Neuwagenkauf rückgängig machen?
Mal eine wichtige frage in die runde!
Kann man ein bereits unterschrieben kaufvertrag wieder rückgängig machen?
Der vertrag wurde vor 5 tagen unterschrieben.
Es handelt sich um keine finanzierung, soviel ich weiß hat man da die möglichkeit auf rücktritt (innerhalb 10 tagen).
Danke im voraus für eure antworten
22 Antworten
Re: Neuwagenkauf rückgängig machen?
Zitat:
Original geschrieben von Mackz
Der vertrag wurde vor 5 tagen unterschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Mackz
soviel ich weiß hat man da die möglichkeit auf rücktritt (innerhalb 10 tagen).
ähm...
wieso fragst du etwas, wenn du die antwort schon in der fragestellung schreibst?!
ein blick ins "kleingedruckte" könnte dir da auch helfen....
Tja, weil man eben nur bei der Finanzierung die Möglichkeit hat.
Würde das Auto bar bezahlen, und so wie es scheint ist es hier nicht möglich.
am einfachsten ist es, wenn du dir das kleingedruckte durchliest und den händler fragst! dann weißt du es zu 100%
Mal ne Frage: weshalb willst du denn zurücktreten?
Normalerweise kannst du nur aus Mängel- der Nichtleistungsplichten-Gründen zurücktreten,zB der Verkäufer liefert auch nach Firistsetzung zu spät, das Auto hat einen Sachmangel.. Bei Verbraucherverträgn, also wenn du das Auto als Privatmann kaufst- hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Lies mal in dem Kleingedruckten, normalerweise darf der nicht ausgschlossen werdn, auch nicht in AGB. Wenn das Widerrufsrcht vom Verkäufer erklärt wurde, hast du 14 Tage um es schriftlich bkannt zu geben.
Ein Rücktritt ist sicher möglich- jedoch musst du damit rechnen, dass du dich schadensersatzpflichtig macht für die Aufwendungen,die der Verkäufer schon in die Wege geleitet hat.
LG,
Inka
Eigentlich gehört dieser Thread ins Forum "Finanzierung". Ich sehe hier keinen Bezug zum Forum "Sicherheit".
Zitat:
Original geschrieben von InkaVDW
Bei Verbraucherverträgn, also wenn du das Auto als Privatmann kaufst- hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Lies mal in dem Kleingedruckten, normalerweise darf der nicht ausgschlossen werdn, auch nicht in AGB. Wenn das Widerrufsrcht vom Verkäufer erklärt wurde, hast du 14 Tage um es schriftlich bkannt zu geben.
Ein Kaufvertrag ist etwas bindendes. Wenn du ihn unterschreibst, dann müssen ihn auch beide Seiten einhalten. Das Widerrufsrecht bezieht sich nur auf den Fernabsatz und der liegt hier ja wohl nicht vor.
Ob du in deinem Fall zurücktreten kannst, ist eine Frage der Kulanz des Verkäufers. Und, wie schon gesagt, wenn er sich darauf einläßt, dann kann er Schadensersatz fordern, den du auch leisten mußt.
Mike
Re: Neuwagenkauf rückgängig machen?
Zitat:
Original geschrieben von Mackz
Kann man ein bereits unterschrieben kaufvertrag wieder rückgängig machen?
Ja, wenn der Verkäufer dies schriftlich ODER mündlich versprochen hat ... Anwalt einschalten, falls der Verkäufer sich nicht an Absprache halten will!
Gruß
Q
Finanzierung:
§ 495 BGB Abs. 1 Widerrufsfrist bei Verbraucherkrediten bezieht sich auf § 355 BGB "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen"
Hiernach ist kann der Vertrag innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden.
Ich setze hier mal voraus, dass es sich um ein Verbraucherkredit handelt! Ob er nun direkt zur Finanzierung der Anschaffung eines KFZ dient ist hierbei vollkommen egal.
Kaufvertrag:
Habe ich jetzt nicht nachgeschaut aber ich denke ein Blick in den Vertrag (AGB) könnte einiges klären.
Zitat:
Original geschrieben von Mackz
Der vertrag wurde vor 5 tagen unterschrieben.
Es handelt sich um keine finanzierung,
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eigentlich gehört dieser Thread ins Forum "Finanzierung". Ich sehe hier keinen Bezug zum Forum "Sicherheit".
Der Wagen wird auch nicht finanziert. 😁
Das Kleingedruckte lesen, ein Rücktritt sollte zumindest gegen Konventionalstrafe möglich sein.
Ggf. einen RA konsultieren.
Fakt ist und das Gesetz sagt folgendes:
Kaufbertrag und Finazierungsvertrag sind 2 paar Schuhe, Stiefel, wie auch immer.
Von Deiner Finazierung kannst Du binnen 14 Tagen zurücktreten.
Nun kommt es drauf an, was in Deinem Kaufvertrag steht. Steht dort ausdrücklich drin, dass Dein Fahrzeug finanziert wird oder der Rechnungsbetrag von der finazieren Bank getragen wird, besteht zwischen beiden Verträgen ein Zusammenhang und Dein Kaufvertrag ist auch hinfällig. Vorsichtshalber empfiehlt es sich allerdings auch den Kaufvertrag unter Bezugnahme auf die Finazierung zu kündigen.
Vertragsstrafen die der Händler haben will, sind in diesem Fall nichtig, da nicht gesetzeskonform.
In der Regel wirst Du Dein Fahrzeug auch erst nach 2 Wochen ausgehändigt bekommen, wenn es fianziert wird, natürlich gibt es auch Ausnahmen.
Es ist schon erstaunlich, wie hartnäckig bei den ganzen guten Ratschlägen der Umstand ignoriert wird, dass hier
keine Finanzierung
vorliegt.
Es gibt neben dem Fernabsatzgesetz und dem Kreditvertrag noch ein weiteres Vertragsverhältnis, was innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann. Und zwar ist es das "Haustürgeschäft". Wenn du also dein Auto übers Internet, Fax oder Telefon (Fernabsatzgesetz) oder an deiner Haustüre (Haustürgeschäft) gekauft hast, kannst du innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
Bei individuellen Bestellungen (z.B. ein eigens zusammengestellter PC oder eine maßgerechte Küche oder ein selbst konfiguriertes Auto) geht das aber auch nicht.
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, dass im Vertrag exklusiv eine Klausel drin ist, bei der man ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht hat.
Bei allen anderen Verträgen müssen beide Seiten den Vetrag einhalten.
Joscha
Zitat:
"Die Tinte unter dem Kaufvertrag ist noch nicht trocken, da kommen dem Käufer erste Zweifel.
Für solche Überlegungen ist es nach der Unterschrift zu spät.
Denn mit ihr ist das Geschäft rechtsverbindlich (§ 145 ff, 433 BGB). Änderungen sind nur mit Zustimmung des Händlers oder Herstellers, gegen Aufpreis und bis höchstens drei Wochen vor Lieferung drin."
Neuwagenkauf: So fangen Sie sich keinen Ärger ein