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Nicht vorhandener Service einer Versicherung - brauche Rat.

Themenstarteram 30. Dezember 2019 um 21:55

Kurze Erläuterung der Hintergrund Story.

Ich hatte im Ausland einen selbsverschuldeten Unfall. Es handelte sich um einen Parkrempler - Genau genommen haben sich wirklich nur die Kennzeichen berührt (bzw. meine Stoßstange sein vorderes kennzeichen) - an meinem Auto nichts sichtbares, sein Kennzeichen leicht zerkrazt und an Punktuellen stellen gedellt.

Da es aber nun mal schon passiert ist, wollte ich mich korrekt verhalten und hab ne Weile dort gewartet - Der Besitzer des Autos aber nirgends zu sehen. Habe mindestens das doppelte der Zeit gewartet was als zumutbare Wartezeit angesehen werden könnte, also als er länger nicht erschienen ist: Fotos gemacht und mich dann entscheiden die Polizei anzurufen um den Fall zu melden und den Fahrer ausfindig machen zu lassen (schließlich musste ich dann noch weiter und wollte da nicht übernachten) - Die Polizei lehnte aber einen Einsatz wegen "so einer Kleinigkeit" ab und verwies mich an meine Versicherung, die würden den Fahrer, bzw. die gegnerische Versicherung des Wagens anhand der Kennzeichen schon ausfindig machen können. (OK dachte ich mir, ich habe es versucht so kann ich mich zumindest nicht der Fahrerflucht schuldig machen, und rief dann meiner Versicherung an (die ich jetzt erstmal namentlich nicht nennen möchte)) nach einer kurzen Wartezeit meldete sich dann auch die Schadenshotline - sie bejahten die Möglichkeit dass ein Kennzeichen ausreiche auch wenn es im Ausland ist und sicherten mir zu, dass ich nun wegfahren darf (bzgl. meiner Fahrerflucht sorge usw.) nachdem einige Details vom Auto usw. aufgenommen wurden

Ich bekam noch während des Anrufs eine Schadensnummer mitgeteilt, und danach ist nichts mehr passiert.

Einige Tage später habe ich mich nochmals erkundigt was damit ist.

Die konnten mir keine Auskunft geben und es schien mir so als ob die nichtmal deswegen was gemacht haben und es wurden fragen gestellt ob sich denn der Fahrer nun bei mir gemeldet hätte obwohl ich ganz klar gesagt habe wie die sache ist, dass ich den Unfallgegner eben NICHT kenne außer sein Kennzeichen und es DEREN Job ist den ausfindig zu machen.

Nun gut, einige Tage später bekam ich dann ein Schreiben per Mail. Ich sollte das übliche erledigen, die Skizze zeichnen Details ausfüllen zum Unfallgegner die ich aber am Telefon zum Fall schon genannt habe, aber gut.

Dann abgeschickt und wieder ein paar Tage nichts passiert, bis ich dann eine Email bekam dass ich im nächsten Jahr durch einen Schaden in der Haftpflicht um 5! SF Klassen zurückgestuft werde, obwohl ich noch kein Schreiben über eine Regulierung etc. bekommen habe und denen auch noch klar mitgeteilt habe, dass ich eventuelle Schäden anschließend selber begleichen möchte um eine Rückstufung zu verhindern.

Das ganze zieht sich jetzt gut 2 Monate hin und für mich ist das eindeutig nicht vorhandener Service seitens der Versicherung und nach dieser Kundenunfreundlichkeit können die sich einen anderen Doofen suchen.

D.h. die Kündigung haben die eh. sicher, nur will ich nicht zu vorschnell sein um sich daraus keinen nachteil zu machen und möchte vor allem

- meine SF Klasse retten (Im Grunde haben die kein Grund mich zurückzustufen wenn ich bezahle, aber wie sieht es rechtlich aus, können die es dann trotzdem machen oder ist es irgendwo festgeschrieben, was man dann ggf. einklagen könnte)

- Den Geschädigten immer noch finden und nicht im Regen stehen lassen (Habe da was von einer Art Zentralruf gelesen, so bekommt man seine Versicherung anhand des Kennzeichen mitgeteilt, weiss aber nicht ob das "zulässig" wäre in meinem Fall)

Habe da auch überlegt mich einfach an den Verbraucherschutz zu wenden (ich wüsste nicht wohin sonst?), Den sämtlichen 1-Stern Rezensionen die man zurzeit so findet zufolge, schein ich nicht der einzige zu sein. -

Vielleicht habt ihr paar Ideen/Erfahrungen, was nun der nächste Schritt sein sollte?

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 3. Januar 2020 um 14:06:26 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 3. Januar 2020 um 11:30:17 Uhr:

 

Ist das so? Ist das das geltende, niederländische Recht, oder basiert deine Aussage auf dem "so-wäre-es-in-Deutschland"-Prinzip?

Die Aussage basiert auf dem Prinzip, dass ein deutscher Versicherer nach derzeitigem nationalen aber auch unionsrecht nicht dazu gezwungen werden kann seinen potentiellen Anspruchsteller zu suchen und ihn danach zu fragen, wieviel eher denn hsben möchte, am besten gleich mit Blanko-Scheck zum Selbstausfüllen :rolleyes:

Niemand hat das Gegenteil behauptet.

Auch basiert mein unentendliche Weisheit... darauf, das selbst unser nationales Recht so national gar nicht ist im Sinne der Grenzen von 1945. Sondern vielmehr sind unsere zivilrechtlichen und strafrechtlichen Prinzipien und die meisten Normen deutlich älter sind, so dass es in vielen Nachbarstaaten sehr ähnliche, technisch meist ein wenig verändert, aber im Ergebnis vergleichbare Rechtslagen bestehen.

Verstehe, deine unendliche Weisheit ist also in der Hinsicht wohl doch nicht so unendlich. Oder besteht die technische meist ein wenig veränderte, aber grundlegend vergleichbare Rechtslage vielleicht gerade darin, dass er eine Hotline zur Fahrerermittlung anrufen muss? Ich weiß es nicht, daher sollte diese Frage jemand beantworten der es weiß und es nicht nur aus Hitlers Zeiten vermutet.

Ich freue mich jetzt mal darauf zu erfahren auf welchen Prinipien sich denn so dein Post stützen außer auf dem "ich-hab-keine-ahnung-aber-stell-mal-alles-in-frage"-Prinzip

Keine. Aus diesem Grund, habe ich keine Behauptungen aufgestellt, sondern eine Frage gestellt. Mir wäre es neu, dass es zum Stellen einer Frage irgendwelcher Prinzipien bedarf. Wobei doch, ein Prinzip habe ich: wenn ich keine Ahnung hab, stelle ich keine Behauptungen auf, welche aus Weltkriegszeiten beruhen könnten oder auch nicht, da sie ja technisch nur ähnlich aber dann vielleicht doch wieder nicht identisch sind.

Fazit: Toller Post. Nur leider am von mir in Frage gestellten Thema vorbei. Oder auch: viel Text um nichts.

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Du hast den Schaden Deiner Versicherung gemeldet. Die haben nun eine Schadennummer angelegt. Allein das ist schon der Grund, das Dein Vertrag für 2020 schlechter gestuft wird. Das ist ein ganz normaler Vorgang! Wenn jetzt (in der Regel innerhalb 6 Monaten) keine Schadenzahlung erfolgt, wird der Schaden geschlossen und Dein Vertrag wieder besser gestellt.

Auch dann, wenn eine Schadenzahlung erfolgt, und Du den Schaden zurück kaufst. Das was bei Dir passiert, ist lediglich eine Momentaufnahme. Setz Dich aber evtl. in 2-3 Monaten noch mal mit Deiner Versicherung in verbindung. Sollte dann immer noch keine Zahlung erfolgt sein, bitte um Schadenschließung. Aber Chapeau für Deine Ehrlichkeit.

Du hast ja Deiner Versicherung eines Schadenmeldung mit Skizze ausgefertigt. (hoffentlich auch kopiert für Dich) Somit erstmal alles in Ordnung. Ob aber die Versicherung nun Kontakt mit dem Geschädigten aufnimmt, ist eine andere Sache.

Das hängt jetzt nur am Versicherer selbst.....

Nach 6 Monaten wird es vielleicht "vorerst" geschlossen. Da es im Ausland ist kenne ich die Regulierung nicht aber hier in DE kann er sein Schaden 3 Jahre nach einem Unfall geltend machen.

Darf man erfahren in welchem Ausland das war?

Vielleicht Frankreich? Danke.

Themenstarteram 31. Dezember 2019 um 14:06

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 31. Dezember 2019 um 05:17:15 Uhr:

Darf man erfahren in welchem Ausland das war?

Vielleicht Frankreich? Danke.

Niederlande

Themenstarteram 31. Dezember 2019 um 14:19

Zitat:

Das ist ein ganz normaler Vorgang! Wenn jetzt (in der Regel innerhalb 6 Monaten) keine Schadenzahlung erfolgt, wird der Schaden geschlossen und Dein Vertrag wieder besser gestellt.

Auch dann, wenn eine Schadenzahlung erfolgt, und Du den Schaden zurück kaufst. Das was bei Dir passiert, ist lediglich eine Momentaufnahme. Setz Dich aber evtl. in 2-3 Monaten noch mal mit Deiner Versicherung in verbindung.

Und wenn ich nun bereits die versicherung gewechselt habe?

Was passiert mit dem Fall? Bleibt er so lange bei der alten versicherung?

Was passiert dann mit der SF Klasse. ich komme ja dann in die neue Versicherung mit der schlechteren Klasse, teilt die alte Versichrung die bessere Klasse dann nachträglich mit?

Natürlich teilt die alte Versicherung der neuen das mit. Die würde dann den SFR wieder besser stellen.

Trotzdem nach ein paar Monaten den alten versicherer nochmal kontaktieren, was Stand der Dinge ist.

Und wenn ich nun bereits die versicherung gewechselt habe?

Was passiert mit dem Fall? Bleibt er so lange bei der alten versicherung?

Was passiert dann mit der SF Klasse. ich komme ja dann in die neue Versicherung mit der schlechteren Klasse, teilt die alte Versichrung die bessere Klasse dann nachträglich mit?

Wie schon gesagt, das ist eigentlich Routine; allerdings geht dass alles nicht so schnell:

Der alte Versicherer teilt dem neuen mit, dass Dein Vertrag in 2019 in SFx eingestuft war und es einen Schadenfall gegeben hat.

Jetzt kommst Du ins Spiel, da die Abläufe hier bei den Versicherern nicht so optimal laufen:

Nachdem der "Schaden" in Deinem Sinne "reguliert" wurde

(also Schaden von Deinem bisherigen Versicherer bezahlt und Du hast danach zurückgekauft) und etwas Zeit ins Land gegangen ist,

dann meldest Du Dich beim neuen Versicherer und fragst ob ihm denn die neue Lage bekannt ist?

Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte den neuen Versicherer erneut eine aktuallisierte Abfrage nach Deinen SF zu starten.

Dann müsste es klappen und Du bekommst Geld zurück :-)

Einen Guten Rutsch

Themenstarteram 31. Dezember 2019 um 20:27

Ok, wie ich es also Euren Aussagen entnehme, kann ich kündigen und wechseln egal ob noch was offen ist oder nicht, und die sind quasi verpflichtet das "zu ende zu regulieren" und mich wieder hochzustufen wenn ich selbst bezahle?

Richtig!!!

Und ist nicht die Aufgabe des Versicherer den Geschädigten zu suchen. Das wäre Deine. Der bist Du insoweit nachgekommen, als dass Du gewartet hast und danach die Polizei angerufen hast. Ich würde jetzt erwarten, dass die Polizei den Halter anruft. Möglicherweise haben sie es auch probiert, aber der ist auf Grund der Feiertage nicht erreichbar.

Ansonsten wird der SF erst einmal belastet, weil für den Schaden so genannte Rückstellungen versicherungstechnisch gestellt werden müssen, und ja auch zu erwarten ist, dass eine Forderung kommt. Dein Versicherer wird bei einem Versichererwechsel Deinen SF und die Schäden bestätigen. Gleiches gilt, wenn der SChaden ohne Zahlung im späteren Verlauf geschlossen wird, und der SF "entlastet" wird. Über die Entlastung wird der neue Versicherer informiert.

Zitat:

@georg2013 schrieb am 31. Dezember 2019 um 21:27:35 Uhr:

Ok, wie ich es also Euren Aussagen entnehme, kann ich kündigen und wechseln egal ob noch was offen ist oder nicht, und die sind quasi verpflichtet das "zu ende zu regulieren" und mich wieder hochzustufen wenn ich selbst bezahle?

Du kannst allerdings m.W. nur im Rahmen der normalen Kündigungsfrist zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen.

Ein Sonderkündigungsrecht hast du erst wenn deine Versicherung reguliert.

 

Generell würde ich mir das mit Kündigung /Wechsel noch mal überlegen.

Mit dieser frischen Hochstufung werden sich andere Versicherungen auch nicht gerade die Finger nach dir lecken.

 

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 2. Januar 2020 um 13:28:14 Uhr:

Und ist nicht die Aufgabe des Versicherer den Geschädigten zu suchen. Das wäre Deine. Der bist Du insoweit nachgekommen, als dass Du gewartet hast und danach die Polizei angerufen hast.

Ist das so? Ist das das geltende, niederländische Recht, oder basiert deine Aussage auf dem "so-wäre-es-in-Deutschland"-Prinzip?

Ich kann mir gut vorstellen, dass es in NL, bei desinteresse der Polizei für Bagatellen, noch andere Institutionen gibt, mit Hilfe derer der Verursacher den Geschädigten ausmachen muss. Sollte dem so sein, wäre der TE seinen Pflichten möglicherweise nicht nachgekommen. Das wäre er dann nur im Verhältnis zu seiner Versicherung.

Das müsste aber jemand mit Ahnung vom niederländischen Recht beurteilen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 3. Januar 2020 um 11:30:17 Uhr:

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 2. Januar 2020 um 13:28:14 Uhr:

Und ist nicht die Aufgabe des Versicherer den Geschädigten zu suchen. Das wäre Deine. Der bist Du insoweit nachgekommen, als dass Du gewartet hast und danach die Polizei angerufen hast.

Ist das so? Ist das das geltende, niederländische Recht, oder basiert deine Aussage auf dem "so-wäre-es-in-Deutschland"-Prinzip?

Die Aussage basiert auf dem Prinzip, dass ein deutscher Versicherer nach derzeitigem nationalen aber auch unionsrecht nicht dazu gezwungen werden kann seinen potentiellen Anspruchsteller zu suchen und ihn danach zu fragen, wieviel eher denn hsben möchte, am besten gleich mit Blanko-Scheck zum Selbstausfüllen :rolleyes:

 

Auch basiert mein unentendliche Weisheit... darauf, das selbst unser nationales Recht so national gar nicht ist im Sinne der Grenzen von 1945. Sondern vielmehr sind unsere zivilrechtlichen und strafrechtlichen Prinzipien und die meisten Normen deutlich älter sind, so dass es in vielen Nachbarstaaten sehr ähnliche, technisch meist ein wenig verändert, aber im Ergebnis vergleichbare Rechtslagen bestehen.

 

Ich freue mich jetzt mal darauf zu erfahren auf welchen Prinipien sich denn so dein Post stützen außer auf dem "ich-hab-keine-ahnung-aber-stell-mal-alles-in-frage"-Prinzip

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 3. Januar 2020 um 14:06:26 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 3. Januar 2020 um 11:30:17 Uhr:

 

Ist das so? Ist das das geltende, niederländische Recht, oder basiert deine Aussage auf dem "so-wäre-es-in-Deutschland"-Prinzip?

Die Aussage basiert auf dem Prinzip, dass ein deutscher Versicherer nach derzeitigem nationalen aber auch unionsrecht nicht dazu gezwungen werden kann seinen potentiellen Anspruchsteller zu suchen und ihn danach zu fragen, wieviel eher denn hsben möchte, am besten gleich mit Blanko-Scheck zum Selbstausfüllen :rolleyes:

Niemand hat das Gegenteil behauptet.

Auch basiert mein unentendliche Weisheit... darauf, das selbst unser nationales Recht so national gar nicht ist im Sinne der Grenzen von 1945. Sondern vielmehr sind unsere zivilrechtlichen und strafrechtlichen Prinzipien und die meisten Normen deutlich älter sind, so dass es in vielen Nachbarstaaten sehr ähnliche, technisch meist ein wenig verändert, aber im Ergebnis vergleichbare Rechtslagen bestehen.

Verstehe, deine unendliche Weisheit ist also in der Hinsicht wohl doch nicht so unendlich. Oder besteht die technische meist ein wenig veränderte, aber grundlegend vergleichbare Rechtslage vielleicht gerade darin, dass er eine Hotline zur Fahrerermittlung anrufen muss? Ich weiß es nicht, daher sollte diese Frage jemand beantworten der es weiß und es nicht nur aus Hitlers Zeiten vermutet.

Ich freue mich jetzt mal darauf zu erfahren auf welchen Prinipien sich denn so dein Post stützen außer auf dem "ich-hab-keine-ahnung-aber-stell-mal-alles-in-frage"-Prinzip

Keine. Aus diesem Grund, habe ich keine Behauptungen aufgestellt, sondern eine Frage gestellt. Mir wäre es neu, dass es zum Stellen einer Frage irgendwelcher Prinzipien bedarf. Wobei doch, ein Prinzip habe ich: wenn ich keine Ahnung hab, stelle ich keine Behauptungen auf, welche aus Weltkriegszeiten beruhen könnten oder auch nicht, da sie ja technisch nur ähnlich aber dann vielleicht doch wieder nicht identisch sind.

Fazit: Toller Post. Nur leider am von mir in Frage gestellten Thema vorbei. Oder auch: viel Text um nichts.

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