Nicht vorhandener Service einer Versicherung - brauche Rat.
Kurze Erläuterung der Hintergrund Story.
Ich hatte im Ausland einen selbsverschuldeten Unfall. Es handelte sich um einen Parkrempler - Genau genommen haben sich wirklich nur die Kennzeichen berührt (bzw. meine Stoßstange sein vorderes kennzeichen) - an meinem Auto nichts sichtbares, sein Kennzeichen leicht zerkrazt und an Punktuellen stellen gedellt.
Da es aber nun mal schon passiert ist, wollte ich mich korrekt verhalten und hab ne Weile dort gewartet - Der Besitzer des Autos aber nirgends zu sehen. Habe mindestens das doppelte der Zeit gewartet was als zumutbare Wartezeit angesehen werden könnte, also als er länger nicht erschienen ist: Fotos gemacht und mich dann entscheiden die Polizei anzurufen um den Fall zu melden und den Fahrer ausfindig machen zu lassen (schließlich musste ich dann noch weiter und wollte da nicht übernachten) - Die Polizei lehnte aber einen Einsatz wegen "so einer Kleinigkeit" ab und verwies mich an meine Versicherung, die würden den Fahrer, bzw. die gegnerische Versicherung des Wagens anhand der Kennzeichen schon ausfindig machen können. (OK dachte ich mir, ich habe es versucht so kann ich mich zumindest nicht der Fahrerflucht schuldig machen, und rief dann meiner Versicherung an (die ich jetzt erstmal namentlich nicht nennen möchte)) nach einer kurzen Wartezeit meldete sich dann auch die Schadenshotline - sie bejahten die Möglichkeit dass ein Kennzeichen ausreiche auch wenn es im Ausland ist und sicherten mir zu, dass ich nun wegfahren darf (bzgl. meiner Fahrerflucht sorge usw.) nachdem einige Details vom Auto usw. aufgenommen wurden
Ich bekam noch während des Anrufs eine Schadensnummer mitgeteilt, und danach ist nichts mehr passiert.
Einige Tage später habe ich mich nochmals erkundigt was damit ist.
Die konnten mir keine Auskunft geben und es schien mir so als ob die nichtmal deswegen was gemacht haben und es wurden fragen gestellt ob sich denn der Fahrer nun bei mir gemeldet hätte obwohl ich ganz klar gesagt habe wie die sache ist, dass ich den Unfallgegner eben NICHT kenne außer sein Kennzeichen und es DEREN Job ist den ausfindig zu machen.
Nun gut, einige Tage später bekam ich dann ein Schreiben per Mail. Ich sollte das übliche erledigen, die Skizze zeichnen Details ausfüllen zum Unfallgegner die ich aber am Telefon zum Fall schon genannt habe, aber gut.
Dann abgeschickt und wieder ein paar Tage nichts passiert, bis ich dann eine Email bekam dass ich im nächsten Jahr durch einen Schaden in der Haftpflicht um 5! SF Klassen zurückgestuft werde, obwohl ich noch kein Schreiben über eine Regulierung etc. bekommen habe und denen auch noch klar mitgeteilt habe, dass ich eventuelle Schäden anschließend selber begleichen möchte um eine Rückstufung zu verhindern.
Das ganze zieht sich jetzt gut 2 Monate hin und für mich ist das eindeutig nicht vorhandener Service seitens der Versicherung und nach dieser Kundenunfreundlichkeit können die sich einen anderen Doofen suchen.
D.h. die Kündigung haben die eh. sicher, nur will ich nicht zu vorschnell sein um sich daraus keinen nachteil zu machen und möchte vor allem
- meine SF Klasse retten (Im Grunde haben die kein Grund mich zurückzustufen wenn ich bezahle, aber wie sieht es rechtlich aus, können die es dann trotzdem machen oder ist es irgendwo festgeschrieben, was man dann ggf. einklagen könnte)
- Den Geschädigten immer noch finden und nicht im Regen stehen lassen (Habe da was von einer Art Zentralruf gelesen, so bekommt man seine Versicherung anhand des Kennzeichen mitgeteilt, weiss aber nicht ob das "zulässig" wäre in meinem Fall)
Habe da auch überlegt mich einfach an den Verbraucherschutz zu wenden (ich wüsste nicht wohin sonst?), Den sämtlichen 1-Stern Rezensionen die man zurzeit so findet zufolge, schein ich nicht der einzige zu sein. -
Vielleicht habt ihr paar Ideen/Erfahrungen, was nun der nächste Schritt sein sollte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 3. Januar 2020 um 14:06:26 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 3. Januar 2020 um 11:30:17 Uhr:
Ist das so? Ist das das geltende, niederländische Recht, oder basiert deine Aussage auf dem "so-wäre-es-in-Deutschland"-Prinzip?Die Aussage basiert auf dem Prinzip, dass ein deutscher Versicherer nach derzeitigem nationalen aber auch unionsrecht nicht dazu gezwungen werden kann seinen potentiellen Anspruchsteller zu suchen und ihn danach zu fragen, wieviel eher denn hsben möchte, am besten gleich mit Blanko-Scheck zum Selbstausfüllen 🙄
Niemand hat das Gegenteil behauptet.Auch basiert mein unentendliche Weisheit... darauf, das selbst unser nationales Recht so national gar nicht ist im Sinne der Grenzen von 1945. Sondern vielmehr sind unsere zivilrechtlichen und strafrechtlichen Prinzipien und die meisten Normen deutlich älter sind, so dass es in vielen Nachbarstaaten sehr ähnliche, technisch meist ein wenig verändert, aber im Ergebnis vergleichbare Rechtslagen bestehen.
Verstehe, deine unendliche Weisheit ist also in der Hinsicht wohl doch nicht so unendlich. Oder besteht die technische meist ein wenig veränderte, aber grundlegend vergleichbare Rechtslage vielleicht gerade darin, dass er eine Hotline zur Fahrerermittlung anrufen muss? Ich weiß es nicht, daher sollte diese Frage jemand beantworten der es weiß und es nicht nur aus Hitlers Zeiten vermutet.Ich freue mich jetzt mal darauf zu erfahren auf welchen Prinipien sich denn so dein Post stützen außer auf dem "ich-hab-keine-ahnung-aber-stell-mal-alles-in-frage"-Prinzip
Keine. Aus diesem Grund, habe ich keine Behauptungen aufgestellt, sondern eine Frage gestellt. Mir wäre es neu, dass es zum Stellen einer Frage irgendwelcher Prinzipien bedarf. Wobei doch, ein Prinzip habe ich: wenn ich keine Ahnung hab, stelle ich keine Behauptungen auf, welche aus Weltkriegszeiten beruhen könnten oder auch nicht, da sie ja technisch nur ähnlich aber dann vielleicht doch wieder nicht identisch sind.
Fazit: Toller Post. Nur leider am von mir in Frage gestellten Thema vorbei. Oder auch: viel Text um nichts.
22 Antworten
Wieso haste nicht deine Kontaktdaten am auto hinterlassen? Wieso rufst du nicht den zentralruf der Versicherer an und erfragst deren Versicherung. Die werden sicherlich den geschädigten deine Daten übermitteln.
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 3. Januar 2020 um 20:06:24 Uhr:
Und der nächste der sich auf meiner ignore Liste sich verewigen will...
So do I! 😁 😁 😁
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"Und ist nicht die Aufgabe des Versicherer den Geschädigten zu suchen. Das wäre Deine. Der bist Du insoweit nachgekommen, als dass Du gewartet hast und danach die Polizei angerufen hast. Ich würde jetzt erwarten, dass die Polizei den Halter anruft. Möglicherweise haben sie es auch probiert, aber der ist auf Grund der Feiertage nicht erreichbar. "
Hätte die Polizei etwas aufgenommen, dann bestünde diese Möglichkeit ja, da allerdings das Gespräch ohne jeglichen Daten Austausch mit der aussage den eigenen versicherer anzurufen beendet wurde, wird da wohl nie jemand nach ihm suchen.
Ich vergewisserte mich sogar doppelt, ob die es ernst meinen dass ich meine Deutsche also aus deren sicht ausländische Versicherung anrufe, und die meinte ja. - naja zumindest ist ja der Notruf sicherlich irgendwo dokumentiert. An welche Stellen soll ich mich denn noch wenden? Muss ich das gesamte ausländische Verkehrsrecht inkl. 100 Fahrstunden der dortigen Fahrschule absolvieren, wenn ich da fürs WE mal hinfahre um über alle eigenarten bescheidzuwissen?
Und das ist auch der Grund wieso ich die Versicherung kündigen will, aus meiner sicht ist es die Aufgabe der Versicherung sich in solchen Belangen auszukennen und mich zu unterstützen, immerin habe ich einen EU Weiten Schutzbrief und sogar den Rechtschutz mit drin.
Von Hilfe und Rat in der Not war da nicht viel zu hören. (Gott bewahre vielleicht irre ich mich und es wurde im Hintergrund bereits was unternommen, dann ist eben nur die kommunikation mit dem Kunden schlecht, ändert aber nicht viel daran 😁 )
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 3. Januar 2020 um 23:00:41 Uhr:
Wieso haste nicht deine Kontaktdaten am auto hinterlassen? Wieso rufst du nicht den zentralruf der Versicherer an und erfragst deren Versicherung. Die werden sicherlich den geschädigten deine Daten übermitteln.
Habe ich versucht aber es schüttete wie aus eimern. Mit wasserfestem Edding auf die Scheibe kritzeln oder meine Telefonnummer in den Lack kratzen wollte ich auch wieder nicht.
An den Zentralruf habe ich ebenfalls gedacht, aber ist das legal und zulässig?
Auf der Webseite steht folgendes:
"Die Ermittlung erfolgt für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, also für Unfallgeschädigte und deren Vertreter oder Organisationen, die im Zusammenhang mit der Schadenregulierung stehen. Ein Missbrauch des Anfrageformulars sowie das Erschleichen von Auskünften über den Zentralruf der Autoversicherer werden strafrechtlich verfolgt."
Wenn man es wörtlich auslegt bin ich ja als Verursacher nicht berechtigt.
Ruf doch an und schildere denen das Problem, die Daten der Versicherung bekommst du ja ohne Probleme. Dann bei denen den Vorfall schildern
Oder hier zur Polizei und das melden, wirst dann ja sehen was sie sagen.
So ein Stress, bloß weil Du es besonders richtig und gut machen wolltest!
Nächstesmal Umschlag mit 20€ drin an Scheibenwischer klemmen für neues Kennzeichen und aus die Maus.
Diese Erkenntnis nehme ich für mich aus diesem Fred mal mit.... Wer noch?
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 5. Januar 2020 um 13:55:49 Uhr:
So ein Stress, bloß weil Du es besonders richtig und gut machen wolltest!
Nächstesmal Umschlag mit 20€ drin an Scheibenwischer klemmen für neues Kennzeichen und aus die Maus.
Diese Erkenntnis nehme ich für mich aus diesem Fred mal mit.... Wer noch?
Edit: Natürlich nur im Ausland anzuwenden, wo man nicht wie hier aus jeder Mücke einen Elefanten macht oder Tausende Euro Schaden aus so einem Vorfall konstruieren kann. 🙂