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NIE WIEDER SAAB !!!!!!!

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 11:11

Hallo an alle SAAB Liebhaber,

ich bitte dringend um Eure Hilfestellung.

Ich habe auch auf Anraten auch der Saab Werkstatt Geldner (http://www.saab-geldner.de) einen Saab 900 II V6 Bj 1993 als gebrauchtes Fahrzeug erstanden.

Der Wagen stand bei Herrn Geldner auf dem Gelände und der Motor war defekt. Er sagte, es wäre allein die Zylinderkopfdichtung und die wäre für 100 Euro zu machen. Ich kaufte also das Fahrzeug von seinem Besitzer (nicht Herr Geldner) und bat den Wagen dann auch „instand“ zu setzen.

Herr Geldner hat dann die Zylinderkopfdichtung plus Wasserpumpe und neuem Zahnriemen ersetzt. Bei Abholung in Stolberg wurde mir die defekte Zylinderkopfdichtung gezeigt - vor Zeugen. Das wäre ein Kinderspiel gewesen und jetzt müsse der Wagen gut laufen, er sei ja auch problemlos über den TÜV gekommen. Einziger Vermerk: leichter Ölverlust Motor.

Nachdem ich ihn einmal nach Krefeld fahren wollte, sprudelte schon das Öl aus dem Motor. Der ADAC musste den Wagen abschleppen – huckepack. Herr Geldner war sich anfangs keiner Schuld bewusst. Dann füllte ich Öl nach und brachte den Wagen erneut (100Km) nach Stolberg bei Aachen.

Herr Geldner versicherte mir, den Motor nun komplett neu ab zu dichten. Zwei Wochen später brachte er ihn mir persönlich vors Haus. Das fand ich richtig nett. Nur - einen Tag später suppte es wieder an der bekannten Stelle. Qualm im Motorraum. Ergebnis: Der Ventildeckel war zwar neu abgedichtet worden, aber durch unsachgemäßes Hantieren defekt. Ein Riss im Kunststoffdeckel, der nun mal beim V6 Motor verbaut wurde. Das wusste Herr Geldner offensichtlich nicht und hat ihn wohl zu fest angezogen. Den Schaden musste ich durch einen Opel Mechaniker vor Ort reparieren lassen. Kosten über 400 Euro.

Nach Konfrontation mit diesen Tatsachen war Herr Geldner auch bereit, diese Kosten zu übernehmen. Der Motor war jetzt endlich nach außen dicht. Und ich dachte, nimm das Projekt LPG Umbau in Angriff, den dafür wollte ich ja den V6 haben (100% LPG fähig)

Eine Woche später - wir waren zwischendurch an der Mosel - sollte eine schon bestellte LPG Zavoli Anlage verbaut werden. Kostenpunkt: 900 Euro ohne Einbau. Zudem war inzwischen auch ein Abgasgutachten von Zavoli für 300 Euro für das Fahrzeug erstellt worden.

Beim Öffnen des Kühlkreislaufes kam dem LPG Umrüster dann eine braune Brühe entgegen. Mehr als einen Liter Öl haben wir aus dem Kühlwasser gezogen. Der Wagen wurde wieder zur Saab Werkstatt Geldner verbracht.

Dort blieb er dann. Wir fuhren in Urlaub und hofften, dass der Schaden in der Zwischenzeit gefunden wurde. Nach über sechs Wochen teilte Herr Geldner mir mit, dass er wirklich nicht wisse, woher das Öl kommen kann. Ich habe keine Ahnung. Er könne nichts tun. Dabei blieb es. Mehr nicht.

Fazit: Der Saab V6 1993 wurde auf Anraten Herrn Geldner gekauft - 950 Euro.

Eine Rechnung über 1.700 Euro Reparatur bei Herrn Geldner bezahlt.

Und jetzt sagt er: ich soll allein auf dem Schaden sitzen bleiben.

Das kann doch nicht sein - oder?

Bitte, was ratet ihr mir? Kann man mit einer Frau alles machen? Frechheit.

Da stehen jetzt fast 3.000 Euro von mir nutzlos rum. Soll ich einen Anwalt einschalten? Den Wagen verschrotten und mal eben 3000 Euro wegwerfen plus LPG Anlage?

Übrigens könnt ihr Euch bitte Kommentare ersparen a la: V6 ist eh beschissen, kauf Dir nen Saab. Das wissen alle, aber dann sollte man als Werkstatt auch sagen können: ich kenne mich nicht aus, geh nach Opel. Oder sonst wo hin.

Vermittlungen meinerseits wie die anteilige Beteiligung beim Einbau eines ATM (50:50) hat die Werkstatt Geldner abgelehnt. Das finde ich schon heftig. Auch einen Aufkauf des Fahrzeuges für kleines Geld (600 Euro) wurde abgelehnt.

Bitte um Antworten

Karin Kammann

info@mental-backup.de

 

Beste Antwort im Thema
am 17. Juli 2008 um 6:58

Servus,

da kauft sich jemand ein 15 Jahre altes Schrottauto für 950,00 eur und wundert

sich dass er Schrott gekauft hat ?

Und dann sind die anderen Schuld !

Was für eine Welt ,solche Stories kann mann auf RTL II sehen.

Grüsse Saabheinz

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Zitat:

Original geschrieben von taucherhorsti

 

Aber warten wir es mal ab was Sie jetzt macht. Grundsätzlich wird man erst mal mit der Werkstatt reden und nicht gleich mit kanonen auf Spatzen schießen, denn man fängt eigentlich immer mit dem geringsten Mittel an.

Gruß

Dem stimme ich zu, außer man ist mit einem ausgesprochen großem Anspruchsdenken ausgestattet. Z.B. auch ein altes Fahrzeug muß einwandfrei sein, auch wenn die Werkstatt nur Vermittler ist und nicht Verkäufer muß sie haften etc.

am 25. August 2008 um 19:48

Hallo,

ein Neuling meldet sich zu Wort mit ein paar Fragen an die hier auf jeden Fall vertretenen Juristen!

Zum einen habe ich entfernt von einem Grundsatzurteil gehört, wonach auch bei einer "Vermittlung" des Wagens durch einen Händler an einen Privaten von einem Privaten (;-)) die Gewährleistung nach §§ 474 ff. beim Gebrauchsgüterkauf nicht ausgeheblt werden kann, da eine unzumutbare Umgehung der gesetzlichen Schutzvorschrift die Folge wäre. Weiterhin kann die Gewährleistung nach §§ 474 ff. doch nur dann ausgeschlossen werden, wenn diese Formulierung durch den Käufer geschrieben worden ist?! (gesetzliche Regelungen sind in diesem Bereich nicht fakultativ?!)

Zum anderen (ich weiß vielleicht zu spät für diesen Fall, aber trotzdem interessant), ist es doch wohl so, dass wenn der TE einen DIENSTLEISTUNGSVERTRAG zur Reparatur abgeschlossen hätte, ein Erfolg gerade nicht geschuldet wäre, sondern lediglich die reine Tätigkeit. Die TE hat vorhin von einem Dienstleistungsvertrag gesprochen, also wären Rückforderungen von Teilsummen vom Schrauber ausgeschlossen.

Natürlich müsste man bei einem Reparaturauftrag nach erweiterter Auslegung des Vertragsgegenstandes auf einen Werkvertrag schließen, bei dem ein Erfolg (nämlich die Reparatur) geschuldet ist und somit würden Nachbesserungen etc. ja möglich sein!

Liebe Advocts habe ich Fehler gemacht mit meinen Gedanken? Ein Unbedarfter bittet um Aufklärung, da es ihm den Schlaf raubt ;-)

Gruß Brotech5 (SAAB-Interessierter)

@Brotech5

Deine Gedankengänge sind nicht falsch.

Vorrausgesetzt die Werkstatt hat den Wagen im Auftrag verkauft, also einen Vermittlungsvertrag mit dem Eigentümer des Fahrzeugs geschlossen, dann ist die Werkstatt mit im Boot.:)

Denn solche Verträge sind nicht gültig, da durch solche "Vermittlungsverträge" die Gewährleistung des Händlers ausgeschlossen werden soll...die allerdings durch das Gewährleistungsrecht in Deutschland für den gewerblichen Händler bindend ist.

Wurde der Kaufvertrag allerdings zwischen dem Eigentümer und dem neuen Eigentümer geschlossen...dann ist die Werkstatt aussen vor.

Ich gehe von folgendem Sachverhalt aus...

Fahrzeug steht defekt bei der Werkstatt, Eigentümer will nix mehr investieren und will das Fahrzeug verkaufen.

Ein Interessent wird gefunden und besichtigt das Fahrzeug bei der Werkstatt und unterhält sich mit dem Unternehmer über den Schaden und die anfallenden Kosten nach dem Kauf des Fahrzeugs.

Der Wagen wird verkauft, Käufer die neue Kundin, Verkäufer der alte Eigentümer.

Anschliessend wird ein Reparaturauftrag an die Werkstatt erteilt.

Der Verkäufer und der Käufer sind beides Privatleute, die gesetzliche Gewährleistung scheidet aus!

Dann kommt die Reparatur. Sie wurde auftragsgemäss ausgeführt, Zylinderkopfdichtungen wurden erneuert und der Wagen soweit technisch aufbereitet, daß die Hauptuntersuchung positiv bestanden wurde.

Anschliessend gab es einen Sachmangel am Fahrzeug. Das Fahrzeug verlor Öl, woran die Werkstatt schuld war.(Ventildeckel beim anziehen der Schrauben geplatzt.) Dieser Mangel wurde zu Lasten der Werkstatt behoben.

Gehört zur Gewährleistung für durchgeführte Reparaturen.

Danach erschien der nächste Mangel...der allerdings auf das Alter des Fahrzeugs zurückzuführen ist. KEINE Folge von einer unsachgemässen Reparatur!

Denn es nicht klar erwiesen, dass der Schaden am Wärmetauscher schon vorher die Ursache des Öls im Kühlwasserkreislaufs war! Die Zylinderkopfdichtungen können ebenfalls undicht gewesen sein. Ein Symptom...zwei mögliche Ursachen...zwei Baustellen.

Damit ist die Werkstatt raus, hat mit diesem Mangel nichts zu tun!

Und die Reparatur ist allein für den jetzigen Eigentümer relevant. Machen lassen...oder eben nicht.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Und jetzt meine Meinung zur Geschichte.:)

Der Unternehmer ist als Verkäufer aufgetreten und hat die Karre vermittelt. Ob er dafür Geld bekommen hat...weiß ich nicht.

Die Karre stand auf seinem Gelände und ist dadurch eine Sache, wofür er verwaltungstechnisch zuständig ist...er ist zwangsweise Besitzer des Fahrzeugs, nicht Eigentümer!!!

Ob da nun ein Verkaufsschild drinne hing oder nicht...vor Gericht hat er da ein Problem.

Er hat mündlich den Vertrag "vermittelt"...und sitzt unwissentlich mit im Boot.:eek:

Vor Gericht ist er nicht nur "Vermittler", sondern sogar Verkäufer!!!

Aus der Nummer kommt er nur raus, wenn der ehemalige Eigentümer schwört, daß der Unternehmer zu keinem Zeitpunkt Eigentümer war!

das wird für den Unternehmer ein hartes Geschäft.

Denn vermutlich wird der ehemalige Eigentümer erst gar nicht vor Gericht erscheinen.

Denn er fühlt sich irgendwie nicht angesprochen.

Gesetz ist die eine Geschichte. Das wurde beschlossen um regelmässige Dinge zu regeln.

"Recht" kann dieses Regelwerk der Gewährleistung nicht bieten!!!

Wenn der Fall vor Gericht kommt, ist zu 99% der Unternehmer der Leidtragende.

Ist er selber schuld...er kannte die Rechtslage nicht.

Aber wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte...dann wäre es ein Fall für den Bundesgerichtshof.

Denn man kann nicht dem kleinen Unternehmer anlasten, alle Schlichen der Gesetze kennen zu können.

Und damit würde man dieses Gesetz zur Gewährleistung erstmal in Frage stellen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wäre ich der Unternehmer...würde ich einen preiswerten Wärmetauscher kaufen und in die Karre einbauen.

Und dannach sollte sich die Dame ganz schnell vom Acker machen!:eek:

Ich würde nix verdienen...aber an den Gerichtskosten sparen. Und Garantieansprüche an das Ersatzteil...leite ich an den Verkäufer weiter und wasche meine Hände in Unschuld.

Ist damit allen geholfen???

Ich denke nicht!!!

Da verdienen bestenfalls die Rechtsanwälte dran.

Jeder Rechtsstreit ist zeitaufwändig, lästig und teuer.

Für alle Beteiligten!!!

Also...erstmal ruhig Blut und miteinander reden.:)

Eine Basis suchen, worauf man sich einigen könnte.:)

Gibt es eine Einigung...dann gibt es keine Verlierer!...es gibt nur Gewinner!

Der Kunde ist zufrieden und weiß, daß bei einer Meinungsverschiedenheit konkret über das Problem gesprochen werden kann.

Der Unternehmer hat vielleicht am Gewinn verloren...aber einen potenziellen Kunden nicht! Und jeder potentielle Kunde ist der Kunde, der Arbeit bringt.

Beim aktuellen Fall geht es um 950 Euro Kaufpreis.

Die würde im Ernstfall ein Unternehmer zurückzahlen!

Zähneknirschend...aber immer noch weniger wie 5000 Taler, die mindestens anstehen, wenn es vor Gericht gehen würde.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn diese Chose vor Gericht kommt...dann hätte ich gerne Bescheid!

Da wäre ich gerne dabei.:)

Und da stehe ich der betroffenen Werkstatt gerne zur Verfügung.

So einen Krempel habe ich schonmal durchgefochten...ging aber nur um Reparatur.

Dauerte etwas länger, aber der Kunde hatte verloren.

Nach 3 Sachverständigenurteilen konnte der Richter nicht mehr anders.

Es ging um 1000 Mark...anschliessend waren es fast 5000 Euro!!!

Und das tut weh.:mad:

 

http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?boardId=242&postId=-1

Die Dame hat scheinbar ein anderes Fahrzeug erworben.:)

Schade, daß sie sich nicht mehr zur Sache geäussert hat.:(

Zitat:

Original geschrieben von fp9-5

Zählt das als Äusserung ???

http://www.motor-talk.de/marktplatz/top-900-ii-2-5-v6-leder-optional-lpg-t1955165.html

Gruß,

Frank

Die Reparaturen wurden in einer Fachwerkstatt durchgeführt. Was will man mehr!

Zitat:

Original geschrieben von Saab-Frischling

Zitat:

Original geschrieben von fp9-5

Zählt das als Äusserung ???

http://www.motor-talk.de/marktplatz/top-900-ii-2-5-v6-leder-optional-lpg-t1955165.html

Gruß,

Frank

Die Reparaturen wurden in einer Fachwerkstatt durchgeführt. Was will man mehr!

Ist nur die Frage, welche Bude da zuletzt geschraubt hat...oder die Dame selber Hand angelegt hat???:D

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