Nicht zugelassene LED Tagfahrlicht-Leuchtmittel nutzen

Hi:

das TFL beim Seat Leon 1P ist gelblich, lieber wären mir weiße LED-Leuchten, wie diese hier:

http://www.ebay.de/.../190691414653?...

Sehen meiner Meinung leider geil aus. Jetzt das einzige Problem, "Diese Leuchtmittel sind im Aussenbereich im Bereich der StVZO nicht zugelassen!". Ein Arbeitskollege sagte mir, dass er das bei seinem GTI trotzdem macht. Der TÜV würde angeblich eh nicht drauf schauen und wenn, dann würde die Rennleitung nur einen Mängelbescheid ausstellen. Was ist da dran? Erlischt dadurch die Betriebserlaubnis?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Gibt offensichtlich doch noch Leute in diesem Tread die klar denken können, nicht solche wie Felyxorez z.B. 😉

Das mit dem "klar Denken" ist Deine Sache offensichtlich nicht, ansonsten würdest Du in Deinen Beiträgen nicht nur andere Nutzer angreifen, sondern auch mal etwas zur Sache argumentieren...😠

1. Die BE eines Fahrzeuges erlischt keineswegs sobald ein Leutmittel ohne E-Zeichen verbaut wird, sondern nur wenn die in §19 Abs. 2 u. 3 StVZO genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Bei einem schuldhaft verursachten Unfall kommt für den Schaden des Unfallgegners die eigene Haftpflichtversicherung auf. Unter bestimmten Umständen, sog. Obliegenheitsverletzungen, kann der Versicherer den Versicherten bis zu einer Höhe von 5.000,-€ in Regress nehmen. Welche Obliegenheiten vereinbart werden können, ist in §5 KfzPflVV festgehalten. Leuchtmittel ohne E-Zeichen gehören übrigens nicht dazu.

Niemandem wird ein Vorwurf gemacht, wenn er von der Rechtslage in Deutschland keine Ahnung hat. Allerdings ist es nicht zuviel verlangt, wenn man sich dann a) etwas Zurückhaltung auferlegt und b) auch einmal eine Lehre annimmt. Oder eben den eigenen Standpunkt durch sachliche Beiträge untermauert, zB durch die Angabe der entsprechenden §§. Ist man dazu aber nicht in der Lage, dann sollte man sich wenigstens verkneifen, die Nutzer mit Sachverstand auch noch anzupöbeln.

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Der Kollege hat es ja schon vorgemacht wie es geht😁 Wetten, dass der TE . . . 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wenn dann noch ein Sach-/Personenschaden durch Unfall passieren sollte, wird die Vers. zwar regulieren, aber nur Haftpflicht und dann den Halter mit bis zu 5000,- in Regress nehmen.

Der verehrte Nutzer

wazzup

sprach von "zahlen für den Rest deines Lebens." Ob er wirklich so lange braucht, um max. 5.000,-€ zu berappen? Also ich an seiner Stelle würde mich mal ganz schnell nach einer Erwerbstätigkeit umsehen, da geht das dann deutlich schneller. Davon abgesehen ist die Versicherung nur dann zu Regressforderungen berechtigt, wenn der Unfall durch das LED-Standlicht ausgelöst oder zumindest begünstigt wurde. Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, darf sich jeder selbst überlegen.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


5000€ Regress sollen für den Rest des Lebens belastend sein ?
Wenn ich so weit komme... dann bin ich schon für den Rest meines Lebens belastet.

was ihr dabei unter den tisch kehrt ist der umstand, das die haftpflicht in einem solchen fall nur die gesetzliche mindestdeckung zahlt...für das was darüber hinausgeht, kommt ihr dann mit eurem privatvermögen auf!

insofern solltet ihr euch lieber etwas zurückhalten, denn aus den "lächerlichen" 5.000€ können ganz schnell 50.000 oder 500.000€ werden!

@Tecci

Wann erlischt denn ansonsten die Betriebserlaubnis? Nur bei Teilen die nicht mit dem Inhalt des Kfz-Scheins übereinstimmen?
Das führte ja ansonsten zu einem Kasperltheater: Wenn bei einer Verkehrskontrolle das geile LED-TFL nicht auffallen sollte, ist 's auch gut und vor dem TÜV baut man das Dingens schnell aus und hinterher wieder ein. Die reine Schmierenkomödie😁

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



was ihr dabei unter den tisch kehrt ist der umstand, das die haftpflicht in einem solchen fall nur die gesetzliche mindestdeckung zahlt...für das was darüber hinausgeht, kommt ihr dann mit eurem privatvermögen auf!

insofern solltet ihr euch lieber etwas zurückhalten, denn aus den "lächerlichen" 5.000€ können ganz schnell 50.000 oder 500.000€ werden!

Und was genau hat die gesetzliche Mindesdeckung mit dem Regress zu tun ? nichts. Nada.

Wird diese Schadenshöhe überschritten, dann ist es völlig irrelevant ob die BE des Fahrzeugs erloschen ist oder nicht.

Das gilt für jeden Schaden und verschuldeten Unfall und hat mit anbau LEDs nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von haensel



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wenn dann noch ein Sach-/Personenschaden durch Unfall passieren sollte, wird die Vers. zwar regulieren, aber nur Haftpflicht und dann den Halter mit bis zu 5000,- in Regress nehmen.
Der verehrte Nutzer wazzup sprach von "zahlen für den Rest deines Lebens." Ob er wirklich so lange braucht, um max. 5.000,-€ zu berappen? Also ich an seiner Stelle würde mich mal ganz schnell nach einer Erwerbstätigkeit umsehen, da geht das dann deutlich schneller. Davon abgesehen ist die Versicherung nur dann zu Regressforderungen berechtigt, wenn der Unfall durch das LED-Standlicht ausgelöst oder zumindest begünstigt wurde. Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, darf sich jeder selbst überlegen.

Allein der Umstand, dass die B e t r i e b s e r l a u b n i s  des gesamten KFZ erloschen erloschen ist, spielt es keine Rollex, ob der Unfall durch nicht zugelassene TFL entstanden ist oder nicht.
Das Gleiche gilt auch bei nichtzugelassene Verwendung von anderen nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Anbauteilen, sowie nicht für den FAhrzeugtyp zugelassenen Anbauteilen (ABE).

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Wann erlischt denn ansonsten die Betriebserlaubnis?

Das ist in §19 Abs. 2 u. 3 StVZO geregelt. Ich darf zitieren:

Zitat:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Durch ein LED-Standlicht wird weder die Fahrzeugart geändert, nocht das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Und wie andere Verkehrsteilnehmer durch das STANDLICHT gefährdet werden könnten, das müssen phantasievollere Menschen als ich erklären.

Zitat:

Original geschrieben von haensel


Durch ein LED-Standlicht wird weder die Fahrzeugart geändert, nocht das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Und wie andere Verkehrsteilnehmer durch das STANDLICHT gefährdet werden könnten, das müssen phantasievollere Menschen als ich erklären.

Wenn durch LED-Standlicht das Fahrzeug schlecht "beleuchtet" ist - wenn Fahrzeueug durch allg. Straßenbeleuchtung nicht ausreichend erhellt - dann kann sehr wohl eine Gefährdung eintreten.

durch zusätzliches LED Standlicht soll das Auto nicht gut genug beleuchtet werden ?
Da lachen ja die Hühner 🙂

Wenn man im dunklen natürlich nur das nicht zugelassene Standlicht einschaltet... dann kann das natürlich problematischer werden. Aber es heisst ja nicht umsonst "Tagfahrlicht" völlig egal ob zugelassen oder nicht.

Also es geht hier nicht um das Standlicht, sondern um das Tagfahrlicht. Für das Abbendlicht gibt es Birnen mit Xenon-Look mit E-Prüfnummer, aber beim TFL gibt es diese leider nicht.

Entschuldigt.
Was soll die Diskusion.
Nicht zugelassen ist nicht zugelassen.
Schneller fahren als erlaubt oder Alkohol am Steuer ist auch nicht zugelassen.
Viele machen's trotzdem.

Wird jeder für sich entscheiden und Gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


5000€ Regress sollen für den Rest des Lebens belastend sein ?
Wenn ich so weit komme... dann bin ich schon für den Rest meines Lebens belastet.
was ihr dabei unter den tisch kehrt ist der umstand, das die haftpflicht in einem solchen fall nur die gesetzliche mindestdeckung zahlt...für das was darüber hinausgeht, kommt ihr dann mit eurem privatvermögen auf!

insofern solltet ihr euch lieber etwas zurückhalten, denn aus den "lächerlichen" 5.000€ können ganz schnell 50.000 oder 500.000€ werden!

Gibt offensichtlich doch noch Leute in diesem Tread die klar denken können, nicht solche wie Felyxorez z.B. 😉

Sollte eigentlich jedem klar sein das ein B Corsa dem man die Stossstange kaputtfährt keinen Finanziellen ruin bedeutet selbst wenn man ohne HP fährt, bei einen Unfall wo dein Opfer danach querschnittsgelähmt ist... viel Spaß.

Alternativ:

Auto suchen, was originale Xenonscheinwerfer hat und Tagfahrlicht mit E-Zulassung.

Kann mich immer wieder mit meinem Original beglückwünschen, wenn ich so peinliche Lametta-Anbauten oder grünblaue nasse Halogenfunzeln sehe.

Sicher habe ich das TFL auch nachgerüstet, aber ich kann lesen, Werkzeug bedienen und einen Zollstock ablesen auch.
Wurde bis jetzt nicht beanstandet, auch nicht in der gedachten Funktion. Ab Standlicht ist es aus und gut. Ist ja auch nur für die Lichtung oder halt am Tage.
Da muss ich nicht ständig die Brenner bemühen, bei wolkenlosem Himmel. Ich meine, gibt ja genug Leute, die können das ja gerne tun.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Gibt offensichtlich doch noch Leute in diesem Tread die klar denken können, nicht solche wie Felyxorez z.B. 😉

Das mit dem "klar Denken" ist Deine Sache offensichtlich nicht, ansonsten würdest Du in Deinen Beiträgen nicht nur andere Nutzer angreifen, sondern auch mal etwas zur Sache argumentieren...😠

1. Die BE eines Fahrzeuges erlischt keineswegs sobald ein Leutmittel ohne E-Zeichen verbaut wird, sondern nur wenn die in §19 Abs. 2 u. 3 StVZO genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Bei einem schuldhaft verursachten Unfall kommt für den Schaden des Unfallgegners die eigene Haftpflichtversicherung auf. Unter bestimmten Umständen, sog. Obliegenheitsverletzungen, kann der Versicherer den Versicherten bis zu einer Höhe von 5.000,-€ in Regress nehmen. Welche Obliegenheiten vereinbart werden können, ist in §5 KfzPflVV festgehalten. Leuchtmittel ohne E-Zeichen gehören übrigens nicht dazu.

Niemandem wird ein Vorwurf gemacht, wenn er von der Rechtslage in Deutschland keine Ahnung hat. Allerdings ist es nicht zuviel verlangt, wenn man sich dann a) etwas Zurückhaltung auferlegt und b) auch einmal eine Lehre annimmt. Oder eben den eigenen Standpunkt durch sachliche Beiträge untermauert, zB durch die Angabe der entsprechenden §§. Ist man dazu aber nicht in der Lage, dann sollte man sich wenigstens verkneifen, die Nutzer mit Sachverstand auch noch anzupöbeln.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Alternativ:

Auto suchen, was originale Xenonscheinwerfer hat und Tagfahrlicht mit E-Zulassung.
cheerio

Mein Auto hat Bi-Xenonscheinwerfer und Tagfahrlicht mit E-Zulassung, aber genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Das (gelbliche) Tagfahrlicht hätte ich ja gerne mit just diesen hellen LED-Leuchtmitteln getauscht. Aber ohne Zulassung will ich sie eher lieber nicht.

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