Nie wieder Frankreich - 135 Euro für anhalten auf Behindertenparkplatz
Auf meinem Rückweg aus dem Silvesterurlaub in der Schweiz ist mir gerade in Frankreich etwas unglaubliches passiert, das ich mit euch teilen möchte:
Beim einem Tempolimit von 110 km/h hatte ich meinen Tempomat in guter deutscher Gewohnheit auf genau 120 km/h eingestellt und wurde von einem der vielen fest installierten Anlagen geblitzt. Nur 10 km/h mehr auf dem Tacho (!) scheinen hier auszureichen. Ich war davon zwar ein wenig überrascht und angefressen, konnte es aber noch irgendwie nachvollziehen.
Auf den Schreck hin fuhr ich 5 min später auf die nächste Autobahnraststätte, damit meine Frau uns einen Kaffee holt. Vor der Raststätte gab es zwei Behindertenparkplätze. Ich habe noch nie in meinem Leben nur im Traum daran gedacht auf einem Behindertenparkplatz zu parken, weder in Deutschland noch bei unseren europäischen Nachbarn. Ich habe allerdings schon sehr oft auf einem solchen kurz gehalten, vor allem wenn ein zweiter direkt deneben ist. Genau das habe ich dann auch getan. Meinen Frau ist ausgestiegen um den Kaffe zu holen und ich bin im Auto sitzengeblieben. 30 Sekunden später klopfte ein französicher Polizist an meine Scheibe und bat mich darum mein Fahrzeug auf den freien Parkplatz neben den zwei Behindertenparkplätzen umzuparken, was ich natürlich sofort tat. Und jetzt kommts, dann wollte er 135 Euro (!!!!!) von mir haben. Das ist kein Scherz, 135 Euro. Nun tut mir dieser Betrag nicht wirklich weh, aber ich habe mich ernsthaft gefragt ob ich auf der Autoban versehentlich in eine Bananenrepublik abgebogen war. Die Polizisten schienen Spaß daran zu haben einen Deutschen mit seinem Z4 und seiner hübschen blonden Frau festzusetzen bis er sich freikauft. Auf die Frage meiner Frau nach den Namen der beiden Polizisten für spätere Beschwerden, meinte der eine mit einem Augenzwinkern, dass er IHR sogar seine Telefonnummer geben würde wenn sie möchte ... unfassbar.
Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die zwei Polizisten bereits den ganzen Abend diese zwei Behindertenparkplätze "überwachten" und dass ihnen auch schon viele Fahrer ins Netz gegenagen waren. Ich konnte nicht glauben, dass schon das kurze halten auf dem Behindertenparkplatz, ohne Verlassen des Autos, geahndet wird. Und dann noch mit 135 Euro. Unfassbar. Bei 35 hätte ich zwar mit dem Kopf geschüttelt, es aber akzeptiert, aber 135 sind einfach unverschämt.
Bitte nicht falsch verstehen. Ich halte Bußgelder durchaus für sinnvoll und wichtig, ABER: Sie müssen 1. Nachvollziehbar und 2. Angemessen sein. Beides war aus meiner Sicht hier keinesfalls gegeben.
Folge des Ganzen: Geplant war 2009 ein Sommerurlaub mit dem Auto in Südfrankreich. Die Lust darauf ist mir vergangen. Es wird nun keinesfalls nach Frankreich gehen, da mir dieses Land als Autofahrer und Tourist nicht die Sicherheit bietet, die ich erwarte.
Grüsse
solymar4u
Beste Antwort im Thema
...nun es stellt sich die Frage:
1. Warum nicht den Tempomat auf 110 gestellt.
2. Wenn jemand zu faul ist ein paar Meter mehr zu laufen,dadurch eine Ordnungswidrigkeit begeht,warum sollte dies nicht geahndet werden.
Unabhängig was ich von den Franzmännern halte, werden beide Verstöße auch bei uns geahndet wenn auch in anderer Höhe.
313 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Problem der Deutschen ist ihre Laissez-Faire-Haltung in verkehrsrechtlichen Dingen und die Tatsache, daß viele Zeitgenossen denken, damit einen europaweiten Maßstab zu stellen.
Laissez-Faire ist ein französischer Ausdruck. 😉
Nicht ohne Grund.
Das Problem der Deutschen ist vielmehr ihre Obrigkeitshörigkeit.
Vorher lesen wäre ratsam gewesen.Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Also ich muss nochmal zusammenfassen:
Zitat:
Man hält auf dem Behindertenparkplatz, wird von der Polizei zurechtgewiesen und statt den Ball flachzuhalten man macht ganz herablassend, ignorant und arrogant "den dicken" und sagt der Polizei noch ins Gesicht man würde sich beschweren - also 100% uneinsichtig!
Ganz ehrlich, in so einem Fall wäre in Deutschland genau das gleiche passiert -> Maximalstrafe!
Ich zitiere mal aus #1 und gehe einfach mal davon aus, daß die Reihenfolge so stimmt.
Zitat:
Vor der Raststätte gab es zwei Behindertenparkplätze. (...) Ich habe allerdings schon sehr oft auf einem solchen kurz gehalten, vor allem wenn ein zweiter direkt deneben ist. Genau das habe ich dann auch getan.
Meinen Frau ist ausgestiegen um den Kaffe zu holen und ich bin im Auto sitzengeblieben. 30 Sekunden später klopfte ein französicher Polizist an meine Scheibe und bat mich darum mein Fahrzeug auf den freien Parkplatz neben den zwei Behindertenparkplätzen umzuparken, was ich natürlich sofort tat.
Und jetzt kommts, dann wollte er 135 Euro (!!!!!) von mir haben.
Ich kann aus dieser Beschreibung keinerlei arrogantes Verhalten seitens des TE entnehmen.
Nach einer Strafe von 135 Euros wegen kurzem halten auf einen nicht für den TE vorgesehenen Parkplatz, darf man aber schon mal nachfragen, was das soll.
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Also muß ein Behinderter erst noch darum bitten, daß sein ihm zustehender Parkplatz geräumt wird?Zitat:
Original geschrieben von supra_chef
Ich denke mal wenn ein Behinderter gekomen wäre der parkieren wollte, wäre der TE auf die Seite gefahren. Es ist ja nicht so das er den parkplatz stundenlang blockiert hätteDu bist lustig...
Er muß dort sofort und ohne Streß halten/parken können - genau das ist der Sinn dieser Sonderparkplätze.
Im vorliegenden Fall wäre das auch möglich gewesen. Laut TE waren derer 2 vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
das verhalten der beamten so runterzuspielen ist schon echt ein starkes stück...Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Was ist daran unfaßbar? Mangelnde Höflichkeit kann man den Beamten nun wirklich nicht unterstellen.GERADE ein polizist hat sich an gewisse höflichkeitsformen zu halten und eine (offensichtlich) verheiratete frau so etwas zu fragen ist nun wirklich ein starkes stück - ob man wohl mit 135€ wegkommt, wenn man eine französische polizistin sowas fragt? ich wage es zu bezweifeln....
aber wirklich erstaunlich wie einige leute aus einer lappalie ein kapitalverbrechen machen und aus solchen anspielungen auch noch höflichkeit - doppelmoral at its best, glückwunsch, drahkke!
da frage noch einer, warum das dritte reich gerade in deutschland stattgefunden hat 🙄
Ich frage mich das schon lange nicht mehr.
Die DDR hat ja ganz zufällig 😉 auch hier stattgefunden.
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Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Das Problem der Deutschen ist vielmehr ihre Obrigkeitshörigkeit.
Welcher Zusammenhang besteht deiner Meinung nach zwischen der "Obrigkeitshörigkeit" der Deutschen und dem in Deutschland recht niedrigen Verwarnungsgeld für das diskutierte Vergehen in Zusammenhang mit einer geringen Kontrolldichte?
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Ich kann aus dieser Beschreibung keinerlei arrogantes Verhalten seitens des TE entnehmen.
Das arrogante Verhalten des TE besteht darin, daß er einen BMW Z4 fährt und seine Begleiterin als hübsch und blond bezeichnet. Jemand, der eine solche Karre fährt und eine solche Frau dabei hat,
mußnach Auffassung einiger User hier einfach ein arroganter Schnösel sein.
Zitat:
Original geschrieben von Luggiaxa
(......................) er hat eine blonde frau, und die wird auch noch von uniformtragenden ausländern angemacht. zu guter letzt muss er für die erlittene schmach auch noch löhnen (............)
Da... jetzt haben wir es!
Der Grund für das Erstellen des Thread`s war demnach eigentlich nur die verletzte Eitelkeit 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von KnaTTerMaxe
Meine Frau sitzt im Rolli - und wenn bei uns im Einkaufspark alles von solchen Wilies zugestellt wird dann stell ich mich einfach quer davor-
selbst wenn jemand drin sitzt und dann den grossen Zampano macht - die drohen dann mit sonst etwas , für mich kein Problem : ich werde ja wohl noch meine Frau aus dem Auto in den Rolli bugsieren können - müssen sie halt warten,auch wenns dann mal länger dauert.
@KnatterMaxe,
das kann ich von Dir zwar, teilweise, nach vollziehen.. aber Du nötigst damit zwingend Jemand und das kann Dir bei einer Anzeige des Betroffenen schon Ärger einbringen.
Parkplätze in Einkaufszentren sind Privatgrundstücke und da macht die Polizei mal überhaupt nichts, wenn jemand auf einem speziell ausgewiesenem Bh_Platz steht 🙁
DAS kann einzig und Alleine nur der Eigentümer veranlassen.. und der kümmert sich nicht darum, weil er keine Kundschaft verlieren möchte.
Zitat:
Parkplätze in Einkaufszentren sind Privatgrundstücke und da macht die Polizei mal überhaupt nichts, wenn jemand auf einem speziell ausgewiesenem Bh_Platz steht
DAS kann einzig und Alleine nur der Eigentümer veranlassen.. und der kümmert sich nicht darum, weil er keine Kundschaft verlieren möchte.
Das kann ich so nicht bestätigen!
Große Supermarktparkplätze haben wir hier auch und da steht selbst schon ein Schild "Hier gilt die StVo".
Wie die Polizei Leute auf Behindertenparkplätzen ermahnt u. bestraft hat habe ich dort mit eigenen Augen schon gesehen, ebenso wie die Polizei Massenhaft Strafzettel verteilt hat weil dort auf dem Parkplatz in einer Art "Wendekreis" (der sich zum parken für Faule anbietet...) geparkt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welcher Zusammenhang besteht deiner Meinung nach zwischen der "Obrigkeitshörigkeit" der Deutschen und dem in Deutschland recht niedrigen Verwarnungsgeld für das diskutierte Vergehen in Zusammenhang mit einer geringen Kontrolldichte?
er meint eher diesen thread und das verhalten von leuten wie dir 🙂
man sollte sich schon die frage stellen, ob die polizei nicht was anderes zu tun hat, als den ganzen tag einen behindertenparkplatz zu "überwachen". die polizei wird von den steuergeldern dafür bezahlt für ordnung zu sorgen und nicht mit der wenigstens arbeit am meisten bussgeld einzukassieren - auch wenn ich das natürlich verstehen, wenn die polizisten lieber im auto sitzen anstatt wirklich arbeiten zu müssen...
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Das kann ich so nicht bestätigen!
@zxcoupe,
Du würdest Dich wundern, was alles möglich ist.
Zitat:
Große Supermarktparkplätze haben wir hier auch und da steht selbst schon ein Schild "Hier gilt die StVo".
das ist ja auch korrekt und stellt den Privtgrundstückbesitzer frei von allen Schadenersatzansprüchen, wenn es im Parkhaus / Parkplatz kracht.
Also eher mehr Selbstschutz des EKZ Inhaber`s.
Zitat:
Wie die Polizei Leute auf Behindertenparkplätzen ermahnt u. bestraft hat habe ich dort mit eigenen Augen schon gesehen, ebenso wie die Polizei Massenhaft Strafzettel verteilt hat weil dort auf dem Parkplatz in einer Art "Wendekreis" (der sich zum parken für Faule anbietet...) geparkt wurde.
das mag ja durchaus sein, aber dann hat der Grundstückbesitzer die Polizei eventuell auf das private Grundstück "gebeten".
Ich sage es mal anders herum: keine 50m Luftlinie von unserem Haus befindet sich ein Supermarkt mit großem Parkhaus und ich gehe da sehr oft zum Einkauf.. Ebenerdig befinden sich ca. 8 Behindertenparkplätze.
Wenn man sich mal ein paar Minuten hinstellt und darauf achtet, wer da so parkt und aussteigt, merkt man schnell wie es um die Rücksicht der Nichtbehinderten gegenüber einem Behindertem ausschaut.
Die Polizei steht, wenn überhaupt, aber immer draußen vor der Einfahrt!
Auf Anfrage wird gesagt, dass es sich um einen Privatbesitz handelt, auf dem man keine Befugnis hat.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welcher Zusammenhang besteht deiner Meinung nach zwischen der "Obrigkeitshörigkeit" der Deutschen und dem in Deutschland recht niedrigen Verwarnungsgeld für das diskutierte Vergehen in Zusammenhang mit einer geringen Kontrolldichte?Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Das Problem der Deutschen ist vielmehr ihre Obrigkeitshörigkeit.
Da besteht kein Zusammenhang.
Darauf zielte mein Vorwurf der Obrigkeitshörigkeit auch nicht ab.
Bin gespannt, ob Du von alleine darauf kommst, worauf ich tatsächlich anspiele.
Also ich wohne ich Rastatt. Ca 8 km von der Grenze zu Frankreich entfernt. Und ich habe genug mitgemacht, MIT DEM DRECKSPACK!!! ich bin kein Nazist oder so aber dieses Volk ist sowas von psychisch dumm und behindert unglaublich.
Aber trotzdem stell ich mir die Frage wieso du, wenn doch genau neben dran ein freier öffentlicher Parkplatz war, nicht dort geparkt hast, sondern auf dem Beh.PP ??
LG
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Im vorliegenden Fall wäre das auch möglich gewesen. Laut TE waren derer 2 vorhanden.Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Er muß dort sofort und ohne Streß halten/parken können - genau das ist der Sinn dieser Sonderparkplätze.
Alleine schon diese Geisteshaltung finde ich nicht okay - "Ich kann mich auf den B-Parkplatz stellen, weil nebendran ja noch einer frei ist."
In dem Fall wird immer noch auf Regeln geschissen, die Schwächere schützen sollen.
Zitat:
Original geschrieben von Polarbaer64
Hallo,der TE hat immer noch nicht erklärt wieso er auf einem Behindertenparkplatz gehalten hat obwohl daneben noch Parkplätze frei waren.
Er hat sich vielmehr überhaupt noch nicht wieder geäußert.