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Neuwagenkauf vom Markenhändler mit 1+ Ruf: Bezahlung per Vorabüberweisung?

Themenstarteram 7. Juli 2017 um 12:26

Hallo,

Wahrscheinlich ist meine Frage überflüssig, aber ...

Ich habe einen Neuwagen (als Erstbesitzer, keine Tageszulassung o.ä.) von einem Marken(groß)händler in Deutschland gekauft. Das Autohaus hat eine hervorragende Reputation und über 40-jährige Geschichte.

Der Wagen steht abholbereit etwa 400 km von mir entfernt. Ich habe den Fahrzeugbrief bzw. Unterlagen für die Zulassung per Post, ohne irgendwelche Anzahlung bekommen. Somit kann ich den Wagen auf mich zulassen, mit den endgültigen Kennzeichen hinfahren, Auto abholen und nach Hause fahren. Alle Daten im Kaufvertrag "doublegecheckt", passt alles.

Der Händler (der Verkäufer) schlägt vor den Gesamtbetrag vorab per Überweisung zu begleichen, damit die Übergabe / Abwicklung reibungslos und schnell abläuft.

Überweisen, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben? Nur anteilig und den Rest in Bar? Den Gesamtbetrag in Bar erst bei Abholung?

Die Abholung würde in einigen Tagen stattfinden.

Danke im Voraus!

Kappa13

P.S. Im Insolvenzregister steht das Autohaus nicht ... :D

Es geht um einen Betrag um 17.000€

Beste Antwort im Thema

Halten wir doch mal die Quintessenz dieses Threads fest:

Es gibt keine Möglichkeit ein gekauftes Auto mit erträglich geringem Risiko zu bezahlen. Bezahlt man irgendwie vorher, ist das Geld weg, da der Händler entweder in den nächsten zwei Tagen pleite geht oder mit dem Geld nach Südamerika verschwindet. Bringt man das Geld erst beim Kauf in bar mit, wird man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf dem Weg überfallen und abgestochen.

Denkbare Konstellationen, bei denen man das Geld erst auf den Weg bringt, wenn man mit dem neuen Auto schon in Sicherheit ist, scheitern meist an der fehlenden Bereitschaft der Händler/Verkäufer für die Paranoia der Kunden Verständnis aufzubringen.

Das ist vermutlich der Grund warum so viele Autos finanziert oder geleast werden. Nur so kann halbwegs sicher davon ausgegangen werden, dass der Kunde sein Auto und der Händler sein Geld bekommt.

Vielen Dank für die Klärung, liebes Forum.

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Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 20. Juli 2017 um 07:42:07 Uhr:

Gibt es eigentlich eine fundierte Statistik, wie viele Kunden ein bezahltes Fahrzeug nicht erhalten haben, weil der Händler zwischen Zahlungseingang und Fahrzeugübergabe insolvent gegangen ist?

Kann es sein, dass mehr 80jährige beim GV auf ihrer 18jährigen Gespielin einen Herzinfarkt erleiden?

made my day :D

am 22. Juli 2017 um 19:29

@Düsentrieb77 wenn du schon zitierst, dann hättest Du die richtige Antwort auch kurz darunter schon gefunden. Dieser velängerte Eigentumsvorbehalt regelt das Verhältnis Hersteller zu Autohaus und ist durchaus üblich im Bereich des HGB.

Wieso bist Du Dir da so sicher das es nicht so ist ? Es ist eine ganz normale Klausel, die Du bei Geschäften zwischen Firmen überall findest.

Les einfach mal die nächsten Einträge unter dem von Dir so sehr angezweifelten Beitrag, dann siehst Du klarer.

Zitat:

@Düsentrieb77 schrieb am 21. Juli 2017 um 00:25:13 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 7. Juli 2017 um 16:16:15 Uhr:

Wenn der Fahrzeughersteller in seinem Vertrag mit dem Autohaus stehen hat Eigentumsübergang erst nach volltständiger Bezahlung (und davon kann man ausgehen) und das Autohaus hat noch nicht bezahlt, ist der Insolvenzverwalter aussen vor.

Das Fahrzeug ist noch Eigentum des Herstellers und Du darfst Dich als Käufer mit dem Hersteller auseinandersetzen.

Ich weiß nicht, wie die Vertragsgestaltung zwischen Hersteller und Händler ist, aber so sicher nicht. Es würde bedeuten, dass der Händler dem Kunden trotz dessen vollständiger Bezahlung kein Eigentum an dem Auto verschaffen könnte, da es ja noch dem Hersteller gehört. So einen Vertrag unterschreibt doch niemand, bei dem Dritte noch Rechte an der Ware haben.

Einen ähnlichen Fall kenne ich aber mit einem gebrauchten Motorrad, das auf den Hersteller zugelassen war. Da der Inhalt des Kaufvertrages nicht anzufechten war, versuchte der Hersteller (eine Firma aus München), den Kaufvertrag an sich anzuzweifeln. Das hat zwar nicht funktioniert, aber der Kollege durfte über ein Jahr warten, bis er sein Motorrad hatte.

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