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Werkstadt hat Neuwagen beschädigt

Themenstarteram 5. März 2010 um 19:57

HAllo

Nach 3 Wochen Werkstadtaufenthalt, habe ich meinen GTD von der Nachbesserung erhalten.

Nun mußte ich feststellen, das meine Schweller ( die ab Werk unter der Verkleidung eingedrückt waren)

mehr schlecht als recht instantgesetzt wurden und ich nun einen Steinschlagschutz habe, aller Fasadenrauputz.

Nach dem ich heute mal Wasser auffüllen wollte , im Scheibenwasserbehälter, was mußte ich sehen, der ganze Motoraum, alle Plasteteile, sowie selbst der Bremmskraftverstärker einfach allles ist mit Weißem Lacksprühnebel versaut.

Was kann ich nun machen?

Kann ich den Schaden von einem Gutachter begutachten lassen und die Versicherung der Werkstatt inanspruch nehmen?

Es handelt sich um einen neuwagen der 2 monate alt ist.

Beste Antwort im Thema
am 5. März 2010 um 21:02

Das ist jetzt unfair, Delle!

 

Der TE hatte sich doch schon so darauf gefreut, sich den von ihm messerscharf auf

Zitat:

Original geschrieben von golfgtd2010

sicher so 2-3 tausen euros.

geschätzten Schaden auszahlen zu lassen - jetzt kommst du mit dem blöden Schwamm daher:(

 

Mal rechnen, wieviele Schwämme man für

Zitat:

Original geschrieben von golfgtd2010

sicher so 2-3 tausen euros.

bekommen könnte:D

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Moin,

wieso willst du einen Gutachter nehmen - hat die Werkstatt denn bereits abgelehnt, den "Schaden" zu beheben?

Die schlechte Lackierung "alla Fassadenrauputz" zahlt sowieso keine Versicherung, bei dem versauten Motorinnenraum sieht das schon anders aus.

Also geh zur Werkstatt, sag denen, die sollen das in Ordnung bringen und wenn Sie das nicht tun, kannst du immer noch fragen, was du dann machen sollst.

Schönen Gruß vom Sause (der hofft, dass der Autohändler nicht bei Ihm versichert ist und er wieder Arbeit kriegt, auf die er eigentlich keinen Bock hat :D)

am 5. März 2010 um 20:25

Zur Werkstatt fahren, alles schriftlich reklamieren, Frist zur Beseitigung der Mängel setzen.

Gruß

Frank, der in der Werkstatt auch fragen würde mit welchem Auto ich während der Instandsetzung fahren soll.

Hi,

für einen richtigen Tipp wissen wir zu wenig. Aber grundsätzlich hört sich das eher an, als  wäre es eine Werkmangel-Sache. DU musst Dich mit der Werkstatt in Verbindung setzung und um Behebung des Mangels bitten.

Die Werkstatt aht zunächst das Recht zu Nachbesserung.

 

Gruß

Hafi

 

PS: Wo kommen die ganzen Antworten her??? Da war doch gerade noch nix.

:D

Themenstarteram 5. März 2010 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Hi,

für einen richtigen Tipp wissen wir zu wenig. Aber grundsätzlich hört sich das eher an, als  wäre es eine Werkmangel-Sache. DU musst Dich mit der Werkstatt in Verbindung setzung und um Behebung des Mangels bitten.

Die Werkstatt aht zunächst das Recht zu Nachbesserung.

Gruß

Hafi

PS: Wo kommen die ganzen Antworten her??? Da war doch gerade noch nix.

:D

Naja da muß ja alles getauscht werden , sämtliche Abdeckungen und Schläuche und Kabel im Motorraum das sind sicher so 2-3 tausen euros.

Und wenn ich es nicht beheben lasse und mir den Schaden auszahlen lasse geht das??

Nein, hier geht es erstmal nicht um eine fiktive Unfallschadenabrechnung, sondern um die Behebung eines Werkmangels. Die Werkstatt muss Dir keinen fiktiven Schaden ersetzen, sondern hat das Recht, den gerügten Mangel selbst zu beheben.

 

Vorausgesetzt, sie hat ihn nachweislich auch verursacht.

 

 

am 5. März 2010 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

..PS: Wo kommen die ganzen Antworten her??? Da war doch gerade noch nix.

:D

Hallo Hafi, du bist her bei MT und nicht auf Arbeit.

Da geht hier "Ruck Zuck" :D

Gruß

Frank, der jetzt "Ruck Zuck" mal weg ist. ;)

Geschrieben von Hafi

 

(musste oben drüber, weil Frank schon wieder seinen Senf zu Schnell abgegeben hat.....:D)

 

Nein, hier geht es erstmal nicht um eine fiktive Unfallschadenabrechnung, sondern um die Behebung eines Werkmangels. Die Werkstatt muss Dir keinen fiktiven Schaden ersetzen, sondern hat das Recht, den gerügten Mangel selbst zu beheben.

 

Vorausgesetzt, sie hat ihn nachweislich auch verursacht.

 

Ganz genau so ist das........:)

 

Fahre in die Werkstatt, Rede mit denen und zeige denen die Mängel.

 

Kommst du dort nicht weiter, lasse den Betriebsleiter dazu kommen.

 

Klärt die Angelegenheit vor Ort, alles andere kostet nur Zeit, Geld und Nerven.....

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 5. März 2010 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Nein, hier geht es erstmal nicht um eine fiktive Unfallschadenabrechnung, sondern um die Behebung eines Werkmangels. Die Werkstatt muss Dir keinen fiktiven Schaden ersetzen, sondern hat das Recht, den gerügten Mangel selbst zu beheben.

Vorausgesetzt, sie hat ihn nachweislich auch verursacht.

Die Werkstatt hat die verbeulten Schweller repariert und ihn in die Lackiererei gegben, die nicht zu dem VW Autohaus gehört.

Die Lackiererei hat die Schweller Lackiert und dabei ist der Ganze Lacknebel in den Motorraum gezogen und hat sich auf allen Teilen niedergesetzt und läst sich nicht mehr entfernen.

aber sicher lässt sich Lacknebel entfernen.

 

Gruß

 

Delle

am 5. März 2010 um 20:46

Ansprechprtner ist die Werkstatt in der du das Auto abgegeben hast.

Gruß

Frank, es spricht nicht gerade für die Werkstatt das Auto scheinbar ohne Kontrolle zurück zu geben.

Themenstarteram 5. März 2010 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Ansprechprtner ist die Werkstatt wo du das Auto abgegeben hast.

Gruß

Frank, es spricht nicht gerade für die Werkstatt das Auto scheinbar ohne Kontrolle zurück zu geben.

zumal das Plasteteil unter der Heckstoßstange und die gesamten Einstiege in den Türen auch voller Lacknebel sind.

PS. wie wollen sie es entfernen den Lacknebel?

Dafür gibt es spzielle Reiniger, welche in jeder ordentlichen Lackiererei vorgehalten werden.

 

Und wenn es bei dem einen oder anderen Teil wirklich mal nicht funktionieren sollte, kann man weiter sehen. 

 

Gruß

 

Delle

 

am 5. März 2010 um 20:53

So wie man Lacknebel entfernt. Putzen, putzen, putzen,.....

Gruß

Frank, der noch entsprechende Reinigungsmittel nehmen würde.

Zum Beispiel das hier:

 

 

http://www2.westfalia.de/.../6318-reinigungs_knetmasse_magic_clean.htm

 

Verwende ich persönlich immer sehr gern, wenn eine Ganzlackierung aufgeschrieben werden soll, weil der Maler beim Streichen nicht aufgepasst hat..........:D

 

Scheiße für jeden Anwalt, weil der Streitwert immer enorm in den Keller geht, wenn Delle mal geguckt hat.......:cool:

 

Gruß

 

Delle :D

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