ForumFox
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Fox
  6. Neuwagen nach Unfall?

Neuwagen nach Unfall?

Themenstarteram 26. Mai 2008 um 13:05

Hallo! Jetzt habe ich endlich nach langer Wartezeit am 03.04.2008 meinen wunderschönen VW Fox fresh bekommen. Bisher hatte ich wirklich keinerlei Probleme mit diesem Wagen!

Heute morgen hatte ich leider einen Unfall. -Auffahrunfall- Die nette Dame im Smart hat den Bremsweg auf nasser Straße nicht berücksichtigt und ist mir mit aufgefahren.

Der Smart ist natürlich vollkommen hinüber. An meinem Fox sehe ich auf den ersten Blick nur den Schaden an der Stoßstange. Diese ist aus biegsamen Plastik. Hinter dieser Stoßstange ist sowas wie eine Eisenstange oder ähnliches. Diese hat auch etwas abbekommen. Leichte Schrammen. Ich werde erst heute abend zur Werkstatt fahren und den Schaden kontrollieren lassen. Natürlich passiert dies auch in dem Autohaus, indem ich diesen Wagen gekauft habe.

Mein Bruder erzählte mir dann, dass ich Anspruch auf einen Neuwagen hätte, da mein Auto noch keine 2 Monate alt ist. Diesen Anspruch kann ich bei meiner gegenerischen Versicherung geltend machen.

Ich habe mich dann mal im internet informiert und dort steht wohl, dass dieses nur bis zu einem Kilometerstand von 1000 kilometern gilt. Ich habe nun schon ca 4200 runter.

Dann hatte ich noch etwas von einem "Ersatz auf Wertminderung" gelesen. Dieser soll wohl 3-7% des aktuellen werts des Autoo + Reparaturkostren sein.

Kennst sich damit irgendjemand aus?

Würde mich gerne informieren, bevor ich irgendwas an dem Wagen machen lasse.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

Tina

Ähnliche Themen
15 Antworten
am 26. Mai 2008 um 15:29

das ist nicht immer so, bei Bagatellschäden, bei denen keine bleibende Schäden sind, und das Fahrzeug deshalb kein Unfallwagen ist, gibt es häufig keine Wertminderung. nur irgendwelche Kostenpauschalen, und ev. für die Rep.-Dauer einen Leihwagen, wenn nicht eine Taxe für die wenigen nötigen km billiger käme.

Die Versicherungen berufen sich da auf deine Schadensminderungspflicht.

 

du merkst, das ist ohne genau Kenntnisse des Schadens sehr schwer aus der ferne.

am besten du fragst einen Anwalt, und/oder sprichst mal mit deinem Autoverkäufer.

ich glaub wenn sich schon der träger unter der stossstange verformt dann kann man nicht mehr von ner bagatelle reden.

ich würd mal zu deiner versicherung gehen und den fall vortragen. die sollen dir mal mitteilen was man geltend machen kann. ich hoffe du hast die polente geholt!!!

Themenstarteram 27. Mai 2008 um 7:58

Aber natürlich war die Polizei vor Ort ;-)

Die waren sogar zufällig in der nähe :-P

Ich habe den Wagen heute Morgen in die Werkstatt gebracht. Einen Ersatzwagen/Leihwagen Golf V habe ich nun erhalten :-) Auch ein sehr sehr schöner wagen :-)

Ich habe heute morgen mit dem Werkstattleiter gesprochen. Er hat sich den schaden heute morgen auf die schnelle nur kurz anschauen können. Wenn es beim äußerlichen Schaden bleibt, dann wird dieser nur repariert und evtl bekomme ich einen Schadensersatz für die Wertminderung. Im internet habe ich nachgelesen, dass diese 3-7% des Autowertes + repkosten beträgt. Sollte mehr dran sein. Das heißt es ist etwas verzogen oder sonstwas, stehen meine Chancen gut einen Neuwagen zu bekommen.

Ich bin gespannt auf den Anruf der Werkstatt.

Themenstarteram 27. Mai 2008 um 10:49

Also die Werkstatt rief mich gerade an.

Der Schaden ist wohl nicht allzu groß.

Heckblech, Stoßstange, Aufprallschutz, Seiten wieder richten und lackieren...

Wenn der heute noch mein OK bekommt, würde er die Teile bestellen und bis zum Ende der Woche repatriert haben. Natürlich würden die einen Gutachter dazuziehen wegen der Wertminderung. Ich müsste ein Formloses Schreiben aufsetzen, damit die mir dann die Wertminderung auf mein Konto überweisen und damit wäre es erledigt.

Ich habe wohl kein Recht auf ein Neuwagen, da mein Auto schon älter als einen Monat ist und mehr als 1000 km gefahren hat.

Meine Versicherung meinte allerdings, dass das schwachsinn sei. Nur weil mein Auto fast 2 Monate alt ist und knappe 4200 km gelaufen hat, wäre es kein Neuwagen mehr. Natürlich hätte ich noch ein Recht auf Neuwagen und sollte einen Anwalt einschalten.

Da ich keine Rechtschutzvresicherung habe und auch keine ähnliche Versicherung in meiner Kfz-Versicherung drin ist, habe ich natürlich auch ein Risiko!

Jetzt meine Frage an euch... was meint ihr? Hab ich Chancen? Sollte ich den Anwalt einschalten?

Mit welchen kosten muss ich rechnen?

Liebe Grüße Tina

Themenstarteram 27. Mai 2008 um 11:57

Kostenvoranschlag: 3080,00EUR

Themenstarteram 27. Mai 2008 um 14:31

Erstmal an alle vielen lieben Dank für die Hilfe!!!

Ich habe jetzt einen Gutachter hinzugezogen. Er wird den Schaden schätzen und die Wertminderung errechnen. Ich lasse den Wagen jetzt einfach Reparieren und werde das Auto nie nie nie nieeemals verkaufen ;-) So habe ich auch keinen ärgerlichen Wertverlust

am 27. Mai 2008 um 15:42

über 3000 EUR Schaden beim Fox + Wertminderung, +++, da würde ich mal mit meinem VW-Verkäufer reden, Abtretung ans Autohaus, und Neuwagen.

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 7:23

Es ist kein Leasingwagen...

Zitat:

Original geschrieben von xera1984

Einen Ersatzwagen/Leihwagen Golf V habe ich nun erhalten :-) Auch ein sehr sehr schöner wagen :-)

Der ist zwei Klassen über dem Fox - dass du da mal nicht draufzahlst.

am 28. Mai 2008 um 21:20

Ich hatte neulich, als mein kleiner zur Inspektion war, einen Phaeton. Und ich musste nix draufzahlen:D

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 14:16

Den Wagen habe ich von der Werkstatt bekommen. Ich konnte mir ja nicht aussuchen welchen Wagen ich bekomme... Die haben mir den vor die Nase gestellt, mir den schlüssel in die Hand gedrückt und gut war.

am 29. Mai 2008 um 19:35

Zitat:

Original geschrieben von xera1984

Den Wagen habe ich von der Werkstatt bekommen. Ich konnte mir ja nicht aussuchen welchen Wagen ich bekomme... Die haben mir den vor die Nase gestellt, mir den schlüssel in die Hand gedrückt und gut war.

Keine Angst, Unfallersatzwagen sind im Preis alle gleich, egal ob Fox, Polo, Golf oder Phaeton.

Lass dich von einem RA doch mal in einem kurzen Gespräch beraten. Sollte nicht viel kosten und hilft dir bei deiner Entscheidung bestimmt weiter.

Studierst du oder machst du eine Ausbildung? In diesen Fällen wärst du vielleicht noch bei deinen Eltern mitversichert.

Zitat:

Original geschrieben von Wech

 

Lass dich von einem RA doch mal in einem kurzen Gespräch beraten. Sollte nicht viel kosten und hilft dir bei deiner Entscheidung bestimmt weiter.

Die Beratung von einem Anwalt kostet Dich gar nichts!

Du kannst die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen, wenn Du an dem Unfall unschuldig bist.

So einen Fall würde ich nie ohne Anwalt regeln, da Dich die Versicherungen fast immer über ihre Leistungen im unklaren lassen. Vor allem dann, wenn Du bei denen nicht mal Kunde bist und nur Ansprüche stellst.

am 30. Mai 2008 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von Donald Duck0815

Zitat:

Original geschrieben von Wech

 

Lass dich von einem RA doch mal in einem kurzen Gespräch beraten. Sollte nicht viel kosten und hilft dir bei deiner Entscheidung bestimmt weiter.

Die Beratung von einem Anwalt kostet Dich gar nichts!

Du kannst die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen, wenn Du an dem Unfall unschuldig bist.

FALSCH! ;)

Der Anwalt für den normalen Ablauf kostet sie nichts, wenn sie jedoch für einen Neuwagen vors Gericht will (in solch einem Fall mit großer Sicherheit MUSS) und verliert, zieht sie den kürzeren und muss die Kosten dafür tragen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen