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Neuwagen versichern

Themenstarteram 16. Januar 2017 um 12:02

Mahlzeit,

irgendwann in naher Zukunft :) wird mein bestellter Neuwagen zur Abholung bereit stehen.

Da dies mein erster Neuwagen sein wird, bin ich mir unsicher über den Umfang der KFZ Versicherung.

Voll und - Teilkasko sind selbstverständlich. Dachte an 300/150 € SB.

Neuwagenentschädigung ja/ nein oder lieber Kaufpreisschutz von Seat ?

Wirkt sich die Inanspruchnahme der Neuwagenentschädigung negativ auf die Einstufung aus oder ist dies ein seperater Baustein einer Versicherung ?

Was ist sonst noch sehr wichtig ? Marderbiss ? mit/ohne Folgeschäden etc....

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27 Antworten

Das sind alles Fragen, die du nur individuell für dich beantworten kannst.

Zurückgestuft wirst du in der Vollkasko nur, wenn du die auch in Anspruch nimmst.

Bei Inanspruchnahme der Teilkasko gibt es keine Rückstufung.

Dran denken: Die evb beinhaltet nur Haftpflicht, wenn du dir die (Voll)Kasko nicht schriftlich bestätigen lässt!

Ich habe meine Fahrzeuge grundsätzlich mit dem Kaskobaustein Plus (=Neuwagenentschädigung) versehen. War nicht viel teurer.

Kaufpreisschutz von Seat kenne ich nicht. Weiß also nicht, was der kostet/bringt.

Für die Einstufung, falls du den SFR meinst, ist das belanglos.

Marderbiss mit Folgeschaden würde ich mit absichern, die elektronischen Bauteile sind nicht gerade billig.

Marderbiss war mal oder ist bei der Teilkasko. 500 SB bei VK geht auch , Preisfrage. Bei evb VK gleich mit beantragen, dann gilt das ab Zulassung und nicht erst bei Vertrag. Je nach Preis viell. den Rabattretter noch.

Dann schiebe ich noch eine Frage hinterher:

evb VK:

Wie sieht es da bei Online Versicherungen aus?

Ist man da sofort VK versichert?

Zitat:

@Bitboy schrieb am 16. Januar 2017 um 13:55:30 Uhr:

Marderbiss war mal oder ist bei der Teilkasko. 500 SB bei VK geht auch , Preisfrage. Bei evb VK gleich mit beantragen, dann gilt das ab Zulassung und nicht erst bei Vertrag. Je nach Preis viell. den Rabattretter noch.

Auch mit Folgeschaden?

M.W. muss die VK auch beim Online-Versicherer bei Erteilung der eVB beantragt werden, wenn sie ab Zulassung gelten soll.

Yes, ohne Bescheid die nix wissen!! -- Wenn mit Folgeschaden der Rabattretter gemeint ist, dann ist ein Unfall ohne Rückstufung, kann je nach SF viel ausmachen, erst recht bei 2 Beulen im Jahr. Der Vertrag bleibt dann in der SF Klasse.

Nein, mit Folgeschaden sind Folgeschäden beim Marderbiss gemeint, z.B. defektes Steuergerät, weil ein Kabel durchgebissen und einen Kurzschluss im Steuergerät verursacht hat. Nicht dass es nur ein neues Kabel gibt.

Das wäre gut wenn man das von der Vers. sogar schriftlich hätte.

was bei welchem Schaden als Folgeschaden mitversichert ist, steht in den jeweiligen Bedingungen des Versicherungsbausteines, welchen man gewählt hat.

Ob in der VK 300 / 500 oder gar 1000 SB hängt von Deiner persönlichen finanziellen Lage ab. Kannst Du 1000,- aufbringen? Wie ist der Beitragsunterschied bei 300 / 500 / 1000 SB? Im Portal nafi.Auto.de kann man sehr schön die verschiedenen Bausteine miteinander vergleichen. Ich fand für unseren Fuhrpark in Anbetracht der Werte TK150 und VK1000 angemessen, der Drittwagen ist "nur" TK150 versichert. Den Mehrpreis für die Kaufwertentschädigung würde ich immer mitzahlen wollen. Ich habe bei meinem Versicherer gewählt, dass sogar der Gebrauchtwagen noch bis zu 2 Jahre nach Zulassung auf mich einen höheren Entschädigungswert bei Vollschaden bringt als der übliche.

Wenn der Wagen finanziert ist, kann u.U durch die Bank schon die Art wie zu versichern ist (zb Vollkasko Pflicht, max. 1000SB) vorgegeben sein. So war es jedenfalls bei mir. War mir aber auch egal, weil ich den Neuwagen so oder so Volkasko versichert hatte.

Ich hatte auch die Neuwagenentschädigung mit abgeschlossen, waren knapp 30 Euro im Jahr, hab ich zwar nicht gebraucht aber wenn ... ;)

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 16. Januar 2017 um 13:24:01 Uhr:

Dran denken: Die evb beinhaltet nur Haftpflicht, wenn du dir die (Voll)Kasko nicht schriftlich bestätigen lässt!

Ein sehr wichtiger Aspekt, den viele nicht wissen.

Ich hatte bei meinem auch die Neuwagenwntschädigung mit abgeschlossen, die Dauer ist Versicherungsabhängig oder vom Tarif, bei mir 24 Monate.

Statt SB 300 /150 VK/TK nehme ich nur noch 500 / 0. Kostet in der Regel nahezu dasselbe, ist m.E. aber deutlich sinnvoller.

Die "Chance" auf einen selbst verschuldeten Unfall, bei der ich die VK brauche ist relativ gering. Die Wahrscheinlichkeit auf Steinschlag in der Windschutzscheibe und Marderbiss dafür deutlich höher. Da wird man die "0" bei der TK schätzen.

Welche SB man wählt, hängt vom Beitragsunterschied ab.

Wenn z. B bei null zu 150 der Beitragsunterschied 75 beträgt, dann müßte man min. alle zwei Jahre einen TK-Schaden haben.

Ich finde SB null in der TK zu teuer.

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