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Neuwagen versichern mit Listenpreisangabe

Themenstarteram 23. September 2017 um 20:44

Moin,

ich habe mal eine Frage, wo ich mir nicht sicher bin, was man hier angeben muss. Also ich habe mir einen 7er Golf bestellt und schaute dann mal bei check24 nach einer KFZ Versicherung. Bis auf einen Punkt waren die Abfragen völlig logisch, NUR jetzt soll man bei dem Neuwagenwert den Preis angeben. Hinter diesem Eingabefeld war dann ein "?" wo man eine Info nachlesen konnte. Undzwar stand dann dort, dass man den "Listenpreis" angeben soll. Jetzt habe ich einen Hauspreis bekommen, der unter dem Listenpreis liegt (ist ja logisch). Bloss was trage ich da nun ein? Der Hintergrund ist, dass ich bei der Versicherung die Option "24 Monate Neuwagenwertentschädigung" zugenommen habe. Würde ich jetzt den Hauspreis eingeben, würde ja in dieser Zeit dann der niedrigere Preis als der Listenpreis ersetzt werden und man müsste bei einem Neuwagenkauf drauflegen, da man ja den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges nicht bekommt. Oder gebe ich den Listenpreis an, den der Wagen hat.

Würde mich über Antworten freuen. Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 23. September 2017 um 22:44:42 Uhr:

Hinter diesem Eingabefeld war dann ein "?" wo man eine Info nachlesen konnte. Undzwar stand dann dort, dass man den "Listenpreis" angeben soll.

Was ist jetzt bei dieser Antwort nicht zu verstehen, steht da etwas "Hauspreis".

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Ich würde grundsätzlich den Listenpreis angeben,was ich tatsächlich bezahlt habe geht keinem was an.

Vor allem sollte man bedenken,dass in einem Schadenfall einem der tatsächliche Preis zum Verhängnis werden kann.

Gruß vom Skyliner

Du musst den Listenpreis angeben, sonst wäre es eine Falschangabe.

Ob es den Hauspreis bei einem Schadenfall innerhalb 24 Monaten wieder geben würde ist fraglich, vor allem, wenn die Versicherung zahlen muss.

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 23. September 2017 um 22:44:42 Uhr:

Hinter diesem Eingabefeld war dann ein "?" wo man eine Info nachlesen konnte. Undzwar stand dann dort, dass man den "Listenpreis" angeben soll.

Was ist jetzt bei dieser Antwort nicht zu verstehen, steht da etwas "Hauspreis".

Themenstarteram 23. September 2017 um 21:01

Ja ich war mir nicht sicher. Gerade bei Versicherungen, man will ja nichts falsch machen.

Wenn die dann den Schaden ersetzen müssen, wollen die doch garantiert den Kaufvertrag sehen, wo dann allerdings der Hauspreis drinsteht. Und genau da sah ich das Problem.

Listenpreis ist Listenpreis. Und nix anderes!

Themenstarteram 23. September 2017 um 23:22

Gut, dann werde ich das eintragen. Und der Preis ist immer xx.000. Heisst also bei 35.600 müsste ich 36.000 eintragen? Also aufrunden?

Listenpreis ist die Berechnungsgrundlage des Kaskobeitrages. Teste einfach mal und gebe verschiedene Listenpreise ein, in der Höhe 30.000 bis 40.000 wird sich nicht viel verändern. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, wie angegeben 24. Monate zum Neupreis. Die Rechnung vorlegen, sicher. Aber für die Ermittlung der Ausstattung.

Man kann auch bei check24 anrufen.

https://www.check24.de/unternehmen/kontakt/

Zitat:

@27239 schrieb am 24. September 2017 um 06:59:56 Uhr:

Listenpreis ist die Berechnungsgrundlage des Kaskobeitrages.

Unsinn.

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 23. September 2017 um 23:01:27 Uhr:

Ja ich war mir nicht sicher. Gerade bei Versicherungen, man will ja nichts falsch machen.

Wenn die dann den Schaden ersetzen müssen, wollen die doch garantiert den Kaufvertrag sehen, wo dann allerdings der Hauspreis drinsteht. Und genau da sah ich das Problem.

Trag den Listenpreis ein, so wie es gefordert wird.

Der Schaden wird nach dem Vertragsinhalt ersetzt. Wenn Du eine Neuwertentschädigung hast und keine Neupreisentschädigung wird in der Regel das (=der Wert) ersetzt, was notwendig ist, um das gleiche / ein gleichwertiges Neufahzeug zum Zeitpunkt des Schadens zu beschaffen. Hier stehen insbesondere Marktpreisänderungen im Fokus. Manchmal benutzen die Versicherer die Begriffe auch synonym. Ein Blick in die Verbraucherinformationen lohnt.

Wenn Du natürlich nicht zu Check24 gehst, sondern Dich ordentlich beraten lässt, besteht die Gefahr, dass Du bedarfsgerecht Versicherungsschutz erhältst.

Wenn ich mir einen Neuwagen holen würde, wäre ich einer 48-monatigen Neuwertentschädigung gegenüber nicht abgeneigt.

Fraglich ist auch, wann diese greift. Bei einigen Gesellschaften erst ab Totalschaden bei anderen bei XX% des Wiederbeschaffungswertes, so dass man trotz eines erheblichen Schadens trotzdem noch mit dem Fahrzeug weiterfahren muss bzw. die Differenz um Neufahrzeug auf eigene Kosten geht.

Zitat:

 

Der Schaden wird nach dem Vertragsinhalt ersetzt. Wenn Du eine Neuwertentschädigung hast und keine Neupreisentschädigung wird in der Regel das (=der Wert) ersetzt, was notwendig ist, um das gleiche / ein gleichwertiges Neufahzeug zum Zeitpunkt des Schadens zu beschaffen. Hier stehen insbesondere Marktpreisänderungen im Fokus. Manchmal benutzen die Versicherer die Begriffe auch synonym. Ein Blick in die Verbraucherinformationen lohnt.

Wenn Du natürlich nicht zu Check24 gehst, sondern Dich ordentlich beraten lässt, besteht die Gefahr, dass Du bedarfsgerecht Versicherungsschutz erhältst.

Wenn ich mir einen Neuwagen holen würde, wäre ich einer 48-monatigen Neuwertentschädigung gegenüber nicht abgeneigt.

Fraglich ist auch, wann diese greift. Bei einigen Gesellschaften erst ab Totalschaden bei anderen bei XX% des Wiederbeschaffungswertes, so dass man trotz eines erheblichen Schadens trotzdem noch mit dem Fahrzeug weiterfahren muss bzw. die Differenz um Neufahrzeug auf eigene Kosten geht.

das wichtigste dabei ist allerdings, das diese neupreisentschädigung häufig eine vollkasko sache ist. wenn dir also jemand anderes ins auto fährt (100% fremdschuld), gibts nichts neuwagenpreis wieder, außer du meldest gleichzeitig einen vollkaskoschaden und wirst hochgestuft.

man muss dann also erstmal richtig rechnen, ob sich das dann überhaupt lohnt. denn man bekommt natürlich nicht den listeneupreis sondern den echten neupreis. bei fahrzeugen mit hohen neuwagenrabatt (zb importeur mit 35% rabatt) kann der theoretische restwert (zb 1jahr alt) nahe am neuwagenpreis liegen und man bekommt nicht einen müden euro mehr wieder.

Themenstarteram 24. September 2017 um 11:30

Bei der "Neuwertentschädigung" steht folgendes im Infofeld:"Viele Neuwagen sind nicht ausreichend versichert: Manche Versicherungen zahlen bei Totalschaden oder Diebstahl nur den Zeitwert. Dieser ist niedriger als der Kaufpreis. Bei vereinbarter Neuwertentschädigung zahlt die Versicherung den vollen Kaufpreis. Die Neuwertentschädigung gilt je nach Tarif für einen bestimmten Zeitraum nach der Erstzulassung des Fahrzeugs (mindestens 3, 12, 18 oder 24 Monate nach Erstzulassung)."

... also Kaskoleistung = Kaufpreis des als Ersatz zu kaufenden Fahrzeugs, wenn der Versicherungsfall in dem vertraglichen Zeitraum liegt. :rolleyes:

Themenstarteram 24. September 2017 um 12:13

Deswegen war ja am Anfang die Frage mit dem Listenpreis und dem Hauspreis, den man angibt. Es wird der Listenpreis angegeben, aber wenn die Versicherung was zahlt, dann ja wohl den Hauspreis. Ist aber für 24 Monate gar nicht schlecht, denn der Zeitwert wäre sicher weniger. Und das gibts auch nur bis 24 Monate.

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