Neuzulassung mit Euro 4 Norm
Hallo zusammen,
folgendes Fall:
am 4 Dezember 2014 habe ich mir ein Renault Megane Coupe in Frankreich als Neuwagen ohne Zulassung gekauft jedoch der ist in 2008 gebaut und stand so lange bei Händler. Für den Wagen habe ich nur ein Kaufrechnung bekommen. Sonst nichts. Gestern wollte ich den in meine Zulassungsstelle anmelden und weil das Auto nicht „neu“ ist man hat mich zum TÜV wegen eine COC Bescheinigung / EG Übereinstimmungsbescheinigung geschickt. OK. Alles schön und gut. Ich musste gleich die Vollabnahme durchführen lassen und habe ohne jegliche Beanstandung (HU, AU usw.) alles schriftlich bekommen. Da war ich froh und mit Enthusiasmus schnell zurück zu der KFZ-Stelle. Die Dame am Schalter hat sich alles genau angeschaut und beim eintippen ins Computer hat sie festgestellt, dass das Fahrzeug Euronorm 4 besitzt und sagte mir, dass der Zulassung des Megane nicht mehr möglich ist, weil ab 1 Januar 2015 für Neufahrzeuge nur die Euronorm 6 gilt. Im diesen Moment habe ich fast Herzinfarkt bekommen! Neben mir hat ein Junge ein fast 20 Jahre alte BMW ohne weiteres zugelassen bekommen was ich nicht verstehen konnte. Da bin ich sofort zu der Abteilungsleiter gegangen und mich Beschwert. Er sagte mir Zitat:
„Wenn das ein schon zugelassene gebraucht Fahrzeug wäre wurde ich den ohne Probleme anmelden können aber neu nicht“
und nun?
Habe ich geile neue Megane mit absolute Vollausstattung aber in der Garage.
Leute was soll ich machen? Gibt es doch eine Möglichkeit die Kiste in DE anzumelden? Hat jemand Erfahrung damit. Kann mir jemand helfen?
Für jede Tipp und Kluge Ratschlag bedanke ich mich jetzt schon im Voraus und gleichzeitig bitte ich euch um Sachverhalt.
Schwachsinnige Kommentare wie: Warum hast Du den überhaupt gekauft oder erst überlegen dann kaufen oder ähnliches brauche ich nicht. Ich bin schon so wie so am Boden also treten braucht ihr mich nicht mehr.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@där kapitän schrieb am 13. Januar 2015 um 10:03:39 Uhr:
Ziemlich weltfremd, aber so kennt man unseren Amtsschimmel. Der dient gerne sich selbst und weniger dem Bürger.
Als "weltfremd" dürfte man wohl eher die Tatsache sehen, ein altes Fahrzeug für viel Geld zu kaufen, ohne sich vorher zu informieren, ob man das überhaupt zugelassen bekommt. Im Übrigen kann der Amtsschimmel hier gar nichts dafür, die gesetzlichen Grundlagen sind seit Jahrzehnten bekannt. Es gab schon zigtausende Ausnahmegenehmigungen, aber irgendwann ist halt auch einfach mal Schluss. Ansonsten bräuchte man keine Gesetze, wenn es eh immer Ausnahmen gibt.
73 Antworten
nein, das bedeutet es nicht. "In Verkehr gekommen" kann doch auch per Kurzzeitkennzeichen gewesen sein. Der Gesetzgeber hat sich im Anforderungskatalog explizit geäußert, dass es nicht auf eine Erstzulassung ankommt. Sieh doch mal den Sinn hinter der Ausnahmeregelung. Das hat bestimmt nichts mit "Flughafenfahrzeugen" zu tun.
Ok, wenn du meinst, du hast Recht...dann sei es eben so. Es hat ja jeder ein Recht auf seine Meinung...wir werden es ja in 23 Jahren sehen...
genau, warten wir es einfach ab.
Es stellt sich doch die Frage ob so ein KFZ, wenn es nicht mehr in der EU zugelassen werden kann, überhaupt noch verkauft werden darf? Außer für den Export außerhalb der EU. Oder nur noch als Teileträger?
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Zitat:
@freewindqlb schrieb am 13. Januar 2015 um 09:46:54 Uhr:
Ich würde auch den Weg mit Rechtsanwalt gehen. Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen bekannt sind, wäre zu prüfen, ob der franz. Händler das Auto in betrügerischer Absicht verkauft hat, um seinen Bestand zu bereinigen.
Hätte man denn das Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt in F noch zugelassen bekommen? Wenn ja, ist der Nachweis einer möglichen betrügerischen Absicht vermutlich nur schwer zu führen.
Woher soll der Autohändler denn wissen, dass der Wagen in D zugelassen werden soll? Nur weil der Käufer aus D kommt, muss das ja noch lange nix heißen.
Ach ja, EU-weit gleich ... Mist.
Warum sollte es denn nicht verkauft werden dürfen? Ich behaupte mal, dass es auch in F so etwas wie Vertragsfreiheit gibt...
Die Frage stelle ich ja in den Raum, ich habe keine Ahnung. So als Laie würde ich sagen ein Auto kaufe ich mir um damit zufahren. Damit setze ich voraus, das es zulassungsfähig ist, da der TE ja auch vom Händler gekauft hat.
Vertragsfreiheit OK, aber was ist mit der Pflicht der Aufklärung? Der Händler sollte das EU-Gesetz doch kennen. Und dann müsste zumindest im Kaufvertrag ein Vermerk stehen.
Von einem Händler erwarten würde ich das eigentlich auch.
Allerdings wissen wir ja nicht welche Art von Vertrag geschlossen wurde, welche Informationen dieser beinhaltete und welche Absprachen getroffen wurden.
Da sich der TE seit seinem Eingangspost nicht mehr zu Wort gemeldet hat bleibt das Spekulation.
@martinb71: Grds. gebe ich dir auch hier Recht. Aber da wie von @Matsches erwähnt keiner hier den Inhalt kennt (wobei von einem normalen Vertrag auszugehen ist denke ich), kann man nix dazu sagen. Und nicht vergessen, das fand alles in F statt. Ich weiß nicht, wie verbraucherfreundlich Gesetze in F gestaltet sind im Vergleich z. B. zu D.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 13. Januar 2015 um 12:38:41 Uhr:
@martinb71: Grds. gebe ich dir auch hier Recht. Aber da wie von @Matsches erwähnt keiner hier den Inhalt kennt (wobei von einem normalen Vertrag auszugehen ist denke ich), kann man nix dazu sagen. Und nicht vergessen, das fand alles in F statt. Ich weiß nicht, wie verbraucherfreundlich Gesetze in F gestaltet sind im Vergleich z. B. zu D.
Deshalb sage ich ja: RA fragen. Selbst wenn er die Anfrage selbst bezahlen müßte, wäre das jetzt auch noch zu verschmerzen. Aber dann hat er wenigstens Klarheit.
Zitat:
Soso...welchen Irrtum nimmst du denn? Erklärungsirrtum? Inhaltsirrtum? Identitätsirrtum? Eigenschaftsirrtum?
Ich würde von einem Eigenschaftsirrtum ausgehen, und die zulassungsfähigkeit als Eigenschaft ansehen.
Selbst wenn das so nicht ginge bin ich auf jeden Fall der Meinung das ein gewerblicher Händler einen Verbraucher darüber aufklären muss dass das Fahrzeug in Europa nicht mehr zulassungsfähig ist.
Warten wir mal ab ob der TE sich noch mit Einzelheiten aus dem Kaufvertrag meldet.
Ich gehe auch davon aus, dass der Händler den Käufer hätte darauf hinweisen müssen, dass das Auto in Europa seit 2011 nicht mehr zulassungsfähig ist. Man kann sich davon ausgehen, dass man sich einen 2008er Renault Megane nicht kauft, um ihn in eine Vitrine zu stellen.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 13. Januar 2015 um 11:54:59 Uhr:
Hätte man denn das Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt in F noch zugelassen bekommen?
Ich vermute, dass dies auch in D bis zum 31.12.14 möglich gewesen wäre.
Ich kenne mittlerweile zwei Fahrzeuge mit identischer Situation (Baujahr 2008, nie gefahren, nie zugelassen), die wurden noch schnell vom Händler im Dezember 2014 zugelassen und stehen jetzt zum Verkauf.
Hier muss es irgendwie eine Möglichkeit gegeben haben, dass dies bis zum 31.12.14 zulassungsfähig gewesen war. Der TE schreibt ja auch, dass ihm genannt wurde, dass eine Zulassung seit Jahreswechsel nicht mehr möglich ist.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 13. Januar 2015 um 12:55:34 Uhr:
Deshalb sage ich ja: RA fragen.
aber bitte einen französischen