Nicht aufgepasst beim Autokauf - Verkäufer steht nicht im Fahrzeugbrief etc.
Servus miteinander,
ich habe gestern etwas Hals über Kopf ein Auto gekauft, genau so, wie man es eben nicht machen sollte.
Mein Problem ist jetzt das Folgende, ich habe einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer, den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein. Im Fahrzeugbrief ist aber nicht der Name des Verkäufers eingetragen, sondern der des letzten Eigentümers, dieser steht auch noch im Schein.
Ich habe mittlerweile rausgefunden, dass der Verkäufer eigentlich ein Autohändler ist und die "Privatmasche" vermutlich nur gemacht hat, um mir das Fahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen zu können. Es geht um einen alten PKW, Kaufpreis 2000€, um Diebstahl mach ich mir dementsprechend keine Sorgen, ich glaub der Händler hat den Wagen einfach so angekauft und dann eben privat weiterveräußert, ohne sich selbst je einzutragen.
Erstmal könnt ihr mir kollektiv mitteilen, wie dumm das alles war.
Aber meine eigentliche Frage ist jetzt, wie sieht es aus mit meiner Eintragung in den Fahrzeugbrief? Nachdem was ich im Internet gelesen hab, brauch ich ja irgendwie eine Vollmacht oder Ähnliches, welche ich natürlich nicht habe, wie kann ich mich den überhaupt beim KFZ Amt in den Fahrzeugbrief eintragen lassen?
Vielleicht habt ihr ja ein paar Ideen, die mir ggf. die Sorgen nehmen können.
Vielen Dank miteinander.
Servus, Michael
Beste Antwort im Thema
Du hast doch die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 vom Verkäufer bekommen.
Mit diesen meldest Du den Wagen auf dich an und schon steht in diesen Papieren dein Name.
24 Antworten
Der Händler würde nur im Fahrzeugbrief stehen, wenn er das Fahrzeug auf sich zugelassen hätte, und das ist sehr unwahrscheinlich.
Relevant für die Unterscheidung gewerblicher oder privater Verkauf, und damit auch Garantie oder nicht, ist der Kaufvertrag.
Steht der Händler oder der Vorbesitzer als Verkäufer im Kaufvertrag? Taucht irgendwo die Formulierung "im Kundenauftrag" auf?
Zitat:
@JoT4 schrieb am 18. Januar 2019 um 14:40:23 Uhr:
...
Ich habe mittlerweile rausgefunden, dass der Verkäufer eigentlich ein Autohändler ist und die "Privatmasche" vermutlich nur gemacht hat, um mir das Fahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen zu können. Es geht um einen alten PKW, Kaufpreis 2000€, ...
ok, solange nicht nur der Kaufpreis 2.000 Euro war, sondern das Auto das Geld auch wert ist(???), hätte ich dafür Verständnis ...
(sonst hätte der Händler ausreichend Marge für Gewährleistung einkalkulieren müssen)
anders würde ich das sehen, wenn der Händler eine Schrottkarre für 300 oder 500 Euro eingekauft und - ohne aufwendige Reparaturen - für den Verkauf kurz optisch aufpoliert hat 😉
(aber der ZR weiterhin 5 Jahre überfällig ist und/oder die ZKD schon halb durchgebrannt ist usw.)
--> kannst Du den Zustand des Autos realistisch einschätzen???
Zitat:
@JoT4 schrieb am 18. Januar 2019 um 15:09:50 Uhr:
..., TÜV hätte er noch bis Oktober '19, steht so auch im Fahrzeugschein (der auch den Vermerk der Außerbetriebsetzung hat). Reicht dieser Stempel oder brauche ich auch noch den TÜV Bericht? ...
von wann ist der Fahrzeugschein?
Stempel von der Zulassungsstelle?
(wenn die letzte Zulassung Oktober 2017 oder später war!)
--> dann sollte die Echtheit der HU außer Frage stehen!
oder Stempel vom TÜV? Dekra? GTÜ?? KÜS???
könnte theoretisch eher gefälscht sein ...
--> hier wäre begründbar, dass die Zulassungsstelle auch den Prüfbericht sehen will!
PS:
hatte auch mal einen Fahrzeugkauf, wo wir den schon unterschriebenen Kaufvertrag wieder zerreißen mussten, weil der Händler - wie er mir die Papiere geben wollte - gemerkt hat, dass der Prüfbericht fehlt
+ die GTÜ- oder KÜS-Prüfstelle 100 m daneben (in der Mitte des großen Kiesplatz-Areals) meinte, keinen Zentralrechner zu haben - wie bei TÜV oder Dekra - so dass nur der jeweilige Prüfer eine Zweitschrift ausstellen könne
Was Du immer mit Vollmacht hast...
Eine Vollmacht brauchst Du nur wenn Du etwas im Auftrage eines anderen machen sollst. Du bist Eigentümer des Fahrzeuges und mußt keinen Vollmacht haben, von wem denn? Vom Eigentümer des Fahrzeuges? das bist Du selber. Den früheren Eigentümer kennst Du nicht und der verkäufer ist eh raus, da er das Fhrzg. nie angemeldet hatte. das stand ohne Schilder bei ihm auf dem Hof. keine Zulassungm also auch kein Eintrag in die Papöiere. Die Zulassung I und II bekommst Du NUR in Verbindung mit Nr. Schildern. Früher Hieß das KFZ-Brief und Schein. Der Schein wurde bei jeder Neuanmeldung neu ausgestellt aber der Brief hatte jede menge Platz. da konnten einige Vorbesitzer drin stehen. ich glaube 6 oder 8 Felder waren da. heute ist da nur noch Platz für 2 also maximal der direkte Vorbesitzer (mit Anmeldung)
Erkundige Dich vorher welche Unterlagen Du für eine Neuanmeldung brauchst und besorg Dir Diese. gehe erst dannach zzur Zulassungsstelle. Viele Verwaltungen sind mittlerweile online ganz gut aufgestellt. Da kann man sogar sein Wunschkennzeichen reservieren.
Das heißt auch heut noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, steht jetzt nur bissl kleiner drauf
---> guggsDu mal mit Brille ! ;-)
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Seit 01.10.17 müssen die durchgeführten HU's durch die PrüfGesellschaft ans Kba übermittelt werden. Der PrüfBericht kann durch die Zulassungsstelle abgerufen werden.
Trotzdem hat die Zulassungsstelle das Recht, sich den Aktuellen PrüfBericht vorlegen zu lassen. Im Einzelfall vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen. Geht meist auch über die HP.
Gruß M
Mit der dt. Bürokratie ist es wie mit dem Hubraum. Beides durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Bürokratie bzw. noch mehr Hubraum.
Und hier wird mal wieder Halter, Besitzer und Eigentümer durcheinander gewürfelt ...
Hat für den Te jetzt keine Relevanz, aber wer in den Papieren steht ist der Halter, nicht zwingend der Eigentümer ... nur mal so am Rande...also kann der Verkäufer natürlich der Eigentümer sein, ohne das er in den Papieren steht, aber das ist jetzt eh egal..😉
Jetzt bist du Eigentümer und wirst durch Umschreibung beim Amt auch Halter.😎
HU Bericht braucht man in einigen Ämtern, in anderen nicht, das sollte sich aber mitlerweile auf allen Infoseiten der jeweiligen Behörde finden lassen..
Hier mal ein kleiner Auszug aus berlin, wo man ihn nicht braucht, sofern der Stempel auf den Papieren ist..
"
Erforderliche Unterlagen
-ggf. Kennzeichenschilder
soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird
-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
-elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
-Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
.............."
@ TE
In dieser Preisklasse geht 80% der Geschäfte so wie Deines.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 19. Januar 2019 um 16:24:34 Uhr:
@ TE
In dieser Preisklasse geht 80% der Geschäfte so wie Deines.
naja, auch in dieser Preisklasse bin ich gewohnt, dass 80 % der Verkäufer (egal ob privat, "ehrlicher" Händler oder pseudoprivater Schwarzhändler) vollständige Fahrzeugpapiere zur Hand haben - INKLUSIVE HU-BERICHT!
In dieser Preisklasse findet man häufig die HU, wo man nicht unbedingt möchte das der Käufer den Bericht sieht..😛.
Irgendeinen Tod muss man halt sterben, wenn die Karre gut läuft und grundsätzlich i.O. ist ... wer mehr möchte, muss höher ins Regal greifen.😉
Sind wir mal ehrlich, das was größtemteils bei den Fänchenhändlern für ~<2500 EUR steht, bringen einige auch zum Schrotti...so zumindest meine Beobachtung was man so auf den Verwerterhöfen stehen sieht.