Neuwagen in einer freien Werkstatt reparieren lassen trotz Garantie?

Moin,
ich habe mir vor kurzen ein neues Auto gekauft. mit meinem alten bin ich zu einer freienwerkstatt gefahren. jetzt frage ich mich ob ich auch mit dem neuen KFZ auch zur inspektion und reperatur in die freie werkstatt fahren kann ohne die Garantie zu verlieren.

Wenn ihr den gesetzestext habt wär super wenn ihr mir den zu schicken könntet.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


(fremde Werkstatt)... Deren durchgeführte Arbeiten führen nicht zum Erlöschen
der Herstellergarantie!!

Das ist sachlich Falsch.

Garantie ist IMMER und GRUNDSÄTZLICH eine freiwillige, komplett frei gestaltbare Leistung. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) nicht ausschließen.
Wenn Opel als Garantiebedingung den Besuch in seinen Betrieben vorsieht und du das nicht erfüllst, kann sich Opel weigern die Garantie geltend zu machen.

Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon gänzlich unberührt ! Aber um die geht es hier nicht !

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Zitat:

Original geschrieben von feurett


Habe gerade mit der werkstatt meines vertrauen gesprochen. Er meint das ich wie warzung bei ihm machen kann. Sobalt es aber um garantie sachen geht muss ich zum foh.

Das habe ich befürchtet. Wenigstens ist er so ehrlich und gibt zu, daß er den Garantie-Service nicht bieten kann.

@bits1011
Ja, und? Ist eine kostenlose und freiwillig gegebene Leistung, die die Gewährleistung nicht einschränkt - Garantie eben.
Aber wenn es Dich beruhigt, hier die allgemeinen Garantiebedingungen:
Zitat:
...
§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt. Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht ...
(Quelle: http://www.google.de/search?...
PDF-Download an vierter Stelle)
Und nun?
Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von heltino


die gewährleistung dürfen sie, sofern nach vorschrift gearbeitet wurde, nicht verweigern.eine garantie aber sehr wohl!

Darum geht es doch gar nicht… Mit der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung ist zum 1. Juni 2010 u.a. in Kraft getreten, dass Kfz-Hersteller Garantieleistungen nicht versagen dürfen, wenn ein Fahrzeug nicht in einer "zugelassenen" Werkstatt gewartet wurde. In der Verordnung heißt es freilich nicht "Garantie", sondern gesetzliche

undfreiwillige

erweiterte Gewährleistung - es geht also mitnichten nur um die gesetzliche Gewährleistung, wie Du behauptest.

Zitat:

bitte keine stammtisch oder halbwissen wild in den raum werfen.

Dito.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Darum geht es doch gar nicht… Mit der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung ist zum 1. Juni 2010 u.a. in Kraft getreten, dass Kfz-Hersteller Garantieleistungen nicht versagen dürfen, wenn ein Fahrzeug nicht in einer "zugelassenen" Werkstatt gewartet wurde.

Ja, und was ist nun eine "zugelassene Werkstatt"? Offensichtlich nicht jede.

Gruß vom bösen Dieter

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Zitat:

Original geschrieben von Dieter47


(Quelle: http://www.google.de/search?...PDF-Download an vierter Stelle)
Und nun?

Das ist die Neuwagen-

Anschluß

garantie… 😉

zur Klärung siehe Nr. 20 folgender Quelle:

www.uni-due.de/.../2010-06-neue_gvo-zdk-papier-juni_2010.pdf

O.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Das ist die Neuwagen-Anschlußgarantie… 😉

Stimmt! 🙁

Gruß vom bösen Dieter

Hier die "Ergänzende Leitlinien für vertikale Beschränkungen in Vereinbarungen über den Verkauf und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und den Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen", insbesondere Nr. 60, Satz 2.

Na wenn wir nicht mehr allgemein sprechen,
http://www.opel.de/besitzer/garantie/hersteller-garantie.html

Opel interessiert sich während der Werksgarantie* nicht wirklich für Kundendienste. Vor allem da unter Umständen nichtmal ein Kundendienst fällig ist in dieser Zeit.

Aber sobald die Werksgarantie abgelaufen ist... 😉
Kulanz ist eigentlich immer mit einem Antrag verbunden und da ist doch tatsächlich ein Haken für Opelhändler Kundendienst ja/nein.
Und der Antragsteller unterschreibt, daß er das geprüft hat. 😁

*Während der Durchrostungsgarantie aber schon. Allerdings reichen bei Opel im Gegensatz zu Mercedes Karosseriekontrollen aus.
Und das Mercedes Urteil hat immer noch Bestand.
Bei "längeren" Garantien darf man immer noch Bedingungen stellen.

Zum Unterschied Gewährleistung und Garantie noch:
Wer weiß was der Unterschied ist zwischen Erstzulassung und Endablieferung der da im Link steht? 😁

Nehmen wir an, ihr kauft ein Auto das 5 Monate nicht zugelassen bei einem Importhändler steht. Ganz neu.

Dann läuft die Herstellergarantie bereits 5 Monate...
Denn die Endauslieferung ist dann wenn das Auto den letzten Vertragshändler verlassen hat. Und das war nen Tscheche, Spanier, Franzose...

Die gesetzliche Gewährleistung des Importhändlers wird davon aber nicht berührt.
Die läuft 24 Monate ab Kauf und nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr.
Und gesetzliche Gewährleistung gibts nur bei diesem Importhändler bzw. man muß sich immer erst mit diesem absprechen.

Gewährleistung und Herstellergarantie können sich selbst bei Neuwagen zeitlich unterscheiden! 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



zur Klärung siehe Nr. 20 folgender Quelle:

www.uni-due.de/.../2010-06-neue_gvo-zdk-papier-juni_2010.pdf

O.

Danke! Eine äußerst interessante Quelle. Wenn ich dort alles richtig verstanden habe, hat Bits1011 Recht. Die Folge davon scheint allerdings zu sein, dass früher übliche Garantieleistungen wohl mehr und mehr auf die gesetzliche Gewährleistung reduziert werden.

Es ist ja schon auffällig, dass man im Netz - jedenfalls auf die Schnelle - keine Bedingungen der einzelnen Hersteller für ihre Neuwagengarantie findet. Offenbar wollen sie die veränderte Sachlage nicht publik machen und hoffen auf den Irrglauben der Kundschaft ...

Gruß vom bösen Dieter

PS: Sorry, Bits1011!

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Die gesetzliche Gewährleistung des Importhändlers wird davon aber nicht berührt.
Die läuft 24 Monate ab Kauf und nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr.

Beweislastumkehr gilt für die ersten sechs Monate (s. § 476 BGB)

Aber dies ist ein anderes Thema.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47


PS: Sorry, Bits1011!

Kein Problem, anders als manch andere hast Du mir ja keine geistige Inkontinenz unterstellt 😉

Edit: Mist, hab' mich vertan ...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Opel interessiert sich während der Werksgarantie* nicht wirklich für Kundendienste.
...
*Während der Durchrostungsgarantie aber schon. Allerdings reichen bei Opel im Gegensatz zu Mercedes Karosseriekontrollen aus.
Und das Mercedes Urteil hat immer noch Bestand.

Wobei die Mercedes-Garantie ohnehin ein Witz ist. Man sollte ja meinen, der Sinn der Vorgabe wäre der, dass die Mercedes-Werkstätten beim Kundendienst auf beginnenden Rost achten würden, um gleich aktiv werden zu können und den Schaden möglichst gering zu halten - ist aber keineswegs der Fall. Da wird der Kunde eben nicht auf beginnenden Rost hingewiesen.

Dazu habe ich schmerzhafte Erfahrungen machen dürfen ...

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das habe ich befürchtet. Wenigstens ist er so ehrlich und gibt zu, daß er den Garantie-Service nicht bieten kann.

Das kann doch (so gut wie?) kein markenfremder oder freier Dienstleister…

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