Neuwagenkauf vom Markenhändler mit 1+ Ruf: Bezahlung per Vorabüberweisung?
Hallo,
Wahrscheinlich ist meine Frage überflüssig, aber ...
Ich habe einen Neuwagen (als Erstbesitzer, keine Tageszulassung o.ä.) von einem Marken(groß)händler in Deutschland gekauft. Das Autohaus hat eine hervorragende Reputation und über 40-jährige Geschichte.
Der Wagen steht abholbereit etwa 400 km von mir entfernt. Ich habe den Fahrzeugbrief bzw. Unterlagen für die Zulassung per Post, ohne irgendwelche Anzahlung bekommen. Somit kann ich den Wagen auf mich zulassen, mit den endgültigen Kennzeichen hinfahren, Auto abholen und nach Hause fahren. Alle Daten im Kaufvertrag "doublegecheckt", passt alles.
Der Händler (der Verkäufer) schlägt vor den Gesamtbetrag vorab per Überweisung zu begleichen, damit die Übergabe / Abwicklung reibungslos und schnell abläuft.
Überweisen, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben? Nur anteilig und den Rest in Bar? Den Gesamtbetrag in Bar erst bei Abholung?
Die Abholung würde in einigen Tagen stattfinden.
Danke im Voraus!
Kappa13
P.S. Im Insolvenzregister steht das Autohaus nicht ... 😁
Es geht um einen Betrag um 17.000€
Beste Antwort im Thema
Halten wir doch mal die Quintessenz dieses Threads fest:
Es gibt keine Möglichkeit ein gekauftes Auto mit erträglich geringem Risiko zu bezahlen. Bezahlt man irgendwie vorher, ist das Geld weg, da der Händler entweder in den nächsten zwei Tagen pleite geht oder mit dem Geld nach Südamerika verschwindet. Bringt man das Geld erst beim Kauf in bar mit, wird man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf dem Weg überfallen und abgestochen.
Denkbare Konstellationen, bei denen man das Geld erst auf den Weg bringt, wenn man mit dem neuen Auto schon in Sicherheit ist, scheitern meist an der fehlenden Bereitschaft der Händler/Verkäufer für die Paranoia der Kunden Verständnis aufzubringen.
Das ist vermutlich der Grund warum so viele Autos finanziert oder geleast werden. Nur so kann halbwegs sicher davon ausgegangen werden, dass der Kunde sein Auto und der Händler sein Geld bekommt.
Vielen Dank für die Klärung, liebes Forum.
106 Antworten
Zitat:
@Katharin a schrieb am 7. Juli 2017 um 17:27:01 Uhr:
Zitat:
@kleiner_Lurch schrieb am 7. Juli 2017 um 15:28:56 Uhr:
Wenn man dem Händler vertraut, habe ich mit Vorabüberweisung wenig Probleme...Stimmt.
Die Probleme hast Du hinterher.
"Wenn man dem Händler vertraut..." - tzzz
ALLE die, die auf die Nase gefallen sind, haben "dem Händler vertraut"
Zitiere doch bitte ganz oder gar nicht, aber nicht nur teilweise:
....Ja, ist nicht risikolos, aber Barzahlung auch nicht (Transport 400 km..... Unfall/Überfall?). Bis auf die Überweisung online beim Händler vor Ort ist alles für Dich risikobehaftet, egal in welcher Form....
Auch Deine Polemik ist nicht angebracht bzw. überflüssig...
Zitat:
@Katharin a schrieb am 7. Juli 2017 um 17:28:17 Uhr:
Zitat:
@kleiner_Lurch schrieb am 7. Juli 2017 um 15:28:56 Uhr:
Der Händler hat Dir Vertrauen entgegen gebracht (Papiere vorab zugesandt), das Vertrauen kann man (Vorabüberweisung) auch zurückgeben, wenn er Deiner Meinung nach solvent ist.Auch wenn er "Deiner Meinung nach solvent ist", kann er tatsächlich aber pleite sein.
Ja, kann er. Kommt drauf an, wie gut ich ihn kenne auch hier nutzt Du nur die Dir genehmen Passagen.
"Mein Fall" vom letzten Kauf:
- einziger Markenhändler vor Ort (Grossstadt, 500k Einwohner), nächste Händler 40 und 60 km entfernt, langjährig ansässig
- Automarke mit steigenden Zulassungen und positiv zunehmenden Presseberichten
- Eigentümer des Autohauses ist bekannt, Hauptsponsor in einem Sportverein, relative, aber angesehene Randsportart
In dem Fall bin ich tatsächlich gutgläubig und sehe das (auch bei Deiner Barzahlung -anders gelagerten- bestehendem) Risiko als vertretbar an. Hätte ich bei einem unbekannten Händler, bei dem ich durch einen Internetvermittler kaufe nicht gemacht...
Zitat:
@Katharin a schrieb am 7. Juli 2017 um 17:29:38 Uhr:
Zitat:
@kleiner_Lurch schrieb am 7. Juli 2017 um 15:28:56 Uhr:
wenn Du den Wagen bereits angemeldet hast und als Eigentümer in der Zulassungsbescheinigung Teil II stehst... und beispielsweise die Überweisung erst nach Anmeldung tätigst.Es sollte sich langsam herumgesprochen haben, dass Eintragungen in der ZB2 nichts mit der Eigentumsfrage zu tun haben.
Zitiere doch bitte auch hier ganz oder gar nicht, aber nicht aus dem Zusammenhang gerissen. Der Punkt war nicht, ob durch die Zulassungsbescheinigung der Eigentumsübergang bereits erfolgt ist. Die Frage, die ich durchaus interessant finde, ist, ob die erfolgte Umschreibung in der ZBII im Insovenzfall für den Käufer positiv bzw. hilfreich sein kann.
Sachliche Antworten lese ich gerne, ansonsten vorab der Hinweis, dass ich nicht mehr antworten werde
Bargeld mitführen hat Risiken, genauso wie die Vorabüberweisung.
Jedoch würde ich die Bargeldvariante vorziehen aus zuvor aufgeführten Gründen. Du wirst doch sicherlich auch zu zweit dort anreisen, oder alleine mit der Bahn?
Ich weiß nicht, wie es ist, wenn man bereits in den Papieren steht, jedoch steht auf diesen, das es kein Eigentumsnachweis ist.
Lieber verbringe ich 1 h mehr im Autohaus, wenn dies logistisch gesehen wirklich mehr Aufwand bereitet. Aber warum, man lässt sich große Scheine geben (vorher die Bank drum bitten für Tag x).
Die Variante, falls möglich, Auto abholen und die Papiere da lassen, dann überweisen und daraufhin die Papiere bekommen, käme für mich auch nicht in Frage.
Eigentlich ist es ein Unding, dass eine Insolvenz bei sowas als Risiko für den Endkunden im Raum steht. Da müsste dringend ein Gesetz kommen, das bezahlte Ware eben nicht in die Insolvenzmasse fällt. So daß es allenfalls zu einer Verzögerung der Übergabe, dann durch den Insolvenzverwalter, kommen kann.
Lieber misstrauisch, als dann den Schaden zu haben. Etliche bereits Geschädigte werden dem Händler auch vertraut haben und eine Insolvenz wird von heute auf morgen öffentlich und ist dem Händler nicht anzusehen. Warum auch immer kündigt der Hersteller den Vertrag, die Bank daraufhin den Kreditrahmen, stellt Forderungen sofort fällig... Ich habe bei einer Bank gelernt, da war auch ein kleines Autohaus Kunde, die KFZ Briefe lagen bei uns in der Bank als Sicherheit. Wenn die ein Auto verkauft haben und den entsprechenden Brief abgeholt haben, musste ich den Geschäftskundenberater fragen, ob ich (Azubi) den Brief herausgeben darf. Ging immer. Komisch fand ich das aber schon und stellte mir damals schon die Frage, was für einen Schaden hat der Kunde, wenn der Berater den Kopf schüttelt...
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Verlängerter Eigentumsvorbehalt - stimmt.
Damit ist der Käufer insoweit geschützt das er dann das Auto vom Hersteller bekommt und die Zahlung nicht in die Insolvenzmasse fliesst.
Diese Zession wird vom Hersteller und Händler bezogen auf einzelne Autos gemacht, da es bei den früher üblichen Globalzessionen zu Überschneidungen mit anderen Gläubigern kam und es sich wunderbar vor Gericht darüber streiten liess, welche Zession denn jetzt zeitlich früher und damit erstrangig ist.
HGB ist nicht so sehr mein Fachgebiet .....
Zitat:
@qwerty11 schrieb am 7. Juli 2017 um 22:35:08 Uhr:
Zitat:
Hersteller verienbart mit dem Autohaus üblicherweise einen verlängerten Eigentumsvorbehalt mit dem Weiterveräußerungrecht. AH tritt im Voraus die Gegenleistung/Forderung an den Hersteller ab. Die Zahlung von Kunden gehört somit dem AH nicht (fließt nicht in die Insolvenzmasse).
Neben verlängerten Eigentumsvorbehalt gibt es noch weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt. Dieser wird recht selten angewendet. Endkäufer muss zwingend informiert werden, daß Hersteller noch Eigentümer ist, bzw. daß Verkauf im Auftrag erfolgt.
Auto ansehen, Bank anrufen, dass die Überweisung per Eilueberweisung ausgeführt werden soll. Einfach vorher mit Berater vereinbaren...; Bank Bestätigung faxen lassen, dass unwiderruflich überwiesen.Klappt perfekt.
Eine unwiderrufliche Überweisung gibt es nicht. Erst wenn das Geld auf dem Empfängerkonto angekommen ist, kann es nicht mehr zurückgeholt werden.
Zitat:
@Manu211 schrieb am 9. Juli 2017 um 09:25:45 Uhr:
Auto ansehen, Bank anrufen, dass die Überweisung per Eilueberweisung ausgeführt werden soll. Einfach vorher mit Berater vereinbaren...; Bank Bestätigung faxen lassen, dass unwiderruflich überwiesen.Klappt perfekt.
Selbstverständlich gibt es unwiderrufliche Überweisungen.
Und alle Banken bestätigen auch, dass eine Überweisung unwiderruflich ausgeführt wurde.
Das wäre eine Neuerung, ist jedoch 12 Jahre her das ich bei einer Grossbank gearbeitet habe.
Bitte teile doch mit woher Du dieses Wissen hast. Ein Link wäre nicht schlecht.
Viele Internetverkäufer nutzen die sogenannte Direkt oder Sofortüberweisung, die jedoch auch nicht unwiderruflich ist.
Zitat:
@Katharin a schrieb am 9. Juli 2017 um 15:03:02 Uhr:
Selbstverständlich gibt es unwiderrufliche Überweisungen.
Und alle Banken bestätigen auch, dass eine Überweisung unwiderruflich ausgeführt wurde.
Das ist ganz und gar keine "Neuerung", gab's auch vor 12 Jahren schon.
"Dieses Wissen" ist tägliche Praxis.
Einige unserer Kunden zahlen so.
Und auch wir zahlen gelegentlich sobei unseren Lieferanten.
Korrigieren muss ich allerdings die Formulierung "alle Banken bestätigen..."
Es gibt so ein paar unfähige (z.B. Postbank), die das nicht können.
Da meinst Du sicher eine original Bankbestätigung der Überweisung mit Stempel und Unterschrift der Bank.
Die wird erst ausgestellt wenn das Geld auch schon nicht mehr im Verfügungsbereich Deiner Bank ist ( aber meist erst, wenn es bei der Empfängerbank angekommen ist ). Bei einer sogenannten Blitzüberweisung lässt sich Deine Bank von der Empfängerbank die Ankunft des Geldes auch bestätigen.
Die Bankbestätigung bekommst Du auch nicht sofort nach der Überweisung.
Je nachdem welchen Überweisungsweg das Geld nimmt - direkte Verbindung zur anderen Bank oder das ältere Verfahren über die Landesbanken kann das etwas dauern. Im besten Fall ein Telefongespräch sonst ca 1 Tag.
Eine reine Überweisungsbestätigung der Bank ist im besten Fall zur Dokumentation für Deine Akten zu gebrauchen.
Und nein ich war nicht bei der Postbank sondern bei einem global player.
Ich erachte immer noch einen Bankbestätigten Scheck oder Bargeld für sinvoller.
Ja,
ich meine in der Tat eine Bestätigung der Bank über die unwiderruflich ausgeführte Überweisung.
Darum geht es hier.
Und die wird selbstverständlich ausgestellt, wenn die Überweisung ausgeführt wurde, unabhängig davon, wann die Zahlung bei der Empfängerbank eingeht.
Darauf hat die ausführende Bank nämlich wenig Einfluss.
Zumal Banken ihre Kunden ja auch gerne über den Zeitpunkt des tatsächlichen Geldeingangs belügen.
Und Du magst ja gerne einen bankbestätigtenScheck für sinnvoll halten, nur was machst Du, wenn beim Abholen eine Hageldelle auf dem Dach oder ein fehlender Tempomat entdeckt wird und man sich auf einen Nachlass von 1.000.- einigt?
Hallo,
habe mein letztes Auto(Neuwagen) bei Abholung bar bezahlt.Musste nur ein Formular wegen dem Geldwäsche Gesetzt unterschreiben.
War auch am überlegen das Geld zu überweisen aber da viel mir die Geschichte von einem Vw Audi Händler ein der viele Niederlassungen in der nähe von uns hatte und er wirklich von heute auf morgen Insolvenz anmeldete und es dachte nie einer das er mal Pleite macht.Einige hatten Glück und bekamen von VW ihre bestellten Autos ausgeliefert und einige bekamen nichts mehr.
Nur Bares ist Wahres. Ware gegen Geld - warum sollte eine der Vertragsparteien ein unnötiges Risiko eingehen? Alternative bankbestätigter Scheck, von der Bank direkt ausgestellter Scheck. Aber vorher überweisen?