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Ninja ZX-6R zum 4800x mal

Themenstarteram 21. Mai 2004 um 19:33

Moin,

erstmal ein hallo an alle hier.

 

Ich habe jetzt meinen Motorradführerschein ("natürlich" erstmal nur bis 25kw) und interessiere mich für o.g. Maschine.

Vorerst hab ich eh kein Geld mir überhaupt sowas zu leisten und ich habe auch noch keine Maschine gefahren - ausser der in der Fahrschule. Trotzdem bin ich natürlich sehr interessiert ;).

Da ich mir jetzt schon x Topics durchgelesen hab und somit schon einige Fragen beantwortet wurden, hoffe ich, den Rest reduzieren zu können.

 

Mich interessiert nun folgendes:

* Was sauft diese Maschine? (Ich bin ein drehfreudiger Mensch, der dem nach Drehzahl schreienden Motor meist einfach keinen Wunsch abschlagen kann ;))

* Ist eine Drosselung nur durch Verkürzung des Gaszugs möglich, oder geht das auch so, dass ich beim beschleuniges meinen vollen Speed habe?

* Was kostet die Maschine im Unterhalt (Steuer, Versicherung... Durchschnitt eben.)

* Was für laufende Kosten hat man noch?

 

Hmm, falls ich was vergessen hab schreib ichs hin ;).

 

P.S.

Falls jemand eine Maschine mit sportlichem, "aggresiven" Design kennt, die evtl billiger ist und evtl. nicht gedrosselt werden muss, würde mich auch das sehr interessieren.

Zumindest für den Anfang könnte man sich das ja auch überlegen.

- edit -

P.P.S.

Habt ihr hierfür eigentlich nen spziellen Chat oder so? Wär mal interessant ;)

- /edit -

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38 Antworten
am 2. Juni 2004 um 18:31

Tach,

Zottelbaer mir ist es auch so gegangen:-)

also ich habe am 13.04.2002 den A1(25KW) erworben. Nach 2 Jahren also am 13.04.2004 bin ich dann gleich mal in Landratsamt getörckelt. Da habe ich mal ne weile gesucht:-( wo ich überhaupt hinmuß. Auf einmal habe ich das richtige Zimmer gefunden, und man glaubt es kaum gegenüber saß einen nette Blondine*g*. Ich habe der netten Frau:-) mein Anliegen geschildert, das ich eben mein Führerschein umschreiben lassen möchte(offene Klasse). Darauf die nette blondine, ja wenn sie das wollen machen wir das. Ich darauf was wie wollen, dann hat sie mir dies mal erklärt, das ich nicht verpflichtet bzw. freisteht ob ich dies machen lassen möchte ausser ich halte oder fahre in die nicht EU-Länder irgendwo rein, dann sollte man es schon machen.Darauf habe ich natürlich das nicht machen lassen und hab mir ein paar Euronen gesparrt, weil du eben auch gleich wieder einen neuen EU-Führerschein bekommst( glaub waren um die 36 oder 40€).

am 2. Juni 2004 um 19:02

Hi, Micha

dacht mir schon das da was nicht stimmt, aber jetzt passt es ja wieder :-)) man(n) wird älter.

am 2. Juni 2004 um 19:08

ja Zottelbaer da hast du recht, das man älter wird.

und ohne Brille ist es noch schlimmer Blind wie ein Maulwurf*schäm*:-)

am 2. Juni 2004 um 20:36

Und falls sie wohl doch nicht so gut im kopfrechnen sind, haben dies bei mir draufgeschrieben, ab wann ich offen fahren darf ;)

am 3. Juni 2004 um 16:35

leude merkt euch mal bitte die führerscheine^^

a1 = mopped bis 80km/h

a beschränkt is bis 34ps

a ungeschränkt is offen

nur so nebenbei ;)

gruß

andy

am 3. Juni 2004 um 16:43

Naja, fast aber nicht ganz richtig!

A1 ab 16: Führen eines Leichtkraftrads mit der von Dir angeführten Einschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h.

A1 mit 18: Führen eines Leichtkraftrads ohne diese Geschwindigkeitseinschränkung.

Bei Erwerb der Klasse A1 mit 16 oder 17 dürfen automatisch ab Vollendung des 18. Lebensjahres Leichtkrafträder ohne Geschwindigkeitsdrosselung gefahren werden.

So isses richtig ;)

am 3. Juni 2004 um 17:49

danke war mir nur zu aufwendig :D

am 3. Juni 2004 um 20:27

So und nebenbei noch das mit dem Umschreiben wenn wir schon beim Thema sind:-))

"Der neue EU-Führerschein und das neue Fahrerlaubnisrecht:

-Stufenführerschein für Krafträder

Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf.Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen.Die Klasse A(Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahren auf Krafträder mit 25KW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16KW/kg(=mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt.Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsbegrenzte Krafträder geführt werden.Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht ab 1.Januar 1999 die Möglichkeit das "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A.Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.

Wer die alte Klasse 1a oder die beschränkte Klasse A besitzt und 25 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn er zusätzlich eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einem schweren Kraftrad absoviert.

Mindestalter:

Das Mindestalter beträgt

-25 Jahre für die unbeschränkte Klasse A beim "Dirketeinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist beim Stufenführerschein.

-21 Jahre bei den Klassen D,D1,DE und D1E

-18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang,B,C,C1,BE, CE und C1E

-16 Jahre für die Klassen A1,L,M und T

-15 Jahre für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge

Gruß und schwitz:-))

finger glühen:-))

am 3. Juni 2004 um 21:56

saubere ausformulierung^^

kann jemand den threat in faq über den führerschein umbenennen oder so? ;)

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