Nicht bestandene HU/AU 6 Monate vor Ablauf der gültigen HU/ AU

Hallo Forum- Freunde,

folgende Fallgestaltung:

Ein Fahrzeug hat noch 6 Monate HU/ AU.

Anläßlich geplantem Verkauf/ Kauf wird es sofort bei einer Prüfstelle für HU/ AU vorgeführt.

Dort erteilt man keine neuen Plaketten.

Welcher Bericht gilt nun?

Der noch nicht Abgelaufene? Oder der soeben ausgestellte (ohne Plakettenerteilung) ?

Welcher Bericht muß bei einer Verkehrskontrolle- auf Verlangen- vorgezeigt werden?

In dem Zusammenhang wäre Folgendes interessant zu wissen :

Wenn man ein Fahrzeug kaufen will und macht mit diesem eine ausgedehnte Probefahrt , kommt unterwegs an einer HU/ AU- Prüfstelle vorbei, darf man dann den Wagen- ohne Rücksprache mit dem Händler/ Verkäufer einer HU/ AU-Untersuchung unterziehen lasssen?

Und was passiert, wenn der oben genannte Fall ( keine Plakettenerteilung ) eintritt?

Über zahlreiche Stellungnahmen würde ich mich freuen.

Viele Grüße

quali

Beste Antwort im Thema

Hallo quali,

dass ist so richtig.

Probleme würde es nur geben, wenn das Fahrzeug bei der Prüfung
"auseinander Brechen" würde (salopp formuliert) und der Prüfer hier Verkehrs- Unsicherheit feststellen würde. (so etwas gibt es aber wirklich)

alles andere = null Problemo

Mach gut, bis die Tage

Dellenzähler

34 weitere Antworten
34 Antworten

Mit Sicherheit nicht systemübergreifend.

hääääääää?,

sag mal, mit was für Gedanken spielst Du bitte. Willst es bei jeder einmal probieren und hoffen das einer den Schrotthaufen durchwinkt, vermutlich noch gegen Geld???

Nimm die mängel liste, ab zu Werkstatt, reparieren und tüven lassen! so und nicht anders!

wenn man solche Posts liest fragt man sich dann immernoch warum es demnächst keine KKZ mehr ohne HU und nur fahrzeuggebunden gibt???

Du bist die lebende Rechtfertigung für die Neuregelungen zum Kurzzeitkennzeichen. Hoffentlich wohnst Du nicht in Hessen! Ich will Dir im Straßenverkehr nicht begegnen!

Schon Mal mit dem Gedanken gespielt, dass ich mich für ein Fahrzeug interessiere, dass nur noch wenige Monate TÜV hat und ich mich wundere warum es nicht mit neuem TÜV für einen höheren Preis angeboten wird?
Bei der Probefahrt werde ich auf jeden Fall Mal beim loakeln TÜV vorbeifahren und einfach fragen, ob das Auto schon Mal vorgestellt wurde und die HU nicht bestanden hat. Vielleicht erhalte ich ja eine Auskunft.

Wenn die Übermittlung aber nicht organisationsübergreifend funktioniert, wäre die Nachfrage beim lokalen TÜV ja sowieso nur ja auch nur eine Möglichkeit von vielen und keine Sicherheit für einen nicht bestandene HU.

Zitat:

@a5starter schrieb am 9. März 2015 um 22:04:08 Uhr:


Ist das auch organisationsübergrefeiend (also z.B. zwischen TÜV und Dekra) möglich? Oder -wenn überhaupt- nur innerhalb einer Organisation (z.B. TÜV Süd)?

organisationsübergreifend keinesfalls ->datenschutzgesetz

intern ja, brauchen die schließlich als beleg und eigene rückversicherung, falls einer auftaucht mit fälschung oder die auflage bei geringen mängel (..blabla ersetzen) nicht erfüllt hat. ich meine 2 jahre speicherpflicht.

und mit sachverständigen habe ich so meine eigenen erfahrungen🙄

Ähnliche Themen

sorry dann mal; aber die frage löste bei mir nichts gutes aus :-)

zum Thema
Ich fahr mit Gebrauchten (sofern ich nicht auf das Autohaus / Händler vertraue) immer zur nächstgelegenen NIEDERLASSUNG (NICHT VERTRAGSHÄNDLER) des Hersteller.

Die gaben mir bisher immer bereitwillig Auskunft (inkl. RepHistorie usw.) Aber bitte vorher Termin vereinbaren!

Deine Antwort
Ähnliche Themen