Neuwagen vor Auslieferung im Autohaus beschädigt
Moin,
meine Tochter hat sich in dieser Woche einen A3 Sportback (Lagerfahrzeug) in einem Audi Zentrum gekauft (Finanzierung durch AUDI Bank) , die Abholung wird in der nächsten Woche erfolgen. Beim Rangieren innerhalb des AZ wurde das Auto nun irgendwie an einer Tür oder Wand angebandelt. Meiner Tochter gegenüber wurde erzählt, dass ein Kotflügel eingedellt war, dieser jedoch bereits ausgetauscht – keine Smartreparatur -wurde, auf jeden Fall nichts mehr zu sehen sei und das Auto wieder absolut in Ordnung wäre.
Aus meiner eigene Blechschaden-Erfahrung (A4, Modell 8K) weiß ich, dass es wohl fertig lackierte Frontverkleidungen als Ersatzteile gibt, von fertig lackierten Kotflügeln ist mir nix bekannt. Abgesehen davon lässt sich ein Kotflügel nicht wieder exakt so verschrauben, dass man es hinterher nicht mehr feststellen könnte. Sollte eine Lackierung durchgeführt worden sein, dann dürfte das im Rahmen der Fahrzeugrückgabe in drei Jahren auf jeden Fall auffallen.
So, jetzt zum Fragekomplex:
- Wir würdet ihr generell vorgehen?
- Fahrzeug gar nicht abnehmen?
- Fahrzeug abnehmen, Zusatzprotokoll anfertigen wg. Rückgabe/ Finanzierung?
- Nachverhandlungen wg. Preisminderung dürften schwierig werden, da die gesamte Finanzierung unter Dach und Fach
- Preisminderung aushandeln, z.B. „Zugabe“ in Form von Winterrädern (Audi-Original, Alufelgen)?
Jetzt bin ich auf vernunftgeprägte und seriöse Antworten gespannt.
Munter bleiben
T_L
8 Antworten
Hm... Rein theoretisch ist es eine Wertminderung... der Schaden war da auch wenn er Repariert wurde.. durch den Schaden ist der Wert gemindert worden somit muss da etwas getan werden.. Ich würde mal an deiner Stelle bei der Audi Bank anrufen und da mal nachfragen was du machen solltest... im Normalfall helfen die dir auch ! Ich würde es auf jeden Fall wenn gar nix geht also ein Angebot vom Händler auf ok ich gebe Ihnen einen Satz Winterreifen als Entschädigung oder so-.. Auf jeden Fall im Kaufvertrag ( Übernahmeprotokoll ) Vermerken und vom Händler Unterschreiben lassen.... Was noch ADAC oder ÖAMTC Juristische Auskunkt geben lassen.... solltest du von beiden kein Mitglied sein könnte ich mal beim ÖAMTC Anrufen und nachfragen wie wenn das bei mir passiert wäre :-) Würd auf jedenfall einen Juristen mal befragen !
Lg
ich hatte in den letzten beiden jahren zwei kleine parkrämpler an unseren fahrzeugen (polo 2012, a3 2006). beide male wurde eine wertminderung von den versicherungen ausgeschlossen, da keine tragenden fahrzeugteile betroffen waren 🙁
so wie ich das verstehe wurde das auto erst nach dem vetragsabschluss beschädigt.
du hast also mehrere varianten.
1.vom vetrag zurücktreten.da du ein auto ohne verschäden möchstest.und du ein auto ohne vorschänden gekauft hattest.(das ist auch dein guttes recht)
2.schäden schriftlich geben lassen und genaue schadensbeschreibung und teileliste geben lassen.
eine wertminderung im form von winterrädern oder inspektionspaket aushandeln.
denn du darfst ja nicht vergessem,wenn du den mal verkaufst ,weist du ja das er einen vorschaden hatte.
und muss es auch angeben.
wenn ein neuen kotflügel drann ist.waren ganz sicher mehr wie nur paar kratzer gewesen.
das muss was am preis gehen.
sagen wir mal ab 500-1000euro
oder einfach sagen ok.ich möchte den wagen so nicht.
den habe ich so nicht gekauft.
Ja, das ist blöd gelaufen! 🙁
Und du hast recht, die Anbauteile wie Kotflügel etc. gibt es nur grundiert, aber nicht fertig lackiert...
Ich würde mich mit dem Zuständigen vom Autohaus zusammen setzten und in Ruhe die Optionen durchgehen.
Wenns hart auf hart kommt, bin ich auch der Meinung, dass deine Tochter vom Vertrag zurücktreten kann.
Das Problem mit der Wertminderung/Unfallschaden ja oder nein, ist halt nicht ganz ohne!
Ich weiß nicht in wie fern sich der Händler darauf einlässt.
Ich denke, dass man mit einem offenen Gespräch am meisten erreicht!
Erzähl ihm einfach deine Bedenken zwecks Wiederverkauf etc. und warte mal auf seine Reaktion.
Viel Erfolg!
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rücktritt vom kaufvetrag ist auf jedem fall kostenlos möglich.der keredit wird einfach aufgelöst
so würde ich es auch machen wenn der händler mir was einreden will.
und nicht in irgendeiner form entgegen kommt.
Die Sache ist kompliziert.
Wenn klar ist, dass deine Tochter in drei Jahren das Fahrzeug in jedem Fall mit der Schlussrate ablösen will, dann kannst du mit dem Händler frei verhandeln. Solange das nicht der Fall ist, musst du sicherstellen, dass du bei der Rückgabe keine Nachteile hast.
Ich kenne euren Finanzierungsvertrag nicht, deshalb kann ich nur mutmaßen: Mit der AudiBank vereinbart wird wohl eine Schlussrate sein. Die muss deine Tochter entweder zahlen oder sie gibt das Auto zurück. Zur Rücknahme verpflichtet dürfte nur der Händler sein. Das steht so auch auf der Website (sinngemäß: das verbriefte Rückgaberecht besteht selbstverständlich nur gegenüber Ihrem Audipartner). Der garantierte Rücknahmepreis entspricht dabei der Schlussrate.
Nur kann in drei Jahren viel passieren: Der Händler kann insolvent werden, er kann einfach so schließen etc. Wenn du das Fahrzeug dann auf dem freien Markt verkaufen musst, kann der Rempler den Wert mindern und du gehst im Zweifel mit einer höheren Schlussrate raus als du durch den Verkauf erzielst. Wenn du jetzt nur mti dem Händler vereinbarst, dass das bei der Rückgabe kein Mangel ist, nützt dir das wenig, wenn du das Fahrzeug nicht an den Händler zurück gibst.
Kurzum: Ich würde versuchen, an eine ADAC-Beratung zu kommen (auf den ÖAMTC-Anwalt würde ich mich nicht verlassen - du brauchst jemanden, der die Rechtslage in Deutschland kennt, nicht in Österreich) und das ganze mit einem in dem Bereich tätigen Juristen zu besprechen.
Solltest du keine Rechtsschutz, keinen ADAC-Mitgliedschaft oä haben, würde ich jedenfalls versuchen, die Finanzierung anzupassen und die Schlussrate zu senken.
Die Mutmaßungen mit dem Rücktrittsrecht helfen dir nicht weiter... Ob du ein Rücktrittsrecht hast, hängt von so vielen Faktoren ab, die man in einem Forum gar nicht alle diskutieren kann.
Moin,
so ein kurzes Update in der Sache:
Zitat: " ...mir jetzt noch ein Schreiben vom Verkaufsleiter schicken, in dem alles wohl geregelt ist. ....sagt auch, dass das Auto ja nur einen kleinen Kratzer hatte und das Teil (vermutlich doch stoßfänger hinten) durch ein Originalteil ersetzt wurde und das Auto trotzdem ein Neuwagen ohne Schäden ist... ... meinte auch, dass ... sich ja selber bzw. das AZ, in die Bredouille bringen würde, wenn sie ein Auto verkaufen, was nicht den Anforderungen (???) eines neuen entspricht."
Also nix an der Fahrzeugfront, sondern achtern. Ich vermute mal, dass jetzt ein anderer Lagerwagen kein Hinterteil mehr hat 😛. Auf jeden Fall wird die Rücknahmeerklärung um den entsprechenden Sachverhalt ergänzt werden. Tja und ein Goodie für meine Tochter werden wir mal versuchen auszuhandeln. Inspektion fällt aus, da Wartungspaket ohnehin im Vertrag enthalten ist. Also werden wir mal in Richtung "voller Tank", Winterräder günstiger oder irgendetwas aus dem Audi-Shop argumentieren ...
Einstweilen herzlichen Dank für die rege Beteiligung und die Tipps.
munter bleiben
T_L
Mal ganz ehrlich: wenns ein kleiner Rempler an nem Anbauteil war, dieses durch ein fachgerecht lackiertes Originalteil ersetzt wurde ists gut. Egal ob Kotflügel oder Stossfänger, beides ist beim A3 nur verschraubt, da gibts keine Probleme mit Spaltmaßen wenn normal gearbeitet wird. Lack nochmal genau anschauen und gut ist. Das ist dann natürlich weder ein Unfallwagen noch ist das eine Wertminderung. Wenns im Werk passiert wäre würdest Du es nicht mal wissen.
Kleiningkeit kann man ja versuchen dafür auszuhandeln.