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Nicht aufgepasst beim Autokauf - Verkäufer steht nicht im Fahrzeugbrief etc.

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 13:40

Servus miteinander,

ich habe gestern etwas Hals über Kopf ein Auto gekauft, genau so, wie man es eben nicht machen sollte.

Mein Problem ist jetzt das Folgende, ich habe einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer, den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein. Im Fahrzeugbrief ist aber nicht der Name des Verkäufers eingetragen, sondern der des letzten Eigentümers, dieser steht auch noch im Schein.

Ich habe mittlerweile rausgefunden, dass der Verkäufer eigentlich ein Autohändler ist und die "Privatmasche" vermutlich nur gemacht hat, um mir das Fahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen zu können. Es geht um einen alten PKW, Kaufpreis 2000€, um Diebstahl mach ich mir dementsprechend keine Sorgen, ich glaub der Händler hat den Wagen einfach so angekauft und dann eben privat weiterveräußert, ohne sich selbst je einzutragen.

Erstmal könnt ihr mir kollektiv mitteilen, wie dumm das alles war.

Aber meine eigentliche Frage ist jetzt, wie sieht es aus mit meiner Eintragung in den Fahrzeugbrief? Nachdem was ich im Internet gelesen hab, brauch ich ja irgendwie eine Vollmacht oder Ähnliches, welche ich natürlich nicht habe, wie kann ich mich den überhaupt beim KFZ Amt in den Fahrzeugbrief eintragen lassen?

Vielleicht habt ihr ja ein paar Ideen, die mir ggf. die Sorgen nehmen können.

Vielen Dank miteinander.

Servus, Michael

Beste Antwort im Thema

Du hast doch die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 vom Verkäufer bekommen.

Mit diesen meldest Du den Wagen auf dich an und schon steht in diesen Papieren dein Name.

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Du hast doch die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 vom Verkäufer bekommen.

Mit diesen meldest Du den Wagen auf dich an und schon steht in diesen Papieren dein Name.

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 13:52

Ich muss gestehen, habe noch nie ein Auto selbst angemeldet, weil ich bisher immer auf Firmenfahrzeuge zurückgegriffen habe. Ich kann also mit Zulassungsbescheinigung I und II auf die Zulassungsstelle und das Fahrzeug auf mich zulassen, ohne dass mein Name im ZLB II steht?

Wenn ich das mache, wird mein Name in der ZLB I eingetragen, richtig?

Wie muss ich denn vorgehen, wenn ich möchte, dass mein Name in die ZLB II eingetragen wird, bisher habe ich immer gelesen, dann bräuchte Ich eine Vollmacht von demjenigen der in der ZLB II steht?

Danke schonmal für die Antwort.

Dein Name wird bei der Anmeldung natürlich in beide Dokumente eingetragen, ganz ohne Vollmacht.

Das Fahrzeug gehört Dir, da brauchst Du keine Vollmacht...

Bitte die Kfz-Versicherung nicht vergessen.:

"Wer sein Kfz ummelden oder anmelden möchte, der benötigt eine eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben und hieß früher Deckungskarte oder Doppelkarte. Ihre Kfz-Versicherung übermittelt die eVB an eine zentrale Datenbank.

Die eVB-Nummer enthält die wichtigsten Angaben zu Ihrem Fahrzeug und Ihnen als Versicherungsnehmer. Ihre Zulassungsstelle vor Ort hat Zugriff auf diese Datenbank und kann die eVB-Nummer dort abrufen. Als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nennen Sie bei der Zulassungsbehörde nur noch die eVB-Nummer."

Wenn im Fahrzeugbrief noch Platz ist, wirst dort reingeschrieben, stehen schon 2 drin, bekommst (kostenpflichtig natürlich) neuen Brief.

Fahrzeugschein bekommst eh einen neuen = deinen "persönlichen" ;-)

Vollmacht (und deinen Ausweis) braucht nur der, der dein Auto auf deinen Namen zulassen soll, weil du selber keine Zeit/Lust hast.

Du erteilst ja quasi persönlich der Zulassungsstelle die Vollmacht, deinen Namen da reinzuschreiben ;-)

Solange du die Papiere hast und mit denen alles in Ordnung ist (nicht als gestohlen/verloren gemeldet oder Fälschung) kannst den also anmelden.

Versicherungsbestätigung noch und möglichst keine offenen Rechnungen bei der Zulassungsstelle, dann sollte das schon klappen ;-)

...sofern du nicht in Berlin wohnst und tagelang auf einen Termin warten mußt...

 

Allzuoft sollte aber dein "Händler" diese Masche nicht praktizieren, sonst interessiert sich evtl. mal das Finanzamt dafür.

(oder du erpresst ihn im Falle eines Gewährleistungsfalles damit, ihn zu verpfeifen . . . aber schreib ich jetzt mal nur klein und in Klammern . . . )

 

Nachtrag zum TÜV-Bericht :

Kommt drauf an, manche Zulassungsstellen verlangen den, andere wieder nicht. Isses die gleiche Zulassungsstelle wie die, wo er abgemeldet wurde und/oder hast die alten Schilder, hast meist gute Karten und brauchst den nicht. Also bei uns zumindest (KT).

am 18. Januar 2019 um 14:01

Auch so, wenn Du das Auto auf Dich anmeldest, hast Du hinterher Deinen Namen in beinden ZLB. Wenn eine neue ZLB (die, die den Brief ersetzt hat, ich weiß jetzt aus dem Kopf nicht, ob das I oder II ist) gebraucht wird, dann solltest Du die alte entwerte ZLB mitnehmen.

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 14:09

Alles klar, danke für eure Antworten, das beruhigt mich schon mal, dann schein ich das ganze etwas missverstanden zu haben.

Eine weitere Frage noch, der Wagen ist abgemeldet, TÜV hätte er noch bis Oktober '19, steht so auch im Fahrzeugschein (der auch den Vermerk der Außerbetriebsetzung hat). Reicht dieser Stempel oder brauche ich auch noch den TÜV Bericht? Dieser ist nämlich leider nicht mehr vorhanden und soweit ich das richtig gelesen habe, rückt der TÜV diesen wirklich nur gegen Vollmacht raus.

am 18. Januar 2019 um 14:14

Du brauchst einen HU-Bericht zum Anmelden.

Den HU Bericht brauchst Du für Anmeldung meines Wissens nach nicht.

Edit: Brauchst Du wohl doch, je nach Ort der Zulassungsstelle allerdings.

Erkundige dich bei deiner vorher.

Zitat:

@meehster schrieb am 18. Januar 2019 um 15:14:34 Uhr:

Du brauchst einen HU-Bericht zum Anmelden.

Nicht zwingend - denn üblicherweise steht der Termin der nächsten HU in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein). Nur wenn der Termin in der Vergangenheit war, brauchst du einen neuen HU-Bericht.

Bei der Zulassungsstelle Bad Homburg beispielsweise wird immer der HU-Bericht verlangt.

Hier in Mosbach wollte die Zulassungsstelle ebenfalls HU-Bericht sehen

Bei mir ging’s Auch ohne HU Bericht. Die Tante an der Anmeldung hat zwar ein bisschen schief geschaut aber dann auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1? akzeptiert

Moin,

Theoretisch müssten sie die haben - ne zeitlang war es verpflichtend. Jetzt wird es über Verwaltungsregeln geregelt - die einen so, die anderen so - einer strenger, der andere weniger streng. Wenn du weißt, wer den letzten TÜV gemacht hat, kannst du dir Notfalls kostenpflichtig eine Nachschrift besorgen. Aber tatsächlich wird mittlerweile wieder öfters ein Auge zugedrückt.

LG Kester

LG Kester

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 16:25

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 18. Januar 2019 um 17:06:43 Uhr:

Moin,

Theoretisch müssten sie die haben - ne zeitlang war es verpflichtend. Jetzt wird es über Verwaltungsregeln geregelt - die einen so, die anderen so - einer strenger, der andere weniger streng. Wenn du weißt, wer den letzten TÜV gemacht hat, kannst du dir Notfalls kostenpflichtig eine Nachschrift besorgen. Aber tatsächlich wird mittlerweile wieder öfters ein Auge zugedrückt.

LG Kester

LG Kester

Das mit der Nachschrift hätte ich am liebsten auch gemacht, aber bzgl. dessen heißt es auf der TÜV Website, dass es dafür eine Vollmacht des Halters braucht, der den TÜV gemacht hat.

Danke trotzdem schon mal!

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