Nix mehr mit "Schleif, du Hure"?

VW Golf 1 (17, 155)

Mal ne Frage. Mein Tüv-Fuzzi meinte zu mir, ich darf das Auto nur noch so weit tiefer legen, dass der Abstand vom Boden zur Scheinwerferunterkante 500mm beträgt. Drunter dürfte man nicht mehr. Mein einser cab sieht mit den 15Zoll BBS runter gedreht bis auf die 500mm trotz allem aus wien Traktor. Gewinde war voll fürn Arsch. Wollt nur mal eure Meinung zu dem Thema hören.

Gruß Pascal

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr


die 50cm-regel oder die fürs nummernschild vorne ist auch schnell erledigt, wenn ihr euch mal einen lamborghini oder ferrari von der nähe anseht, da hängt das nummernschild fast am boden.

Richtig, diese Fahrzeuge haben von höchster Instanz eine Sondergenehmigung. Kann man für jedes Fahrzeug beantragen. Man wird sie aber wahrscheinlich nicht bekommen, weil man dafür tiefgreifende Gründe aufführen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr


wenn sich eure scheinwerfer in die sollwerte einstellen lassen, können die auch 20cm vom boden weg sein.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ... halten!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. 50 Zentimeter ist das Mindestmaß (50mm Toleranz). Alles andere darf eigentlich nicht eingetragen werden!!!

Aropos Scheinwerfer und Nummernschild ( wo liegt denn hier die Mindesthöhe ? ) beim Scirocco z.b. sind diese werte ja original schon nicht einzuhalten , mit nem 60er Fahrwerk hing das Nummernschild schon 15 cm übern Boden , die Scheinwerferunterkannte auf 38/40 cm ...

Es gib vom Kirschbaum Verlag ein Buch §19StVZO "Änderungen am Fahrzeug und Betriebserlaubnis"
ISBN:3-7812-1426-5
Dort steht alles drinnen was wie abgenommen werden muss, von wem und was eingehalten werden muss.
Gute Sache.

Zitat:

Original geschrieben von threeGGG


Richtig, diese Fahrzeuge haben von höchster Instanz eine Sondergenehmigung. Kann man für jedes Fahrzeug beantragen. Man wird sie aber wahrscheinlich nicht bekommen, weil man dafür tiefgreifende Gründe aufführen muss.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ... halten!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. 50 Zentimeter ist das Mindestmaß (50mm Toleranz). Alles andere darf eigentlich nicht eingetragen werden!!!

So so, Klappe halten, aha...

Wie ist es möglich, dass mein Kumpel ein 3er Polo hat, dessen Scheinwerfer locker unter 40cm vom Boden weg sind?? Die Karre ist im Ganzen extrem tief (8x14 Zoll, Gewindefahrwerk an der Untergrenze) und es ist alles Eingetragen.

Wen das auf diversen Treffen wundert:

Kommt darauf an, wie ein Prüfer das Gewindefahrwerk, bzw. die Höhe des gesamten KFZ einträgt, da werden die Werte der Höhe schon sehr schwammig, wenn nicht der Einstellwert der Fahrwerksringe eingetragen wird...

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