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Unfall in Probezeit

Themenstarteram 1. Dezember 2011 um 14:10

Hallo Leute -

Habe demletzt einen "kleinen" Auffahrunfall gehabt und bin wahrscheinlich Schuld. Polizei war direkt vor Ort, also sich ohne Polizei zu einigen wäre nicht möglich gewesen.

Kurz: Meine Motorhaube ist eingeknickt und meine Plastikfront ist auch hinüber (gerissen, Kennzeichen ab) Das Auto auf das ich aufgefahren bin hatte auch "nur" eine verdellte Heckstange (Blechschaden)...

Sonst ist nichts passiert.

Ich habe hier im Forum schon ein ähnliches Thema gelesen, in dem es um Unfälle in der Probezeit ging, das hat mir aber nicht 100% geholfen - ich hoffe ihr könnt mir nun helfen. :(

Meine Frage: Bekomme ich eine Probezeitverlängerung? Ein Aufbauseminar? Oder kann es bei 35 € Strafe wegen Herbeiführen eines Unfalls bleiben?

Ich war nicht zu schnell oder habe irgendwelche Regeln missachtet, ich war möglicherweise nur unachtsam. (Ein Nieser kann ja schon zu sowas führen :( )

Bin Vollkaskoversichert.

Ich hoffe auf positive Antworten =]

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Das kommt drauf an. Du bist Foxfahrer? Dann wird meist ein Auge zugedrückt. Ich weiß von einem Fall, da hat jemand schuldhaft (Vorfahrt genommen) einen Rentner mit seinem Elektroshopper angefahren. Als sich herausstellte, dass es ein 2010er Fox war, hieß es von behördenseite nur "Alles klar! Wir haben nichts gesehen!". Nach dem Motto eine Krähe hebt der anderen keine Grube aus.

... also erstens heißt es "eine krähe hackt der anderen kein auge aus" :D und zweitens schreibst du da völligen Blödsinn.

 

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,

wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,

die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

 

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus.

 

Da der TE ein Bußgeld von "nur" 35,00 EUR bezahlen muß und offensichtlich KEIN Personenschaden zu beklagen ist, kommt es nicht zu einer Anzeige der Polizei, man kann davon ausgehen, daß es von der Behörde bei den 35,00 EUR bleibt.

 

Gruß LongLive

 

 

 

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11 Antworten

ich glaube dieser thrad ist besser im verkehr&sicherheitsforum aufgehoben

Themenstarteram 1. Dezember 2011 um 14:35

Hallo,

das kann gut sein, habe mich an dem anderen über die Suche gefundenen Topic orientiert. Die Fehleinstellung tut mir leid...

MfG

Das kommt drauf an. Du bist Foxfahrer? Dann wird meist ein Auge zugedrückt. Ich weiß von einem Fall, da hat jemand schuldhaft (Vorfahrt genommen) einen Rentner mit seinem Elektroshopper angefahren. Als sich herausstellte, dass es ein 2010er Fox war, hieß es von behördenseite nur "Alles klar! Wir haben nichts gesehen!". Nach dem Motto eine Krähe hebt der anderen keine Grube aus.

Themenstarteram 1. Dezember 2011 um 16:27

Ja, bin Foxfahrer. Ertzulassung war aber 2006, also ein ältereres Modell...

MfG

Dann kommts drauf an, welchen Sachbearbeiter du kriegst. Man sagt im allgemeinen, dass wenn der Sachbearbeiter privat maximal eine Fahrzeugklasse über oder unter dem Fall-Fahrzeug fährt, gerne mal ein Auge zugedrückt wird. Natürlich darf auch die Differenz im Fahrzeugalter nicht zu hoch ausfallen. Aber ich denke mal, dass das hinhaut, denn Sachbearbeiter sind meist in TVÖD 8/9 eingestuft, also mittlerer Dienst, die fahren dann wahrscheinlich eher Autos aus Fox-nahen Fahrzeugklassen.

Zitat:

Original geschrieben von Klostertaler1

Meine Frage: Bekomme ich eine Probezeitverlängerung? Ein Aufbauseminar? Oder kann es bei 35 € Strafe wegen Herbeiführen eines Unfalls bleiben?

wurde dir vor ort eine mündl. verwarnung ausgesprochen oder die 35€ abgeknüpft? wenn ja, dann dürfte die sache erledigt sein...

wurde dir keine mündl. verwarnung ausgesprochen und keine 35€ abkassiert - kann die sache durchaus probezeitrelevante konsequenzen haben...

Zitat:

Das kommt drauf an. Du bist Foxfahrer? Dann wird meist ein Auge zugedrückt. Ich weiß von einem Fall, da hat jemand schuldhaft (Vorfahrt genommen) einen Rentner mit seinem Elektroshopper angefahren. Als sich herausstellte, dass es ein 2010er Fox war, hieß es von behördenseite nur "Alles klar! Wir haben nichts gesehen!". Nach dem Motto eine Krähe hebt der anderen keine Grube aus.

... also erstens heißt es "eine krähe hackt der anderen kein auge aus" :D und zweitens schreibst du da völligen Blödsinn.

 

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,

wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,

die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

 

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus.

 

Da der TE ein Bußgeld von "nur" 35,00 EUR bezahlen muß und offensichtlich KEIN Personenschaden zu beklagen ist, kommt es nicht zu einer Anzeige der Polizei, man kann davon ausgehen, daß es von der Behörde bei den 35,00 EUR bleibt.

 

Gruß LongLive

 

 

 

Themenstarteram 1. Dezember 2011 um 17:29

Hallo,

Nur, weil ich einen Fox fahre, spricht mich das von keiner Schuld frei. Leider :')

Zitat:

wurde dir vor ort eine mündl. verwarnung ausgesprochen oder die 35€ abgeknüpft? wenn ja, dann dürfte die sache erledigt sein...

Weder noch.

@LongLive

Zitat:

Da der TE ein Bußgeld von "nur" 35,00 EUR bezahlen muß

Ich habe nicht gesagt, das ich das muss. Das habe ich in einem anderen Topic hier gelesen, der Fall wahr ähnlich. (Da hat sich die TE-Erstellerin aber hauptsächlich Gedanken um ihre Schuhe mit hohen Absätzen gemacht, solche trage ich jedoch nicht ;) )

Ich habe bei dem Unfall weder gegen einen A- noch gegen einen B-Verstoß verstoßen... Zum Glück.

Ich warte aber mal die Post ab, die ich bekommen werde. Sag dann auf jeden Fall Bescheid, wie es ausgeht.

 

Vielen vielen Dank schonmal für Eure Antworten, das schätze ich sehr!

MfG

Hallo,

 

Also wenn du es genau wissen willst fahre einfach bei der nächsten Polizeistation vorbei und frage die beamten. Die werden es dir dann ganz genau erklären und du brauchst dir keine gedanken zumachen. So du auch weißt direkt ob noch was auf dich zukommt oder nicht.

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 20:49

Also, falls es irgendwann nochmal wen interessiert:

Die Sache ist für mich gut ausgegangen. Musste "nur" 35 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Übermorgen bin ich dann aus meiner Probezeit draussen und bin froh, dass nichts weiter passiert ist :)

Danke nochmal an alle.

Grüße

Das sagte ich ja... Ich schätze mal der Sachbearbeiter furh selber einen Opel Astra oder ggf. einen Polo, dann geht sowas klar.

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