Neuzulassung mit Euro 4 Norm
Hallo zusammen,
folgendes Fall:
am 4 Dezember 2014 habe ich mir ein Renault Megane Coupe in Frankreich als Neuwagen ohne Zulassung gekauft jedoch der ist in 2008 gebaut und stand so lange bei Händler. Für den Wagen habe ich nur ein Kaufrechnung bekommen. Sonst nichts. Gestern wollte ich den in meine Zulassungsstelle anmelden und weil das Auto nicht „neu“ ist man hat mich zum TÜV wegen eine COC Bescheinigung / EG Übereinstimmungsbescheinigung geschickt. OK. Alles schön und gut. Ich musste gleich die Vollabnahme durchführen lassen und habe ohne jegliche Beanstandung (HU, AU usw.) alles schriftlich bekommen. Da war ich froh und mit Enthusiasmus schnell zurück zu der KFZ-Stelle. Die Dame am Schalter hat sich alles genau angeschaut und beim eintippen ins Computer hat sie festgestellt, dass das Fahrzeug Euronorm 4 besitzt und sagte mir, dass der Zulassung des Megane nicht mehr möglich ist, weil ab 1 Januar 2015 für Neufahrzeuge nur die Euronorm 6 gilt. Im diesen Moment habe ich fast Herzinfarkt bekommen! Neben mir hat ein Junge ein fast 20 Jahre alte BMW ohne weiteres zugelassen bekommen was ich nicht verstehen konnte. Da bin ich sofort zu der Abteilungsleiter gegangen und mich Beschwert. Er sagte mir Zitat:
„Wenn das ein schon zugelassene gebraucht Fahrzeug wäre wurde ich den ohne Probleme anmelden können aber neu nicht“
und nun?
Habe ich geile neue Megane mit absolute Vollausstattung aber in der Garage.
Leute was soll ich machen? Gibt es doch eine Möglichkeit die Kiste in DE anzumelden? Hat jemand Erfahrung damit. Kann mir jemand helfen?
Für jede Tipp und Kluge Ratschlag bedanke ich mich jetzt schon im Voraus und gleichzeitig bitte ich euch um Sachverhalt.
Schwachsinnige Kommentare wie: Warum hast Du den überhaupt gekauft oder erst überlegen dann kaufen oder ähnliches brauche ich nicht. Ich bin schon so wie so am Boden also treten braucht ihr mich nicht mehr.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@där kapitän schrieb am 13. Januar 2015 um 10:03:39 Uhr:
Ziemlich weltfremd, aber so kennt man unseren Amtsschimmel. Der dient gerne sich selbst und weniger dem Bürger.
Als "weltfremd" dürfte man wohl eher die Tatsache sehen, ein altes Fahrzeug für viel Geld zu kaufen, ohne sich vorher zu informieren, ob man das überhaupt zugelassen bekommt. Im Übrigen kann der Amtsschimmel hier gar nichts dafür, die gesetzlichen Grundlagen sind seit Jahrzehnten bekannt. Es gab schon zigtausende Ausnahmegenehmigungen, aber irgendwann ist halt auch einfach mal Schluss. Ansonsten bräuchte man keine Gesetze, wenn es eh immer Ausnahmen gibt.
73 Antworten
Zitat:
@Roadwin schrieb am 13. Januar 2015 um 13:24:21 Uhr:
Ich vermute, dass dies auch in D bis zum 31.12.14 möglich gewesen wäre.Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 13. Januar 2015 um 11:54:59 Uhr:
Hätte man denn das Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt in F noch zugelassen bekommen?Ich kenne mittlerweile zwei Fahrzeuge mit identischer Situation (Baujahr 2008, nie gefahren, nie zugelassen), die wurden noch schnell vom Händler im Dezember 2014 zugelassen und stehen jetzt zum Verkauf.
Hier muss es irgendwie eine Möglichkeit gegeben haben, dass dies bis zum 31.12.14 zulassungsfähig gewesen war. Der TE schreibt ja auch, dass ihm genannt wurde, dass eine Zulassung seit Jahreswechsel nicht mehr möglich ist.
Sollte es so sein - dann wäre das ja kein Problem mehr, mit dem man an den Verkäufer herantreten könnte, da das Auto ja zum Zeitpunkt des Kaufs noch zulassungsfähig war.
Kann ja nicht das Problem des Verkäufers sein, dass der Käufer mit der Anmeldung einen guten Monat wartet (und dadurch Fristen verpasst).
Zitat:
@Roadwin schrieb am 13. Januar 2015 um 13:24:21 Uhr:
Ich kenne mittlerweile zwei Fahrzeuge mit identischer Situation (Baujahr 2008, nie gefahren, nie zugelassen), die wurden noch schnell vom Händler im Dezember 2014 zugelassen und stehen jetzt zum Verkauf.
es gab Ausnahmeregelungen für Lagerbestandsautos. Außerdem konnten einzelne Halter solche Ausnahmegenehmigungen bekommen. Aber für drei Jahre galten die eigentlich nicht mehr.
Selbst dann sehe ich einen Händler in der Pflicht darauf hinzuweisen.
Allerdings sind keine solcher Fristen zum 1.1.15 abgelaufen.
Euro4 hätte bis spätestens 31.12.2010 zugelassen sein müssen.
Euro5 muss bis Ende August diesen Jahres zugelassen werden.
Ob OP mit Stichtag 1.1.15 was falsch mitbekommen hat oder bis dahin irgendwelche mir nicht bekannten Sonderregelungen möglich waren, keine Ahnung.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 13. Januar 2015 um 16:58:42 Uhr:
Allerdings sind keine solcher Fristen zum 1.1.15 abgelaufen.
Bin ich bisher auch von ausgegangen.
Jedoch vor ein paar Tagen für einen Peugeot bei einem kleineren Peugeot-Händler als üblicher Aushang an der Scheibe am Verkaufsraum bei seinen Gebrauchten/Vorführern angeboten und auch in einem anderen Forum zur Frage nach irgendwelchen Haken bei derartigen Fahrzeugen, dort handelt es sich um gleich zwei VW-Golf von einem Händler.
In beiden Fällen, genauer drei Fahrzeugen handelt es sich im Angebotstext um Baujahr 2008, 0 bzw.10 Kilometer Laufleistung und EZ 12/14. Irgendwas muss da für irgend wen bis zum 31.12. möglich gewesen sein.
Bevor ich den Megan hier nun als Blumenkübel benutze oder als Teileträger verkaufe, würde ich auch zu einem Fach-Ra gehen und abklären lassen, ob hier der Verkäufer in die Haftung zu bekommen ist, oder ein Eigenverschulden vor liegt, weil man das erst nach dem Jahreswechsel gemacht hat und damit die aller-letztmögliche Sonder-Sonderausnahme hat verstreichen lassen.
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Zitat:
@Roadwin schrieb am 13. Januar 2015 um 18:11:24 Uhr:
würde ich auch zu einem Fach-Ra gehen und abklären lassen, ob hier der Verkäufer in die Haftung zu bekommen ist,
ein großer Spaß, vor französischen Gerichten ......
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Januar 2015 um 18:17:04 Uhr:
ein großer Spaß, vor französischen Gerichten ......
Über diesen "Nebenaspekt" sollte der Anwalt den TE auch umfassend informieren, gehört schließlich zur Einschätzung eines möglichen Erfolges mit Kosten- und Zeitaufwand wegen Ausland genauso mit dazu, wie die Einschätzung des Verkäufers nach dessen wirtschaftlichen Greifbarkeit im Falle eines Erfolgs.
Wenigstens hat dann einer Erfolg bei der Geschichte: der Anwalt!
So kann man auch dafür sorgen daß die Leute neue Autos kaufen. Halunken >🙁
Man kann das auch andersrum sehen: Geld frisst Hirn
Zitat:
@Jan_Pan schrieb am 13. Januar 2015 um 06:46:42 Uhr:
Habe ich geile neue Megane mit absolute Vollausstattung aber in der Garage.
Leute was soll ich machen? Gibt es doch eine Möglichkeit die Kiste in DE anzumelden? Hat jemand Erfahrung damit. Kann mir jemand helfen?
Für jede Tipp und Kluge Ratschlag bedanke ich mich jetzt schon im Voraus und gleichzeitig bitte ich euch um Sachverhalt.
Schwachsinnige Kommentare wie: Warum hast Du den überhaupt gekauft oder erst überlegen dann kaufen oder ähnliches brauche ich nicht. Ich bin schon so wie so am Boden also treten braucht ihr mich nicht mehr.
Ich als Französin kanne das Problem. Wo die deutschen Händler ihre Fahrzeuge noch mit Tageszulassungen gerettet haben, geht man in Frankreich einen anderen Weg. Dort gibt es viele unverkaufte "Neuwagen" aus den Jahren der Wirtschaftskriese, die nicht mehr angemeldet werden können. Die Händler verkaufen diese Wagen zu Schleuderpreisen zum Export. Du als Ausländer hast den Wagen in dein Heimatland mitgenommen, wodurch der Händler seine Aufgabe erfolgreich erledigt hat.
Zitat:
@wolfgear schrieb am 13. Januar 2015 um 20:19:17 Uhr:
Wenigstens hat dann einer Erfolg bei der Geschichte: der Anwalt!
Da diese Wagen ganz klar zum Export verkauft werden, kann ein Anwalt nicht machen. Der Käufer hat sich zu informieren, ob er den Wagen in seinem Heimatland anmelden kann. Diese reglung betrifft auch deutsche Händler mit entsprechendem Hinweis. Nur ist es hierzulande eher der fehlende TÜV.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 13. Januar 2015 um 08:33:57 Uhr:
Nein, tut mir leid, du hast keine Chance mehr, das Fahrzeug zugelassen zu bekommen. Ausnahmegenehmigung wird hier nicht erteilt, die Übergangsfristen sind abgelaufen und auch der Umweg über ein anderes Land ist nicht möglich. Auch wenn du es nicht hören willst, aber im Grunde ist dein Auto Schrott, den du gekauft hast. Hart, aber wahr, es kann in D nur noch als Deko dienen...
Der Wagen ist ganz und gar nicht Schrott und gehört keinesfalls zum Verwerter. Auch als Deko hat er einen zu hohen Wertverlust. Man muss nur das gleiche machen, was der Händler gemacht hat, und den wagen zum Export verkaufen. Wenn man das selbst nicht kann oder will gibts genug Straßenhändler, die einem die Aufgabe abnehmen. Ich würde bei den Händlern mit Migationshintergrund anfangen. Da der Wagen auf Grund der nicht stattgefundenen anmeldung bis jetzt keinen Vorbesitzer hat, ist er noch genau so viel Wert, wie beim französischen Händler. Also beim Verkauf bloß nicht übers Ohr hauen lassen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Januar 2015 um 18:17:04 Uhr:
ein großer Spaß, vor französischen Gerichten ......
Sofern die Alternative dazu ist den Megane als Hasenstall zu vermieten, was bleibt anderes übrig?
Zitat:
@MvM schrieb am 14. Januar 2015 um 05:20:51 Uhr:
Der Wagen ist ganz und gar nicht Schrott und gehört keinesfalls zum Verwerter. Auch als Deko hat er einen zu hohen Wertverlust. Man muss nur das gleiche machen, was der Händler gemacht hat, und den wagen zum Export verkaufen. Wenn man das selbst nicht kann oder will gibts genug Straßenhändler, die einem die Aufgabe abnehmen. Ich würde bei den Händlern mit Migationshintergrund anfangen. Da der Wagen auf Grund der nicht stattgefundenen anmeldung bis jetzt keinen Vorbesitzer hat, ist er noch genau so viel Wert, wie beim französischen Händler. Also beim Verkauf bloß nicht übers Ohr hauen lassen.
Vielleicht kann das tatsächlich die Alternative sein.
Ich kenne mich nicht mit den Zulassungsbestimmungen dieser Länder aus, aber vielleicht reißen einem Exporteure nach Afrika / naher Osten solche Fahrzeuge bei entsprechendem Preis tatsächlich aus der Hand, weil "unsere" Euro 4 Hürde im Bestimmungsland vielleicht gar keine ist?
Den richtigen finden müsste man halt.
Über die einschlägigen Autobörsen dürfte der aber eigentlich zu finden sein.
Zitat:
@Matsches schrieb am 14. Januar 2015 um 06:48:40 Uhr:
Vielleicht kann das tatsächlich die Alternative sein.
Ich kenne mich nicht mit den Zulassungsbestimmungen dieser Länder aus, aber vielleicht reißen einem Exporteure nach Afrika / naher Osten solche Fahrzeuge bei entsprechendem Preis tatsächlich aus der Hand, weil "unsere" Euro 4 Hürde im Bestimmungsland vielleicht gar keine ist?
Den richtigen finden müsste man halt.
Über die einschlägigen autobörsen dürfte der aber eigentlich zu finden sein.
Den Wagen wird man auf jeden Fall los und irgendwo anders bekommt man ihn auch angemeldet. Länder in denen sich keiner über Abgaswerte oder TÜV interessiert gibts genug. Die Frage ist nur, zu welchem Preis man den Wagen verkaufen kann. Deshalb mehrere Angebote einholen, damit man nicht übers Ohr gehauen wird.
Kann man nicht einfach ein paar Kilometer drauffahren und sich eine "echt aussehende Zulassung" aus Hinter-Furzistan besorgen?
Können die Behörden hier doch eh nicht überprüfen.
Würde ich versuchen.
Klar, ist politisch nicht korrekt, aber der Staat hat ja auch kein Problem mit echten alten Dreckschleudern.
Man muss bei der alten Kiste einfach den Status "Keine Zulassung => Neufahrzeug" loswerden, denn es IST kein Neufahrzeug.
Wenn unsere Behörden Probleme mit der Realität haben, dann ist das doch deren Problem, oder?
k-hm
Selten so einen Stuss gelesen...
Ich plädiere trotz der franz. Meinung von MvM dafür, es über einen Anwalt zu versuchen, bevor man mit dubiosen Experimenten noch mehr minus macht. Es gibt schließlich ein europäisches Recht.