Neuwagen versichern mit Listenpreisangabe

Moin,

ich habe mal eine Frage, wo ich mir nicht sicher bin, was man hier angeben muss. Also ich habe mir einen 7er Golf bestellt und schaute dann mal bei check24 nach einer KFZ Versicherung. Bis auf einen Punkt waren die Abfragen völlig logisch, NUR jetzt soll man bei dem Neuwagenwert den Preis angeben. Hinter diesem Eingabefeld war dann ein "?" wo man eine Info nachlesen konnte. Undzwar stand dann dort, dass man den "Listenpreis" angeben soll. Jetzt habe ich einen Hauspreis bekommen, der unter dem Listenpreis liegt (ist ja logisch). Bloss was trage ich da nun ein? Der Hintergrund ist, dass ich bei der Versicherung die Option "24 Monate Neuwagenwertentschädigung" zugenommen habe. Würde ich jetzt den Hauspreis eingeben, würde ja in dieser Zeit dann der niedrigere Preis als der Listenpreis ersetzt werden und man müsste bei einem Neuwagenkauf drauflegen, da man ja den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges nicht bekommt. Oder gebe ich den Listenpreis an, den der Wagen hat.

Würde mich über Antworten freuen. Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 23. September 2017 um 22:44:42 Uhr:


Hinter diesem Eingabefeld war dann ein "?" wo man eine Info nachlesen konnte. Undzwar stand dann dort, dass man den "Listenpreis" angeben soll.

Was ist jetzt bei dieser Antwort nicht zu verstehen, steht da etwas "Hauspreis".

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Och menno .... es wird der Kaufpreis bezahlt, den Du für den Ersatzwagen des dann geklauten/geschrotteten Wagen wirst ausgeben müssen!!!

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 24. September 2017 um 14:13:01 Uhr:


Und das gibts auch nur bis 24 Monate.

... dann schau mal bei der Basler oder alten Leipziger vorbei.... Mehr werde ich jetzt nichts mehr dazu sagen. Du scheinst Dich ja besser auszukennen...

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. September 2017 um 16:27:23 Uhr:



Zitat:

@Marki_M. schrieb am 24. September 2017 um 14:13:01 Uhr:


Und das gibts auch nur bis 24 Monate.

... dann schau mal bei der Basler oder alten Leipziger vorbei.... Mehr werde ich jetzt nichts mehr dazu sagen. Du scheinst Dich ja besser auszukennen...
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Ich hatte hier nur bei check24 geschaut und da war das bis 24 Monate. Den Tip schau ich mir mal an. Ich habe da überhaupt keine Ahnung, schliesslich hatte ich ja das Thema hier eingeleitet mit der ersten blöden Frage 😁

Das gute an dem Forum ist, dass man massig Infos bekommt. Bin ja schon ein paar Tage dabei.

Danke für Deine Antwort.

Ich hatte ja vor ein paar Tagen bereits check24 angeschrieben, weil ich es von denen wissen wollte, wie die das sehen. Folgende Antwort kam jetzt:

"Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Tragen Sie bitte den Preis für den Neuwagen ein, den Sie tatsächlich bezahlt haben. Im Falle eines Totalschadens würden Sie im Zeitraum der Neuwertentschädigung auch nur den Preis zurück erstattet bekommen, den Sie bezahlt haben und nicht hätten.

Sollten Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich gerne auch telefonisch an unsere Experten wenden.

Mit freundlichen Grüßen"

Heisst also, der Listenpreis ist dann der tatsächliche Preis, in meinem Fall also der Hauspreis.

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Irgendwie komisch. Denn in dem Infofeld steht ganz explizit "Listenpreis". Was ja eigentlich eindeutig ist. Das habt Ihr mir ja hier auch geschrieben. Ich denke vor Abschluß rufe ich die eh an, denn das sollte ich da nachfragen. Weil der Wagen hat ja bei Neukauf einen Wert, den ich zahlen müsste, wenn ich den nochmal kaufe. Da würden die ja was einsparen. Jetzt bin ich etwas verwirrt 🙄

Da wäre es ja besser gewesen, wenn der Händler den Nachlass komplett als Anzahlung genommen hätte und den Wagen dann zum vollen Preis verkauft hätte.

Einfach aufgrund des Wortlautes den Listenpreis angeben. Rechtlich einwandfrei.

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