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Neuzulassung, auf "Firmen-Zweitniederlassung"?

Themenstarteram 2. September 2013 um 12:44

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier erstmal, zumindest im Ansatz, das richtige Forum gefunden habe...

nun zu meinem Anliegen:

und zwar steht ab November ein Neuwagen vor der Tür.

Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater würde es Sinn machen, den Wagen auf meine Firma zu zu lassen.

Die letzten jahre hatte er dabei immer etwas bauchschmerzen, da der Wagen damals auf MICH zugelassen wurde, bevor ich selbstständig war, und es so schwierig in der Abgrenzung zwischen Privat und Gewerbe kam.

"Bei einem Neuen Auto machen wir das aber bitte anders!"... war sein Satz.

So.. nun möchte ich es anders machen.

Mein Problem:

Das gewerbe ist NICHT an meinem Hauptwohnsitz angemeldet, da meine Büro-Räume in einem anderen Kreis sind.

Würde bedeuten: Bei einer zulassung, auf meine Aktuellen büroräume, würde das Fahrzeug in meiner heimat, wie ein Auswertiges aussehen... (ich weiß, kleinkram, aber in meinem Erzkonservativen heimatort achtet man auf sowas).

Meine Idee nun:

Ich melde eine Zweigstelle an. Das sollte glaub beim Gewerbeamt möglich sein.

Quasi ein "Home-Office" da ich auch in meinem Heimatort durchaus Kunden habe.

Nun der Knackpunkt:

Kann ich auf meine "Zweit-Niederlassung" ein fahrzeug mit dem Ortsüblichen Kennzeichen anmelden?

Oder ist bei einer Firmenzulassung immer der "Hauptsitz" zu berücksichtigen??

Ich hoffe, dass da jemand etwas mehr drüber weiß.

Beste Antwort im Thema

warum fragst du nicht deinen steuerberater ? ist das nicht sein arbeitsgebiet ? 

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warum fragst du nicht deinen steuerberater ? ist das nicht sein arbeitsgebiet ? 

Mein Bruder hatte ein ähnliches Problem, Firma in einem anderen Kreis als der Wohnort. 

Die Zulassung auf seinen Wohnort war kein Problem. Ob es nun an der kulanten Zulassungsstelle lag oder das Er höfflich und mit Pralinen im Gepäck anfragte ob diese Variante möglich wäre ist mir nicht bekannt. Aber geklappt hat es.

 

Vielleicht einfach mal bei der Zulassungsstelle  nachfragen, irgendwie macht sich ja in Deutschland jede Zulassungsstelle ihre Regeln selbst.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Mein Bruder hatte ein ähnliches Problem, Firma in einem anderen Kreis als der Wohnort. 

Die Zulassung auf seinen Wohnort war kein Problem. Ob es nun an der kulanten Zulassungsstelle lag oder das Er höfflich und mit Pralinen im Gepäck anfragte ob diese Variante möglich wäre ist mir nicht bekannt. Aber geklappt hat es.

 

Vielleicht einfach mal bei der Zulassungsstelle  nachfragen, irgendwie macht sich ja in Deutschland jede Zulassungsstelle ihre Regeln selbst.

es geht hier, denke ich, nicht, ob die z-stelle das macht oder nicht....eher, ob die zulassung evtl. die steuerliche anerkennung findet und das ist doch das thema eines steuerberaters.

 

aber ich lass mich gerne belehren :)

@Schmoll: wenn du eine Gewerbeanmeldung hast für deine Privatadresse, ist das grds. kein Problem, allerdings von verschiedenen Faktoren abhängig. Vom Zulassungsrecht her ist § 46 Abs. 2 FZV für dich entscheidend (Markierung von mir):

Zitat:

(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle

Das ist aber nur ein Teil, jetzt wäre noch die Frage, welche Unternehmensform dein Unternehmen hat. Bei allen Formen mit HR-Eintragung muss natürlich das HR geändert werden und die Niederlassung noch mit aufgenommen werden. Solltest du allerdings ein Einzelunternehmen als Selbstständiger haben, dann bleibt nur die Gewerbeanmeldung, evtl. mit Firmenname, was dann auch in den Papieren einzutragen wäre.

Eine einfache Antwort mit ja oder nein ist hier leider so nicht möglich :)

Gruß Tecci

Themenstarteram 2. September 2013 um 13:45

eine Anmeldung auf mich als "privatperson" ist kein Thema...

Dann hätte ich weiterhin meinen "heimatkreis" im kennzeichen.

Ich bin Einzelunternehmer gem. § HGB 84.

Habe meinen "Betriebssitz" in einem "Fremden" Kreis, möchte jedoch das Fahrzeug als "Firmenfahrzeug" zulassen, um gerade das Steuerliche Problem zu lösen, soweit der Tip vom Steuerberater.

Wie ich an das "Heimatkennzeichen" dran komme, ist glaub nicht der Aufgabenbereich des Steuerberaters.

Anmeldung eines 2. gewerbesitzes würde bedeuten, das ich bei meiner Heimatgemeinde zusätzlich NOCHMAL Gewerbesteuern zahlen muss, was ich ja auch nicht möchte.

Daher kam mir die Idee mit der Zweitniederlassung.

Dann werde ich morgen früh mal versuchen, die Leute vom Straßenverkehrsamt anzurufen, ob eine Anmeldung auf eine Zweitniederlassung denn möglich wäre.

Wäre mir doch schon etwas wichtig, denn zwischen den beiden Kreisen gibts doch eine kleine Rivalität... und da möchte ich dann doch nicht zum "überläufer" werden ;)

Hallo TE,

bei uns ist zumindest ein Gewerbeanmeldung erforderlich. Macht ja auch einen Sinn. Alle großen Firmen die ihren Hauptsitz woanders haben müssen eine Gewerbeanmeldung nachweisen, zudem ist ggf. eine Eintragung im Handelsregister nachzuweisen, wenn es sich z.B. um eine GmbH oder KG oder e.K. handelt.

Wenn dem nicht so wäre könnte man ja überall ein Firmenfahrzeug anmelden ;).

Unter anderem dürfte es auch wichtig für die Gemeinden sein, die sicherlich Gewerbesteuer haben möchsten.

Themenstarteram 2. September 2013 um 14:00

Eine Gewerbeanmeldung habe ich....

Aber... für den falschen Kreis...

Es gibt bei der Anmeldung, und nachher auch, die möglichkeit, einen zweiten geschäftssitz einzutragen.

Ich möchte für ein und die selbe Tätigkeit nicht doppelt Steuern zahlen, ich denke, das kann jeder verstehen...

Dennoch würde mein Heimatkreis doch von der KFZ Steuer Profitieren, wennn ich das Fahrzeug dann auf meinen zweiten "Geschäftssitz" anmelden würde!

Unsere Verkehrsämter haben leider recht "bescheidene" Öffnungszeiten...

Also werde ich wohl noch bis morgen warten müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Schmoll

Eine Gewerbeanmeldung habe ich....

Aber... für den falschen Kreis...

Es gibt bei der Anmeldung, und nachher auch, die möglichkeit, einen zweiten geschäftssitz einzutragen.

Ich möchte für ein und die selbe Tätigkeit nicht doppelt Steuern zahlen, ich denke, das kann jeder verstehen...

Dennoch würde mein Heimatkreis doch von der KFZ Steuer Profitieren, wennn ich das Fahrzeug dann auf meinen zweiten "Geschäftssitz" anmelden würde!

Unsere Verkehrsämter haben leider recht "bescheidene" Öffnungszeiten...

Also werde ich wohl noch bis morgen warten müssen.

Die KFZ Steuer ist eine Steuer des Bundes und hat direkt nichts mit der Gemeinde zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Schmoll

Eine Gewerbeanmeldung habe ich....

Aber... für den falschen Kreis...

Es gibt bei der Anmeldung, und nachher auch, die möglichkeit, einen zweiten geschäftssitz einzutragen.

Ich möchte für ein und die selbe Tätigkeit nicht doppelt Steuern zahlen, ich denke, das kann jeder verstehen...

Niemand zahlt doppelt Steuern...eine Niederlassung ist keine eigenständige Firma. Wenn du eine Gewerbeanmeldung mit Niederlassung in deinem Kreis hast, dann ist das kein Problem. Sagte ich aber auch schon mal...

Themenstarteram 2. September 2013 um 14:38

Die habe ich ja nicht....

Die Gewerbeanmeldung ist ja im "anderen" Kreis...

Wenn ich jetzt in meiner Heimatstadt ein weiteres Gewerbe anmelde, werden auch die gerne Gewerbesteuern haben wollen. Da bin ich mir sicher...

die firmenwagen unseres unternehmens tragen alle das gleiche stadtkennzeichen, obwohl es europaweit niederlassungen gibt. der steuerliche firmensitz ist nunmal an EINEM ort. 

Zitat:

Original geschrieben von eugain

warum fragst du nicht deinen steuerberater ? ist das nicht sein arbeitsgebiet ? 

Nein. Er berät in Steuerangelegenheiten. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Schmoll

Die habe ich ja nicht....

Die Gewerbeanmeldung ist ja im "anderen" Kreis...

Wenn ich jetzt in meiner Heimatstadt ein weiteres Gewerbe anmelde, werden auch die gerne Gewerbesteuern haben wollen. Da bin ich mir sicher...

Dann mal langsam von vorne:

Du hast EINEN Gewerbebetrieb.

Dieser erzielt EINMAL Gewinn.

Dieser Gewinn wird jetzt auf die zwei Niederlassungen aufgeteilt.

Entsprechend der Aufteilung zahlst du dann jeweils anteilig Gewerbesteuer.

Unterm Strich kann das für dich sogar günstiger sein, falls der Hebesatz deiner Heimatgemeinde niedriger ist las der Hebesatz der Gemeinde, wo dein Gewerbe den Hauptsitz hat.

Aber das erklärt die gerne dein Steuerberater, DAS ist sein Fachgebiet.

Moin,

 

hier auf MT gab es schon mal eine ähnliche Sache, ich meine im Versicherungs Forum, bin mir aber nicht sicher.

 

Dort war es wohl so, dass der Zweigbetrieb in Stuttgart war und der Hauptbetrieb und Wohnsitz Hof.

Die Autos waren waren wohl in Stuttgart zugelassen und das Finanzamt Hof bestand bestand darauf, dass die Autos auf Hof zugelassen werden.

 

Oder so ähnlich, bekomme es nicht mehr so ganz zusammen, ist schon eine Weile her.

Vielleicht mal die SUFU mit Stichwort "Standort Gewerbebetrieb" nutzen.

 

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