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Nicht zugelassene LED Tagfahrlicht-Leuchtmittel nutzen

Themenstarteram 18. Juni 2012 um 21:03

Hi:

das TFL beim Seat Leon 1P ist gelblich, lieber wären mir weiße LED-Leuchten, wie diese hier:

http://www.ebay.de/.../190691414653?...

Sehen meiner Meinung leider geil aus. Jetzt das einzige Problem, "Diese Leuchtmittel sind im Aussenbereich im Bereich der StVZO nicht zugelassen!". Ein Arbeitskollege sagte mir, dass er das bei seinem GTI trotzdem macht. Der TÜV würde angeblich eh nicht drauf schauen und wenn, dann würde die Rennleitung nur einen Mängelbescheid ausstellen. Was ist da dran? Erlischt dadurch die Betriebserlaubnis?

Beste Antwort im Thema
am 20. Juni 2012 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Gibt offensichtlich doch noch Leute in diesem Tread die klar denken können, nicht solche wie Felyxorez z.B. ;)

Das mit dem "klar Denken" ist Deine Sache offensichtlich nicht, ansonsten würdest Du in Deinen Beiträgen nicht nur andere Nutzer angreifen, sondern auch mal etwas zur Sache argumentieren...:mad:

1. Die BE eines Fahrzeuges erlischt keineswegs sobald ein Leutmittel ohne E-Zeichen verbaut wird, sondern nur wenn die in §19 Abs. 2 u. 3 StVZO genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Bei einem schuldhaft verursachten Unfall kommt für den Schaden des Unfallgegners die eigene Haftpflichtversicherung auf. Unter bestimmten Umständen, sog. Obliegenheitsverletzungen, kann der Versicherer den Versicherten bis zu einer Höhe von 5.000,-€ in Regress nehmen. Welche Obliegenheiten vereinbart werden können, ist in §5 KfzPflVV festgehalten. Leuchtmittel ohne E-Zeichen gehören übrigens nicht dazu.

Niemandem wird ein Vorwurf gemacht, wenn er von der Rechtslage in Deutschland keine Ahnung hat. Allerdings ist es nicht zuviel verlangt, wenn man sich dann a) etwas Zurückhaltung auferlegt und b) auch einmal eine Lehre annimmt. Oder eben den eigenen Standpunkt durch sachliche Beiträge untermauert, zB durch die Angabe der entsprechenden §§. Ist man dazu aber nicht in der Lage, dann sollte man sich wenigstens verkneifen, die Nutzer mit Sachverstand auch noch anzupöbeln.

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am 18. Juni 2012 um 21:52

Zitat:

Original geschrieben von Ryan McKane

Hi:

 

das TFL beim Seat Leon 1P ist gelblich, lieber wären mir weiße LED-Leuchten, wie diese hier:

 

http://www.ebay.de/.../190691414653?...

 

Sehen meiner Meinung leider geil aus. Jetzt das einzige Problem, "Diese Leuchtmittel sind im Aussenbereich im Bereich der StVZO nicht zugelassen!". Ein Arbeitskollege sagte mir, dass er das bei seinem GTI trotzdem macht. Der TÜV würde angeblich eh nicht drauf schauen und wenn, dann würde die Rennleitung nur einen Mängelbescheid ausstellen. Was ist da dran? Erlischt dadurch die Betriebserlaubnis?

Moin,

 

das ist immer das gleiche Problem!

Deutschland und seine Vorschriften!

LED-Beleuchtung sind z.B. am Fahrrad auch nicht erlaubt,

warum, wieso nicht?

sind sicherer, leuchten immer, haben Standlichtfunktion,

- hier gehts wieder einmal um Kohle,

unsere Automobillobby verhindert das.

 

Das Geschäft wollen wir machen, und nicht die aus Fernost!

 

schönen Gruß

 

 

Wenn du damit auf der Straße rumfährst ist deine Betriebserlaubnis erloschen,

Obs Jemanden auffällt,wer weiß das schon.

Zitat:

Original geschrieben von reom35

Wenn du damit auf der Straße rumfährst ist deine Betriebserlaubnis erloschen,

Nein, ist sie nicht. Warum auch?

am 19. Juni 2012 um 7:18

Keine E-Nummer/Eintragung = keine Zulassung.

Wird vermutlich wirklich keinem auffallen, aber bau mal einen Unfall, und dein Gegner behauptet geblendet worden zu sein... viel Spaß beim zahlen für den Rest deines Lebens.

Immer wieder die entschuldigt bedenkliche Einstellung.

Ich will das haben, ob zugelassen oder nicht interessiert mich nicht.

am 19. Juni 2012 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Keine E-Nummer/Eintragung = keine Zulassung.

Wird vermutlich wirklich keinem auffallen, aber bau mal einen Unfall, und dein Gegner behauptet geblendet worden zu sein... viel Spaß beim zahlen für den Rest deines Lebens.

Ist schon wieder Märchenstunde?

Bei einem schuldhaft verursachten Unfall zahlt die in Deutschland verpflichtend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und sonst niemand. Und zwar unabhängig davon, ob das Standlich eine E-Nummer hat oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von haensel

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Keine E-Nummer/Eintragung = keine Zulassung.

Wird vermutlich wirklich keinem auffallen, aber bau mal einen Unfall, und dein Gegner behauptet geblendet worden zu sein... viel Spaß beim zahlen für den Rest deines Lebens.

Ist schon wieder Märchenstunde?

Bei einem schuldhaft verursachten Unfall zahlt die in Deutschland verpflichtend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und sonst niemand. Und zwar unabhängig davon, ob das Standlich eine E-Nummer hat oder nicht.

Falsch, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, darf das KFZ nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden.

Wenn dann noch ein Sach-/Personenschaden durch Unfall passieren sollte, wird die Vers. zwar regulieren, aber nur Haftpflicht und dann den Halter mit bis zu 5000,- in Regress nehmen.

Anschließend wird es dann für den Halter/Versicherungsnehmer schwer, für das KFZ eine Versicherung zu finden.

 

Zitat:

Moin,

das ist immer das gleiche Problem!

Deutschland und seine Vorschriften!

LED-Beleuchtung sind z.B. am Fahrrad auch nicht erlaubt,

warum, wieso nicht?

sind sicherer, leuchten immer, haben Standlichtfunktion,

- hier gehts wieder einmal um Kohle,

unsere Automobillobby verhindert das.

Das Geschäft wollen wir machen, und nicht die aus Fernost!

schönen Gruß

Da biste aber leider im Irrtum. Es gibt mittlerweile für Fahrräder LED-Scheinwerfer und Rückleuchten (mit Standlicht- und sogar mit Tagfahrlichtfunktion), die auch zugelassen sind.Guckst Du hier: http://www.bumm.de/ . Darüber hinaus werden immer mehr neue Fahrräder mit LED-Scheinwerfer und LED-Rücklicht ausgeliefert!;)

Mfg. Christian

Zitat:

Original geschrieben von haensel

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Keine E-Nummer/Eintragung = keine Zulassung.

Wird vermutlich wirklich keinem auffallen, aber bau mal einen Unfall, und dein Gegner behauptet geblendet worden zu sein... viel Spaß beim zahlen für den Rest deines Lebens.

Ist schon wieder Märchenstunde?

Bei einem schuldhaft verursachten Unfall zahlt die in Deutschland verpflichtend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und sonst niemand. Und zwar unabhängig davon, ob das Standlich eine E-Nummer hat oder nicht.

Mit der Märchenstunde hast du grad angefangen!!!

am 19. Juni 2012 um 11:02

So und nicht anders sieht es aus.

@TE: Wenns dir so egal ist, warum fragst du dann? Kauf den Müll doch einfach und bete das du niemals einen Unfall haben wirst oder du in einer Kontrolle an die falschen gerätst.

Ich würde auch gerne mit Unterbodenbeleuchtung rumfahren aber irgendwo muss der Staat halt die Grenze ziehen. Spätestens wenn die der erste mit nem Helikopter-Suchscheinwerfer entgegen kommt findest du es auch nicht mehr lustig.

Ein Tipp von mir: Die Beleuchtungswut einfach zuhause rauslassen. Ich hab jetzt schon einige Zimmer auf LED-Beleuchtung umgestellt. Im Wohnzimmer auch mit beliebig einstellbarer Farbe. Kommt gut an bei Partys. Und den Wohnzimmertisch ziert eine blaue Unterbodenbeleuchtung mit Leuchtstoffröhren.

Zitat:

Original geschrieben von worldedit

 

Ein Tipp von mir: Die Beleuchtungswut einfach zuhause rauslassen.

Find ich ja mal geil den Tipp :D

BTT:

Ich hätte auch gern die LED Lämpchen drin, bei meinem Audi ist es exakt die gleiche Situation. Ich warte einfach, bis es jemand schafft die LED Dinger mit nem E-Prüfzeichen hinzubekommen.

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Keine E-Nummer/Eintragung = keine Zulassung.

Wird vermutlich wirklich keinem auffallen, aber bau mal einen Unfall, und dein Gegner behauptet geblendet worden zu sein... viel Spaß beim zahlen für den Rest deines Lebens.

5000€ Regress sollen für den Rest des Lebens belastend sein ?

Wenn ich so weit komme... dann bin ich schon für den Rest meines Lebens belastet.

Aber hauptsache mal ein bischen Polemik, gell ? Das finde ich in dem Thread absolut anangebracht. Wenn dann hätte geschildert werden sollen das die Versicherung bei Fahrlässigkeit den Nehmer in Regress nehmen kann, bis zirka 5000€. Aber hey...

Das ist wie:

Lass dich nicht Blitzen. Dann wirst du deines Lebens nicht mehr Froh...

@TE:

Ich weiß nicht, ob "der TÜV" das nicht sieht, wenn Du unzulässige Leuchten verwendest. Ich behaupte, dass ich zu über 90% der unzulässigen Leuchten entdecke, man entwickelt einen Blick dafür. Selbst Leuchtmittel mit unzulässiger Beleuchtungsstärke (die berühmten 100W-"Birnen") finde ich gern mal, jedem sein Steckenpferd, dafür übersehe ich vielleicht was anderes.

Dass die Betriebserlaubnis erlischt, glaube ich nicht, es sei denn, dass durch unzulässige Blendung eine Gefährdung entstünde. Ganz ausschließen will ich es aber nicht.

Gruß Gardiner

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