nicht eingetragen - was sind die folgen?

Alfa Romeo

hallo forum,
was passiert eigentlich, wenn man etwas an seinem auto verändert das aber nicht einträgt?

z.b. offener eintragungspflichtiger LuFi

15 Antworten

ABE erlischt -> kein versicherungsschutz und punkte wenn die polizei dich anhält

Stark unterschiedlich! Insgesamt nicht empfehlenswert.
Das einzige was man noch als unbedenklich bezeichnen könnte wäre ein uneingetragenes Standlicht.
Bei Pedalen ohne ABE sieht es schon schwieriger aus,
und Blinker ohne Zulassung würde ich garnicht machen.

"LuFi" ist auch eher nicht so dramatisch, aber sicher auch nicht gerne gesehen.

hmmm
also wenn durch z.b. einen LuFi die ABE erlischt und ich würde einen unfall bauen, wäre ich nicht versichert uiui harte sache...

... eigentlich auch dann nur wenn zB hier der Luffi einen direkten Zusammenhang mit dem Unfall hat.

plausibles Beispiel:

neue Superbremsscheiben ohne ABE und TÜV - Bremse ging nicht - Unfall - keine Versicherung - selber Haften dafür.

MfG

Ähnliche Themen

du fährst nen Fahrradfahrer runter -> Versicherung sagt der war vom zu lauten Motorgeräusch irritiert -> wer kann was dagegen sagen???

Fahrradfahrer wird Pflegefall -> du zahlst dein Leben lang und musst deine ganze Existenz aufgeben.

ok dramatisiert ... 😁

Naja las dir doch das Teil eintragen dann bekommst keinen Arger und aus. Nicht das noch mal einer bei einer Kontrolle auf die Idee kommt dir das Auto stillzulegen.

Zitat:

Original geschrieben von ICBM


... eigentlich auch dann nur wenn zB hier der Luffi einen direkten Zusammenhang mit dem Unfall hat.

plausibles Beispiel:

neue Superbremsscheiben ohne ABE und TÜV - Bremse ging nicht - Unfall - keine Versicherung - selber Haften dafür.

MfG

quatsch, kfz-haftpflicht muss trotzd. haften, lediglich kann man

in einem solchen fall vom versicherer bis max. eur 5000,-- in

regress genommen werden, was dann darüber liegt, zahlt der

kfz-haftpflichtversicherer.

gruß

Moin,

IST stark unterschiedlich ... je nachdem was passiert ...

Nehmen wir an ... du wirst angehalten weil dein Auto mit dem Lufi dem Polizisten zu laut vorkam. Dem fällt der nicht eingetragene Lufi auf ... dann ist das erstmal nur ne Owi und du bekommst schlimmstenfalls paar Punkte und nen Pflicht-TÜV-Termin gibt es obendrein. Also halb so wild.

Das Beispiel mit den Bremsen iss da etwas komplizierter ... Im Normalfall zahlt die Versicherung erstmal und holt sich die Kohle dann von dir wieder. Unter normalen Bedingungen gibt es da Obergrenzen, wenn die Versicherung der Meinung ist, das dies GROB FAHRLÄSSIG war (darauf wird es zumeist hinnauslaufen).

Ein Problem bekommst du aber, wenn die Modifikation mit Vorsatz und Verkehrsgefährdend geschah. In diesem Fall KANN die Versicherung in der Tat jeden Cent von dir zurückfordern. Denn eine Haftpflichtversicherung haftet NICHT für vorsätzlich begangene (Straf-)Taten. Kommt aber extrem selten vor, das dies passiert, da die Beweisführung hier ziemlich schwer wird.

MFG Kester

Das Märchen mit dem entfallenden Versicherungsschutz geistert schon seit ewigen Zeiten durch die Foren, wird aber dadurch auch nicht wahrer.

Ein Problem bzgl der Haftpflichtversicherung ergibt sich nur in dem von ICBM völlig korrekt beschriebenen Fall.

Und selbst dann gilt - wie von GTA-man - bereits geschrieben, eine Regressobergrenze von derzeit 5000 Euro.

Die direkten Sanktionen von - je nach Verstoß - Bußgeld und Mängelbescheid bis zur sofortigen Stilllegung des Fzgs kommen selbstverständl. noch hinzu.

Noch was zum Vorsatz: Mir wäre nicht bekannt, dass der eine Rolle spielt. Ist im betrachteten Bereich ja auch regelmäßig gegeben, da sich ein Sportluftfilter oder anderes Zubehör wohl kaum versehentlich ins Auto verirrt.

Hier liegt wohl eine Verwechslung mit dem Bereich der Straftaten vor, wo in der Tat bei Vorsatz keine Haftpflicht seitens der VS besteht. Von einer Straftat kann bei unerlaubten Modifikationen am Fzg aber bei weitem keine Rede sein.

Gruß Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von GTA-man


quatsch, kfz-haftpflicht muss trotzd. haften, lediglich kann man
in einem solchen fall vom versicherer bis max. eur 5000,-- in
regress genommen werden, was dann darüber liegt, zahlt der
kfz-haftpflichtversicherer.

gruß

WAAAAS? Wo kann man na solche Theorien nachlesen???

Zitat:

Original geschrieben von AR147


WAAAAS? Wo kann man na solche Theorien nachlesen???

Im Kleingedruckten Deines Versicherungsvertrages...

Moin,

AR147 ... das steht in deinem Vertrag drin 😉 Alles was grob fahrlässig ist ... nimmt dich nur zu einem festen Betrag in Regress. Das dient dem OPFERSCHUTZ, stell dir vor ... du verdienst im Monat 1200 Euro ... und fährst wen zum Rollstuhlfahrer. Das war grob fahrlässig. Jetzt zahlt die VERSICHERUNG nicht, weil dein Auto "illegal" modifizert ist. Dir kann man dem deutschen Recht zufolge maximal soviel Geld wegnehmen, bis du beim Sozialsatz landest ...

Das hieße dein Opfer müsste dann sein Leben lang mit 300 oder 400 Euro auskommen ??? Das Opfer wird hier geschützt indem die Versicherung verpflichtend ZAHLT. Sie wird dich in Regress nehmen. Sofern keine besonderen UMSTÄNDE vorliegen gibt es da einen Höchstsatz. Und da für vollständigen Regress ein Strafverfahren nötig ist ... und eine entsprechende Verurteilung (und anschließend ein erfolgreiches Zivilverfahren) ... kommt das BEINAHE NIE vor und selbst DA zahlt die Versicherung ZUERST einmal. Was dabei offen bleibt (weil mir UNBEKANNT!) ist wie groß der Regress in diesem Fall ausfällt. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das in Deutschland jemand von Rechtswegen aus sein Leben lang ruiniert wird. Daher nehme Ich eher an, das der Regress höher gesetzt wird oder ähnliches. (Hieße gemäß Insolvenz maximal 7 Jahre ???)

Ganz ohne ist das sicherlich nicht ... aber es wird auch GERNE mal übertrieben. Und ob du es glaubst oder nicht 😉 Selbst wenn du mit einem ABGEMELDETEN Fahrzeug einen Unfall baust ... tritt zuerst mal die letzte Versicherung für den Schaden ein, um den Opferschutz zu garantieren.

MFG Kester

Das mit der erloschenen Betriebserlaubnis ist ein Märchen. Ich hab mich mit mehreren Polizisten unterhalten und die einheitliche Aussage war, das dies sehr schwer für sie wäre. EIn Ordnungsgeld können sie ausstellen. Zum beispiel oft bei anderen Felgen, Pedalen, Tieferlegung, anderer Luftfilter und Co. Erst bei heftigen Verstößen wie Motortuning, veränderter Bremsanlage oder Scherzen wie Lachgaseinspritzung wird die Karre stillgelegt.

Wie die Sache aussieht wenn du einen Unfall baust ist wieder ne andere Sache. JEde Versicherung wird wohl versuchen die Zahlung zu verweigern, was der Verkehrsrichter sagt liegt wohl an dessen Stimmung ;-)

Moin,

Naja ... es muss ein entsprechender Anfangsverdacht bestehen und eine Gefährdung vom Fahrzeug ausgehen ... vorher wird definitiv nicht stillgelegt. Und eine Gefährdung geht von einem Luftfilter nur eine sehr theoretische aus. Da müßte das Auto schon so laut sein, das es den Begriff Ruhestörung definiert ... ehe das Fahrzeug eingesackt wird 😁 Meistens gibbet ne Mängelkarte ... ausser man fällt dauernd auf 🙂

Und dann hat immer noch ein amtlicher Gutachter das Sagen 😁

MFG Kester

Deine Antwort
Ähnliche Themen