Nicht bestandene HU/AU 6 Monate vor Ablauf der gültigen HU/ AU
Hallo Forum- Freunde,
folgende Fallgestaltung:
Ein Fahrzeug hat noch 6 Monate HU/ AU.
Anläßlich geplantem Verkauf/ Kauf wird es sofort bei einer Prüfstelle für HU/ AU vorgeführt.
Dort erteilt man keine neuen Plaketten.
Welcher Bericht gilt nun?
Der noch nicht Abgelaufene? Oder der soeben ausgestellte (ohne Plakettenerteilung) ?
Welcher Bericht muß bei einer Verkehrskontrolle- auf Verlangen- vorgezeigt werden?
In dem Zusammenhang wäre Folgendes interessant zu wissen :
Wenn man ein Fahrzeug kaufen will und macht mit diesem eine ausgedehnte Probefahrt , kommt unterwegs an einer HU/ AU- Prüfstelle vorbei, darf man dann den Wagen- ohne Rücksprache mit dem Händler/ Verkäufer einer HU/ AU-Untersuchung unterziehen lasssen?
Und was passiert, wenn der oben genannte Fall ( keine Plakettenerteilung ) eintritt?
Über zahlreiche Stellungnahmen würde ich mich freuen.
Viele Grüße
quali
Beste Antwort im Thema
Hallo quali,
dass ist so richtig.
Probleme würde es nur geben, wenn das Fahrzeug bei der Prüfung
"auseinander Brechen" würde (salopp formuliert) und der Prüfer hier Verkehrs- Unsicherheit feststellen würde. (so etwas gibt es aber wirklich)
alles andere = null Problemo
Mach gut, bis die Tage
Dellenzähler
34 Antworten
Was passiert, wenn der TE das geprüfte, mit Mängel behaftete Auto ,zurück bringt, aber den Mängelbericht nicht erwähnt ??
buba
ruft doch mal jmd. beim TÜV an und fragt genau dies... die müssten es am besten wissen bevor hier ewig diskutiert wird
Zitat:
Original geschrieben von cruiserbuba
Was passiert, wenn der TE das geprüfte, mit Mängel behaftete Auto ,zurück bringt, aber den Mängelbericht nicht erwähnt ??
buba
Gar nichts passiert da.
nachdem man den Mängelbericht bekommen hat,kann man ja den Wagen repariert haben und zu einer anderen Prüforganisation gefahren sein.
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Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
nachdem man den Mängelbericht bekommen hat, kann man ja den Wagen repariert haben und zu einer anderen Prüforganisation gefahren sein.
Hallo E36 323i Coupe,
...und die andere Prüforganisation findet dann die Beanstandungen, die die erste Prüfstelle übersehen hat.
Und so kann man sich von Prüforganisation zu Prüforganisation durchhangeln- natürlich jeweils gegen Gebühren- bis man die begehrte Plakette erhält.
Aber als TE bitte ich Dich, meine Frage noch einmal zu lesen.
Mir kommt es darauf an, zu wissen, welcher Untersuchungsbericht Gültigkeit hat.
Der noch Gültige, oder wird der durch die nicht bestandene Prüfung ungültig?
Aber der Beitrag von Dellenzaehler hat eine Klärung gebracht.
Viele Grüße
quali
Zitat:
Original geschrieben von quali
Hallo E36 323i Coupe,
...und die andere Prüforganisation findet dann die Beanstandungen, die die erste Prüfstelle übersehen hat.
Und so kann man sich von Prüforganisation zu Prüforganisation durchhangeln- natürlich jeweils gegen Gebühren- bis man die begehrte Plakette erhält.
Aber als TE bitte ich Dich, meine Frage noch einmal zu lesen.
Mir kommt es darauf an, zu wissen, welcher Untersuchungsbericht Gültigkeit hat.
Der noch Gültige, oder wird der durch die nicht bestandene Prüfung ungültig?Aber der Beitrag von Dellenzaehler hat eine Klärung gebracht.
Viele Grüße
quali
es geht darum,daß die Prüforganisation,die den Mängelbericht ausgestellt hat, garnicht wissen kann ,ob die Mängel nicht beseitigt wurden und der Wagen mitlerweile schon eine neue HU bekommen hat.
Bei nicht gravierenden Mängel gilt dann natürlich weiter die alte HU-Frist
Also mal kurz zusammengefasst,
ich fahre zur HU/AU und habe
keine Mängel: Erteilung neuer, länger gültiger Plaketten, kann man ja dann nutzen....
Mängel: keine neuen Plaketten, Möglichkeit, nach Behebung neu begutachten zu lassen und neue Plaketten zu erhalten, mache ich daraufhin nichts, ist nicht schlimm, gilt halt alte HU/AU weiter, weil die Plaketten ja nicht abgekratzt werden.
schwere Mängel/Verkehrsuntüchtig: sofortige Entfernung der alten Plaketten und Info an Zulassungsstelle, alte HU/AU gilt nicht mehr, da Plakette ja weg:-)
Richtig?
Ja, dass kann man so bestätigen.
Es gibt noch eine vierte Möglichkeit: leichte Mängel. Wie keine Mängel (neue Plakette wird zugeteilt) aber mit Auflage, die Mängel zeitnah abzustellen.
MfG, HeRo
Stimmt, ganz vergessen:-)
Zitat:
Original geschrieben von quali
...
zum Entstempeln müsste aber die Kfz- Zulassungsstelle verständigt werden, damit deren Außendienstmitarbeiter die Entstempelung vornimmt.Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine HU/ AU- Prüfstelle sich nach Ablauf der 4-wöchigen Frist darum kümmert, was der Fahrzeughalter mit seinem Fahrzeug macht.
...
quali
die dürfen das aber. sie können dem stva mitteilen, dass das fahrzeug als nicht verkehrssicher begutachtet wurde und die nachbesserungen nicht abgenommen wurden. tüv und dekra und so weiter arbeiten ja als mandatsträger des bunten ministriums für verkehr um ein gewisses mass an technischer sicherheit auf den strassen zu gewährleisten. ob bei kleinigkeiten so hart vorgegangen wird, kann ich nicht beurteilen. bei halb durchgerosteten kutschen und erheblichen mängeln kann ich mir ein einschreiten aber durchaus vorstellen, dass man bis zur zwangsstillegung geht.
Richtig, aber unwahrscheinlich. Dann werden die eher die Plakette abkratzen und gut ist, wenn die Mängel so gravierend sind.
Zitat:
Original geschrieben von wolffilein
die dürfen das aber. sie können dem stva mitteilen, dass das fahrzeug als nicht verkehrssicher begutachtet wurde und die nachbesserungen nicht abgenommen wurden. tüv und dekra und so weiter arbeiten ja als mandatsträger des bunten ministriums für verkehr um ein gewisses mass an technischer sicherheit auf den strassen zu gewährleisten. ob bei kleinigkeiten so hart vorgegangen wird, kann ich nicht beurteilen. bei halb durchgerosteten kutschen und erheblichen mängeln kann ich mir ein einschreiten aber durchaus vorstellen, dass man bis zur zwangsstillegung geht.
Bei solchen Mängeln, wie du sie hier beschreibst, kratzt aber schon der Prüfingenieur bei der Besichtigung am Kennzeichen herum 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Werden an dem Fahrzeug geringe Mängel festgestellt, sind die unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monat zu beheben. (§31 Abs. 2 StVZO), §23 StVZO)
Nee ist klar! Steht auch auf jeder Rückseite eines Prüfungsberichts drauf. Leider(?) klebt die die frische Plakette dann schon und niemand prüft nach. Was ich für haarstreubende "geringe Mängel" in den Berichten schon gesehen habe...
Ich sag jetzt nichts mehr...
Gruß M.
Ich hole den Thread hier Mal nach oben:
Kann die Prüforganistion aufgrund von Mängeln bei der HU nach Ablauf der Wiedervorstellungsfrist im System einsehen, dass das Fahrzeug schon Mal die HU nicht bestanden hat und nicht fristgerecht wieder vorgestellt wurde?
Ist das auch organisationsübergrefeiend (also z.B. zwischen TÜV und Dekra) möglich? Oder -wenn überhaupt- nur innerhalb einer Organisation (z.B. TÜV Süd)?