreite.....
Die beiden TÜV-Prüfer hatten damals (2000) aber nix dergleichen gemessen.
Von soetwas hatte ich auch noch nie gehört.....
Was ist wenn ich mit meinen Sommerreifen (17 Zoll) die 50mm schaffe,aber mit meinen Winterreifen (14 Zoll) drunter liege?
Dann dürfte ich ja nur mit den 17 Zöllern fahren.Weil ich das Fahrwerk nicht mehr höher bekomme.....
Danke an FK!!
Ihr Säcke......,von wegen 20-80mm tiefer....80mm bis irgendwas...
Gruß,
Weltspiele
Es gibt da ja immer noch die 50mm Toleranz auf die 50cm...
Das sieht aber jeder irgendwie anders. Der eine TÜV-Prüfer findets in Ordnung (hatte auch mal meinen Golf mit 47 cm alles eingetragen), der andere nicht. Muss man mal schaun.
wie schon geschrieben, es ist immer auslegungssache des prüfers, es gab in euskirchen mal nen "tüv-spezie", der hat für geld alles eingetragen. fragt jetzt nicht, wo der heute ist, eintragen lässt der nichts mehr...;-)
die 50cm-regel oder die fürs nummernschild vorne ist auch schnell erledigt, wenn ihr euch mal einen lamborghini oder ferrari von der nähe anseht, da hängt das nummernschild fast am boden.
wenn sich eure scheinwerfer in die sollwerte einstellen lassen, können die auch 20cm vom boden weg sein.
wer es noch tiefer mag: standlicht und gleichzeitig nebelscheinwerfer an. damit es richtig dämlich aussieht...;-)
pascal