Nicht eingetragener Fahrer wurde mit Mietwagen geblitzt
Also ich war mit einem Freund in einem Mietwagen unterwegs, den ich von der Werkstatt als Ersatzwagen bekommen habe.
Ich habe ihn fahren lassen, obwohl nur ich als Fahrer eingetragen bin.
Er wurde natürlich prombt mit 30km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt.
Das wird wohl 3 Punkte geben.
Aber das Schreiben kommt ja jetzt zu mir.
Nur habe ich natürlich gar keine Lust drauf die Punkte auf mein Konto zu nehmen...
Wie ist denn da die Lage?
Kann ich einfach ihn als Fahrer bei der Polizei angeben?
Oder kann das Stress geben???
16 Antworten
Scheiss doch auf Fahrtenbuch......ist doch eh nicht sein Auto ^^
Der Vermieter wird sagen müssen wer gefahren ist, dann kommen die erstmal zu dir. Im Anhörungsbogen gibst du halt an dass du es nicht warst, was sich wohl anhand des Fotos beweisen lässt.
Ob es die Verleihfirma interessiert weiß ich nicht, sie könnte ja evtl einen höheren Beitrag nachverlangen da mehrere Fahrer und dieser u.U. unter 21 Jahren oder was sonst den Preis hochtreibt
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Sollte es sich um einen Familienmitglied handelt , kannst vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen .
Ist dem nicht so , bist du sogar verpflichtet , dies zu tun . Das schlimmst was Dir passieren kann, weil du Dich nicht mehr erinnern kannst ( bei einer Zeit die über zwei Wochen her ist , kann man dies nicht mehr von Dir verlangen ) , auch wenn es nicht dein Wagen war , du wirst für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch führen müssen . Auch wenn es sich , wie in diesem Fall um ein Leihwagen gehandelt hat !Lisa
Ein Fahrtenbuch ist fahrzeug-/kennzeichengebunden, deshalb ist es piepsegal. Selbst wenn du eins auf deinen Privatwagen aufs Auge gedrückt bekommst kriegst du das ganz schnell wieder los indem du den Wagen abmeldest und auf ein neues Kennzeichen wieder anmeldest. Oft genug bei uns in der Firma geschehen.
Des weiteren würde ich schreiben, dass du nicht gefahren bist, somit hast du eine Beweislastumkehr. Die Behörden müssen sich jetzt drum kümmern wer den Wagen gefahren hat. In den meisten Fällen verjährt (Dreimonatsfrist) die Geschichte, da die lieben Leute zu faul sind sich darum zu kümmern und das Dokument ganz unten bei denen im Stapel landet.