Neuzulassung mit Euro 4 Norm
Hallo zusammen,
folgendes Fall:
am 4 Dezember 2014 habe ich mir ein Renault Megane Coupe in Frankreich als Neuwagen ohne Zulassung gekauft jedoch der ist in 2008 gebaut und stand so lange bei Händler. Für den Wagen habe ich nur ein Kaufrechnung bekommen. Sonst nichts. Gestern wollte ich den in meine Zulassungsstelle anmelden und weil das Auto nicht „neu“ ist man hat mich zum TÜV wegen eine COC Bescheinigung / EG Übereinstimmungsbescheinigung geschickt. OK. Alles schön und gut. Ich musste gleich die Vollabnahme durchführen lassen und habe ohne jegliche Beanstandung (HU, AU usw.) alles schriftlich bekommen. Da war ich froh und mit Enthusiasmus schnell zurück zu der KFZ-Stelle. Die Dame am Schalter hat sich alles genau angeschaut und beim eintippen ins Computer hat sie festgestellt, dass das Fahrzeug Euronorm 4 besitzt und sagte mir, dass der Zulassung des Megane nicht mehr möglich ist, weil ab 1 Januar 2015 für Neufahrzeuge nur die Euronorm 6 gilt. Im diesen Moment habe ich fast Herzinfarkt bekommen! Neben mir hat ein Junge ein fast 20 Jahre alte BMW ohne weiteres zugelassen bekommen was ich nicht verstehen konnte. Da bin ich sofort zu der Abteilungsleiter gegangen und mich Beschwert. Er sagte mir Zitat:
„Wenn das ein schon zugelassene gebraucht Fahrzeug wäre wurde ich den ohne Probleme anmelden können aber neu nicht“
und nun?
Habe ich geile neue Megane mit absolute Vollausstattung aber in der Garage.
Leute was soll ich machen? Gibt es doch eine Möglichkeit die Kiste in DE anzumelden? Hat jemand Erfahrung damit. Kann mir jemand helfen?
Für jede Tipp und Kluge Ratschlag bedanke ich mich jetzt schon im Voraus und gleichzeitig bitte ich euch um Sachverhalt.
Schwachsinnige Kommentare wie: Warum hast Du den überhaupt gekauft oder erst überlegen dann kaufen oder ähnliches brauche ich nicht. Ich bin schon so wie so am Boden also treten braucht ihr mich nicht mehr.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@där kapitän schrieb am 13. Januar 2015 um 10:03:39 Uhr:
Ziemlich weltfremd, aber so kennt man unseren Amtsschimmel. Der dient gerne sich selbst und weniger dem Bürger.
Als "weltfremd" dürfte man wohl eher die Tatsache sehen, ein altes Fahrzeug für viel Geld zu kaufen, ohne sich vorher zu informieren, ob man das überhaupt zugelassen bekommt. Im Übrigen kann der Amtsschimmel hier gar nichts dafür, die gesetzlichen Grundlagen sind seit Jahrzehnten bekannt. Es gab schon zigtausende Ausnahmegenehmigungen, aber irgendwann ist halt auch einfach mal Schluss. Ansonsten bräuchte man keine Gesetze, wenn es eh immer Ausnahmen gibt.
73 Antworten
Zitat:
@Jan_Pan schrieb am 13. Januar 2015 um 06:46:42 Uhr:
...
und nun?
...
Eventuell in einem anderen Land zulassen, z. B. auf den Händler wo du das Kfz erworben hast
Edith meint ich kam wohl etwas zu spät und es wird wohl sehr schwierig 😁
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 14. Januar 2015 um 09:59:21 Uhr:
Es gibt schließlich ein europäisches Recht.
genau. Und das besagt in der ganzen EU dass Fahrzeuge mit Eu4 nicht mehr zugelassen werden können. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der Kaufvertrag das für den Händler nicht absichert, zumal nach den Hinweisen von MvM. Ab zu ebay mit der Kiste, oder Fähnchenhändler oder mobile, es wird sich schon ein Exporteur finden.
Der TE hat sich nur einmal angemeldet, ein gefundenes Fressen für die MT-Meute gepostet und ist seitdem abwesend.
Aber immer wieder toll, in welche DiskussIonen ohne weitere Infos vom TE das ausartet.
Die Sachlage ist doch klar...
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Müsste der TE denn als Privatperson bei einem Verkauf darauf hinweisen, dass man das Fahrzeug in Deutschland bzw. der EU nicht mehr zugelassen bekommt? Sonst einfach mal bei Mobile reinsetzen. 😁
Aber das führt bestimmt auch wieder zu rechtlichen Problemen im Anschluss. 😁
Hallo Autobesitzer,
dein Auto wäre selbst in Frankreich seit Wechsel auf Euro 5 nicht mehr
zulassungsfähig gewesen. Du hast Dir leider Schrott andrehen lassen,
da Du Dich vorher nicht über die Zulasungsfähigkeit informiert hast.
Ich an deiner Stelle würde zum Händler hingehen und im arglistige
Täuschun vorwerfen, er weiss, das das Auto nur noch Schrottwert hat.
Hat er Dir volle Garantie zugesichert? Serviceheft ausgefüllt?
Alles zurück auf den Verkaufstresen und Geld zurück + deiner Nebenkosten
wie TÜV etc.
LG
Swen
Zitat:
@hydrou schrieb am 14. Januar 2015 um 10:51:38 Uhr:
Der TE hat sich nur einmal angemeldet, ein gefundenes Fressen für die MT-Meute gepostet und ist seitdem abwesend.Aber immer wieder toll, in welche DiskussIonen ohne weitere Infos vom TE das ausartet.
Naja, bei den ersten 4 Seiten wurde nur über das Problem diskutiert, aber nicht über eine Lösung. Hier werden Tips gegeben wie "nimm einen Anwalt" oder "du wurdest betrogen"... Dabei hat hier keiner den Kaufvertrag gelesen um die Sache überhaupt beurteilen zu können. Wir wissen gar nicht, ob der TE sich das Angebot und den Kaufvertrag überhaupt durchgelesen hat. Und wir wissen nicht, ob der Hinweis im Kaufvertrag stand.
Ich kenne drei Fälle, wo jemand fast reingefallen wäre. Eine Freundin kam auf mich zu und sagte, das sie ein richtig gutes Angebot gefunden hat, Neuwagen, Original XXX-Vertragshändler, und es ist nur 100KM von meinen Eltern entfernt, ob wir mal eine Tour da runter unternehmen. Als ich ihr den Vertrag übersetzt habe stand da der Hinweis, das dieses Fahrzeug nicht in Frankreich angemeldet werden kann und nur zum Export geeignet ist. Seit dem weiß ich erst, das Frankreich ebenfalls diese Norm hat. Bei den beiden anderen Fällen bin ich nur noch alleine hin, weil ich mir schon dachte, das es wieder das gleiche ist und ich hatte Recht. Somit schätze ich mal, das es beim TE genau so war.
Bei EBay versteigert jemand gerade einen 80er Audi und einen Golf III ohne Erszulassung. Bin gespannt, was mir der Anbieter antwortet.
Die Frage gibts schon:
Frage: Kleiner Tipp da dieses Auto nie zugelassen war wird es auch nie wieder eine Zulassung bekommen! Wenn es jetzt zu einer Zulassung kommen würde müsste das Auto die heutigen Standards erfüllen (Abgasnorm,Sicherheit usw) da es sich dann dem Gesetz nach sich um einen Neuwagen handelt! Mfg 07.02.15
Antwort: Hallo Schumilein, ja danke für den tollen Tipp, aber ich kann es nicht mehr hören, Entschuldigung!! ....... Als Besitzer von 9 nie zugelassenen Fahrzeugen weiß ich wovon ich rede. Es gibt viele Möglichkeiten ein solches Fahrzeug zuzulassen. Die einfachste Lösung ist die Bezirksregierung anzuschreiben und eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Danach steht dann zum Beispiel im Fahrzeugbrief: Fahrzeug gilt ab dem 01.07.1992 als Zugelassen. Es gibt noch weitere Möglichkeiten eine Zulassung zu erlangen , aber ich bin einfach Müde dieses Thema zu behandeln..... Jede weitere Frage zu diesem Thema wird nicht beantwortet. Wer glaubt er bekommt das Auto nicht zugelassen , der sollte einfach ein anderes kaufen Vielen Dank.
Scheint demnach ja einfach zu sein (wenns funktioniert)😁
Blöd nur, wenn das Finanzamt/der Zoll dann feststellen, dass das Auto zwar die letzten 23 Jahre als zugelassen "galt", aber noch nie KFZ-Steuer dafür bezahlt wurde. 😁
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 8. Februar 2015 um 14:36:46 Uhr:
Blöd nur, wenn das Finanzamt/der Zoll dann feststellen, dass das Auto zwar die letzten 23 Jahre als zugelassen "galt", aber noch nie KFZ-Steuer dafür bezahlt wurde. 😁
Wer das Fahrzeug vorher hatte steht ja nirgends.
Als KFZ einer KFZ-Steuer befreiten Person wäre das durchaus auch für die Steuerbehörde i.O.🙂
Zitat:
@wkienzl schrieb am 8. Februar 2015 um 14:53:44 Uhr:
Wer das Fahrzeug vorher hatte steht ja nirgends.Zitat:
@einsdreivier schrieb am 8. Februar 2015 um 14:36:46 Uhr:
Blöd nur, wenn das Finanzamt/der Zoll dann feststellen, dass das Auto zwar die letzten 23 Jahre als zugelassen "galt", aber noch nie KFZ-Steuer dafür bezahlt wurde. 😁
Als KFZ einer KFZ-Steuer befreiten Person wäre das durchaus auch für die Steuerbehörde i.O.🙂
Oder der Wagen gilt zwar seit 1992 als zugelassen - aber ob er das auch durchgehend WAR, ist ja eine andere Sache. Hauptsache ein formales EZ-Datum in den Papieren.
Illegale Möglichkeiten gibt es genug, diese sind nicht zu diskutieren und die wurden in diesem thread ansatzweise erwähnt.
Also, Regierungspräsident in NRW funktioniert. Ob er es für "jeden" tut, keine Ahnung.