Neuwagenbestellung+Darlehensantrag widerrufbar?

BMW 3er E90

Hallo Zusammen,

habe leider ein ziemlich trauriges Anliegen-> Und zwar habe ich letzte Woche eine "Bestellung für den Kauf eines BMW Fahrzeuges" beim BMW-Händler unterschrieben und jetzt ist völlig unerwartet eine Situation eingetreten, die es mir nahezu unmöglich macht das bestelle Fahrzeug zu finanzieren. 🙁

Zusammen mit der "Bestellung für den Kauf eines neuen BMW Fahrzeuges" habe ich einen Darlehensantrag für eine Ratenfinanzierung bei der BMW-Bank(BMW Financial Services) abgeschlossen.
Geplant waren ca. 40% Anzahlung und den Rest finanzieren für 4,99% p.a..

Meine Frage ist jetzt, ob ich so einfach von der Neuwagenbestellung und dem Darlehensantrag zurücktreten kann?

Im Darlehensantrag steht bei Widerrufsrecht:" Sie können Ihre untenstehende, auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform(z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen."

Unter Widerrufsfolgen steht dann:" Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen(z.B. Zinsen) herauszugeben."
Ok die gabs ja nicht, oder?

Bei "Finanzierte Geschäfte" steht dann:"Widerrufen Sie diesen Darlehensantrag, mit dem Sie die Pflichten aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden."

Es sollte daher doch eigdl. möglich sein von der Neuwagenbestellung und dem Darlehensantrag zurückzutreten, oder?

Gilt die Neuwagenbestellung überhaupt schon als Vertrag?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von just2


Meine Meinung: Wenn man ein (neues!!)Auto dieser Preisklasse nicht bar zahlen kann, dann sollte man es mit demKauf lieber gleich lassen.
Absoluter Schwachsinn!

Es gibt immer Dinge im Leben, die sich unvorhersehbar ändern und manches passiert eben einfach so. Schade für den TE, ich hoffe, dass es nichts schlimmes ist, tut mit leid für  ihn!

BTW: Wer kann schon Autos in einer solchen Preisklasse bar zahlen und wenn ja, ist das überhaupt (noch) sinnvoll....
@just2: Erst nachdenken, dann posten;-)

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Hallo,

du hast es doch schon selbst beantwortet. Du kannst innerhalb von 14 Tagen ohne Gründe widerrufen.

Hallo,

danke Dir für die Antwort!

Ja das war mir "eigendlich" auch schon bewusst, wollte das nur nochmal bestätigt bekommen, mit rechtlichen Dingen hatte ich bisher wenig zu tun.

Tja schade um das schöne Auto, aber in der momentanen Situation wäre ich eh nicht glücklich damit geworden.

Im Darlehensvertrag steht, dass man den Widerruf an die BMW-Bank richten muss.
Ich denke, dass mein Händler den Antrag aber noch gar nicht an die BMW-Bank geschickt hat, muss ich dann nicht auch beim Händler schriftlich widerrufen?

Was wäre wenn ich das Auto komplett bar zahlen wollte und es gar keinen Darlehensantrag gegeben hätte? Hätte ich die Neuwagenbestellung ebenfalls so einfach widerrufen können?

Zitat:

Original geschrieben von Abgasturbo


Hallo,

danke Dir für die Antwort!

Ja das war mir "eigendlich" auch schon bewusst, wollte das nur nochmal bestätigt bekommen, mit rechtlichen Dingen hatte ich bisher wenig zu tun.

Tja schade um das schöne Auto, aber in der momentanen Situation wäre ich eh nicht glücklich damit geworden.

Im Darlehensvertrag steht, dass man den Widerruf an die BMW-Bank richten muss.
Ich denke, dass mein Händler den Antrag aber noch gar nicht an die BMW-Bank geschickt hat, muss ich dann nicht auch beim Händler schriftlich widerrufen?

Was wäre wenn ich das Auto komplett bar zahlen wollte und es gar keinen Darlehensantrag gegeben hätte? Hätte ich die Neuwagenbestellung ebenfalls so einfach widerrufen können?

Ich würde vorsichtshalber beiden einen Widerruf zukommen lassen (per Einschreiben natürlich)!!!

In diesem Fall bist Du im Glück, den Wagen nicht bar gezahlt zu haben. Denn dann hättest Du kein Widerrufsrecht.
Da aber der Darlehensvertrag und der Kaufvertrag des Fahrzeugs eine Einheit bilden, kannst Du durch Widerruf des Darlehensvertrags auch vom Kaufvertrag zurücktreten!

Hallo,

Auch wenn es oben schon beschrieben ist möchte ich noch einmal zusammenfassen (habe es selber mal machen müssen):

  • Widerruf schriftlich an BMW FS in München (Habe es per Email vorab geschickt und parallel per Einschreiben auf dem Postweg)
  • BMW Händler informieren (ich habe es telefonisch gemacht und dann per Email schriftlich bestätigt), dass Du die Fianzierung widerrufst.
  • Zusätzlich habe ich geschrieben, dass ich aufgrund des Widerrufes deas bestellte KFZ nicht abnehme - ist aber formell unerheblich

Fristen einhalten!!!! Ab den 14. Tag wird die Bestellung verbindlich!

Gruss,
Frank

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Danke Euch!!!

Echt klasse!

Meine Meinung: Wenn man ein (neues!!)Auto dieser Preisklasse nicht bar zahlen kann, dann sollte man es mit demKauf lieber gleich lassen.

Zitat:

Original geschrieben von just2


Meine Meinung: Wenn man ein (neues!!)Auto dieser Preisklasse nicht bar zahlen kann, dann sollte man es mit demKauf lieber gleich lassen.
Absoluter Schwachsinn!

Es gibt immer Dinge im Leben, die sich unvorhersehbar ändern und manches passiert eben einfach so. Schade für den TE, ich hoffe, dass es nichts schlimmes ist, tut mit leid für  ihn!

BTW: Wer kann schon Autos in einer solchen Preisklasse bar zahlen und wenn ja, ist das überhaupt (noch) sinnvoll....
@just2: Erst nachdenken, dann posten;-)

Zitat:

Original geschrieben von just2


Meine Meinung: Wenn man ein (neues!!)Auto dieser Preisklasse nicht bar zahlen kann, dann sollte man es mit demKauf lieber gleich lassen.

Gut das fast niemand Deiner Meinung ist! Sonst gäbe es wohl keine Autos mehr zu kaufen, weil alle Hersteller pleite sind.

Außerdem weißt Du doch garnicht was dem TE wiederfahren ist. Vielleicht war er einfach nur auf der Schweizer Steuer CD.

Zitat:

Original geschrieben von just2


Meine Meinung: Wenn man ein (neues!!)Auto dieser Preisklasse nicht bar zahlen kann, dann sollte man es mit demKauf lieber gleich lassen.

Da musste wieder einer seinen Senf dazugeben, der viele Beiträge haben möchte.

So ein schwachsinniges Thema habe wir schon hier:

Kauf eines Neufahrzeuges noch finanzierbar

So gesehen ist das Thema gut, aber was daraus geworden ist, gleicht einem Kindergarten!

Gruß
Sebastian

Zitat:

Original geschrieben von just2


Meine Meinung: Wenn man ein (neues!!)Auto dieser Preisklasse nicht bar zahlen kann, dann sollte man es mit demKauf lieber gleich lassen.

Uiii, ein Wirtschaftsexperte im Forum!!

Mit dem Häuslebauen siehst Du das sicher genauso, was?

angelegte Grüße
S.

Die eigentliche Frage dürfte ja jetzt beantwortet sein - und bevor das ganze hier noch weiter entgleist und sich Leasingnehmer/Finanzierer und Barkäufer die Köpfe einschlagen...

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